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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Bcbcitsmartt und ^andclsblatt für ilt>rma<f>cc (3uglcid> 6cilagc pm „vUlgcntcincn Journal der UbrmadwrfunlT) <£rfd>eint am 1. und 15. eines jeden JTlonale. Regelmäßiger, foftcnlofer tterfand an alle ^efcßäfle, die <&el>ilfen halten, dejugspreis durch die Poft 60 Pfennig für ein halbes Jafyt. Jnfertionspreis ❖ * für 6tellenangebote und 6efudje nur 10 Pfennig die 4gefpa(tene Petitseile ♦ ♦ 38. Jahrgang. Halle, den 15. Oktober 1913, Nr. 20. l)as Recht anf die Kundschaft. Eine sehr interessante Frage, ob nimlioh der Mieter eines Ladens während der Mietszeit den Laden verlassen und das Geschäft in andere Räume verlegen darf, beschäftigte kürzlioh die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. In einer deutschen Mittelstadt hatte der Inhaber eines Schuhwarengeschäftes im Jahre 1904 einen Laden auf 10 Jahre gemietet, und zwar für 4500 Mk. in den ersten drei Jahren, 5000 Mk. während der drei folgenden Jahre und 5500 Mk. während des Restes der Mietperiode. Der Vertrag lief bis zum 1. September 1915. Im November 1912, also 3 Jahre vor dem Ablauf der Mietszeit, siedelte der Geschäftsinhaber in sein Haus über, das er sich gekauft hatte und das sich etwa 25 m entfernt in derselben Geschäftsstrasse befand. Den alten Laden sperrte er duroh ein Gitter ab, brachte einige Waren ins Schaufenster und wies im übrigen durch Plakate auf sein neues Geschäft hin. Zur Zahlung des Mietzinses bis zum Ablauf des Mietvertrages war er bereit. Der Vermieter begnügte sich aber nicht damit. Er verlangte, dass das Schuhgeschäft im vermieteten Laden fortgesetzt werde. Es sei nicht statthaft, dass die Kund schaft vom alten Geschäft abgewandt und an das neue Geschäft gewöhnt würde. Die Kundschaft sei vorwiegend der Lage des Hauses zu danken und gehöre deshalb mindestens teilweise dem Hausbesitzer. Wenn der Laden nunmehr 3 Jahre leer stehe, so werde dadurch der Mietswert des Geschäfts und der Wert des ganzen Hauses heruntergedrückt. Der Mieter hielt das Verlangen für unberechtigt. Er habe es für zweckmässig gehalten, sein Ge schäft in Räumen unterzubringen, die den modernen Anforderungen ent sprächen, und er sei nicht verpflichtet, dem Vermieter zu Liebe die Unkosten auf sich zu nehmen, die das Betreiben zweier Läden mit sich bringe. — Auf gerichtliche Anfrage haben sich nun die Aeltesten der Kaufmannschaft nach eingehenden Vorberatungen dahin schlüssig gemacht, dass der Mieter eines in erster Geschäftslage einer Stadt befindlichen Ladens nach Auffassung der beteiligten Kreise nicht verpflichtet sei, den Laden zu betreiben. Der Mieter ist als berechtigt anzusehen, den gemieteten Laden stillzulegen, obwohl hier durch die Kundschaft vom gemieteten Laden ab nach einem anderen in der Nähe von ihm betriebenen Laden gewöhnt werden kann. Dabei wurde unter anderem erwogen, dass solche Fälle, in denen ein Laden stillgelegt und die Kundschaft auf die vom Mieter neu bezogenen Räume bingewiesen werde, vielfach vorkämen. Es sei nicht ohne weiteres anzunehmen, dass sich der Geschäftsinhaber zum Betriebe des Geschäfts in dem gemieteten Laden ver pflichte, zumal da er sich sonst auch gefallen lassen müsste, dass der Ver mieter bei Aenderungen im Betrieb, die möglicherweise den Ertrag mindern, sein Veto einlege. sk Eine Parallelerflndung. Urteil des Reichsgerichts vom 2. Oktober d. J. Leipzig, 2. Oktober. Die Uhrfedernfabrik von Maladrie in Saarburg in L. hatte am 24. Mai 1909 ein Verfahren zum Rauh- und Fertigbrennen von Uhrfedern auf maschinellem Wege, und zwar mittels einer sogen. Anlass- masohine, zum Patent angemeldet und alsbald auch das Patent erhalten. Nach einem Jahre erfuhr sie, dass eine Konkurrenzfirma in Saarburg eine gleiche Maschine ohne ihre Erlaubnis verwende. Daraufhin wurde gegen den Direktor dieser Firma Josef Henniger von M. Strafantrag wegen Patentverletzung ge stellt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Zabern ergab, dass aller dings in Hennigers Fabrik eine der M. sehen Maschine ähnliche Anlass- masohine in Gebrauch war, dass insbesondere hierbei wie bei dem patentamtlich geschützten M. sehen Verfahren die Federn über einen, in gleicher Temperatur gehaltenen Block geführt wurden, ferner noch mehrere gleiche Eigenschaften vorhanden waren. Es wurde auch erwiesen, dass H. die Masohine erst wenige Monate im Betrieb hatte. Demgegenüber blieb jedoch H. s durchaus glaubwürdige Behauptung unwiderlegt, dass er sich lange schon vor der An meldung des M. sehen Patents mit dem Plane einer derartigen Anlassmaschine befasst habe, und dass nur infolge der Versuche bezüglich der Heizung die Maschine nicht früher in Gebrauch genommen werden konnte. Das Gericht kam zu der Ueberzeugung, dass es sich hierbei um eine Parallelerfindung handle, und sprach daher den Angeklagten frei. Der Nebenkläger M. sowie der Staatsanwalt legten gegen diese Entscheidung Revision beim Reichsgericht ein. Die vorwiegend prozessualen Beschwerden vermochten jedoch nicht das vorinstanzliche Urteil zu erschüttern; der I. Strafsenat des höchsten Gerichts hofes fand dasselbe rechtlich bedenkenfrei und verwarf daher gemäss dem Antrage des Reichsanwalts das Rechtsmittel als unbegründet. (Aktenzeichen I. D. 577/13.) sk. Uhrmacherzwangsinnung Jena. Unsere Versammlung findet Dienstag, den 28. Oktober, abends 8 Vs Uhr im „Weimarischen Hof“ statt. Tages ordnung: 1. Verlesung des Protokolls letzter Versammlung; 2. Aussprache über eine geeignete gemeinschaftliche Weihnaehtsreklame; 3. Zahlung der Beiträge; 4. Verschiedenes. Um pünktliches Erscheinen bittet der Vorstand. I. A.: Otto Wild. Sprechende Uhr-Aktiengesellschaft, Berlin. Eine ausserordentliche Generalversammlung findet am 25. Oktober mit folgender Tagesordnung statt: Mitteilung an die Aktionäre gemäss § 240 des Handelsgesetzbuches (Verlust von mehr als 50 Proz. des Aktienkapitals). Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Ergänzung des Beschlusses, betr. das bereits erworbene amerikanische Patent. Kleine Geschäftsnachrichten. Biel. Aegler S. A. Die Uhrenfabrik der Erben von J. Aegler in Biel ist unter vorstehender Firma in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Das Grundkapital beträgt 600000 Fr. Die Leitung ist in den Händen der Vorbesitzer. Köln a. Bh. In das Handelsregister ist bei der offenen Handels gesellschaft J. Verhagen & Cie., Köln, eingetragen: An Stelle des verstorbenen Gesellschafters Carl Haas waren seine Kinder Carl Johann, Paula und Walther Haas als Gesellschafter getreten. Paula und Walther Haas sind aus der Ge sellschaft ausgesohieden. Sie wird von Otto Primavesi mit Karl Haas fort gesetzt. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter Primavesi berechtigt. Dem Gesellschafter Karl Haas in Köln ist Prokura erteilt. Wien VI., Mariahilfer Strasse 25. Gelöscht wurde die Firma Oesterr. ungar. Magneta, Erzeugung elektr. Uhren, G. m. b. H. in Liquidation, infolge Beendigung der Liquidation. Geschäftseröffnungen. Gemmenich b. Welkerraedt (Belgien). Joseph Langohr hat sich Hubertusstrasse 304 als Uhrmacher niedergelassen. Guben. Eduard Wachsmund eröffnete Klosterstrasse 4 unter dem Namen „Uhrenhaus Wachsmund“ ein Goldwaren- und Uhrengeschäft. Hof 1. B. Fr. Spörl eröffnete Ludwigstrasse 44 ein Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft, verbunden mit Reparaturwerkstatt. Insterburg. Uhrmacher und Juwelier Richard Spodack eröffnete Königsberger Strasse 9 a ein Uhren- und Goldwarengeschäft. Villingen, Baden. Joh. Pfundstein eröffnete Niederenstrasse 66 ein Uhren- und Goldwarengeschäft. Geschäfts Veränderungen. Calbe. Wwe. L. Meiling verkaufte ihr Uhrengeschäft ihrem Geschäfts führer Robert Lichtenfeld, der es unter der Firma L. F. Meiling Nachfl., Inh. Robert Lichtenfeld, weiterführt. Danzig. Nach 30jährigem Bestände verkaufte Uhrmachermeister Robert Schmidt sein Uhrengeschäft an Waldemar Schlawjinski, der es nach Milch kannengasse 24 verlegte. Freiberg (Sachsen). C. H. Riohter, Uhren en gros. Der Kaufmann Herr Carl Albert Richter ist ausgeschieden, die Gesellschaft ist aufgelöst und Nur 10 Pf. kostet die Zeile für Stellenangebote und -Gesuche.
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