Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
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liehe Verhältnisse. Sie sei gemaeht in öffentlichen Bekanntmachungen, näm lich in Zeitungsanzeigen, und sie sei schliesslich auch geeignet, den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken, nämlich die Leser der An zeigen in den Glauben zu versetzen, es liege in ihrem Interesse, sich gerade an die Beklagte zu wenden und dadurch deren Geschäftsbetrieb auf Kosten der Konkurrenten zu steigern. Von der Beklagten könne mithin Unterlassung der Ankündigungen des erwähnten Inhaltes verlangt werden (§3, Uni. Wettbew.- Ges.), und zur Erhebung dieses Anspruches sei nach § 13 dieses Gesetzes auch die Klägerin befugt. Insoweit sei die Klage begründet, und das erste Urteil sei demgemäss zu ändern. 20 Proz. Rabatt im Goldscbmiedegescbäft. (Unlauterer Wettbewerb?) Leipzig, 7. Februar. (Nachdr. verb.) Wegen Beihilfe zu dem Vergehen gegen § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb war der Gold schmied C. Lucas vom Landgericht M.-Gladbach zu 50 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Die Ehefrau des Angeklagten ist Inhaberin eines Uhren- und Goldwarengeschäftes in München-Gladbach. Sie wollte dieses Ende 19II verkaufen; da der Warenbestand zu gross war, gelang dies nicht. Es sollte deshalb ein Ausverkauf statttinden. Auf eine Erkundigung hin wurde dem Ehemann von der Polizeibehörde eröffnet, dass bei der Handelskammer An zeige über den Grund des Aüsverkaufes und den Zeitpunkt seflwes Beginns zu erstatten, sowie ein Verzeichnis über die auszuverkaufenden Waren ein zureichen sei. Da dies den Eheleuten angeblich zu umständlich war, sollte der Ausverkauf unterbleiben. Gleichwohl erschien im Dezember 1911 eine Annonce, in welcher angezeigt wurde, dass auf Uhren und Goldwaren 20 Proz. Rabatt gewährt würden. Desgleichen wurde im Schaufenster ein Plakat mit der Aufschrift: „Wegen Umänderung 20 Proz. Rabatt“ angebracht. Tatsächlich wurde auch im Januar 1912 eine Aenderung am Schaufenster und in dem Verkaufsraum vorgenommen. Diese geringfügigen Aenderungen dienten nach Ueberzeugung der Strafkammer lediglich als Bemäntelung für den Ausverkauf. Diesen habe die Ehefrau gewollt, ihn aber der Handelskammer nicht angezeigt und auch kein Verzeichnis eingereicht. Auch über den Anlass des Aus verkaufes sei wissentlich die Unwahrheit angegeben worden. Es liege somit ein Verstoss gegen die §§ 4, 7, Abs. 2, und 10, Abs. 2, des unlauteren Wett bewerbsgesetzes vor. Der Angeklagte habe sich der Beihilfe zum dem Ver gehen gegen § 4 schuldig gemacht. Er habe den Aushang im Schaufenster angebracht und das Inserat in die Zeitung einrücken lassen, und die Frau habe sich mit den Handlungen des Angeklagten einverstanden erklärt. — L. legte gegen das Urteil Revision beim Reichsgericht ein und rügte darin unrichtige Anwendung des § 4 des Wettbewerbsgesetzes und des § 49 des Strafgesetzes. Bezüglich der Ehefrau seien die Tatbestandsmerkmale des § 4 des Wettbewerbsgesetzes nicht festgestellt. Es habe nicht die Absicht eines besonders günstigen Angebots bestanden, und über den Anlass und Zweck des Verkaufes seien keine unwahren Aogaben gemacht worden. Der Beweis für die Täterschaft der Geschäftsinhabern! fehle; somit habe sich der An geklagte auch nicht der Beihilfe schuldig machen können. Denn die Angabe, dass 20 Proz. Rabatt wegen vorzunehmender Aenderungen eintreten solle, sei nicht unwahr. — Der 5. Strafsenat des Reichsgerichtes erkannte dahin, dass das Urteil der Strafkammer aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Hierzu wurde ausgeführt, dass die Anwendung des § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Urteil nicht hinreichend begründet sei. Es fehle an genügender Feststellung einer wissentlich unwahren Angabe. Das Urteil erblickte diese in der Ankündigung, dass ein Preisnachlass von 20 Proz. wegen einer Umänderung im Geschäft eintreten solle. Die Umänderung habe ein durchaus triftiger Grund für einen Ausverkauf sein können. Im Urteil sei ferner nicht geprüft worden, ob das Publikum die Veröffentlichung als einen bevorstehenden Geschäftsverkauf habe auffassen können und ob hierdurch eine Irreführung möglich gewesen sei. (Aktenzeichen 5 D. 1121;12.) sk. Regelung des Ausverkaufswesens in Hamburg. Die Hamburger Polizeibehörde bestimmt durch Vorordnung, dass bei einem Ausverkauf aus Anlass eines Konkurses oder eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleiches unter Hinweis auf diesen, wegen Verlegung des Geschäftes, wegen baulicher oder räumlicher Veränderung, Aenderung im Geschäftsbetriebe oder im Umfange des Betriebes oder wegen Erneuerung von Geschäftsräumen, wegen Aufgabe des Geschäftes, einzelner Abteilungen oder bestimmter Artikel, wegen Aenderung der Firma, Veränderung in der Person oder in dem Personenstand eines Geschäftsinhabers oder stillen Gesellschafters, wegen ent standenen Sachschadens (z. B. Feuer-, Wasser-, Rauchschadens), Anzeige zu erstatten ist. Zu dieser Anzeige ist auch verpflichtet, wer einen Ausverkauf ausserhalb der ordentlichen, dem ständigen Geschäftsbetriebe dienenden Ge schäftsräume veranstaltet, sowie der gewerbsmässige Aufkäufer fremder Warenmassen, der Auktionator oder Taxator. Die Anzeige muss mindestens 2 Wochen vor Beginn des Ausvetkaufes schriftlich an die Detaillistenkammer in Hamburg erfolgen und den Grund des Ausverkaufs sowie den Zeitpunkt seines Beginnes enthalten. Eine Woche vor Beginn ist ein vollständiges und übersichtlich geordnetes Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren in doppelter Ausfertigung einzureichen. Von der Einhaltung der Fristen kann die Detaillistenkammer Ausnahmen zulassen, wenn die Waren dem Verderben aus gesetzt sind oder Gefahr im Verzüge ist Für Ausverkäufer der angegebenen Art, die bei Erlass der Polizeiverordnung bereits angekündigt oder begonnen haben, ist die schriftliche Anzeige und die Einreichung des Verzeichnisses binnen 14 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung nachzuholen, wenn die Ausverkäufe nicht innerhalb dieser Frist beendet werden. Die Saison- und Inventurausverkäufe sind schon seit länge er Zeit behördlich geregelt. Einen Friihjahrskatalog versendet die Firma Georg Jacob, G. m- b. H., in Leipzig. Der Katalog ist in der bekannten reichhaltigen Weise zusammengestellt, wie die Kataloge der Firma Jacob immer sind. Sollte ein Kollege den Katalog nicht erhalten haben, so liegt es in seinem Interesse, ihn sofort zu verlangen. Silberkurs. 800 / 10 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 75 Mk. oder per g 7,5 Pf. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 78 Mk. per kg, 7,8 Pf. per g. Konkursnachrichten. Aue. Uhren- und Goldwarenhändler Eduard Moritz Ficker, Wettiner Strasse 84. Anmeldefrist bis zum 5. März, Prüfungstermin am 13. März. Berlin-Schöneberg. Uhrmacher Heinrich Heufel, Neue Winterfeldt- strasse 50. Anmeldefrist bis zum 7. März, Prüfungstermin am 18. März. Neustadt, Orla. Uhrmacher Hermann Dittmann. Anmeldefrist bis zum 10. April, Prüfungstermin am 24. April. Patentbericht. a) Gebrauchsmuster. 83a. 535334. Zeitwecker. Otto Reinboth, Kassel, Frankfurter Strasse 49, und Karl Hinsche, Kassel, Milchlingstrasse 5. 11. 12. 12. 83a. 535371. Fahnenuhr. Albert Petzold, Bernburg, Wilhelmstr. 6. 2.12.12. 83a. 535616. Weckuhr mit neuer Zeigerstellung. Wilhelm Theodor Ascher feld, Steele, Ruhr. 27. 11. 12. • 83b. 535329. Reklameanordnung für elektrische Nebenuhren. Elektrische Nebenuhrwerke G. m. b. H., Berlin. 10. 12. 12. 83 a. 535853. Einstellbarer Hammerhebel. Max Seifert, Blasewitzer Strasse 42, und Arthur Uhlig, Piilnitzer Strasse 26, Dresden. 15. 6. 12. 83b. 535758 Uhrglas mit Messinghülse, durch welche ein als Kontakt dienendef Stift geht. Oskar Peicke, Elberfeld, Funkenstrasse 3. 23. 11. 12. 83a. 536371. Strassenbahnuhr. Henry Löscher, Metz i. Lothr., Grosse Vinzenzstrasse 5. 5. 12. 12. 83 a. 536529. Wanduhrgehäusetür mit plastisch vorspringenden Glasbelägen. Wilhelm Kügler, Freiburg i. Sehl. 11. 12. 12. 83a. 536670. Abzeichenuhr. Albert Petzold, Bernburg, Wilhelmstrasse 6. 23. 12. 12. 83 a. 536749. Pendelmutter. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schram berg, Württ. 23. 12. 12. 83 a. 537098. Staubdichte Führung des Hammerstiels an Weckuhren. Karl Mathes Kublun, Stallupönen, Abbau Goldaper Strasse 2 a. 9. 12. 12. 83a 537 794. Notizvorrichtung an Uhren. Dr. Heinrich Umber, Berlin, Schwäbische Strasse 8a. 21. 9. 12. 83 a. 537798. Ringförmiger Kalender für Jahrhunderte. Alfred Sebastian, Nürnberg, Turnerheimstrasse 10. 4 11. 12. 83 a. 537855. Bügel für Weckeruhren und dergl., bei welchem zwischen den seitlichen Bügelteilen ein Verbindungsarm angeordnet ist. Thomas Ernst Haller, Schwenningen a. N. 31. 12. 12. 83a. 538255. Uhrkapsel. Heinrich Pogoda, Kochlowitz, O.-S. 6. 1. 13. 83 b. 538186. Elektrischer Aufzug für Uhrwerke oder dergl. Paul Schröder, Stuttgart, Eugenstrasse 3. 14. 8. 12. 83 a. 539197. Klubuhr. Louis Kock, Hameln Bäckerstrasse 58. 15. 1. 13. 83a. 539268. Tonstabbefestigung. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 11. 1. 13. 83 a. 539269. Weckeruhr mit Weekerstellzeiger aus der Mitte. Hamburg- Amerikanische Uhrenfabrik. Schramberg, Württ. 11. 1. 13. 83 a. 539270. Uhrwerk mit herausnehmbarer Minutenradwelle. Hamburg- Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 11. 1. 13. 83a. 539332. Leuchtmassenträger für Uhren. Vereinigte Freiburger Uhren fabriken, Akt.-Ges. inklusive vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 13. 1. 13. 83a. 539510. Aufsatz für Jahresuhren. Jahresuhrenfabrik, G. m. b. H., Triberg i. Schwarzw. 17. 1. 13. 83 a. 539587. Gongschlagwerk. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 17. 1. 13. 83a. 539588. Wecker, bei welchem die Umklappung des Bügels die Ab stellung veranlasst. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 17. 1. 13. Briefkasten und Bechtsauskünfte. Einkommensteuer. Sie fragen, was für ein Prozentsatz im Uhrmacher gewerbe der Steuereinschätzung zugrunde gelegt wird, und ob 20 Proz. zu hoch sind. Gleichzeitig verweisen Sie auf einen Posamentenbetrieb, in dem bei einem Umsatz von 500000 Mk. 5 Proz. und bei einem Umsatz von 200000 Mk. 9Proz. zugrunde gelegt werden. — Ihre Frage ist nicht so glatt zu beantworten, denn einen bestimmten Prozentsatz für die Einkommen steuer als Massstab zugrunde zu legen, würde im Uhrengeschäft sehr zu Irrtümern führen. Die zwei angezogenen Fälle aus anderen Geschäftsbetrieben, wo bei einem Umsätze von 500000 Mk. 5 Proz. und bei einem Umsätze von 200000 Mk. 9*/ a Proz. zugrunde gelegt werden, scheiden hier vollständig aus, weil ein Uhrengeschäft wohl niemals oder nur sehr selten einen solchen Um satz aufweisen kann. Um Ihre Frage rein sachlich zu behandeln, muss man den Umsatz eines Durchschnittsgeschäftes zugrunde legen, z. B. ein Ge schäft mit 10000 bis 15000 Mk. Umsatz. Bei einem Umsatz von 15000 Mk. ist bei uns gewöhnlich schon ein Lager von 20000 Mk. vorhanden; bei einem
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