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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2a (23. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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14 ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfenden Leute werden also durch ein solches'Versprechen zu unwirtschaftlichen Käufen veranlasst, be zahlen die Gegenstände in den Abzahlungsgeschäften erheblich teurer als anderwärts und verlieren dann, wenn sie eines Tages ihre Verpflichtungen mit nur einer Rate nicht erfüllen können, nicht nur die gekauften Sachen, sondern auch die geleisteten Anzahlungen. Gegen solche unlauteren geschäftlichen Massnahmen versagt das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, und es ist deshalb wohl be greiflich, wenn die Detaillisten und sonstigen Gewerbetreibenden und ihre Verbände einen weiteren Ausbau dieses Gesetzes wünschen. Sie werden dabei, wie die „Spar-Korrespondenz“ meint, auch auf die Unterstützung der Spar kassen rechnen können, die solche Manipulationen ebenfalls missbilligen. („Nordwestdeutsche Handwerks - Zeitung.“) Einbrüche und Schwindeleien: Breslau. Beim Uhrmacher Kaiser, Gräbschener Strasse 44, wurde ein Schaufenstereinbruch verübt. Schaden etwa 400 Mk. — SchaufeDstereinbruch in dem Uhrengeschäft von Lewy, Graupen strasse 6/10. Der Einbrecher wurde gefasst. Offenbach. Der 20jährige Rud. Schreiber aus Geba brach in einen Uhrmacherladen in der Grossen Marktstrasse ein; er wurde in Frankfurt a.Ul. verhaftet. Berlin. Schaufenstc reinbruch im Uhrengeschäft von Julius Ullrich, Grolmanstrasse 68. Schaden 1000 Mk. Hanau. In der Goldwarenfabrik von Weisshaupt Söhne wurde ein dort stehender Musterkoffer eines Pforzheimer Reisenden gestohlen. Chemnitz. In der Zschopauer Strasse wurde ein Einbruch verübt. Der Einbrecher wurde festgenommen. Neukölln. Beim Uhrmacher Hermann Rudolph, Bergstrasse 132, wurde der Laden fast ganz ausgeraubt. Das Geschäft war erst kürzlich eingerichtet. Schaden 5000 Mk. Kollegen, tretet der Einbruchshilfskasse unseres Verbandes bell Konkurs oder Vergleich. Der in Pforzheim seit 17 Jahren bestehende Kreditorenverein für die Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie, welcher seit Jahren den Gedanken der sogen, aussergerichtlichen Zwangsvergleiche verfolgt, hat neuerdings an der Hand seiner mehr als 16jährigen Erfahrung eine Statistik aufgemacht, welche die Durchschnittsquoten der von ihm bis Ende 1911 behandelten Ausgleiche und Konkurse darstellt. Es brachten danach im Durchschnitt der Jahre 1896 bis 1911 die Ausgleiche 47,55 Proz., die Konkurse aber nur 19,29 Proz. Diese Ziffern zeigen, ein wieviel besseres Ergebnis durchweg erzielt werden konnte, wo der Konkurs sich vermeiden liess Silberkurs. 800 /iooo Arbeitssilber der Vereinigten Silber Warenfabriken per kg 76 Mk. oder per g 7,6 Pf. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands* für 0,800 feine silberne Ketten auf 79 Mk. per kg, 7,9 Pf. per g. Konkursnachricliteh. Apenrade. Goldschmied Otto Göttig. Anmeldefrist bis zum 4. März, Prüfungstermin am 28. März. München. Assistentenehefrau Magdalena Weinberger, Inhaberin der Firma Simon Kirschner Nachf., Uhtenhandlung, Goldwaren und Optik, in München, Wohnung Amalienstrasse 18/0. R. G., Geschäftslokal Glückstrasse 13. Anmeldefrist bis zum 30. Januar, Prüfungstermin am 7. Februar. Salzwedel. Goldschmied Paul Lang, früher in Salzwedel, jetzt un bekannter Aufenthalt. Anmeldefrist bis zum 31. Januar, Prüfungstermin am 6. Februar. Briefkasten und Rechtsanskünfte. F. Sch. in L. Unter Wochenlohn versteht das Gesetz Arbeitslohn für 6 Werktage. Den Betrag aber, den Sie als Wochenlohn mit fest —Mk. — Pf. bedungen haben, müssen Sie zahlen, ohne etwa den 7. Tag — Sonntag — abzuziehen; da Sie einen bestimmten Wochenlohn bedungen haben, also für 6 Tage. Fällt nun aber in die 6 Tage ein Feiertag, oder Ihr Gehilfe arbeitet an einem Tage der Woche nicht, so können Sie den Lohn für diese Tage bezw. Zeit selbstverständlich kürzen. G. K. in Ch. Senior che f. Sie haben sich darüber geärgert, dass ein Reisender den Chef seiner Firma den Seniorchef nannte, und haben deshalb Streit bekommen, da es Ihrer Ansicht nach eine Anmassung der kleinen Firma sei, ihren Chef Seniorcbef nennen zu lassen, während Sie ihn noch gekannt haben, als er ... . usw. — Wenn Sie sioh sonst zu keinen abfälligen, be leidigenden Bemerkungen haben hinreissen lassen, wird die Drohung des Reisenden, er würde dafür sorgen, dass Sie verklagt würden, wohl weiter keine Folgen haben. Wie Sie sich aber auch darüber ärgern können, be greifen wir gar nicht. Seniorchef klingt wohl etwas geschwollen, aber das liegt im Zuge der Zeit. Es muss alles nach etwas Besonderem aussehen, also lassen Sie den Leuten das Vergnügen, und lernen Sie über menschliche Schwächen und Eitelkeit lächeln. Denken können Sie ja darüber, was Sie wollen. Lesen Sie doch einmal die Todesanzeigen, da werden Sie Anden, dass fast jeder gestorbene Chef ein Seniorchef zu sein pflegt, denn die Junior chefs, die jungen Herren, die eigentlich noch keine Chefs sind, wollen auch ihren Platz an der Sonne haben. So kommt es, dass heute jede Firma, die auf sich hält, einen „Seniorchef“ haben muss, wie jedes Wurstblatt seinen Chefredakteur und jeder Flohzirkus seinen „Direktor“ haben muss. Ueber die „Fortführung der Firma des Vorgängers“ ist in Nr. 24a dem Anfragenden der Rat erteilt, sich mit dem Vorgänger zu einigen. Nach meinem Dafürhalten liegt im vorliegenden Falle gar kein Anlass vor. Die streitige Firma hat der „Vorgänger“ am Haus oder am Lokal anbringeu lassen. Bei Uebergabe des Geschäfts an den Nachfolger ist über die Fort führung der Firma überhaupt nicht verhandelt worden; die Frage hatte somit für den Verkäufer des Geschäfts offenbar überhaupt kein Interesse, was schon daraus hervorgeht, dass er die Entfernung der Firma weder dem Käufer des Geschäfts zur Bedingung machte, noch selbst veranlasste. Hiernach hat der „Nachfolger“ doch jetzt gar keinen Anlass, die Entfernung oder Unkenntlich machung der Firma selbst, und etwa gar auf eigene Kosten, ausführen zu lassen. Das war Sache des Verkäufers, und zwar zurzeit der Geschäftsüber gabe. Hat er damals die Firma interesselos stehen lassen, so ist daraus jedenfalls zu schliessen, dass er deren Weiterbenutzung stillschweigend dulden wollte, wenn sie den neuen Geschäftsinhaber nicht genierte, und nach meinem Dafürhalten braucht dieser es jetzt gar nicht zu dulden, wenn sein Vorgänger etwa die Entfernung der Firma auf eigene Kosten ausführen lassen will. Der Käufer hat ganz korfekt gehandelt, wenn er einfach den eigenen Namen an das Schaufenster schreiben (oder sonstwie anbringen) liess, um sich als „Nachfolger“ zu bezeichnen. Möglich, dass hierüber auch die Meinungen abweichen werden, doch ändert das nicht die feststehende Tatsache, dass Verkäufer früher nichts gegen das unveränderte Bleiben der alten Firma ein zuwenden hatte, was zweifellos als sein „stillschweigendes“ Einverständnis aus gelegt werden muss. Ganz zutreffend ist übrigens der dem Fragenden erteilte Rat, unter seinem Namen als Geschäftsinhaber hinzuzusetzen: „früher G. . . S. . .“. Hierbei steht auch dem nichts im Wege, den eigenen Namen mit eben nur von der Strasse aus „lesbaren“ Buchstaben (ebenso das „früher“) zu schreiben, für den Namen des Vorgängers aber meterhohe Buchstaben anzuwenden. Vero. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2128. Wo und zu welchem Preise bekommt man Taschenlampen batterien Marke „Continental“? R. Z. in Fr. Frage 2129. Wer liefert, oder welche Metallwarenfabrik fabriziert Wand- konsols, passend für eine vergoldete, französische Pendüle? P. H. in B. Frage 2131. Ist einer der Herren Kollegen im Besitze einer Trauring graviermaschine, wie funktioniert diese, und wie hoch ist der Preis? 0. Th. in W. Antworten. Wir bitten unsere Leser, sich recht rege an der Beantwortung der gestellten Fragen zu beteiligen. Zur Frage 2121. Schleifstein befestigen. Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, wollen Sie einen vorhandenen Schleifstein auf dessen (ebenfalls vorhandene) Welle fest und rundlaufend befestigen. Da Sie aber über die Beschaffenheit dieser Teile keine Angaben machen, ist es nicht möglich, Ihnen eine für den besonderen Fall geeignete Art der Befestigung anzugeben, da die Grösse des Schleifsteins oft besondere Vorsichtsmassregeln erfordert. Im allgemeinen aber lässt sich ein Schleifstein auf folgende Art einwandfrei befestigen, und es ist dann sogar hier maschineller Antrieb bei hoher Umdrehungsgeschwindigkeit gut verwendbar. Die in das Mittelloch des Schleifsteins in satter Reibung passende Welle wird auf einer Leitspindel drehbank mit Gewinde versehen (nachdem die beiden Enden für die Lager passend gedreht wurden), und zwar in einer Länge ausreichend zur Aufnahme des Schleifsteins "und auf jeder Seite desselben je einer mittelstarken Papp- sebeibe von etwa sechsfachem Durchmesser der Welle, je einer Metallscheibe von etwa fünffachem Durchmesser der Welle und je zweier ebenfalls auf der Leitspindeldrehbank geschnittener Muttern. Die beiden Metallscheiben (in Stärke von etwa dem halben Durchmesser der Welle und bei grösseren Schleif steinen von Eisen) werden auf einer Seite (etwa in dreieinhalbfachem Durchmesser der Welle) etwa 1 bis 3 mm tief ausgedreht; so dass auf dieser Seite an der Peripherie ein „Kranz“ stehen bleibt, der sieh gegen die Pappscheibe legt und so den Schleifstein beiderseits am äusseren Rand der Metallscheibe festklemmt, wenn die Schraubenmuttern angezogen werden, während in der Mitte die Metallscheiben nicht bis an die Pappscheiben an gezogen werden können, also hohl liegen. Dadurch wird der Schleifstein in der Mitte gar,nicht gedrückt und kann nicht zersprengt werden, was sonst leicht passiert, wenn die Schrauben den Schleifstein unmittelbar festhalten sollen, selbst wenn das Achsenloch mit Blei ausgelegt ist, wie bei fast allen künstlichen Schleifsteinen, die wir zu benutzen pflegen. — Ist das Loch dann genau in der Mitte des Schleifsteins, dann muss dieser sofort tadellos flaeh- und rundlaufen; ein Lockern ist selbst bei stärkster Beanspruchung nicht zu befürchten. Unrundlaufende Steine müssen natürlich rundlaufend ab gedreht werden. Vero.
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