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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10a (23. Mai 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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vvv ALLGEMEINES JOURNAL DER UHRMACHERKUNST MERAU5GEGEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UhRMACHER- INNUNGEN ÜNQ VEREINE 5ITZ : HALLEÄS- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 38. Jahrgang. Halle, den 23. Mai 1913. Nr. 10a. Zwei Urteile gegen Schlemlerer. Im „Dresdener Anzeiger“ vom 18. April lesen wir: „In verflossener Woche verurteilte das Landgericht Kiel «ioen Händler auf Antrag der Zigarettenfabrik Yenidze, weil er deren Salem Aleikum-Zigaretten billiger verkaufte, als er sich der Firma gegenüber durch Unterschrift verpflichtet hatte. Interessanter ist ein zu gleicher Zeit von dem Königlichen Landgericht Breslau gefälltes Urteil gegen einen Händler, der ein Spezialgeschäft eröffnet hatte, in dem er mit sämtlichen Zigaretten fabrikaten, die er führte, schleuderte, ebenso mit Salem Aleikum-Zigaretten. Er bezog diese nicht direkt von der Fabrik, sondern durch Schleuder grossisten, deren Namen er nicht preisgab, so dass eine Verfolgung des ersten Schleuderers seitens der Fabrik nicht möglich war. Zu dem Zwecke verkaufte er auch nur Kartons, auf denen die seitens der Fabrik angebrachte Kontrollnummer vorher entfernt wurde. Nach langer Verhandlung und Be ratung gab das Gericht dem Antrag der Salem Aleikum-Zigarettenfabrik statt, würdigte die grossen, durch solche Schleuderei dem reellen Geschäft zugefügten Schäden und verurteilte den Schleuderer wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, indem *es ihm bei Androhung einer Strafe von 100 Mk. für jeden Zuwiderbandlungsfall verbot, den Unter preisverkauf von Salem Aleikum-Zigaretten fortzusetzen. Mit diesem sofortigen erfolgreichen Vorgehen der Firma Yenidze (Dresden) ist die Breslauer Händler schaft von einer grossen Sorge befreit, die sieh ihrer seit dem Tage der Er öffnung des Schleudergeschäfts bemächtigt hatte, um so mehr, als sich der Inhaber des Geschäfts, der beabsichtigte, sechs solcher billigen Läden in Breslau zu errichten, veranlasst gesehen hat, nachdem ihm der billigere Ver kauf der Marke Salem Aleikum untersagt wurde, das Feld überhaupt zu räumen; er hat das Geschäft inzwischen veräussert.“ Das Reichsgericht über die Ankündigung Selbstkostenpreis -f 10 Prozent. Der Prozess, den die nach dem System „Selbstkostenpreis-j- 10 Prozent“ arbeitenden Firmen „Zentrale für Weinvertrieb, G. m b. H.“ und „Zentrale für Zigarrenvertrieb, G. m. b. H ,“ gegen den Detaillistenverband der Bekleidungsindustrie und verwandten Branchen in Berlin geführt haben, ist nunmehr entschieden. Dieser Verband hatte anlässlich der grossen Reklamen, die die jetzt in Zahlungsschwierigkeiten geratene Herrenkleidervertriebs- gesellschaft m. b. H. in Berlin mit der neuen Verkaufsmethode gemacht hatte, öffentlich vor diesem System gewarnt. Die Zentrale für Wein vertrieb und ihre Schwesterfirma hatten daraufhin gegen den Detaillistenverband die Klage auf Unterlassung der Warnung erhoben. Diese Klage ist als unbegründet vom Landgericht I Berlin und vom Kammergericht zurüekgewiesen worden. Auch die beim Reichsgericht eingelegte Revision hatte keinen Erfolg, — das Reichs gericht hat ebenfalls die von dem Verbände erlassene Warnung für zulässig und berechtigt erklärt- Zwangsinnuug für das Uhrmacher- und Goldschmiedehandwerk iii Bochum. Unter Vorsitz des Obermeisters Draffel tagte bei reger Be teiligung eine Vollversammlung im Hotel Bristol. Eine lebhafte Debatte ent spann sich über den Bericht der Kommissionssitzung über Preisfestsetzungen. Eingebracht wurde ein Mittelwegentwurf. Wismar i. Mecklbg. Mit dem 1. Januar 1914 tritt hier eine Zwangs innung für das Uhrmachergewerbe in Kraft. Naumburg a. S. Für die Kreise Naumburg, Weissenfels, Zeitz und Eckartsberga tritt am 1. Juli d J. eine Uhrmacherzwangsinnung in Kraft. Eine Denkmünze des Deutschen Patriotenbundes für das Jubiläums- jahr 1913. Als offizielle Denkmünze für das Gedenkjahr 1913 hat der Deutsche Patriotenbund, der Erbauer des Leipziger Völberschlachtdenkmals, einen Entwurf von Hofjuwelier Heinrich Schneider, Leipzig, bestimmt. Die Münze stellt auf der Vorderseite das Ringen der drei verbündeten Völker gegen Napoleon symbolisch in dem Kampfe dreier Adler gegen einen vierten dar. Als Umschrift stehen die Worte: 16. bis 18. Oktober 1813. Die Rück seite der Medaille zeigt in Relief das Völkerschlachtdenkmal mit der Unter schrift „Völkerschlachtdenkmal in Leipzig“ und der Umschrift „Deutscher Patriotenbund“. Die Medaillen kommen in drei Grössen zur Ausführung, und zwar sowohl in Silber wie in Bronze. Die Preise gehen von 50 Pf. bis 25 Mk. Für 10000 Mk. Uhren und Goldwaren erbeuteten Einbrecher, die dem Grünauer Strasse 6 in Oberschöneweide gelegenen Geschäft des Uhr machers Kessner einen Besuch abstatteten. Herr K. hatte abends gegen 10 Uhr mit seiner Frau und seiner Tochter einen Spaziergang unternommen. Als die Familie nach einer halben Stunde wiederkehrte, war die Korridortür er brochen, und in dem Laden herrschte ein wüstes Durcheinander. Gestohlen waren etwa 100 goldene Damenuhren, ebensoviel Herrenuhren, mehr als 50 goldene, viele Perlenketten usw. Die Verbrecher müssen mit den ört lichen Verhältnissen und den Gewohnheiten der Familie K. vertraut gewesen sein. Sie hatten offenbar das Weggehen des Uhrmachers und seiner An gehörigen abgewartet und dann sofort den Einbruch verübt. Die gestohlenen Gegenstände haben die Diebe in dem Wohnzimmer in Kartons verpackt und diese dann in eine rote Plüschdecke und in eine Fransendecke eingewickelt. Zwei Uhrenschwindler festgenommen. Seit einigen Monaten ist in Sachsen ein angeblicher Emil Wilkens aus Hamburg aufgetreten, der sich für einen ehemaligen Kadetten und jetzigen Versicherungsbeamten ausgab und erklärte, dass er infolge augenblicklicher Geldverlegenheit gewungen sei, seine ererbte wertvolle Taschenuhr spottbillig zu verkaufen. Durch diese Vor spiegelung ist es ihm möglich gewesen, eine grosse Anzahl Uhren, die er dutzendweise von einer Berliner Firma eingekauft hatte, für 18 bis 25 Mk. an den Mann zu bringen. Wilkens will seit dem Sommer 1912 nacheinander die Umgegend von Görlitz, Dresden, Freiberg, Chemnitz, Plauen i. V. und Greiz bereist haben. Es liegen aber nur wenige Anzeigen gegen ihn vor, so dass wohl der grösste Teil der Käufer noch keine Anzeige erstattet haben dürfte. In seiner Begleitung hat sich fast immer sein Bruder Karl Wilkens befunden, der der Mittäterschaft dringend verdächtig ist. Emil Wilkens ist am 10. März von der Kriminalbrigade Chemnitz in Plauen i V. und Karl Wilkens am nächsten Tage ebenfalls in Plauen festgenommen worden. Auch die Umgegend von Döbeln ist von den Schwindlern besucht worden, diese haben in Ziegrat, Stockhausen, Keuern, Masten und Zschepplitz minderwertige Uhren unter schwindelhaften Angaben verkauft. Die Geschädigten mögen sich bei der Polizeibehörde in Plauen oder bei Herrn Uhrmacher Paul Fichtner in Döbeln, Frohnstrasse, melden. Auszeichnung. Der hochverdiente Direktor der k. k. Fachschule für Uhrenindustrie in Karlstein a. Thaya, Herr Professor Alois Irk, ist vom Kaiser von Oesterreich zum faehtechnischen Mitgliede des k. k. Patentamtes ernannt worden. t. Wie muss ein Geldschrnnkschliissel auf bewahrt werden? (Nachdr verb.) In einem Zivilprozesse, den ein mit einem grossen Einbruchsdiebstahl „beglückter“ Kaufmann vor dem Landgericht in Frankfurt a. M. gegen eine Versicherungsgesellschaft auf Auszahlung des Versicherungsbetrages angestrengt hatte, hing die Entscheidung im wesentlichen von der Beantwortung der Frage ab, wie und wo ein Geldschrankschlüssel auf bewahrt werden muss. Der betreffende Kaufmann hatte es den Einbrechern in seinem Kontor insofern sehr bequem gemacht, als er die Schlüssel zum Geldschrank in einem ver schlossenen, aber verhältnismässig leicht zu erbrechenden Schreibtische auf bewahrt hatte, wo sie entdeckt wurden. Auf ein Gutachten der Frankfurter Handelskammer hin erkannte das Landgericht zum Teil zuungunsten der klägerisehen Partei und führte unter anderem aus: „Es ist als eine schwere Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzusehen, wenn ein Kaufmann mit einem Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang der klägerisehen Firma die Doppelschlüssel zum Geldschrank in einem, wenn auch gut ver- schliessbaren Schreibtische auf bewahrt, welcher in demselben, nachts un bewachten Geschäftsraum steht wie der Geldschrank.“ 1km. Nebeiiabreden bei Aufträgen an Reisende. (Nachdr. verb.) Im ge schäftlichen Leben geht die Auffassung über Nebenabreden bei Abschlüssen von Handelsgeschäften durch Vermittelung eines Reisenden dahin, dass nur die in der Kommissionskopie vereinbarten Bedingungen rechtsverbindlich sind. Diese Auffassung erleidet jedoch eine Einschränkung insofern, als dem Käufer unter anderem innerhalb einer bestimmten Frist das Recht des Widerspruchs bleibt. Ueber die Kommissionskopie äussert die Handelskammer in Breslau sich wie folgt: „Wenn beim Abschluss eines Handelsgeschäfts dem
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