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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5a (9. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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42 für photographische Arbeiten veröffentlicht oder dem Publikum zugänglich macht. Zuwiderhandlungen gegen die vorbezeichneten Vorschriften, Beschlüsse und Anordnungen werden, soweit sie nicht besonderen Strafbestimmungen unterliegen, vom Innungsvorstand mit Ordnungsstrafen, insbesondere Geld strafen von 20. Mb. für jeden einzelnen Fall, geahndet.“ Der Beschwerde ist zu einem grossen Teile stattgegeben. Die erteilte Antwort lautet: „Berlin W. 9, Leipziger Strasse, den 12. Februar 1913. Auf Ihre Beschwerde vom 25. November 1912 habe ich den Herrn Regierungspräsidenten zu Danzig ersucht, die Abänderung bezw. Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des § 10, Absatz 2, des Statuts der Photographen- Zwangsinnung in ElbiDg in die Wege zu leiten. Ihrem weitergehenden Antrage, auch die Ziffer 1 desselben Para graphen aufzuheben oder abzuändern, vermag ich nicht zu entsprechen, da die darin enthaltene Vorschrift die gesetzlichen Befugnisse einer Zwangs- innuDg nicht überschreitet. Die Anlagen der Beschwerden liegen wieder bei. Der Minister für Handel und Gewerbe. Sy dow.“ Es ist bedauerlich, dass diese Entscheidung vom Minister getroffen worden ist, ohne die beteiligte Innung oder die Handwerkskammer zu hören. Die Unklarheit, die schon bisher durch die verschiedenen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden bestand, ist durch diese neue Entscheidung nur ver- grössert worden. Die eigentliche Generalklausel (1) des § 10 bleibt bestehen, während die weiteren Bestimmungen, die eigentlich nur Beispiele bilden, nicht genehmigt werden. Was dem einen als marktschreierische Reklame er scheint, ist für einen anderen eine durchaus zulässige Reklame. Dieser Un klarheit und Ungewissheit muss deshalb möglichst bald ein Ende gemacht werden. Die nötigen Schritte sind bereits, wie uns mitgeteilt wurde, ein geleitet worden. Auch der Handwerks- und Gewerbekammertag hat seine Unterstützung zugesagt. Da alle Handwerkerinnungen an der Frage das grösste Interesse haben, ob die Innungen berechtigt sind, die VeröffentlichuDg von Preisen, wenigstens von Schleuderpreisen, zu verbieten, so dürfte eine Klärung endlich erreicht werden. Die demnächst im Reichsamt des Innern stattfindende Handwerkerkonferenz wird sich hoffentlich schon eingehend mit der Angelegenheit beschäftigen. Kg. Durch das Einziehongsbnrean für faule Forderungen ein* gegangene Beträge: Für Herrn J. M. in B. von S. in B. 20,15 Mk.; H. B. in H. 4,65 Mk.; B. in L. 1,75 Mk.; H. in W. 10,50 Mk.; für Herrn A. Sch. in G. von H. M. in G. 10 Mk.; für Herrn R. St. in B von E. H. in Sch. 14,65 Mk.; für Herrn A. Sch. in A. von M. H. in W. 2 Mk. angezahlt; für Herrn J. M. in B. von H. B. in B. 10 Mk. angezahlt. Es konnten also den Kollegen 73,70 Mk. gerettet werden. Wenn man berücksichtigt, dass die uns übergebenen Forderungen fast immer sehr faul sind, kann man mit den bis jetzt erzielten Erfolgen sehr zufrieden sein. Bekanntlich ziehen wir die Forderungen ein, wenn uns die Unterlagen und für jede Forderung 30 Pf. in Marken eingesandt werden. Von den Beträgen, die wir einbekommen, berechnen wir 5 Proz. Unkosten. Alle Anträge sind an die Rechtsschutz stelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher- Innungen und Vereine, Halle a. S., Mühlweg 19, zu richten. Einzelmitglied des Verbandes kann jeder selbständige Kollege werden. Der Beitrag beträgt jährlich nur 6 Mk., wofür ausser dem Jahrbuch und anderen Druckschriften auch das Organ des Zentral verbandes, das „Allg. Journal der Uhrmacherkunst“, geliefert wild. Anträge auf Aufnahme sind an die Geschäftsstelle nach Halle a. S., Mühlweg 19, zu richten. Das Schlechtmachen der Konkurrenz. Eine lehrreiche Entscheidung fällte das Königl. Oberlandesgericht in Hamm. Der Klage lag folgender Tat bestand zugrunde: Ein junger Mann des Uhren- und Goldwarenfaches machte sich vor etwa 2 Jahren in Bochum sesshaft und wollte sein Geschäft dadurch in die Höhe bringen, dass er unwahre Behauptungen über die Person und geschäftlichen Leistungen seines nächsten Konkurrenten ausstreute. Unter anderem verbreitete er Aussagen, dass sein Konkurrent kein Fachmann sei, nur mit Lehrlingen arbeite, sich nicht um sein Geschäft bekümmere, schlechte Arbeiten liefere, niemand von der X-Strasse mehr in dessen Geschäft gehe und dergleichen mehr. Als diese Redensarten auch dem Inhaber des älteren Geschäftes hinterbracht wurden, erhob dieser Klage bei dem Königl. Land gericht zu Bochum, die genannten Aeusserungen zu unterlassen. Das Königl. Landgericht erkannte der Klage gemäss, aber der Beklagte legte Berufung beim Königl. Oberlandesgericht in Hamm ein. Aber auch hier erfolgte die Verurteilung dahingehend, bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwider handlung festzusetzende Strafe bis zu 1500 Mk. diese Aeusserungen zu unter lassen, weil alle diese unwahren Behauptungen zu Zwecken des Wettbewerbs geschähen und gegen die guten Sitten verstiessen. Das Königl. Oberlandes- gerioht führte dazu aus, dass die Aeusserungen des Beklagten: „Ich habe mich in der X-Strasse niedergelassen, weil alles über die Arbeiten des Klägers klagt, niemand geht mehr zu dem Kläger hin; selbst die nächsten Nachbarn nicht mehr,“ sind in dieser Allgemeinheit völlig unbeweisbar und offenbar übertrieben. Dabei sind sie in hohem Masse geeignet, den Absatz des Klägers zu beeinträchtigen. Es widerspricht aber dem Anstandsgefühl jedes gerecht und billig Denkenden, einen Erwerbsgenossen durch solche allgemeine, un beweisbare und übertriebene Behauptungen zu schädigen. Ebenso widerspricht es dem Anstandsgefühl, einen Erwerbsgenossen den Kunden gegenüber zum Gegenstände einer derartig abfälligen Kritik zu machen, zumal in einer so gehässigen und missgünstigen Form, wie der Beklagte es durch die Aeusserung: „Der Kläger sei ja kein Fachmann; er hat ja keine Ahnung vom Reparieren“, getan hat. Der Prozess hat 2 Jahre geschwebt. („Volkszeitung Bochum.“) Kleine Geschäftsnachrickten. Nürnberg. Uhrenfabrik A.-G. vorm. Köhler & Ehmann in Laufamholz bei Nürnberg. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde nach Abschreibangen von 25499 Mk. (i.V. 2690L Mk.) sowie einschliesslich Vortrag ein Reingewinn von 50845 Mk. (50035 Mk.) erzielt. Es wird vorgeschlagen, hieraus 2545 Mk. (i. V. 2676 Mk.) der gesetzlichen Reserve zu überweisen und dem Aufsiohts- rat 6000 Mk. (i. V. 0) Statuten- und vertragsmäsBige Tantiemen auszuzahlen. Zur Verteilung kommen wieder 15 Proz. Dividende. Auf neue Rechnung werden 4802 Mk. (3859 Mk ) vorgetragen. Marienhafe (Kr. Norden). Auf eine Petition aus der Gemeinde hat der Kirchenvorstand die Beschaffung einer neuen Turmuhr ins Auge gefasst Tnchel (Westpr.). In der Stadtverordnetensitzung wurde beschlossen, die Beschaffung einer neuen Stadtuhr im Turm der katholischen Kirche in Erwägung zu ziehen. GeschäftserSflknn gen. Apolda. Paul Wirth eröffnete Dornburger Strasse 2 eine Uhrenreparatur werkstatt. GeschSftsverSndenmgen. Aalen. Ernst Wieland hat das Uhrengeschäft von Wilhelm Holzbaur, Lammstrasse 16 käuflich erworben. Chemnitz. Herr Paul Richter übernahm das Uhrengeschäft des ver storbenen Herrn Paul Gieseler. Cleve. Herr Uhrmacher Wilh. Fischer verlegte sein Geschäft nach Grosse Strasse 15. Dnisbnrg. Alleiniger Inhaber der Firma Emil W 7 ilhelm Mathäus ist jetzt Uhrmacher Paul Mathäus. Torgau. Herr Uhrmacher Herrn. Kreische verlegte sein Geschäft naoh Breitestrasse Ecke Kurstrasse. Berlin. Herr Salinger schied aus Gesundheitsrücksichten aus der Firma G. F. Rochlitz, Turmuhrenfabrik. An seine Stelle trat Herr Paul Siegelkow. Die technische Leitung bleibt nach wie vor in den bewährten Händen des Herrn Gustav Wolf. Augsburg. Herr Emil Sander, Sohn des Herrn Alfred Sander, trat als Teilhaber in die Firma Kahn & Sander, Uhrfederfabrik, ein. Herr Carl Kahn, Gründer und Seniorchef der Firma, ist am 18. Februar gestorben. Personalien: Schwenningen a. N. Aus Anlass des Geburtstagsfestes Sr. Maj. des Königs von Württemberg wurde dem Vorstand der „Königl. Württembergischen Fachschule für Feinmechanik, einschliesslich Uhrmacherei und Elektromechanik“, Herrn Dipl.-Ing. W. Sander, der Titel eines Professors verliehen. Rybnik. Am 23. Februar feierte Uhrmachermeister Hugo Müller sein 50jähriges Handwerkerjubiläum. Cannstatt. Herrn Otto Berner, Uhrmachermeister, Stuttgart, wurde der Titel eines Hofuhrmachermeisters verliehen. Dorfmerkingen. Herr Uhrmacher Aug. Neufischer erhielt das Ehren zeichen für 25 jährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr. Gestorben: Herr Carl Kahn, Mitinhaber der Firma Kahn & Sander, Uhrfederfabrik, im 76. Lebensjahre in Augsburg. Herr Uhrmachermeister Otto Niessen in Glogau. Silberkurs, “"/iooo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 74 Mk. oder per g 7,4 Pf. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 77 Mk. per kg, 7,7 Pf. per g. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2141. Vor etwa 25 Jahren kaufte ich zwei Pariser Nachtuhren mit roten und blauen Glasglocken. Die Glocken drehen sich und sind mit Stundenzahlen von 1 bis 12 und Viertelstundenstrichen versehen. Der Durch messer der Glocke ist 16,2 cm und die Höhe 14,3 cm. Da eine von den Glocken zerbrochen ist, möchte ich mir einige anfertigen lassen und frage hierdurch an, ob mir jemand mitteilen kann, wo ich diese beziehen resp. an fertigen lassen kann. E. Sch. in K. Frage 2142. Wo bekommt man die imitierten Uhren, nur Zifferblatt und ein Zeiger, der sich von der Mitte mit Schlüssel stellen lässt? Diese sind oft an dem Billardanschreibetafeln angebracht. Th. H. in B. Frage 2143. Wie brüniert man Messingtürbeschlag und Messingschutz stangen, um das lästige Putzen zu vermeiden, und ist das Verfahren em pfehlenswert? E. Sch. in K. Frage 2144. Ich habe eine Zylinderremontoiruhr, Marke Freya, verkauft, welche zu den ersten Qualitäten zählt, habe sie so nach gründlichem Ab ziehen reguliert, dass sie in 6 Tagen im HäDgen und Tragen U/a Minuten vor geht, eine kleinere Differenz wird nicht zu erzielen sein. Mein Kunde ist Maschinenschlosser; er trägt die Uhr täglich im Geschäft, und bei schweren Arbeiten hängt er sie in seinen Kasten im Geschäft. Seit dem letzten Herbst kommt der Herr jeden Samstag mit einer Differenz bis 20 Minuten, nur eine Woche ging sie bei ihm wie bei mir. Ich habe sogar eine neue Spirale ein gesetzt, weil in der alten innen zuviel herausgebrochen war. Ich kann nur den Grund der Differenz vermuten, dass bei dem Herrn die Arbeit viel ver schiedenartiger ist und auch sein Kasten oft Erschütterungen ausgesetzt ist. Bitte, was raten mir die Herren Kollegen, hier zu tun? Besten Dank im voraus. T. H. S. Antworten. Wir bitten unsere Leser, sich recht rege an der Beantwortung der gestellten Fragen zu beteiligen. Zur Frage 2140. Fragliche Sachen erhält man gut und billig bei Leon Bohrer, Breslau I, Graupenstrasse 2/4. G. M. in K.
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