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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL DER ÜHRMACHERKÜN5T MERAUSGEEEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UHRMACHER- INNUNGEN UND VEREINE SITZ: HALLE A S- XvSS 38. Jahrgang. Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Halle, den 15. März 1913. Nr. 6. Unser Fachblatt als Mittel zum Zweck. (Nachdr. verb.) Bei Anfragen und Bestellungen bitten wir, stets Bezug auf unser Blatt zu nehmen. Wir Geschäftsleute kennen ja alle die grosse Bedeutung der „Referenz“. Suchen wir Personal, so verlangen wir Referenzen, und wollen wir von einem grösseren Hause kaufen, so weiden wir, falls die Geschäfte in „offener Rechnung“ gemacht werden sollen, höflich oder gemessen um die Auf gabe von Referenzen ersucht. Wickelt sich irgend ein Geschäft nicht als Barverkehr ab, so geht es ohne Referenzen nicht. Die „gute“ Referenz gilt unzweifelhaft als eine mächtige Fürsprache, unter Umständen kommt man damit weiter als mit barem Gelde. Wem die Referenzen aufgegeben werden, dem schwebt die Sache so vor, als ständen andere dahinter, und das verfehlt seine Wirkung gewiss nicht. — Aber was hat das mit der Fachzeitung zu tun? Um das zu erklären, wollen wir einmal anDehmen, zwei Firmen seien auf irgend ein Inserat in unserer vorigen Nummer aufmerksam geworden. Der eine schreibt an den Inserenten wie folgt: „Ich beabsichtige, Ihre Gongspezialitäten zu prüfen und bitte um Näheres. Hochachtungsvoll N. N.“ W 7 ogegen der andere Interessent wie folgt schreibt: „In der letzten Nummer des .Allgemeinen Journals der Uhrmacher kunst ‘ inserieren Sie Divina-Gong. Ich habe Interesse dafür und bitte um Bemusterung und Preisanstellung. Hochachtungsvoll N. N.“ Abgesehen davon, dass sich das zweite Schema, wie man zugeben wird, abgerundeter ausnimmt als ersteres, hat die zweite Anfrage für Absender und Empfänger vor allem den Vorteil, dass der Inserent sofort weiss, dass der Anfrager das bereits kennt, was in dem Inserat steht. Er hat es also nicht nötig, von vorn anzufangen, und braucht dem Anfrager nicht das nochmals zu „erzählen“, was er schon weiss. Das ist deshalb von Bedeutung, weil heutzutage bekanntlich kein Geschäftsmann „Zeit hat“, und vor allem derjenige, der sich Offerte machen lässt, wünscht, dass dies geschehe, ohne dass ein Wort zu viel noch eins zu wenig gesagt werde. Der Anfrager, der unsere Fachzeitung als Quelle für seine Anfrage angibt, hat dabei aber ausserdem den Vorteil, dass er sofort das Interesse des Empfängers, also unseres Inserenten, in höherem Masse erweckt, als es sonst der Fall wäre. Denn es liegt ja auf der Hand, dass ein jeder Inserent das grösste Interesse daran hat, zu erfahren, in welchen Zeitungen seine Inserate den meisten Erfolg haben. Nun aber zu uns selbst Da uns daran liegt, den Inserenten wie den Lesern gleicherweise zu dienen, so haben auch wir ein grosses luter esse daran, als Quelle angegeben zu werden. Wir alle ziehen ja doch an einem Strange, und zwar ist es der Strang, der unser Fach möglichst höher bringen soll. Wer dem einen an die Hand geht, nützt gleichzeitig allen anderen, indirekt also dem ganzen Fach oder Beruf, und das um so mehr, weil das „Journal“ zur Hälfte Eigentum des „Zentralverbaudes“ ist Schliesslich kann aber auch der Titel eines Fachblattes, an dem ernste Männer ernst arbeiten, als Referenz angesehen werden, wenn auch nicht als Referenz für eventuelle Kreditgewährung, sondern als Einführungsreferenz und als Referenz für faehgewerbliche Interessen. Schaden kann die Angabe unseres Titels auf keinen Fall, das ist wohl klar, nützen wird diese Angabe aber auf jeden Fall. Darum wiederholen wir die als Motto angeführten Worte in der Form eines Ersuchens an alle, die durch unsere Inserate angeregt werden: „Bei Anfragen und Bestellungen bitten wir, stets Bezug auf unser Blatt zu nehmen.“ Die Margarineuhr. Die Margarineuhr gehört, so schreibt die „Halb monatsschrift für die Margarineindustrie“, in die Kategorie der Zugaben und ist doch eine Zugabenspende für sich. Denn die richtig gehende Margarineuhr wird selten vom Detaillisten, sondern vom Grosshändler verschenkt. Neuer dings machen in Süddeutschland auch Fabrikanten es ihren Abnehmern möglich, festzustellen, was die Uhr geschlagen hat, wenn sie von ihnen — Margarine kaufen. In Hamburg hat das Oberlandesgericht leider am 30. November 1912 ein Margarinevertriebsgeschäft, das jedem Kunden schon nach Abnahme von 20 Pfd. Margarine eine elegante Damen- oder Herrenuhr „vollständig umsonst“ zu8icherte und das deswegen auf Grund des Unlauteren W T ettbewerbsgesetzes verklagt worden ist, freigesprochen. Die Bedeutung der Uhr im Margarine- gross- und Kleinhandel ist demnach nicht ganz klargestellt. Unter diesen Umständen baten wir unseren Redaktionsdichter, der Angelegenheit sein Interesse zuzuwenden. Der liebenswürdige, alte Herr sandte uns umgehend folgende Verse, die nach der Weise der Löweschen Ballade zu singen allen Margarineleuten empfohlen wird, denen das Zugabewesen Verdruss bereitet: Ich trage, wo ich gehe, Stets eine Uhr bei mir, Wieviel es geschlagen habe, Genau seh’ ich’s an ihr! Ein Margarinehändler Hat mir die Uhr geschenkt, Auf dass bei Tag und Nächten Man seiner stets gedenktl Eo war ein grösser Schieber! Sein Speisefett war schlecht; Ich Esel Hess mich leimen, Ich glaubt: die Ubr sei echt! Doch eh’ die Margarine Zerschmolz in Pann und Pott W 7 ar seine echte, goldene Kostbare Uhr — kapott! Umsonst, dass ich sie rüttle — Für immer stockt ihr Lauf, Der beste Klocken-Schuster Dreht sie nicht wieder auf. So ist die Uhr zum Teufel! Die Kunden sind entflohn . . . Drum lass dir nur was schenken, Dann haste was davon! („Rabattsparvereins - Zeitung. “) Feilhalten von Gold- und Silberwaren, Brachgold und Brach silber, sowie Taschenuhren im Marktverkehr. Zu dem Antrag, das Verbot des Feilhaltens von Uhren, Gold- und Silberwaren usw. im Umher ziehen auch auf den Marktverkehr auszudehnen, äusserten sieh die Handels kammern zu Heidelberg und Villingen folgendermassen: Heidelberg „Nach den von uns gemachten Feststellungen scheint bisher der Verkauf von Gold - und Silberwaren sowie Taschenuhren auf Messen und Märkten eine erhebliche Rolle nicht gespielt zu haben. Wir halten es jedoch sehr wohl für möglich, dass der Vertrieb dieser Waren, namentlich I von Taschenuhren, die in geringster Qualität ausserordentlich billig hergestellt ! werden können, verhältnismässig schnell an Umfang gewinnt. Durch eine derartige Entwicklung würde wohl das stehende Gewerbe der in Betracht kommenden Orte mehr oder weniger, unter Umständen sogar recht erheblich, geschädigt. Vom Standpunkt des Publikums aus betrachtet, kann das Auf kommen dieser Form des Warenvertriebs als wünschenswert nicht betrachtet i werden, weil gerade bei diesen Waren, deren wirklicher Wert von dem Laien , nicht ohne weiteres erkannt wird, die Gefahr der Uebervorteilung sehr gross ' ist. Wir möchten hiernach eine Aenderung der Gewerbeordnung dahingehend für angebracht halten, dass das Feilhalten von Gold- und Silberwaren sowie Taschenuhren (Bruchgold und Bruchsilber können als Verkaufsgegenstände ! bei diesen Gelegenheiten nicht wohl in Frage kommen) grundsätzlich ver- i boten wird und nur bei Vorliegen besonderer Umstände von der höheren j Verwaltungsbehörde gestattet werden kann.“ ! Villingen. „Wir haben keine Bedenken dagegen, wenn der Verkauf | von Taschenuhren auf Messen und Märkten verboten wird. Da heute Taschen uhren schon zu aussergewöhnlich billigen Preisen produziert und verkauft werden können, so ist eine Uebervorteilung der oft unerfahrenen Käufer, die sich besonders auf Märkten und Messen einfioden , sehr leicht möglich. Das Verbot darf sich jedoch nur auf Taschenuhren erstrecken und nicht auch den Verkauf von Weckeruhren und Wanduhren einbegreifen. Bei letzteren Uhren kann z. B. ein Bedürfnis vorhanden sein, Märkte und Messen dazu benutzen zu können, Uhren mit aus der Mode gekommenen Gehäusen zu billigen Preisen loszuschlagen.“ 1 Berlin. Als der Uhren- und Goldwarenhändler Plunz am 2. März in der zehnten Abendstunde mit seiner Familie von einem Automobilausflug heimkehrte, fuhr er mit seinem Kraftwagen gegen zwei Drahtseile, die Ver- 1 brecher quer über die Chaussee von Marbitz nach Hennisdorf gespannt hatten. ! Der Juwelier und seine Gattin wurden von dem Seile sofort stranguliert, 1 während die 19 jährige Tochter lebensgefährlich verletzt wurde. Ausführliche i Berichte brachten alle Tageszeitungen, auf die wir deshalb verweisen. | Ein 24- Stunden -Zifferblatt. Der französische Unterstaatssekretär für | das Postwesen, Chaumet, macht augenblicklich Versuche mit einem 24 Stunden- j Zifferblatt, das nur zwölf Stunden aufweist und mit dem Glockenschlage 12
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