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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 353
- ArtikelDas finanzielle Gleichgewicht des Uhrmachers 355
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung) 356
- AbbildungNeuheiten der Aktiengesellschaft für Uhrenfabrikation in ... 359
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 359
- ArtikelEin berühmter Uhrmachersohn 361
- ArtikelWie soll sich der Uhrmacher seinen Kunden gegenüber benehmen? 362
- ArtikelElektrische Hotel-Weckeinrichtungen 364
- ArtikelAus der Werkstatt 365
- ArtikelSprechsaal 365
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 366
- ArtikelVom Büchertisch 367
- ArtikelVerschiedenes 367
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL DER UMRMACHERKÜN5T MERAU5GEGEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UHRMACHER- INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALLE AS- 38. JAHRG. NUMMER 23. Halle, den 1. Dezember 1913. Zuschriften an die Redaktion, sowie alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- and Inseratensendangen, ferner AbonnementsbeBtellnngen sind stets za adressieren an das „Allgemeine Journal der Uhrmacherknnst“ in Halle a. 8. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — Das finanzielle Gleichgewicht des Uhrmachers. — Das Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung). — Neuheiten der Aktiengesellschaft für Uhrenfabrikation in Lenzkirch. — Briefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten Freunde und Kollegen Ladenberg. — Ein berühmter Uhrmachersohn. — Wie soll sich der Uhrmacher seinen Kunden gegenüber benehmen?— Elektrische Hotel-Weck einrichtungen. — Aus der Werkstatt. — Sprechsaal. — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Vom Büchertisch. — Verschiedenes. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Zur Einschränkung des Hausierhandels. Bekanntlich hat die Bayerische Regierung beim Bundesrat den Antrag gestellt, in dem §56, Absatz 2, Ziffer 3, der Reichs-Gewerbeordnung statt „Taschenuhren“ „Uhren“ zu setzen, eine Forderung, wie sie schon seit vielen Jahren von den Verbänden erhoben wird (man vergleiche die in der letzten Nummer abgedruckte Eingabe). Auf dem Sächsischen Handelskammertage in Zittau, am Donnerstag, den 20. November, wurde zu den bayerischen Anträgen Stellung genommen. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Sächsische Handelskammertag begrüsst es, wenn zum Besten des ansässigen Uhrenhandels und Uhrengewerbes das Verbot des Hausierhandels allgemein auf Uhren ausgedehnt, und deswegen in § 56, Absatz 2, Ziffer 3, statt „Taschenuhren“ gesetzt wird „Uhren“. 2. Mit der von Bayern beantragten Ermächtigung der Landesregierungen, die Erteilung des Wandergewerbescheines für die zum Hausierhandel zugelassenen Waren vom Nachweis eines Bedürfnisses abhängig zu machen, erklärt sich der Säch sische Handelskammertag im Interesse des sesshaften Klein handels gleichfalls einverstanden, da der Hausierhandel, dessen nachteilige Folgen für das Wirtschaftsleben die sächsischen Handelskammern bereits früher festgestellt haben, bei der heutigen Entwicklung des Verkehrs, insbesondere in Sachsen, im allgemeinen entbehrlich geworden ist. Ebenso befürwortet der Sächsische Handwerkskammertag, dass die Bestimmungen in § 60, Absatz 2, Satz 1 (Einschränkung des Betriebes auf den Bezirk, in dem der Wandergewerbeschein ausgestellt ist) auch für die Fälle des § 56c gelten, und dass der Wandergewerbe schein durch die höhere Verwaltungsbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Gewerbetreibenden oder des Bezirks, in dem er das Gewerbe betreibt, erteilt oder zurückgenommen werden soll. Der Sächsische Handelskammertag verkennt dabei nicht, dass sich einzelne Industrie- und Handelsunternehmen der Vertriebsform des Hausierhandels bisher in einwandfreier Weise bedient haben, und dass diese Unternehmen durch ein plötz liches Verbot oder eine Beschränkung des Hausierhandels ge schädigt werden. Der Sächsische Handelskammertag hält es daher für zweckmässig, dass nicht von Reichs wegen der Be dürfnisnachweis gefordert wird, sondern dass die Landes regierungen errrächtigt werden, ihn zu verlangen. Er beantragt daher weiter, dass die Landesregierungen von dieser Ermächtigung nur nach Anhörung der zuständigen Handels- und Gewerbe kammer Gebrauch zu machen haben und der Wandergewerbe schein auch dann zu erteilen ist, wenn der Bedürfnisnachweis nicht für den ganzen Gewerbebetrieb, sondern nur für einzelne Waren erbracht ist. Dabei erwartet der Sächsische Handels kammertag, dass die Landesregierungen diese einschränkenden Bestimmungen nur mit Gewährung längerer Gewöhnungsfristen in Kraft setzen werden. Abmachungen mit der Gehilfenschaft. Kürzlich trat die Uhrmachergehilfen-Vereinigung an uns heran, um wegen der bekannten Forderungen mit dem Zentralverbande zu verhandeln. Als Vorbedingung für eine Verhandlung überhaupt haben wir es bezeichnet, dass in dem Gehilfenorgan ein anständigerer Ton der Meisterschaft gegenüber angeschlagen wird. Solange in der alten Art weiter gehetzt wird, müssen wir Verhandlungen ablehnen. Im übrigen glauben wir, dass eine für beide Teile befriedigende Lösung in den Beschlüssen gefunden werden kann, die die Innung Halle a. S. mit dem Gehilfenausschuss gefasst hat. Wir teilen die getroffenen Abmachungen deshalb hier im Wortlaut mit: Die heute, am 10. November d. J., tagende Versammlung des Aus schusses zur Beratung der Gehilfenfrage und des Gehilfenausschusses der Uhrmaoherzwangsinnung Halle a. S. erachtet eine einheitliche Durch führung einer verkürzten Arbeitszeit nioht für durchführbar. Die Innung empfiehlt ihren Mitgliedern, vom 1. Januar 1914 ab bei ihren Werkstattgehilfen Stücklöhne einzuführen, um eine gerechte Entlohnung der wirklich geleisteten Arbeit zu erreichen. — Wo diese Ent lohnungsart aus besonderen Gründen nicht eingeführt werden kann, empfehlen wir, eine 9' 1 stündige Arbeitszeit einzuführen. Bei Gehilfen, die in der Werkstatt und im Laden beschäftigt sind, unterliegt die Festsetzung der Arbeitszeit der Vereinbarung zwischen dem Chef und Gehilfen. Dieser Beschluss hat die Zustimmung des Ausschusses für die Be ratung dieser Fragen und des Gehilfenaussohusses gefunden.
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