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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 65
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 65
- ArtikelErklärung 67
- ArtikelUnsere funkentelegraphische Empfangsstation für das Zeitsignal ... 68
- ArtikelGesteigerter Umsatz ohne grössere Spesen 69
- ArtikelDas Arbeiten mit dem Höhensupport 70
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 75
- ArtikelVerschiedenes 79
- ArtikelPatentbericht 80
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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80 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 5. vorenthalten blieb. Vor einem österreichischen Schwindler, der unter Miss brauch des Namens des Grafen Badeni zahlreiche grosse Juwelengesehäfte Deutschlands zu schädigen versucht habe, konnte der Ausschuss die Juweliere Deutschlands auch noch rechtzeitig warnen. Ein Juwelier aus Magdeburg, der gleichwohl Waren bereits abgesandt hatte, hat diese wiederbekommen. Den Schwindel mit den Lykosiaringen, eines Herrn Wolff in Berlin, der mit seinen Annoncen ganz Deutschland überschwemmt habe, sei unter Mithilfe des Syndikus Herrn Rechtsanwalt Schönrock ein Riegel vorgeschoben worden Gegen unlautere Reklame durch die Bezeichnung „Fabrik“ bei Detailgeschäften, seien in mehreren Fällen ebenfalls gerichtliche Urteile erwirkt worden. Die hohen Kosten, die die Beklagten zu tragen hatten, und die oft mehrere 100 Mk. betrugen, seien ein gutes Abschreckungsmittel. Einige Lockartikel grösser Warenkaufhäuser, Kolliers mit „echten“ Steinen (Amethysten), die gefärbtes Glas waren, hätten auf Eingreifen des Ausschusses schleunigst wieder entfernt werden müssen, der Fabrikant sei mit 1000 Mk. bestraft worden. Gegen Handel von Uhren und Goldwaren seitens Beamter des Königl. Leihhauses sei mit Erfolg eingeschritten worden. Es sei auch erreicht worden, dass ein Taxator wegen herabsetzender Bemerkungen gegen das Juwelier- und Gold- sehmiedegewerbe zur Rechenschaft gezogen worden sei. Die Korrespondenz mit dem Direktor des Königl. Leihamtes gelangte auszugsweise zur Verlesung. Einen grossen Teil seiner Aufmerksamkeit hatte, wie der Vorsitzende hervor hob, der Ausschuss der Bekämpfung der Schieber und Nepper zugewandt. Es seien auch da mehrere Bestrafungen erfolgt und im übrigen erreicht worden, dass diese Herren es nicht mehr wagen, ihr Gewerbe so ungeniert wie früher zu betreiben. Viele Bahn- und Postämter seien durch Zirkular schreiben über das Treiben der Hausierer auf den Aemtern aufgeklärt worden. Das Versprechen schärfster Kontrolle sei der Erfolg gewesen. Es mag an dieser kleinen Auslese genug sein. Die Versammlung bezeugte dem Vorstand und insbesondere Herrn Menzel ihren Dank für die selbstlose aufopfernde Arbeit durch Erheben von den Plätzen. Hieran schloss sich der Bericht des Syndikus des Ausschusses, des Herrn Rechtsanwalt Schönrock in Berlin. Dieser ging auf die vielfältige Prozesstätigkeit ein, die bei vorsichtigem Vorgehen ausnahmslos von Erfolg begleitet war. Er gab eine kurze Aufklärung über die zu Gebote stehenden Mittel, um bei unlauterem Wettbewerb schnelle und durchgreifende Hilfe zu erlangen. Die einstweilige Verfügung insbesondere ermöglicht es, so führte er aus, binnen 2 bis 3 Tagen die Fortsetzung der unlauteren Reklame durch Strafandrohung zu verhindern. Daneben würde durch Klage im ordentlichen Verfahren eine Bestätigung der einstweiligen Verfügung erwirkt. In besonderen Fällen' würde auch von der durch das Gesetz beschlossenen Möglichkeit der Publikation des Urteils Gebrauch gemacht. Schliesslich wurde auch nicht verabsäumt, soweit erforderlich, Strafantrag zu stellen. Herr Rechtsanwalt Schönrock erörterte dann einzelne im Bericht des Herrn Menzel aufgeführte Fälle nach ihrer rechtlichen Seite und erwähnte noch einige besonders inter essante Prozesse aus der Praxis des Ausschusses. An den Vortrag des Syndikus schloss sich dann die W T ahl des Vorstandes. Von den beiden aus scheidenden Mitgliedern wurde Herr Silberwarenfabrikant Abraham in Firma S. Abraham jun. wiedergewählt und Herr Max Frank an Stelle des durch Krankheit an der Wiederannahme verhinderten Herrn Willer. Unter dem Punkte „Verschiedenes“ wurden dann Anfragen aus der Versammlung von dem Vorstand, und soweit sie rechtlicher Art waren, von dem Syndikus be antwortet. An die Sitzung, die um 12 Uhr ihr Ende fand, schloss sieh als dann noch ein gemütlicher Trunk in den Restaurationsräumen des Schultheiss- Restaurants. Es ist im Interesse des Gewerbes zu hoffen, dass die Tätigkeit des Ausschusses noch weit mehr Beachtung findet, und jeder an seinem Teile die grosse, aufopfernde Arbeit des Vorstandes, die dieser im vergangenen Jahre geleistet hat, nach Kräften unterstützt. Man darf bei der bedrückten Lage des Geschäftslebens nicht tatenlos die Hände in den Schoss legen, sondern soll kleine persönliche Opfer zum Besten des allgemeinen Wohls nicht scheuen. Das Gemeinwohl ist mit dem Wohl des einzelnen aufs engste verknüpft. Der Streit um die Reklame „Selbstkostenpreis 10 Proz.“. In dieser für die Detaillisten so wichtigen Frage ist nunmehr eine Entscheidung des Kammergerichtes ergangen. Wenn das Urteil auch keinen Rückschluss zulässt, ob das Gericht die Reklame „Selbstkostenpreis -|- 10 Proz.“ als zu lässig ansieht oder nicht, ist die Begründung doch von grösster Wichtigkeit Der Detaillistenverband der Bekleidungsindustrie hatte in einer „Warnung an das Publikum“ behauptet, dass die Ankündigung „Selbstkostenpreis + 10 Proz.“ der neueste Reklametrick sei, der zur Verschleierung der Wahrheit und zur Irreführung des Publikums angewandt wird; es werde verschwiegen, dass im Selbstkostenpreis alle Handlungsunkosten, Miete, Personalgehälter und unter Umständen auch Reisen und Gehälter für die Chefs der Firma und dergl. mehr enthalten sind. Zwei Berliner Firmen, die nicht der Textilbranche an gehören und in ihren Ankündigungen schon seit mehreren Jahren sieh dieser Angabe bedienen, strengten gegen den Detaillistenverband die Unterlassungs klage an, die jedoch in beiden Instanzen, vom Landgericht und jetzt end gültig vom Kammergericht, abgewiesen wurde. Das Kammergericht führt aus, dass die Klage auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht gestützt werden kaDn, da die Parteien nicht im Wettbewerb stehen und mit einander Dicht die geringsten geschäftlichen Berührungen haben. Es muss auch verneint werden, dass in der Warnung eine vorsätzliche Sohadenzufügung in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise zu erblicken ist. Der beklagte Verband hat in seiner WarnuDg sich gegen das Geschäftsprinzip; „Selbstkostenpreis + 10 Proz. Verdienst“ gewendet, welches er aus dem Ge schäftsverkehr für die Bekleidungsindustrie verbannt wissen will, weil er es als ein ungeeignetes und unzulässiges Mittel erachtet. Er vertritt aber keines wegs allein diesen Standpunkt im Geschäftsverkehr, sondern teilt ihn mit zahlreichen kaufmännischen Organen, insbesondere mit der grossen Mehrzahl der Handelskammern und auch mit dem Handelstage. Vertritt er also auch diese Auffassung, so verstösst er durch ihre Bekanntgabe nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, selbst dann nicht, wenn seine Auslassung und Kritik sich zum Teil etwas drastisch kundgibt und er kennen lässt, dass er von Unwillen über das gedachte Gescbäftsprinzip und insbesondere auch über die Höhe des Verdienstes von 10 Proz. erfüllt ist, zumal nichts dafür spricht, dass er aus unedlen Beweggründen gehandelt hat und sittenwidrige Zwecke verfolgen wollte. („Konfektionär.“) Uhrmacherinnung zu Chemnitz. Die hiesige Uhrmaeherzwangs- innung hielt vor kurzem ihre erste Quartalsversammlung im „Admiralspalast“ unter Leitung des Herrn Obermeisters Kunz ab. Dieser gedachte zunächst zweier, seit der letzten Versammlung verstorbener Kollegen, der Herren Albert Mayer und Paul Gieseler. Die Versammlung ehrt sie in üblicher Weise. Durch den Schriftführer gelangte der Jahresbericht zur Verlesung, der, ebenso wie der durch den Kassenführer erstattete Kassenbericht, die Billigung und Genehmigung der Versammlung fand. Die Innung zählt gegen wärtig 89 Mitglieder. Den Bericht über die Fachschule gab in interessanter Weise der Fachlehrer. Es ist nunmehr ein ausführlicher Lehrplan aufgestellt; er wird verlesen. Auch praktische Arbeiten gelangen jetzt, als Ergänzung der Werkstattlehre, zur Ausführung; die dazu nötigen Werkzeuge und Maschinen sind zum grössten Teile bereits beschafft, zu gleichen Zwecken wurde von den Versammelten noch eine namhafte Summe gezeichnet in An erkennung der Tatsache, dass der Nachwuchs im Uhrmachergewerbe in guten Händen sei. Eine Anregung, im Sommerhalbjahre die Geschäfte an den Sonntagen gänzlich geschlossen zu halten, wurde abgelehnt; früher oder später werde der gesetzliche Sonntagsladenschluss doch einmal kommen, man möge sich bis dahin gedulden. An der Deckung der Kosten der hiesigen Submissionsstelle will sich die Innung mit einem Beitrage beteiligen. Von einem in Aussicht genommenen Lichtbildervortrag über eine Schwarzwaldreise, welche besonders die dort hochentwickelte Uhrenindustrie berücksichtigt, wurde mit grossem Interesse Kenntnis genommen. Schliesslich fanden Wahlen statt. In den Vorstand wurden Herr Kurt Oertel wieder- und Herr Scheppler neugewählt. Für den Lehrlingsausschuss wurde Herr Winkler aufs neue be stätigt. Anwesend waren 51 Mitglieder. Die Versammlung, welcher der Ge hilfenausschuss beiwohnte, schloss um 12 3 / 4 Uhr. Offizielles Leipziger Messadressbuch (Verkäuferverzeichnis). Rechtzeitig für alle an den Leipziger Messen Beteiligten, insbesondere aber die Einkaufsfirmen, ist das vom Messausschuss der Handelskammer Leipzig zur bevorstehenden Ostervormesse (Beginn: Montag, am 3. März) nunmehr bereits in der 34. Auflage neubearbeitete Offizielle Leipziger Mess adressbuch erschienen. Der stattliche braune Band mit besonders für die Messe bearbeitetem Stadtplan, Plänen von den Städtischen Messgebäuden „Handelshof“ und „Kaufhaus“, umfangreichem Inseratenanhang, Nachtrag usw., hat in diesen Tagen wieder die gewohnte Reise zu den Messeinkäufern im In- und Auslande angetreten, die auf Grund Beiner Angaben nunmehr ihren Arbeitsplan für die kommenden Messtage entwerfen. Auf der Messe selbst dient das Buch als anerkannt zuverlässiger Führer durch die Muster lager der insgesamt 4086 Firmen, die es diesmal aufzählt. Die Zahl der Aussteller auf der Leipziger Mustermesse hat damit zum ersten Male das 4. Tausend überschritten. Das Buch wird vom Messausschnss der Handelskammer Leipzig vor und während der Messe in einer ganz be deutenden Anzahl an die Messeinkäufer unentgeltlich verbreitet. Fortsetzung in der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Patentfoericht. a) Patentanmeldungen.. 83b. 22215. Elektrische Schlaguhr. Henri Campiche, Genf, Schweiz; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, F. Harmsen, A. Büttner und C. Meissner, Patent anwälte, Berlin SW. 61. 31. 7. 12. 83 b. 27320. Schalter mit gegeneinander verklinkbaren Hebeln für elektrische Uhraufziehvorrichtungen. Deutsche Schaltuhrenwerke G. m. b. H., Stuttgart. 22. 7. 12. b) Patenterteilungen. 83 a. 256192. Vorrichtung zum Aufziehen von Weckeruhren. Thomas Ernst Haller, Schwenningen a. N. 11. 4. 12. 83 a 256386. Bügelbefestigung mit von innen auf den Bügelzapfen aufge drucktem Klemmring. Ehrenfried Teichmann, Greiz i. V., Mittelstrasse 2. 1. 3. 12. 83a. 256882. Uhraufzug- und Stellvorrichtung. Edward Alexander Cochran, Louis Seidenberg und George Mayberry Davis, San Franzisko; Vertr.: M. Schütze, Patentanwalt, Berlin SW. 11. 5. 10. 11. 83b. 256836. Einrichtung zur Kontrolle elektrischer Nebenuhren. Allge meine Elektrizitätsgesellschaft, Berlin. 23. 3. 12. Prospekt in dieser Nummers GRüdenbergjun.,Hannover und Wien (Photographische Apparate, Barometer, Ferngläser usw.). Redaktionsschluss für Nr. 6 s Textteil Inseratenteil 8. März, vormittags 8 Uhr. 12. März, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderangen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. 8. y Mühlweg 19. Druck und Verlag von'Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
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