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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages zur Aenderung der Handwerkergesetzgebung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelNeue Jünger unserer Kunst 82
- ArtikelGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 84
- ArtikelDer Stahl und seine Verarbeitung 84
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 86
- ArtikelUhrmacherfamilien 86
- ArtikelDie Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages ... 87
- ArtikelSprechsaal 90
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 91
- ArtikelVom Büchertisch 95
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelPatentbericht 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Jonrnal lebendig ist, können sie einen Einfluss auf die Lage des Hand werks ausüben. Wer die Motive zu den Handwerkergesetzen von 81 und 97 gelesen hat, wird finden, dass der Gesetzgeber dem Handwerke in der Innungsorganisation nur das Hilfsmittel bieten wollte. Und er hat es deutlich ausgesprochen, dass es der Selbst betätigung des Handwerks überlassen bleiben müsste, wie es dieses Hilfsmittel zu seiner Gesundung gebrauchen würde. Ueberall in den Motiven ist die Aufforderung des Gesetzgebers an das Handwerk zu finden, sich in gemeinschaftlicher Selbsthilfe zu betätigen. Und diese Aufforderung hat auch den gesetzlichen Ausdruck gefunden, indem der Innung das gewerbliche Selbst verwaltungsrecht verliehen worden ist. Auch den Kommunen ist das Selbstverwaltungsrecht verliehen worden. Aber niemandem würde es einfallen, diesem Rechte für sich das Verdienst zuzu sprechen, dass wir heute ein so blühendes Gemeindewesen im Vaterlande haben. Die Geschichte weist vielmehr nach, dass auch die Kommunen in den Anfängen mit diesem Rechte wenig an zufangen wussten, und dass erst nach und nach durch die wachsende Schulung, durch den erstarkten Gemeinsinn auf Basis dieses Selbst verwaltungsrechtes der heutige hohe Stand erreicht wurde. Also auch hier ist es nur der Geist tätiger, selbstverantwortlicher Gemein schaftshilfe gewesen, der die Kommunen zu ihrer heutigen Blüte empor entwickelt hat. Und auch in der Gemeindeverfassung gibt es eine zwangsmässige oder, wie es in unserer Auffassung heissen müsste, pfiichtmässige Mitwirkung der einzelnen Bürger.* Selbst wenn § lOOq gefallen ist, werden wir beobachten, dass nur die jenigen Innungen mit dem neuen Rechte etwas Wirksames an zufangen wissen, die ihre fundamentale Aufgabe erfüllt haben, nämlich in den Mitgliedern das Gefühl der Verantwortlichkeit für das Ganze zu wecken und die Pflicht, am Wohle des Ganzen aus vollem Verständnis von der Notwendigkeit mitzuwirken. Wenn wir diese unwiderlegliche Tatsache in ihrer ganzen Ein wirkung einschätzen, so werden wir wohl erkennen, dass es ein schwerer Fehler des Gesetzgebers gewesen ist, durch die Ein führung des § lOOq die Innung an der Schaffung der entscheidenden Hilfsmittel ihrer Arbeit zu hindern. Man denke sich aus, wohin die Kommunen gekommen sein würden, wenn ihr Selbstverwal tungsrecht in ähnlicher Weise beschränkt worden wäre, etwa dadurch, dass der Gesetzgeber ihnen verboten hätte, Strassen zu bauen, Kanäle anzulegen, gemeinnützige Anstalten zu errichten, kurz also, gerade jene Hilfsmittel zu schaffen, die die Grundlage bilden, auf denen der bürgerliche Gemeinsinn allein sich entwickeln kann. Wir glauben also, nachgewiesen zu haben, dass ein etwaiges Preisfestsetzungsrecht der Innungen ohne den Geist tätiger Gemeinschaftshilfe vollständig hinfällig sein würde. Wozu also sollten wir dem Rat unserer Gegner folgen und neben den Innungen freie Korporationen errichten? Hat das Handwerk nicht lange genug nach diesem Rezept sich organisiert? Hat es nicht neben seinen Innungen seit 15 Jahren freie Kor porationen für die Regelung dos Lohn- und Arbeitsverhältnisses, freie Korporationen der fachlichen Fortbildung (Kunstgewerbe vereine und ähnliches), freie Korporationen zur gemeinschaftlichen Einflussnahme auf die Preisbildung, freie Korporationen zur Wahr nehmung allgemeiner Interessen (Mittelstandsvereine usw.) errichtet? Hat es also noch nicht lange genug in diesen verschiedenen Korporationen und Korporatiönchen seine Kräfte zersplittert? Ist hierin nicht überhaupt ein wesentlicher Grund zu sehen, weshalb es bis heute so wenig erreicht hat, weil doch alle diese Aufgaben in einer einzigen Organisation ganz gut hätten gelöst werden können! Sehen wir nicht den Beweis dafür in dem Aufblühen und in der Kraft unseres Innungsverbandes und der ihm an geschlossenen Innungen? Dann aber wolle man einen sehr wich tigen Gesichtspunkt beachten. Organisationen neben den Innungen, die sich ausschliesslich mit der Preisbildungsfrage beschäftigen, werden, wenn sie überhaupt zur Macht gelangen, den Sinn der Mitglieder gar schnell auf die Habsucht lenken, denn es ist in ihnen ja von nichts die Rede wie von rein geldlichen Fragen. Und da denken wir, dass wir in unserem Volke genug Beispiele haben, wie schädlich es ist für die ganze Nation, dass sich Or ganisationen rein zum Zwecke der Habsucht bilden und betätigen. Selbst wenn es gar keine anderen Gründe geben würde, so würde uns dieses Sachverhältnis allein bestimmen, dafür einzutreten, dass der Uhrmacherkunst. 89 die preiswirtschaftlichen Fragen innerhalb der Innung geregelt werden. Denn hier haben wir die Gewähr dafür, dass alle Arbeit an der Preiswirtschaft immer nur ein Teil, ein Hilfsmittel der handwerklichen Gemeinschaftsarbeit überhaupt bleibt, und wir glauben kaum, dass irgend einer nicht wünschen könnte, dass alle diese Fragen materieller Art sich unterzuordnen haben unter das Berufsideal, das in der Innung zu hegen und zu pflegen ist. Was nun die gegnerische Einwendung betrifft, der Staat würde mit seiner Autorität der Uebervorteilung des Publikums Vorschub leisten, so ist doch einmal die Gegenfrage aufzuwerfen, ob vielleicht das Publikum bei Kauf von Wertpapieren und Waren dadurch übervorteilt wird, dass ein Gesetz besteht, welches es dem Geld- und Warenhandel ermöglicht hat, ein Preisbildungs amt grössten Stils und grösster Wirksamkeit in Gestalt der Börsen zu errichten und unter Aufsicht und Mitwirkung des Staates in einer täglich fühlbaren Wirksamkeit zu erhalten. Man nehme sich den Kurszettel einer grossen Zeitung, auf dem Tag für Tag die Preiswerte für tausende Wertpapiere und für eben- soviele Warengattungen von diesem Preisbildungsamt öffentlich mit der Wirkung bekanntgegeben werden, dass die darin ver- zeichneten Sätze massgebend sind, nicht allein im wirtschaftlichen Verkehr, sondern auch bei Streitigkeiten vor Gerichten und bei der Werteinschätzung durch staatliche und kommunale Behörden. Hat nicht der Handel hier in der Börseneinrichtung dasselbe Hilfsmittel einer gesunden Preiswirtschaft vollendet vor sich und im täglich wirksamen Besitz, welches das deutsche Handwerk als Voraussetzung zu seiner Gesundung erstrebt und das zu schaffen es durch § lOOq der Gewerbeordnung verhindert wird? Wir sind gewiss, dass wir auf die naive Frage die uralte Verlegenheits antwort erhalten werden: „Ja, Bauer, das ist etwas ganz anderes.“ Man wird vielleicht noch hinzufügen: „Der Handel mit seinen ungeheuren Werten bedarf der Börse, die berufen ist, das Spiel der Nachfrage und des Angebotes zu beobachten und daraus den angemessenen Preis de’ - Werte zu berechnen. Die Werte aber, für die das Handwerk durch seine Organisationen Preise festsetzen will, liegen ja gar nicht auf dem Markte, sondern sie werden erst produziert. Und da muss es doch von vornherein als unmöglich erscheinen, eine Börse für das Handwerk zu schaffen, weil eine solche ja doch nur für solche Werte Preise festsetzen kann, die auf dem Markte vorhanden sind.“ Nun sind auch wir so klug, einzusehen, dass das Bedürfnis des Handwerks, durch seine Gemeinschaften auf die Preisbildung einzuwirken, durch eine ge treue Kopie der händlerischen Börse nicht erfüllt werden kann. Denn jede Gemeinschaft von Produzenten wird sich bei einer Arbeit an der Preiswirtschaft von dem Vorsatz leiten lassen müssen, die tatsächlich entstehenden Produktionskosten als das entscheidende Element der Preisbildung zur Geltung zu bringen und alles zu tun, um die üblen Folgen des Wechselspieles von Angebot und Nachfrage derart einzuschänken, dass ein Verkauf unter den Produktionskosten der Regel nach vermieden werden kann. So sehen wir beispielsweise, dass die Preispolitik des Kohlen syndikates vollständig nach diesem Grundsätze eingerichtet ist. Dieses Syndikat ermittelt durch fortwährende Beobachtung den voraussichtlichen Bedarf und sorgt dann dafür, dass seine Mit glieder nicht mehr produzieren, als zur Deckung des Bedarfes notwendig ist. Auch die übrigen Kartelle und Syndikate der Industrie handeln nach diesem Grundsätze. Und auch den land wirtschaftlichen Produktionsstand sahen wir bei den Erörterungen, die sich an die Fleischteuerung anknüpften, die Forderung ver treten, dass die Städte durch langjährige Lieferungsabschlüsse zu konstanten Preisen Zustände schaffen helfen möchten, bei denen die Landwirte die Möglichkeit fänden, ihre Produktionskosten zu decken und in dieser Weise die Erzeugnisse den ungesunden Preisschwankungen zu entziehen. Auch wir im Handwerke, einem Produktionsstand, werden die Hilfsmittel, mit denen wir die gemeinschaftliche Arbeit an der Preiswirtschaft verrichten, nach diesem Grundsätze einrichten müssen. Gegenüber den in dustriellen und landwirtschaftlichen Produktionsständen werden wir hierbei noch auf die besonderen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen haben, die aus der Eigenart der handwerklichen Er-
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