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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL BER UHRMACHERKÜN5T HERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBANQ QER ÜEÜTSÜ1EN UHRMACHER: INNUNGEN ÜNQ VEREINE 5ITZ : MALLEA&- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 38. Jahrgang. Halle, den 1. April 1913. Nr. 7. "* 40jähriges Geschäftsjubiläum des Herrn Robert Koch, Halle (Saale), stellvertretender Torsitzender des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, £. V. Leider erfuhren wir von dem Jubiläum erst, als schon die Bekanntmachungen des Vorstandes abgeschlossen waren. Zu dem am 3. April stattfindenden Jubiläum bringen wir unserem verehrten Vorstandskollegen unsere herzlichsten Glückwünsche dar. Er hat immer treu und opferwillig an den grossen Aufgaben zur Hebung unseres Berufes mitgearbeitet, und danken wir ihm manche wertvolle An regung. Die Kollegen im Reiche werden gewiss gern ihre Glückwünsche mit den unsrigen vereinen. Möge es unserem geschätzten Kollegen vergönnt sein, sein blühendes Geschäft noch recht lange erfolgreich unter der Mithilfe seines 8ohnes weiterzuführen ; möge uns aber auch die wertvolle Mitarbeit unseres Verbandskollegen noch Techt lange erhalten bleiben! Für die Arbeit im Dienste unseres Verbandes und unseres Berufes sprechen wir auch hier unseren herzlichsten Dank aus! Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V., Halle (Saale). Aug. Heckei. Adolf Koch. Walter Quentin. W. König. Alle Geldsendungen für den Zentralverband erbitten wir nunmehr auf unser Postscheckkonto in Leipzig Nr. 13953. Die Sendungen sind mit folgender Anschrift zu versehen: „Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, Geschäftsstelle in Halle (Saale) Mühlweg 19“ Konto Nr. 13953 bei dem Postscheckamt in Leipzig. Zahlkarten mit Vordruck fügen wir unseren Rechnungen bei. — Auch die Mitglieder der Einbruchs-Hilfskasse bitten wir, ihre Zahlungen auf unser Postscheckkonto zu machen. In allen Fällen ist .auf dem Abschnitt anzugeben, wofür der eingesandte Betrag bestimmt ist! Die Geschäftsstelle. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Am Freitag, den 25. April, vormittags von 9 —12 Uhr, wird die mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen verbundene Prüfung an der Deutschen Uhr macherschule abgehalten, zu der Freunde der Schule und Gönner hiermit höflich eingeladen werden. Eröffnung des neuen Schuljahres. Das neue (36.) Schuljahr beginnt am 2. Mai. Anmeldungen hierzu, am besten gleich mit Zeugnissen belegt, beliebe man möglichst bald an die Direktion einzusenden. E. Lange, Professor L. Strasser, Vorsitzender des Aufsichtsrates Direktor der Deutschen Uhrmacherschule. der Deutschen Uhrmacherschule. Eine wichtige Entscheidung des Breslauer Magistrats. Ihre Be schwerde vom 20. Januar hat uns zu einem Einschreiten gegen die hiesige Uhrmacherzwangsinnung keinen Anlass gegeben. Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkte, dass das Halten einer Fachzeitschrift zu den Mitteln gehört, durch die den Innungsmitgliedern eine bessere Fortbildung in ihrem Handwerk gewährt wird. Die Ausbildung der Innungsmitglieder zu fördern, ist aber eine Hauptaufgabe der Innungen. Was nun die Auswahl der Fachzeitschrift anlangt, so unterliegt diese der durch Mehrheitsbeschlüsse zu ergebenden Selbstverwaltung der Innung, in die wir nur eingreifen, wenn satzungswidrige oder offensichtlich unzweckmässige Be schlüsse gefasst werden. Dieser Tatbestand liegt hier nicht vor; in dem Konkurrenzkämpfe der beiden Zeitschriften für eine oder die andere Partei zu mehmen, ist nicht unsere Aufgabe. An den „Deutschen Uhrmacherbund“. Das neue Opernglas. Das Versandhaus von Bial & Freund hatte im vorigen Jahre durch auffällige Inserate in den verbreitetsten illustrierten Blättern ein neues Opernglas angekündigt, mit dem man nicht bloss das Brustbild eines einzelnen Bühnenkünstlers, sondern die ganze Figur und dazu noch einen grossen Teil der übrigen Mitwirkenden gleichzeitig ins Auge fassen könne. Das Glas war als Glanzleistung der optischen Industrie be zeichnet, und eine bildlich dargestellte Szene aus Lohengrin sollte seine Vor züge illustrieren. Ein grosses Bild zeigte die Szene, wie Bie angeblich durch ■das neue Glas mit einem Blick zu sehen war, während ein kleines nur einen Ausschnitt davon darstellte, wie man sie durch jedes gewöhnliche Opernglas sehen könne. Ausserdem enthielt das Inserat noch die Anpreisung eines kleinen, handlichen und elegant ausgestatteten Damenopernglases, das als Geschenk für Damen besonders zu empfehlen sei. Der „Deutsche Optiker verband“ erblickte in dieser Reklameankündigung ein unlauteres Konkurrenz manöver, indem er fand, dass von dem neuen Glase mehr versprochen werde, als es zu halten imstande sei. Nach der Illustration des Inserates musste man nämlich glauben, dass das Gesichtsfeld des durch das neue Glas schauenden Auges fünfmal grösser sei, als wenn man ihm ein gewöhnliches Opernglas Vorhalte, und das erklärte der Verband für sehr übertrieben. Ausserdem bemängelte der Verband die Anpreisung des Damenopernglases in demselben Inserat, weil jeder Leser glauben müsse, dieses sei gewisser- massen nur eine kleine Ausgabe des neuen Wunderglases und besitze die dem nachgerühmten Eigenschaften gleichfalls, während es in Wirklichkeit ein ganz gewöhnliches Opernglas sei. Der Verband klagte daher beim Landgericht 3 in Breslau gegen die Firma mit dem Antrage, ihr die Fortsetzung dieser An kündigungen bei einer fiskalischen Strafe von 50 Mk. für jeden Fall der Zu widerhandlung zu verbieten und das Urteil öffentlich bekanntzumaehen. Die erste Kammer für Handelssachen, die sich jetzt mit der Sache zu beschäftigen hatte, beschloss, über die Eigenschaften und Beschaffenheit des angepriesenen neuen Opernglases Beweis zu erheben durch Vernehmung des Prof. Dr. Miethe von der Technischen Hochschule in Charlottenburg. Uebergangsbestimmungen zur Reichsversicherungsordnung. Auf Grund des Artikels 100 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungs ordnung hat der Bundesrat folgendes bestimmt: Für bestehende Ortskrankenkassen, die ihre Zulassung nach Artikel 18, 19 a. a. 0. beantragen, ist die neue Kassensatzung von der Generalversammlung zu beschliessen. Für bestehende Betriebskrankenkassen hat der Arbeitgeber die neue Kassensatzung aufzustellen und nach Anhören von Versicherten einzureiehen. Für bestehende Innungskrankenkassen hat die Innung die neue Kassensatzung aufzustellen und nach Anhören des Gesellenausschusses ein zureichen. Berlin, den 11. Januar 1913. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Die Barfrankierniaschiue. Seitens der Reichspostverwaltung werden augenblicklich Versuche mit einer Barfiankiermaschine angestellt, die als ein Meisterstück der Präzisionsmechanik bezeichnet werden muss. Diese Maschine ist besonders für MassensenduDgen geeignet, die von ihr völlig selbständig be arbeitet werden. Sie beklebt die einzelnen Sendungen mit Marken, entwertet diese mittels des alten runden Stempels und zählt sowohl die aufgegebenen Stücke wie auch die dazu verbrauchten Marken, so dass durch die doppelte Kontrolle Irrtümern vorgebeugt wird. Innerhalb einer einzigen Minute können etwa 400 Sendungen behandelt werden. Hierin liegt für die grossen Postämter in Handels- und Industrieorten ein unschätzbarer Vorteil. Die Frankatur wird in bar entrichtet. Von der Anwendung des neuen Streifensystems ist Ab stand genommen worden, weil den grossen Firmen die Kennzeichnung ihrer Auflieferungen als Massensendungen im allgemeinen nicht erwünscht ist. Zehn Gebote für nörgelnde Vereinsmitglieder. Einem in der „Rundschau für Gemeindebeamte“ abgedruckten Artikel von Dr. Haneld ent nahm die „Deutsche Privatbeamten-Zeitung“ folgende von August Biermörder, dem grossen Lebensweisen des „Kladderadatsch“, aufgestellten „Zehn Gebote für nörgelnde Vereinsmitglieder“: 1. Sprich schlecht von deinem Verein bei jeder Gelegenheit, die sich dir bietet. 2. Drohe stets mit deinem Austritt oder mit Widersetzlichkeit, wenn dir im Verein etwas nicht passt. 3. Unterlasse nicht, jedermann haarklein zu erzählen, dass du mit der Tätigkeit deines Vereins nicht einverstanden bist. 4. Wenn du dich mit einem Vereinsmitglied verfeindet hast, so ver säume nicht, es den Verein entgelten zu lassen.
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