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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die meisten Uhrengeschäfte brauchen der Detailhandelsberufsgenossenschaft nicht anzugehören
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- BeilageAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 35
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 36
- ArtikelDer Wert der beruflichen Vereinigung 36
- ArtikelEin neuer elektrischer Pendelantrieb für Präzisionsuhren 38
- ArtikelVon Kameen und Gemmen 39
- ArtikelDie meisten Uhrengeschäfte brauchen der ... 41
- ArtikelAus der Werkstatt 42
- ArtikelSprechsaal 42
- ArtikelAnzeigen VII
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 43
- ArtikelPatentbericht 46
- ArtikelVom Büchertisch 46
- ArtikelVerschiedenes 46
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 50
- ArtikelAnzeigen XI
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 13
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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42 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. sicherungspflichtig ist, aber auch wenn sie es wäre, den Haupt betrieb nicht versicherungspflichtig machen würde (zu vergleichen Handbuch der Unfallversicherung, Bd. 1, S. 353, Anmerkung 11 zu § 28 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes; auch S. 175, 176, Anmerkung 137 zu § 1 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes). Der Betrieb des Beschwerdeführers ist daher in dem Betriebs verzeichnis der Detailhandelsberufsgenossenschaft zu löschen. Urkundlich unter Siegel und Unterschrift. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Erster Beschlussenat. (L. S.) gez. Dr. Kaufmann. Aus der Werkstatt. Neues Uhrgläsermass. Verehrliche Redaktion! Der Gläser streit zwischen dem Gläsersyndikat und den Grossisten in den Fachzeitungen vor bald 3 Jahren, zu dem auch ich mich äusserte gab mir von neuem Veranlassung, über die Konstruktion eines wirklich brauchbaren Gläsermasses nachzudenken, im Bewusstsein, damit endlich eine grosse Lücke in unserem Beruf auszufüllen. 1 2iiat. Grösse. Fig.2. Fig-1- Ich glaube auch, dass mir das nach verschiedenen Abänderungen und Vereinfachungen jetzt gelungen ist und bitte Sie, nach stehender Beschreibung ein passendes Plätzchen in Ihrer ge schätzten Zeitung einräumen zu wollen. Die Grundplatte A (Fig. 1) ist auf ein 3 cm dickes Holz, das mit Aussparungen für die wenige Mechanik versehen ist, aufgeschraubt. Auf der Platte selbst sind zunächst die verschieb bare und die feststehende Messschiene B, B u sowie die fest stehende und ein Teil der verschiebbaren Messklaue G, zu sehen Sodann sind auf der Platte die Zentimetereinteilung von 1 bis 5 und das Zifferblatt mit Zehner- und Hunderter-Teilung angebracht. Das Holz ist mit Blei etwas beschwert damit das Mass beim Messen stilliegt. Auf der Unterseite der Platte (Fig. 2) ist eine Zahnstange D gelagert und mit ihr mittels Schrauben fest verbunden die Messschiene B und die Messklaue Gi- Die Zahnstange ist auf die Länge von 1 cm in genau 14 Zähne ern- geteilt sie trägt somit auf der ganzen Lange (5 cm) 70 Zähne und greift in das 14er Trieb E, das den Zeiger trägt, ein. Daraus geht hervor, dass bei einer Verschiebung der Zahnstange um 1 cm der Zeiger genau eine Umdrehung macht. Die beiden Messschienen B, B x dienen zum Messen der Gläsergrösse und — wenn ein Glas zwischen ihnen gedreht wird — zur Kontrolle, ob und wieviel ein Glas unrund ist. Die beiden Messklauen dienen zum Messen des Glasfalzes, und der am unteren Lnde der Zahnstange angebrachte Stift F, der an der unteren Stirn seite des Masses bei G zum Vorschein kommt, dient zum Messen der Gläser höhe. Dieser einstellbare Stift ist so gerichtet, dass er bei Nullstellung genau 2 mm vorsieht — dasselbe Mass, zwischen dem sich die Savonnette-Gläserhöhen von jeher be wegen. Ein ganz flaches Glas drückt den Stift vollständig ein und den Zeiger auf 20/10 mm. Es müsste daher, wenn — woran ich nicht zweifle — das Mass sich allgemein einführt, die seit herige Bezeichnung der Gläserhöhen 4, 5, 6, 7, 8 in 3, 6, 9, 12, 15, 18 umgeändert werden. Damit der Eingriff der Zahnstange in’das Trieb stets gleich bleibt, ist die Zahnstange willig, aber ohne Spielraum zwischen den beiden Stahlschienen II, H l ge lagert. Um die Zahnstange nach dem Gebrauch auf Null zurück zuführen, ist das Federhaus I mit 70 Zähnen angebracht, und da die Kraft der allerschwächsten Damenuhrfeder genügt, und von dieser höchstens ein Umgang in Verwendung kommt, so ist der Zugunterschied äusserst gering und für die Hand nicht fühlbar. Das Federhaus, resp. die Feder hebt aber ausserdem auch noch jeden toten Gang auf. Die Vorteile des neuen Masses sind nun — wie auf den ersten Blick ersichtlich — vielerart und ganz wesentliche: 1. ist das Mass sehr rasch und leicht ohne Lupe genau abzulesen * 2. fällt auf der flachen Platte jedes unflache Glas sofort auf; 3. kann durch Drehen des Glases zwischen den Messschienen sehr leicht und genau festgestellt werden, ob und wieviel ein Glas unrund ist; 4. kann mittels der Messklauen ein geschlossener Reifen genau gemessen werden, so dass meist nur nach dieser einen Nummer im Gläserkasten gegriffen werden muss, und schon hierdurch mancher Unordnung vorgebeugt wird; 5. kann mittels des Stiftes F beim Ersatz eines Savonnette- glases, ohne vorher Bruch zu riskieren, sehr leicht und genau festgestellt werden, ob ein Glas gegen das andere wirklich (nicht bloss nach der Etikette) höher oder niedriger ist, und das nicht nur in der Mitte, sondern auch mehr gegen den Rand hin, wo die Zeigerspitzen aneinander vorbeizugehen haben; 6. ist es ein Kinderspiel, mit diesem Mass jede etwaige Un ordnung im Gläsersortiment auszumerzen. Der Gläservorrat kann eventuell auf einen niederen Stand gebracht werden, und viel Zeit, viel Aerger und Verdruss bleiben einem erspart. Wenn dann noch, wie wir gewiss alle wünschen, die Herren Gläserfabrikanten durch dieses Mass gezwungen werden könnten, nicht nur ihre Gläser pünktlich zu bezeichnen, sondern sie auch rund und flach und mit richtig gerundeten Kanten zu fabrizieren, dann bliebe für den Uhrmacher in dieser Beziehung kaum noch etwas zu wünschen übrig. Gefällige Offerten wegen Fabrikation und Vertrieb dieses gesetzlich geschützten Masses wollen an den Unterzeichneten ge richtet werden. Otto Kissling, Honau (Württbg.). Sprechsaal. In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Gemeinsame Ziele des gewerblichen Mittelstandes. Trotz der vielen bestehenden Vereinigungen, die es sich alle zur Auf gabe gemacht haben, dem Mittelstand zu helfen, muss man immer wieder feststellen, dass in dieser Hinsicht noch sehr viel zu tun übrigbleibt, und weiter, dass in gar manchen Fällen schon dann ein Erfolg zu verzeichnen sein würde, wenn die einzelnen in Betracht kommenden Berufe etwas mehr zusammen vorgingen. So haben z. B. die Uhrmacher gemeinsame Interessen mit den Installateuren zu vertreten, indem den letzteren dadurch Schaden
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