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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12a (22. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL DER UHRMACHERKUNST MERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN ÜHRMACHER- INNUNBEN UND VEREINE 5ITZ : HALLEAS- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 38. Jahrgang. Halle, den 22. Juni 1913. Nr. 12 a. Der Arbeitsmarkt wird, ab 1. Juli nicht mehr viermal im Monat erscheinen, sondern nur am 1. und 15. eines jeden Monats. Die Benutzung der Zwischennummern vom 8. und 22. eines jeden Monats hat ein grösseres Bedürfnis für eine schnellere Stellenvermittelung nicht erkennen lassen. Nach wie vor wird aber der „Arbeitsmarkt“ an alle Geschäfte versandt, die Gehilfen beschäftigen. Er kann auch durch die Post für 60 Pfennig für ein halbes Jahr bezogen werden. Die Uhrmacherzwangslnnuug Berlin wird voraussichtlicn am 30. JuDi geschlossen werden In der letzten Auflösungsversammlung stimmten von 408 Anwesenden 400 für die Auflösung Es wird ein troeknes Begrähnis werden, da wohl niemand der Innung eine Träne nachweinen wird; sie war der Tammelplatz für parteipolitische Agitation, es fehlte bei der Mehrheit der Mitglieder jeder Sinn für Gemeinschaftsarbeit. Die Handwerker- und Kunstgewerbeschule Altona hat den Tages unterricht für Uhrmacher erweitert. Die Erweiterung wird sich, dem Wunsche des Uhrmacherverbandes „Norden“ gemäss, auf den Unterricht in Mathematik, Elektrizitätslehre, Physik und Chemie erstrecken, da es sich herausgestellt hat, dass die bisherige Ausbildung der meisten jungen Leute in diesen Fächern nicht genügt Die Anme’dung von Schülern für den Tagesunterricht ist indessen zurzeit noch zu gering, so dass ein zweiter Lehrer vorläufig nicht angestellt werden kann, vielmehr muss der Unterricht fölgendermassen erteilt werden: Herr Sackmann wird morgens, je nach Bedarf, bei dem Unterrioht anwesend sein, mindestens jedoch 2 Stunden. Der Unterricht in den übrigen Fächern, Elektrizität usw., wird von einem anderen Lehrer in den Abend stunden erteilt werden. Zur Frage der gemeinsamen Uebernahme von Arbeiten und Lieferungen durch Zwangsinnungen hat, infolge der bejahenden Stellung nahme der Handwerkskammer zu Strassburg in dieser Sache, das Kaiserliche Ministerium in einem Erlass vom 28 Januar 1913 folgendes verfügt: „Wenn auch nach Lage der Gesetzgebung Zwangsinnungen nicht berechtigt sind, ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden zu beschränken und einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb nicht als vorliegend zu erachten, wenn eine Zwangsinnung sich bei einer Verdingung im Auftrag von Mitgliedern mit Angeboten beteiligt, nach erhaltenem Zuschlag sich darauf beschränkt, die übernommenen Arbeiten und Lieferungen an diejenigen ihrer Mitglieder, welche sieh dazu gemeldet hatten, zu überweisen und demgemäss lediglich eine vermittelnde Tätigkeit übernimmt. Die Innungsmitglieder dürfen natürlich nicht daran gehindert werden, sich gegebenenfalls selbst an der Submission zu beteiligen.“ Die Wahlen zum preussischen Landtage haben folgende im Hand werk bekannte Abgeordnete gebracht: Buchdruckereibesitzer Malkewitz (Kons.), Buchdruckereibesitzer Graefe (Kons ), Rentner Hammer (Kons ), Schornstein fegermeister Conrad (Kons.), Malermeister Lieneweg (Kons.), Tischlermeister Euler (Zentr.), nicht wiedergewählt ist Tischlermeister Rahardt. Uhrmacherzwangsinnung Rochlitz. Die Vertrauensmännerversammlupg der Innung findet Montag, den 23. Juni, vormittags 11 Uhr, in Grimma, „Hotel goldener Löwe“, statt. Mit kollegialem Gruss A Höhne. Uhrmacherzwangsinnung Erfurt. Wir laden unsere Mitglieder hierdurch zur 3. Vollversammlung für den 14. Juli, abends 8 l h Uhr, bei Kohl ergebenst ein. Tagesordnung: 1. Eingänge: (Elektr. Kursus und Uhrenanlage). 2. Bericht über den Thüringer Unterverbandstag in Mühlhausen durch den Vorsitzenden Kollegen Adam 3. Kassenpause. 4. Besprechung über die Anbahnung zur Verschmelzung der Verbände. 5. Verschiedenes. Eventuelle Beitragszahlung zum elektr. Kursus I A.: Firl, Schriftführer. Ostpreussischer Uhrmacherverband. Am Sonntag, den 13. Juli, vormittags 11 Uhr, findet die General versammlung des Ostpreussischen Uhrmacherverbandes in Königsberg i. Pr. in der Jubiläumshalle, Koggenstrasse, statt, wozu alle Kollegen mit der Bitte um zahlreiches, pünktliches Erscheinen herzlich eiugeladen werden. Tagesordnung: 1. Verlesen des Protokolls des letzten Verbandstages. 2. Genehmigung der Tagesordnung. 3. Wahl der Kassenprüfungskommission. 4. Bericht über eine eventuell zu gründende Einkaufsgenossenschaft. 5. Eventuelle Umwandlung des Ostpreussischen Uhrmaeherverbandes in einen Innungsverband. Referent: Kollege Fischer. 6. Kassenbericht und Entlastung des Kassenführers. 7. Antrag auf Bewilligung vou Reisevergütung der Vorstandsmitglieder bei den Vorstandssitzungen. 8. Neuwahl des Vorstandes. 9. Prämiierung der eingegangenen Lehrlingsarbeiten. 10. Wahl des Ortes für den nächsten Verhandstag. 11. Verschiedenes, eventuell Anträge. — Fragen. Der Vorsitzende: Eduard Schubert, Obermeister. Der Verband Deutscher Musikwaren- und Automaten-Händler, Sitz Leipzig, erwarb die Rechte einer juristischen Person und ist unter Nr. 438 in das Vereinsregister eingetragen. Deutsche Uhrmacherschule Glashütte i. Sa. Die Ferien an der Deutschen Uhrmaeherschule dauern vom 19. Juli bis 11. August. Während dieser Zeit können Eingänge, also auch Reparaturen, nicht erledigt werden, weil Lehrer und Schüler verreist sind und in den Schulräumen Erneuerungs arbeiten vorgenommen werden. Die Direktion. Schaufensterreklame und Verkehrsordnung. Urteil des Sächsischen Oberlandesgerichts (Strafsenat) vom 4. Juni 1913 (Nachdr. auch im Auszug verb ). Eine für die Geschäfswelt wichtige Entscheidung grundsätzlicher Art hat der Strafsenat des sächsischen 0 berlandes gerichts gefällt. Nach §3 der Chemnitzer Strassen - und Verkehrsordnung darf niemand die Benutzung der öffentlichen Strassen, insbesondere nicht in bezug auf Reinlichkeit, Bequemlich keit und Verkehrssicherheit hindern, belästigen oder gefährden. Und nach § 31 ist das Nebeneinandergehen sowie das Stehenbleiben auf den Fusswegen in verkehrsstörender Weise untersagt. Die Gebrüder Lehm in Chemnitz betreiben gemeinsam ein Geschäft für Wirtschaftsgegenstände und Spielwaren. Im November und Dezember 1912 hatten sie nun in ihrem Schaufenster neben anderen Spielwaren auch die Nachbildung einer Gebirgsbahn aus gestellt, die mittels elektrischer Kraft in Gang gesetzt werden konnte. Dis geschah täglich etwa 7 Stunden lang. Infolgedessen sammelte sich in der Regel vor dem Schaufenster eine grosse Menge Schaulustiger an. Da der Fussweg gerade an der betreffenden Stelle ziemlich schmal ist, standen die Neugierigen bis weit hinüber auf den Fahrdamm, so dass eine Störung und Gefährdung der öffentlichen Verkehrssicherheit eintrat. Einer Aufforderung der Polizei, aus Gründen der Verkehrssicherheit die Gebirgsbahn aus dem Schaufenster wieder herauszunehmen, entsprachen die Geschäftsinhaber nicht, vielmehr haben sie sie nach wie vor weiter ausgestellt und betrieben. Darauf wurde gegen sie eine polizeiliche Strafverfügung erlassen, die damit begründet wurde, dass sie verkehrsstörende Ansammlungen von Menschen verursacht hätten. Schöffengericht wie Berufungsinstanz erkannten aber auf Freisprechung. Die Angeklagten hätten glaubhaft versichert, ihre Ab sicht sei nur gewesen, das Publikum auf ihr Geschäft und die Spielwareu aufmerksam zu machen, dass es ihnen aber fern gelegen habe, eine Verkehrs störung herbeizuführen. Die Verkehrsstörung sei auch nicht durch die Aus stellung der Gebirgsbahn hervorgerufen worden, sondern durch das Verhalten der Schaulustigen auf der Strasse.
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