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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 353
- ArtikelDas finanzielle Gleichgewicht des Uhrmachers 355
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung) 356
- AbbildungNeuheiten der Aktiengesellschaft für Uhrenfabrikation in ... 359
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 359
- ArtikelEin berühmter Uhrmachersohn 361
- ArtikelWie soll sich der Uhrmacher seinen Kunden gegenüber benehmen? 362
- ArtikelElektrische Hotel-Weckeinrichtungen 364
- ArtikelAus der Werkstatt 365
- ArtikelSprechsaal 365
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 366
- ArtikelVom Büchertisch 367
- ArtikelVerschiedenes 367
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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354 Allgemeines Journal Das Jahrbuch 1914 wird noch Anfang dieses Monats fertig. Wir bitten um rege Bestellung, der Inhalt ist ein sehr reicher. Besonders machen wir auf den Aufsatz über die Kalkulation auf merksam, der für jeden etwas Neues bringt. Das Jahrbuch kostet, in Leinen gebunden, für Mitglieder nur 50 Pf., für Nicht mitglieder aber 1 Mk. Innungskassenbuch. Den Innungen empfehlen wir für das neue Jahr die Einführung des neuen Kassenbuches. Es ist von Herrn Hartmann in Leipzig 90 zu beziehen. Näheres unter „Ver schiedenes“ in dieser Nummer. PapierkorbofTerten! Es gehen uns noch immer Klagen über offenen Preislistenversand zu. Eine Firma in Hannover versendet mit ihren Preislisten ein Anschreiben, worin in offenen Zahlen gesagt wird, dass die Verkaufspreise mit Bss Prozent kalkuliert seien. Hier wäre es doch eine Kleinigkeit gewesen, Buchstaben zu verwenden, schon aus dem Grunde, weil dann die Offerte auch beachtet worden wäre. — Eine andere Firma in Hörde i. W. (übrigens ein 50 Pf.-Geschäft) macht ihre Offerte sogar auf offener Postkarte. Derartige Angebote betrachten wir als für das Privatpublikum bestimmt, aber nicht für Uhrmacher. Im wohltuenden Gegensatz zu den hier genannten Firmen steht die Firma Furtwängler Söhne, A.-G. in Furtwangen, die dieses Mal ihre Preislisten geschlossen versandt hat. Wenn wir auch früher mit der genannten Firma einen harten Strauss ausgefochten haben, so freuen wir uns um so mehr, dass die Firma wieder zu ihren früheren soliden Grundsätzen zurtickgekehrt ist. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dass unser Vorgehen die Veranlassung mit gewesen ist, dass eine andere kaufmännische Leitung eingesetzt wurde, die die Interessen der Uhrmacher zu achten gewillt ist. Kino-Uhren! In der vorigen Nummer berichteten wir aus Gleiwitz, dass das dortige Volkskino Uhren an den 50., 100. usw. Besucher verschenkt. Wir gaben der Gleiwitzer Innung den Rat, Strafantrag wegen Veranstaltung einer unerlaubten Lotterie zu stellen, was hoffentlich schon geschehen ist. — Von dem uns an geschlossenen Verein Achalm-Zollern wurde uns dieselbe Sache aus Reutlingen berichtet. Wir stellten vom Zentralverband aus sofort Strafantrag, der auch sofort gewirkt hat. Nach drei Tagen hatten wir schon von dem Kino die Zusage, dass keine Uhren mehr zugegeben werden sollten; wir wurden gebeten, den Straf antrag doch zurückzunehmen. Das haben wir zugesagt, wenn gewisse, von uns gestellte Bedingungen erfüllt werden. Da uns ja nichts daran liegen kann, täglich Strafanträge zu stellen und wir nur daran Interesse haben, dass eine Schädigung des Uhrmachergewerbes verhindert wird, haben wir in der gleichen Sache eine Eingabe an das Justizministerium gerichtet und gebeten, eine Warnung zu veröffentlichen, da die Kinobesitzer sich wohl kaum bewusst sind, dass sie gegen das Lotterieverbot (§ 286 des Strafgesetzbuches) verstossen. Ein neuer, dabei alter Schwindel wird jetzt wieder versucht. Aus Gent hin wird uns gemeldet, dass dort in einem Hotel unter dem Namen Paul Kersten aus Magdeburg Pakete mit Goldwaren abgegeben werden. Nach einigen Tagen erscheint der „zweite Mann“ aus Magdeburg mit einem Schuldtitel gegen Kersten und der Uhrmacherkunst. Nr. 23. verlangt Herausgabe der Sachen. Es wird ein Gerichtsbeschluss'’ herbeigeführt, und die Goldwaren werden dann zwangsweise’ versteigert. In gleicher Weise soll auch in Wanzleben gearbeitet worden sein. Wir haben in Genthin sofort Anzeige erstattet und hoffen, dass die Versteigerung nicht stattgefunden hat. Alle Kollegen, die ähnliche Wahrnehmungen machen, fordern wir dringend auf, uns sofort ausführlich berichten zu wollen, damit wir Vorgehen können! Einen Strafantrag haben wir gegen die Firma Fischer & Escher in Berlin gestellt, da wir uns inzwischen Schmucksachen und Uhr mit „goldener“ Kette besorgt haben. Vielleicht finden auch „Hereingefallene“ den Mut, Strafantrag zu stellen. „Der deutsche Friseur“ veröffentlicht ein Inserat, nach dem für de» Bezug der Napolinseife eine elegante Wanduhr gratis gegeben wird. Wir haben den Vorstand des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Innungen in Berlin SW. 61 darauf aufmerksam gemacht, dass eine derartige Anzeige nicht in ein Handwerkerblatt hineingehört, und hoffen, dass das Inserat schon in der nächsten Nummer fehlt. An alle Handwerkskammern haben wir nunmehr mit einem Begleitschreiben unsern neuen Entwurf für eine Meisterprüfungs ordnung für das Uhrmacherhandwerk versandt. Wir hoffen, dass es möglich sein wird, in absehbarer Zeit einheitliche Grundsätze bei allen Kammern einzuführen. Eine gute Hilfe wird dabei die vom Zentralverband aufgestellte Prüfungsordnung sein. Achtung! Alle Kollegen, denen Schaufensteruhren von der Perpetuum Mobile-Gesellschaft in Bielefeld angeboten werden, tun in ihrem eigenen Interesse gut, sich vorher, also vor dem Unterschreiben irgend eines Schriftstückes oder eines Bestellscheines, bei uns näher zu erkundigen! Alfred Hahn t Schon wieder kommt aus Leipzig eine Trauer botschaft. Alfred Hahn hat für die Allgemeinheit über 13 Jahre lang gearbeitet, er hat manche Anregung gegeben und oft ver mittelt, wo Gegensätze aufeinanderstiessen. Wir trauern aufrichtig um ihn und werden sein Andenken ehren! Als letzten Gruss Hessen wir an seinem Grabe einen Kranz niederlegen. Am 31. Dezember d. J. verjähren alle gewöhnlichen Forde rungen aus dem Jahre 1911. Es sind deshalb die nötigen Schritte zu tun, um die Verjährung zu verhüten. Blosse Mahnung unter bricht die Verjährung nicht. Näheres im Jahrbuch 1914. Kollegen! Sichert Eure Schaufenster und Läden! Die Zeit der Einbrüche ist da! Alle Geldsendungen für den Verband sind entweder an die Zentralkasse in Düsseldorf zu leisten oder auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953. Alle Zahlungen für Anzeigen oder Bezugsgelder für das Journal erbitten wir auf das Postscheck konto Nr. 214 in Leipzig der Firma Wilhelm Knapp, Halle a. S. Kollegen, benutzt unseren Arbeitsmarkt und werbet für Eure eigene Verbandszeitungl Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer.
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