Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 49
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 49
- ArtikelAbsolvo te! 50
- ArtikelDie Antenne in der drahtlosen Telegraphie 51
- ArtikelDie persönliche Erscheinung im Geschäft 53
- ArtikelHöflichkeit im Geschäftsverkehr 53
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 54
- ArtikelZur Ermittlung der wirksamen Kraft des Federhauses 55
- ArtikelSprechsaal 57
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 58
- ArtikelVom Büchertisch 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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60 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 4. er durch manches angefertigte Schriftstück und durch praktische Winke immer zum Wohle des Vereins gewirkt; wir wünschen ihm eine noch lange von Erfolg gekrönte Geschäftstätigkeit. Der Vorstand der Uhrmacherzwangsinnung Breslau. I. A.: Hermann Clemens, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Gera-R. Versammlungsbericht über die ordentliche Vierteljahrs- Versammlung am 6. Januar zu Gera im Restaurant „Ritterhof“. Der Herr Obermeister Otto Prell eröffnete die Versammlung um 3V4 Uhr mit folgender Tagesordnung: 1. Verlesen der Versammlungsberichte. 2. Ge schäftliches. 3. Verschiedenes. Nach einer kurzen Begrüssungsanspraehe des Herrn Obermeisters wurde der Versammlung das Ableben des Kollegen Eisenschmidt mitgeteilt, und ehrten die Kollegen sein Andenken durch Erheben von den Plätzen. Punkt 1 erledigte sich in üblicher Weise, die Berichte wurden genehmigt. Punkt 2. Eine grössere Aussprache fand über die Frage der Gewährung einer Garantie statt; es wird schliesslich vom Vorstand folgender Antrag gestellt: „Die Höchstgrenze der Garantieleistung wird auf 2 Jahre festgesetzt, Ausnahmen sind durchaus unzulässig und werden nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb strafrechtlich verfolgt.“ Der Antrag wurde an genommen. Sodann fand eine Aussprache über die Festsetzung von Reparatur preisen statt, es wird empfohlen, dass die Kollegen der verschiedenen Ort schaften untereinander über die Preise sich einigen. Schliesslich wurde aber, um eine Norm festzusetzen, eine Kommission zur Regelung der Reparatur preise gewählt; die Kommission wird gebildet von den Kollegen: Ziegengeist, Hager, Prell, Fritz in Gera; Giess in Weida und Schweitzer in Neustadt. Ein Ersuchen seitens des Vorstandes, die bei den Mitgliedern der Innung beschäftigten Gehilfen rechtzeitig anzumelden, wird zur Kenntnis gebracht. Die Entschuldigungen der Kollegen Meyberg, Friedrich und Dittmann werden als nicht stichhaltig verworfen. Die nächste Versammlung findet am 7. April d. J. in Weida, im „Hotel zum Löwen“, nachmittags 4 Uhr, statt. Ein Reise geschenk für durchreisende Gehilfen wird für Gera auf 1 Mk., für Weida und Neustadt auf 0,ö0 Mk. festgesetzt. Eine Aussprache über das Zugeben von Uhren fand statt, und beschliesst man, sich zunächst an den Syndikus des Zentralverbandes zu wenden. Schluss der Versammlung 6 Uhr 20 Minuten. I. A.: August Fritz, Schriftführer. Verein Giessen und Umgegend. Laut Beschluss unserer Versammlung vom 21. Januar findet die dies jährige Hauptversammlung am Dienstag, den 4. März, nachmittags 4 Uhr, in Giessen im Postkeller statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Vereinsjahr. 2. Rechnungsablage. 3 Neuwahl des Vorstandes. 4. Bestimmung der nächsten Hauptversammlung. 5. Verschiedenes. Etwaige Anträge sind 8 Tage vor der Versammlung bei dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Wir laden unsere Mitglieder freundlichst zu dieser Versammlung ein und hoffen, sie alle bei uns begrüssen zu können. Otto Schmidt, zurzeit Vorsitzender. Uhrmacherverein Gotha. Der Uhrmacherverein feiert sein diesjähriges Stiftungsfest am Sonntag, den 23. Febrnar, in seitheriger Weise. Die werten Herren Kollegen werden zu demselben noch besonders freundlichst und dringend eiDgeladen, da in der nach Schluss der Festtafel beginnenden Generalversammlung verschiedene wichtige Punkte zur Besprechung gelangen sollen; z. B. Besprechung eines seitens des Herrn J. Stader, Düsseldorf, demnächst hier abzuhaltenden elek trischen Fachkursus für Uhrmacher und Beschlussfassung über Beteiligung an demselben. — Eventuelle gerichtliche Eintragung des Vereins. — Ein gaben an die hiesige Handwerkskammer usw. I. A.: Hugo Waegner, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Halle a. S. und Umgegend. Satzungsänderungen zum Statut der Innung Halle. Zu § 1, Abs. 2: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine. Zu § 2, Abs. 6: Ebenso. Zu §4, Abs. 2: Wenn sie das Uhrmacherhandwerk nebensächlich be treiben, vorausgesetzt, dass Bie nicht einer anderen Innung angehören. Zu § 6, zwischen Abs. 1 und 2: Mitglieder, die aus der Innung aus- scheiden, haben das der Innung schriftlich anzuzeigen. Bis zum Ende des Vierteljahres, in dem der Gewerbebetrieb erlischt, sind die Innungsbeiträge zu zahlen. Zu § 10, Ab. 3: Die Reklame der Mitglieder darf nicht marktschreierisch sein oder gegen die guten Sitten verstossen. (§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 826 BGB.) Ferner sind alle Massnahmen ver boten (z. B. irreführende Anpreisungen, Gratiszugaben), die dem Ansehen des Uhrmachergewerbes als ehrsamen Handwerks schaden. Mit dem Namen oder der Zugehörigkeit zur Innnung oder zum Zentralverband der Deutschen Uhr macher-Innungen und -Vereine darf kein Mitglied Reklame treiben. Streitig keiten dieser Art müssen, ehe sie vor den ordentlichen Gerichten angebracht werden, dem Innungsvorstande vorgelragen werden; die beiden Parteien sind zu hören. Zu § 13, Abs. 2, letzte Zeile: Sie kann unter schriftlicher Androhung einer, bei Nichtbefolgung zu erlegenden Geldstrafe bis zu 6 Mk. erfolgen. Zu § 15, Ziffer 1: Statt angehört: angehören muss. Zu § 15, zwischen Abs. 3 und 4: Die Beiträge sind in der Quartals- Versammlung zu zahlen oder spätestens eine Woche danach postfrei einzu senden. Zu § 18 ist als Ziffer 10 einzufügen: Wahl des Vertreters zum Verbands tage des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine. Zu § 21, Abs. 1, letztes Wort: Statt erhält: erhalten kann. Zu §22: 1 Mk. beträgt; wer zweimal hintereihander ohne begründete Entschuldigung fehlt, zahlt 2 Mk.; wer dreimal oder mehrmals hintereinander fehlt, zahlt 5 Mk. Strafe für jeden einzelnen Fall. Zu §27, Abs. 1, letzter Satz: Der Obermeister und mindestens drei wird gestrichen. Der Satz beginnt: Die Mitglieder des Vorstandes müssen das Recht zur Anleitung von Lehrlingen besitzen. Zu §30, Abs. 5: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn einschliesslich des Obermeisters oder seines Stellvertreters mehr als die Hälfte der Mitglieder, die in Halle wohnen, anwesend sind. Zu den Vorstandssitzungen ist der Gesamtvorstand einzuladen; in dringenden Fällen kann von einer Einladung der Vertrauensmänner Abstand genommen werden, doch sind diese von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. In § 35 wird Ziffer 1 gestrichen, so dass Ziffern 2 und 3 nun 1 und 2 werden In der Anmerkung zu § 35 muss der Satz gestrichen werden: das Recht zur Anleitung von Lehrlingen besitzen und In § 40 soll Ziffer 1 gestrichen werden. In §52 ist an den 1. Absatz anzufügen: Die Anträge müssen von mindestens einem Viertel der Mitglieder unterschrieben sein. In § 52 ist als letzter Absatz einzufügen: Ein abgelehnter Antrag kann vor Ablauf eines Jahres nur dann wiederholt werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder dafür ist. Zu § 53, Ziffer 1: Die Herbeiführung dieses Beschlusses von mindestens einem Viertel derjenigen stimmberechtigten Mitglieder, welche der Innung auf Grund des § 4 angehören, bei dem Vorstande schriftlich beantragt worden ist. Zu §53, Ziffer 2: Mittels öffentlicher Bekanntmachung in dem in §55 genannten Organ usw. Soweit in diesem Statut Bezug auf Bestimmungen des Krankenversiche rungsgesetzes genommen ist, treten nach dem 1. Januar 1913 die bezüglichen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung ein. Uhrmacherzwangsinnung Halle a. S. und Umgegend. Herrn. Uhlig, Obermeister. Walter Quentin, Schriftführer. Vorstehende Satzungsänderungen werden genehmigt. Merseburg, den 12. November 1912. Namens des Bezirksauschusses. Der Vorsitzende. In Vertretung: Klingholz. Hamburger Uhrmacherverein. Am 23. Februar feiert unser Verein sein 41 jähriges Stiftungsfest io der „Erholung“. Es findet gemeinschaftliche Festtafel, ä Gedeck 3 Mk , Ball und Tombola statt. Kollegen von nah und fern sind hiermit freundlichst eingeladen. Auf zahlreiche Beteiligung hofft mit kollegialem Gruss Der Festausschuss: F. Wulff. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Migliedein zur gefälligen Nachricht, dass die mündliche Prüfung der Ausgelernten Sonntag, -den 16. Februar, vormittags 11 Uhr, im Mariengarten stattfindet. Am Abend des gleichen Tages, Sonntag, den 16. Februar, wird Herr Lehrer E Schulze im Schulsaale der Fach- und Fortbildungsschule, Plato- strasse 4, III, den versprochenen Vortrag: „Der Schwarzwald und seine Industrie“, mit Lichtbildern halten. Zahlreiche Beteiligung wird erhofft. Der Vortrag beginnt punkt 6 Uhr. Der Vorstand. Bericht über das Jahr 1912. Wieder ist ein Jahr vorüber und wieder hat der Vorstand, der Innungs satzung gemäss, die Verpflichtung, über die Tätigkeit der Innung zu berichten. Gern kommt der Vorstand dieser Pflicht nach, zeigt doch der Bericht, wie der Vorstand und die bestehenden Ausschüsse gearbeitet haben. Es hat auch im verflossenen Jahre wahrlich nicht an Arbeitsgelegenheit gefehlt, und wird der Bericht zeigen und den Mitgliedern ein Bild über die gesamte Tätigkeit entrollen, dass das Vorhergesagte der Wahrheit entspricht. 1. Mitgliederbewegung. Wir beginnen den Bericht mit dem inter essantesten Teil, mit der Mitgliederbewegung, die auch in diesem Jahre eine ziemlich lebhafte gewesen ist. Es kommen und gehen Mitglieder. Es tauchen Uhrmacher auf und verschwinden wieder. Verschwinden vor allem deshalb wieder, weil sie der Innung angegliedert werden sollen, was nicht nach ihrem Sinne ist. Daraus ist doch zu ersehen, dass diesen Herren an einer Aufsicht, wie sie durch die Behörde und Innung ausgeübt wird, nichts gelegen ist. Es werden dadurch viele unlautere und illegitime Elemente ausgeschaltet, was gewiss als eine Wohltat anzusehen ist. Das Gewerbeamt unterstützt uns nach
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