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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 369
- ArtikelEingabe des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages auf ... 371
- ArtikelVermietung an die Konkurrenz 372
- ArtikelDie Forderungen der Gehilfenvereinigung 372
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Schluss) 373
- ArtikelDie Zentralkasse für das Uhrmachergewerbe 376
- ArtikelWeihnachtsbücher 377
- ArtikelUmsatz und Reingewinn des Uhrmachers 378
- ArtikelVon den grössten Diamanten 380
- ArtikelVon der Schaufensterausstattung 381
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 381
- ArtikelVom Büchertisch 382
- ArtikelPatentbericht 383
- ArtikelVerschiedenes 383
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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384 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 24. haben sie geschenkt bekommen. Ich war ja durch den ersten gewarnt, und durch die Lüge stand mir nun auch die Frage offen, was die Uhr wert sei. „Ich habe ein ganz ähnliches Muster mit grossem, massivem Werke, die kostet 38 Mk.“ Ist denn das Werk nicht gut? Ach ja; eine Reihe von Jahren gehen sie auch, diese Amerikaner werke; aber ein massives Werk ist allemal besser. „Was bekommen Sie denn, Meister, für Ihre BemühungenV“ „Drei Mark fünfzig “ „Was?! — für das Nachsehen! — es war doch nichts daran entzwei?!“ „Nein, das nicht, aber ich muss mir doch meine Geschicklichkeit, die ich in einer kostspieligen Lehrzeit erworben habe, bezahlen lassen. Wenn alle Leute nur geschenkte Uhren (das brachte er recht malitiös heraus) aufgehängt haben wollten, dann müsste ich noch mehr nehmen. Hätten Sie die Uhr bei mir gekauft, dann wäre das umsonst gemacht worden.“ Wenn ich nun die Kiste, Fracht und die Uhrmacherkosten zum Preise dazu rechne, kommt mioh die Uhr ll,60Mk höher zu stehen, als wenn ick sie hier kaufte; das ist die gute Lehre eigentlich nicht wert. Das wunder schöne Porträt, das meine Frau vor 2 Jahren hatte machen lassen und das eigentlich gar nichts kosten sollte, und die Zigarren, die ich voriges Jajir schicken liess, hätten mir eigentlich diesen Reinfall ersparen können. Die Zigarren konnte ich verschenken, aber das Bild und die Harmonika uhr werde ich wohl bis an mein Ende behalten müssen. Ich kaufe aber auch nichts mehr von fremden Geschäften! Den vorstehenden Aufsatz bitten wir an die Tageszeitungen zum Ab druck weiterzugeben 1 Wichtig für schikanöse Innnngsmitglieder. In einer General versammlung der Kölner BäckerzwaDgsinnuDg stand, wie wir dem „Stadt anzeiger Köln“ entnehmen, die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Allgemein wurde Wiederwahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder duroh Zuruf gewünscht. Nur ein Innungsmitglied verlangte geheime Abstimmung, und da es im Innungsstatut heisst, dass die Zurufwahl nur dann statthaft ist, wenn von keiner Seite Einspruch erhoben wird, so musste dem Verlangen stattgegeben werden, und es rief Missstimmung hervor, weil durch die Stimm zettelwahl die Versammlung sehr in die Länge gezogen wurde. Der Ober meister ernannte hierauf den Einsprucherheber zum Stimmzettelverteiler und -zähler, aber das fragliche Mitglied nahm das Amt nicht an, und nun ver hängte der Vorstand über das Mitglied eine Geldstrafe von 5 Mk Der Be strafte erhob hierauf beim Oberbürgermeister als Aufsichtsbehörde Einspruch und beanstandete gleichzeitig die Vorstandswahl, weil die Einladungen an die Innungsmitglieder zu spät ergangen seien. Der Oberbürgermeister erklärte die Strafe für zulässig. In den Fällen, in denen Innungsmitglieder ihnen übertragene Aemter ablehnen, kann der Vorstand Strafen bis zu 20 Mk. fest setzen. Die Höhe der Strafe von 5 Mk. erscheine angemessen. Auf den Ein spruch gegen die Gültigkeit der Wahl könne der Oberbürgermeister nicht mehr eingehen, weil nach § 94 der Gewerbeordnung ein Einspruch gegen eiue Wahl innerhalb 4 Wochen nach der Tätigung erhoben werden muss. Diese Frist sei verstrichen. Hierauf wandte sich das betreffende Innungsmitglied beschwerdeführend an den Regierungspräsidenten, der die Beschwerde gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters als unzulässig und unbegründet zurück wies. In der Entscheidung heisst es weiter: Sie haben sich des Amtes eines Stimmzettelverteilers und -Zählers, zu dessen Uebernahme Sie verpflichtet waren, ohne genügenden Grund entzogen. In der Uebertragung des Amtes kann eine Schikane nicht erblickt werden, weil Sie die Abstimmung mit Stimmzetteln beantragt hatten und es demgemäss nur recht und billig war, dass die Ausführung der hiermit verknüpften Weiterungen Ihnen übertragen wurde. Was bringen Arbeiter für ihre Berufsorganisation auf! Dem Geschäftsbericht des Verbandes der Lithographen entnehmen wir die folgenden Beitragssätze: Es wurden Wochenbeiträge zu Mk. 1,30, 1,—. 0,80, 0,45, 0,40, 0,60 (weiblich) gezahlt. Die LehrÜDge zahlen einen Woch'enbeitrag von Mk 0,10, also jährlich Mk. 5,20. Was zahlen dagegen die Handwerks meister, insbesondere die Uhrmachermeister für die Vertretung ihrer Berufe interessen ? ? Zur Bekämpfung des Zugabeunwesens hat die konservative Fraktion des Reichstags in Form eines Initiativantrages die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs beantragt, durch den das Gesetz gegen den unlauteren Wett bewerb vom 7. Juni 1909 durch folgende Bestimmung ergänzt wird: „Wer im Einzelverkehr für sich selbst oder als Vermittler den Käufern von Waren Zugaben oder in Waren bestehende Geschenke gewährt oder in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, in Aussicht stellt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. — Unbedeutende Kleinigkeiten, deren Gewährung allgemein üblich ist, sowie der übliche Rabatt werden nicht als Zugaben und Geschenke im Sinn« dieser Vorschriften angesehen.“ Ein gleichlautender Antrag wurde bekanntlich im letzten Winter durch den Abg. Hammer mit Unterstützung der konservativen Fraktion auch im preussischen Abgeordnetenhause eingebracht. ührennepper. In einem Personenzug zwischen Wiesbaden und Rüdes- heim versuchte ein Mensch in den Abteilungen 4. Klasse wertlose Taschenuhren zu verkaufen. Es gelang ihm, eine solche „echt goldene“ Uhr mit Kette unter dem Vorwand, sich in Geldverlegenheit zu befinden, für 10 Mk. zu verkaufen. Bei näherer Untersuchung stellte es sich heraus, dass die Uhr einen Wert von nicht einmal 3 Mk. besitzt. Der Schwindler, der etwa 50 bis 60 Jahre alt ist und Försteruniform trug, stieg in Oestrich aus und benutzte dann einen anderen Zug, wo er das Manöver jedenfalls wiederholte. In seinem Besitz befanden sich mehrere solcher Neppuhren wie die an den Hereingefallenen verkaufte. Goldfunde bei Eisenach. Ein Düsseldorfer Unternehmer hatte durch einen Sachverständigen, der sich längere Zeit hindurch in Eisenach auf hielt, die erforderlichen Untersuchungen anstellen lassen, deren Ergebnis ist, dass das Vorkommen der drei Edelerze, Gold, Silber und Platin, an verschiedenen Stellen festgestellt wurde. Im ganzen handelt es sich um fünf Stellen, die für weitere Arbeiten in Betracht kommen. Der Unternehmer hat daraufhin für drei Felder beim Eisenacher Bergamt die erforderliche Mutung eingelegt. Zürich. Das „Schweizerische Uhrmacherjournal“ in Zürich wird nach 26jährigem Bestand auf Neujahr mit der um etliche Jahre älteren „Schweize rischen Uhrmacherzeitung“ in Dietikon verschmolzen. Die Armbanduhr in der Armee. Ein Oberst in der französischen Armee äusserte sich im „Eclair“ folgendermassen über das in Frankreich in der Armee ziemlich verbreitete Tragen von Armbanduhren: „Diese Art, die Ubr zu tragen, ist die einzige, bei der man, zumal als Kavallerist, die Uhr fort während vor Augen haben kann. Das ist im militärischen Leben von grösser Wichtigkeit, so z. B bei der Bestimmung des Marschtempos oder bei der Ausführung einer Order, die für eine bestimmte Stunde angesetzt ist. Das Tragen der Uhr in der Tasche ist bei einer Uniform unbequem, da die mili tärische Vorschrift jede äusserlich sichtbare Kette verbietet. Ich habe mich oft gefragt, warum das Tragen der Uhr, die doch im soldatischen Leben unentbehrlich ist, nicht durch einheitliche Vorschriften geregelt wird. Am meisten eignet sich dazu, meines Erachtens, die Armbanduhr.“ Strafrecht der Innung. Die Magdeburger Schuhmaeherinnung hatte für die zu liefernden Arbeiten Mindestpreise festgesetzt. Ein Mitglied, das sich dem Beschlüsse nicht gefügt hatte, wurde bestraft. Die von dem Be straften erhobene Klage ist von der Behörde zurückgewiesen worden, ebenso hat der Regierungspräsident die gegen die Abweisung erhobene Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen unter der Begründung, dass die Innung die ihr zu stehenden Befugnisse nicht überschritten habe. Einbrüche: In letzter Zeit mehren sich die Einbrüche in erschreckender Weise. Jeder Kollege mag deshalb gewarnt sein; es ist dringend nötig, Sicherheitsmassregeln zu ergreifen und der Einbruchskasse der deutschen Uhrmacher beizutreten. Näheres durch die Zentralkasse, Spar- und Kreditbank in Düsseldorf. Einbrüche werden gemeldet: Hoerde, Uhr macher Sassenberg (8000 Mk.); Eibau, Uhrmacher Karl Kriegei (346 Mk.); Zwickau, Uhrmacher Kurt Heine (1600 Mk.); Ratibor, Uhrmacher Sterz. Kollegen, tretet der Einbruchskasse der deutschen Uhrmacher bei! Waren i. Meckl. Unter Vorlegung des vorschriftsmässig ausgefüllten Garantiescheins einer hiesigen Uhrenfirma erbat sich ein Gauner von dem Oberkellner eines Hotels auf eine angeblich hier am Orte gekaufte goldene Uhr den Betrag von 25 Mk., da das von seiner Firma erwartete Geld aus geblieben war und er notwendigerweise einen Geschäftsabstecher in eine Nachbarstadt machen müsse. Anstandslos erhielt er von dem betreffenden Oberkellner die erbetene Summe, der zu seinem Leidwesen erfahren musste, dass er gründlich hineingefallen war. Es bandelt sich um eine gewöhnliche Talmiuhr, die einen Wert von ungefähr 8 Mb. präsentiert. Den Garantie schein hatte der geriebene Schwindler — möglicherweise in mehreren Exemplaren — in der Uhrenhandlung gestohlen und mit der Nummer 12491 ausgefüllt. Der Schwindler, dem hoffentlich bald das Handwerk gelegt wird, ist etwa 1,68 m. gross, ziemlich korpulent, hat blondes, gescheiteltes Haar mit blondem, starkem Schnurrbart, trägt eleganten grauen Jackettanzug und schwarzen steifen Hut. Tegel. In der Hermsdorfer Strasse hierselbst fand bei Herrn Uhr machermeister Sturm eine Gasexplosion statt, die furchtbare Folgen hatte. Der Uhrmachermeister und zwei seiner Gehilfen wurden getötet und unter den Trümmern begraben. Jedenfalls ist die Gasleitung undicht gewesen und dadurch die Explosion herbeigeführt worden. Stavenhagen. Wegen unlauteren Wettbewerbs hatte sich der hiesige Z'garrenarbeiter Ernst Kasel vor der Güstrower Strafkammer zu verantworten. Er hat am Briefkasten auf seinem Flur zu seinem Namen den Zusatz „Uhr macher“ gemacht und soll damit in einer öffentlichen Bekanntmachung über geschäftliche Verhältnisse wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben gemacht haben in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, obwohl er das Uhrmacherhandwerk nicht fachmännisch gelernt hatte Der Angeklagte will zunächst aus Liebhaberei, dann auch gegen Entgelt Uhren repariert haben und sich die Fertigkeit dazu aus Büchern, die er sich zu solchem Zwecke angeschafft hatte, angeeignet haben. Der als Sachverständiger vernommene Uhrmachermeister Leibinger aus Wismar, der Vorsitzende des Mecklenburgischen Uhrmacherverbandes, erachtet, dass es völlig unmöglich ist, dass ein ungelernter Mann lediglich auf GruDd von Büchern sich zum Uhrmacher ausbilden kann. Die Strafkammer stellte sich auf den Standpunkt, dass, wenn der Angeklagte sich als Uhrmacher ausgab, dies eine unwahre Angabe über seine geschäftlichen Verhältnisse enthielt, die geeignet war, den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken und das Publikum irrezuführen. Es erfolgte trotzdem die Frei sprechung, weil nicht hat festgestellt werden können, dass dem Angeklagten bewusst gewesen ist, er werde durch seine Bezeichnung als Uhrmacher den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorrufen. („Landeszeitung Neustrelitz.“) Redaktionsschluss für Nr. Ii Textteil Inseratenteil 20. Dezember, vormittags 8 Uhr. 29. Dezember, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die- pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst. Halle a. 8. v Mühlweg 19. Druok und Verlag tob Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. Einig in Halle a. S.
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