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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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54 5. Unterstelle allen, die Arbeit für den Verein verrichten, dass sie das nur aus Ehrgeiz oder um eines Amtes willen oder wegen persönlicher Vor teile tun. Hüte dich aber sorgfältig, etwas für deinen Verein zu tun, damit du nicht selbst in der gleichen Weise beschuldigt wirst. Schwänze womöglich die Versammlungen. 6. Erkläre einem jeden, der nicht im Vereine ist, wie es eigentlich zu sein hätte, hüte dich aber, das im Verein selbst zu sagen. 7. Sprich niemals Gutes über die gewählten Vertreter deiner Organisation, die an der Verbesserung deiner Verhältnisse arbeiten. 8. Wenn du etwa gescheiter als andere bist, so lauere, bis einer aus der Vorstandschaft einen Fehler oder ein Versäumnis begeht. Dann falle über ihn her. Mit deinen besseren Gedanken halte unbedingt solange zurück. 9. Vergesse nie, aus „prinzipiellen Gründen“ in Versammlungen Op position zu machen, denn du bist die Würze der Versammlungen: das Salz, der Pftffer, die Muskatnuss. Wärest du nicht, so würden die Versammlungen unschmackhaft sein. 10. Trifft einmal einer in deinem Sinne das Richtige, so widerspreche dennoch, sonst wärest du nicht derjenige, der alles besser weiss. Wenn du das alles tust, so darfst du dich rühmen, als ein gescheiter Mann angestaunt zu werdeD, der eigentlich „der Richtige“ wäre. Ein raffinierter Geschäftstrick. Einen seltenen Trick, um seine Ware loszuwerden, hat der Kaufmann Max Sittenfeld aus Berlin aDgewendet, weshalb er vom Landgericht Kassel am 11. Oktober v. Js. wegen unlauteren Wettbewerbs zu 1000 Mk. Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Angeklagte handelt mit Teppichen besserer Qualitäten. Um Käufer für seine Ware zu finden, vollführt er folgendes Manöver: Seiner in Berlin wohnenden Geliebten stellte er vier Wechsel in beträchtlicher Höhe aus, aber nur zum Scheine. Er löste sie natürlich nicht ein; die Geliebte verklagte ihn und erstritt ein voll streckbares Urteil gegen den Angeklagten. Dieser befand sich mit seinen Teppichen in irgend einer Stadt und bewirkte hier, dass auf Grund der voll streckbaren Urteile eine Pfändung bei ihm vorgenommen wurde, indem er sich als den Bevollmächtigten der Klägerin ausgab. Die bevorstehende Ver steigerung der Orient- und Perserteppiche wurde natürlich in den Tages zeitungen bekanntgemacht. Auf diese Weise hatte der Angeklagte in Breslau, Liegnitz, Kiel und Kassel seine „Geschäfte gemacht“. In dem Kasseler Falle bediente sich der Angeklagte zu dem Trick statt seiner Geliebten eines ge wissen Schlesinger, ln seiner Revision behauptete der Angeklagte u. a., er sei bereits durch ein früheres, auf 500 Mk. Geldstrafe lautendes Urteil wegen desselben Vergehens verurteilt worden. Das Reichsgericht verwarf indessen die Revision als unbegründet. In ganz ähnlicher Weise wurden auch vor einigen Jahren Uhren „vertrieben“. Ist Werkstattsperre gegen Preisschleuderer gesetzlich erlaubt! Das Reichsgericht hat in einem Handwerksstreite, der im vorigen Jahre in Spandau spielte, eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Ein Malermeister erregte öfters durch seine aussergewöhnlich niedrigen Preisforderungen bei Submissionen unter seinen Berufsgenossen Aufsehen, so dass schliesslich nach einem solchen Falle der Preisunterbietung die Malerinnung im Verein mit der Gehilfenschaft über ihn die Werkstattsperre verhängte. Hiergegen erhob das gemassregelte Innungsmitglied Klage, welche bis zum Reichsgericht durchgeführt wurde. Letzteres hat jetzt jene Werkstattsperre für zulässig er klärt und die Schadenersatzansprüche des Meisters abgewiesen. Entziehung des Hoflieferantentitels. Der Hoflieferantentitel erlischt mit dem Tode des Inhabers oder wenn dieser in Konkurs gerät. Im Falle der Veräusserung des Geschäftes geht der Titel ebenfalls nicht ohne weiteres auf den neuen Inhaber über. Die Frage, ob der Hoflieferantentitel entziehbar ist, hat das Reichsgericht durch Urteil vom 25. Oktober 1912 bejaht, da es sich nicht um einen von der Staatsgewalt verliehenen Titel handele. Würde dieser von einem regierenden Fürst verliehen, so erfolge die Verleihung durch ihn nicht in seiner Eigenschaft als Träger der Staatsgewalt, sondern als Vor steher seiner Hofhaltung. Wenn die Verleihung also einseitig erfolge, so könne der Titel auch einseitig widerrufen werden. Es folge aus dem Begriff des Titels „Hoflieferant“, dass dieser den regelmässigen oder doch öfter wiederkehrenden Bezug von Waren oder Dienstleistungen durch den Verleiher von dem Beliehenen voraussetze. Nach dem Wegfall dieses Verhältnisses müsse auch die Entziehung des Titels freistehen. Die Fortführung des Hof lieferantentitels erwecke den Anschein, als ob das Vertrauensverhältnis nooh bestehe, und stelle sich, falls dies nicht der Fall sei, als eine unrichtige An gabe im Sinne des § 3 des U. W. G. dar. Gegen das Zugabeunvresen. Unter den in letzter Zeit versandten Drucksachen des Preussischen Abgeordnetenhauses befindet sich auch ein vom Abgeordneten Hammer veranlasster Antrag, der von 150 Abgeordneten ausser dem Antragsteller unterzeichnet worden ist und folgendermassen lautet: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschliessen: Die Königl. Staats regierung zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin wirken zu wollen, dass dieselben baldtunlichst einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 durch folgende Bestimmung ergänzt wird: Wer im Einzelverkehr für sich selbst oder als Vermittler den Käufern von Waren Zugaben oder in Waren bestehende Ge schenke gewährt oder in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, in Aussicht stellt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Wertlose Kleinig keiten, deren Gewährung allgemein üblich ist, sowie der übliche Rabatt werden nicht als Zugaben und Geschenke im Sinne dieser Vorschriften an- Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2146. Bitte um Angabe von Firmen, welche feinere Pariser Bronze - Pendülen und Holz - Standührchen führen? Es sollen einfache Werke mit Halbstundenschlagwerk sein; der grösste Wert wird auf schöne zierliche Gehäuse gelegt. Im voraus besten Dank. C. H. in C. Frage 2147. Wer ist Fabrikant von den modernen Trauringen mit Ornamentik. M. K. in N. Frage 2148. Würde es einem Kollegen wohl möglich sein, mir ein Ia Sehablonenfabrikat in moderner 18" Zyl.-Rem. angeben zu können? Es kann nur das allerbeste in Frage kommen und darf bis Mk. BD. kosten ? Im voraus Dank. F. H. in H. Frage 2149. Würde eine Zyl.-Uhr mit Niekelstahlunruh und -Spirale besser regulieren als die sonst üblichen? F. H. in H. Angebote. 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Station im Hause. Gefl. Offei ten mit Zeugnisabschriften und Gehaltsansprüchen erbeten an C. Völkening, Uhrmacher, Stadthagen, Schaumburg-Lippe. Junger Gehilfe, an saubere Arbeit gewöhnt, körper lich gesund, findet dauernde, an genehme Stellung. Offerten mit Gebaltsanspriichen und Zeugnis abschriften erbeten an 4940 Rudolph Frahnert, Leipzig, Peterssteinweg 10. Uhrmachergehilfe (wegen Etablierung unseres Gehilfen) zu sofort oder 15. April, spätestens 1. Mai, gesucht. Gehalt 50 Mk. monatl. bei freier Station und Wohnung. Gebr. Rabeding, Braunschweig. | Selbständiger Uhrmachergehilfe, • gewandter Verkäufer, Kenntnis in kl. Goldwarenreparaturen und Optik, für sofort in angenehme u. dauernde Stel lung gesucht. Gehalt 110—120 Mk. monatlich, Kassen frei. Gefl. Offerten mit Zeugnisabschriften erbeten an Alfred Müller, Uhrmacher und Goldarbeiter, Cfistrin - N. Junger, solider Uhrmachergehilfe findet dauernde Stellung. Kost und Logis ausser dem Hause. 4952 Paul Schubert, Patschkau i. Schl. Union Horlogöre. Für den ersten Platz suche ich einen tüchtigen 4896 Gehilfen, nicht unter 25 Jahre alt, der in allen Taschenuhrarbeiten erfahren ist. Ge halt 140—150 Mk. monatlich. Werner Joseph Esser, Aachen, Büchel 40. Tausende Abertausende DM gelieferte Universalketten sind Zeugen meiner Leistungsfähigkeit.
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