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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sitzung der Fachverbände am Mittwoch, den 4. Februar, zu Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- BeilageAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 51
- ArtikelSitzung der Fachverbände am Mittwoch, den 4. Februar, zu Berlin 52
- ArtikelSoll der Uhrmacher Kredit gewähren? 55
- ArtikelFortbestehende Mängel in der Uhren- und Furniturenfabrikation 56
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsarbeitenprüfung 1914 V
- ArtikelAus der Werkstatt V
- ArtikelAnzeigen V
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 59
- ArtikelVom Büchertisch 65
- ArtikelVerschiedenes 65
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 66
- ArtikelAnzeigen IX
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 17
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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52 Allgemeines Journal Sitzung der Fachverfoände am Mi Anwesend vom Deutschen Uhrmacherbund sind die Herren: Marfels, Schultz, Lünser, Reimers, Volkelt, Uhrland und Dr. Zeidler; vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine dio Herren: Robert Koch, Adolf Koch, Quentin und König aus Halle und Arlt und Born aus Berlin; von der Deutschen Uhrmachervereinigung die Herren Herrmann und Frye aus Leipzig; vom Rheinisch-Westfälischen Verband der Uhrmacher und Goldschmiede die Herren Schwank und Linnartz-Köln. Herr Marfels eröffnet als Einberufer die Versammlung um 3 3 / 4 Uhr und bittet Herrn Schwank, die Leitung der Verhandlung zu übernehmen. Die übrigen Herren stimmten dem Vorschläge des Herrn Marfels zu. Herr Schwank übernimmt mit Dank das ihm angebotene Amt und gibt seiner Genugtuung Ausdruck, dass die sämtlichen eingeladenen Verbände und Vereinigungen der Einladung gefolgt seien. Auch hier werde es sich zeigen, dass die Uhrmacher, wenn sie geschlossen zusammenstehen, eine be achtenswerte Macht bilden. Er weist auf die reichhaltige Tages ordnung hin und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Ver handlungen zu einem alle Teile befriedigenden Ergebnis führen werden. Zur Geschäftsordnung wird beantragt und beschlossen, den Verhandlungsbericht im gleichen Wortlaut am 15. Februar in sämtlichen Fachzeitungen erscheinen zu lassen. Punkt 1: Aufstellung eines Arbeitsprogrammes für das Jahr*1914. Herr Schwank regt an, am Anfang eines jeden Jahres eine gemeinsame Sitzung der Fachverbände abzuhalten und dort in gleicher Weise, wie es die heutige Tagesordnung darstelle, ein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr aufzustellen. Als Tagungsort empfehle er einen Ort, der annähernd den Mittel punkt zwischen dem Rheinland und den Städten Berlin, Halle und Leipzig bilde. Herr Born stimmt diesem Vorschläge zu und empfiehlt als Tagungsort Hannover oder Frankfurt a. M. Herr Herrmann regt an, die Sitzung alljährlich abwechselnd in Köln, Berlin, Halle und Leipzig als dem Sitz der beteiligten Verbände stattfinden zu lassen. Herr Quentin empfiehlt, den Tagungsort von Fall zu Fall zu be- schliessen und noch eine zweite Sitzung in jedem Jahr folgen zu lassen, wenn sich ein Bedürfnis hierfür herausstelle. Zur Geschäftsordnung wird beschlossen, die Abstimmung in der Weise erfolgen zu lassen, dass jedem Verbände eine Stimme zusteht. Ferner wird beschlossen, die Wahl des Tagungsortes für die nächste Sitzung bis zum Schluss der Verhandlungen zu vertagen. Punkt 2: Die Turmuhrenfrage. Herr Schultz weist darauf hin, dass zurzeit das Verhältnis .zwischen Uhrmacher und Turmuhrenfabrikanten kein gutes sei; die Klagen aus Uhrmacherkreisen, dass bei Submissionen die Fabrikanten häufig eigene Offerten neben denen der Uhrmacher einreichten, häuften sich in letzter Zeit immer mehr. Es seien sogar Fälle bekannt, wo der Fabrikant auf die Aufforderung des Uhrmachers, ihm eine Offerte zu machen, nachdem er überhaupt erst hierdurch von der Submission erfahren habe, sich direkt an die ausschreibende Stelle gewandt hätte. Es wird hierbei auf das als unfair bezeichnete Verhalten einer sehr bekannten Turm uhrenfirma hingewiesen. Eine Beseitigung dieser Uebelstände sei dringend erforderlich. Herr König teilt hierzu mit, die Lage der Turmuhren fabrikanten sei ja keine sehr rosige, da die Preise sehr gedrückt würden und der Umsatz kein sehr grösser sei. Bei der Ver gütung für einen Auftrag müsse man auseinanderhalten, ob die Uhr vom Uhrmacher geliefert und aufgestellt wurde, oder ob der Auftrag nur vermittelt wird. Im ersteren Falle wäre die Zahlung eines Rabattes, sonst die Bewilligung einer Provision zu fordern, die natürlich geringer sein kann als der Rabatt. Eine Regelung der ganzen Frage sei nur Hand in Hand mit den Turmuhren fabrikanten möglich. Die Herren Uhrland und König führen noch Einzelfälle von Submissionsvorgängen an und weisen insbesondere darauf hin, der Uhrmacherkunst. Nr. 4 ttwoch, den 4. Februar, zu Berlin. dass die Fabrikanten häufig von mehreren Seiten aus mit Provisionsansprüchen bedacht würden. Herr Born steht auf dem Standpunkt, dass der Fabrikant nur dem ersten, der ihm von einer Submission Mitteilung macht, eine Provision geben, auf weitere Mitteilungen aber von anderer Seite erklären solle, dass er einen Provisionsanspruch nicht anerkennen könne. Herr Schwank empfiehlt, folgenden Grundsatz aufzustellen: Wenn die Aufstellung der Turmuhr durch den Uhrmacher selbst übernommen und ausgefübrt wird, dann soll der Turmuhren fabrikant gehalten sein, dem Uhrmacher einen anständigen Rabatt auf die Anlage zu gewähren; wenn die Aufstellung jedoch durch den Fabrikanten selbst ausgeführt und die Auftragserteilung von dem Uhrmacher nur vermittelt wird, dann soll der Uhrmacher eine angemessene Provision erhalten. Ueber die Höhe der Rabatt- und Provisionssätze findet noch eine eingehende Aussprache statt, an der sich die Herren Schultz, König und Marfels beteiligen. Als angemessen wird im ersten der obigen Fälle ein Rabatt von 15 Proz., im zweiten Falle eine Provision von 7^2 Proz. bezeichnet. Auf Antrag des Herrn Marfels kommt darauf folgender Be schluss zustande: Den Turmuhrenfabrikanten soll der Vorschlag gemacht werden, dass sie zur Beseitigung der Missstände bei der Aufstellung von Turmuhren und um die bisherigen Preis- drückereien und Unzuträglichkeiten zu vermeiden, dem Uhrmacher, der die Aufstellung der zu liefernden Turmuhr selbst übernimmt, einen Mindestrabatt von 15 Proz. auf die Anlage gewähren möchten; wenn die Aufstellung jedoch durch den Fabrikanten selbst aus geführt und die Auftragserteilung von dem Uhrmacher nur ver mittelt wird, dann soll dieser eine Provision von mindestens 7V2 Proz. erhalten. Die Fabrikanten sollen gebeten werden, ihr Einverständnis mit diesem Vorschläge zu erteilen; sollte eine Einigung nicht möglich sein, dann würden mit einzelnen Fabrikanten Sonderabschlüsse seitens der Verbände erfolgen. Dieser Beschluss wird einstimmig angenommen. Herr König regt ferner an, dass die Verbände an die aus schreibenden Behörden herantreten und sich zur Angabe eines angemessenen Preises erbieten sollten, bei dem sowohl die Fabrikanten als auch die Uhrmacher bestehen könnten. Herr Schwank empfiehlt, in diesem Sinne ein Anschreiben an die wirtschaftlichen Abteilungen der Handwerkskammern zu richten, die ja mit den ausschreibenden Behörden in enger Fühlung ständen. Herr Herrmann regt noch an, den Innungen und Vereinigungen zu empfehlen, sich als solche an Aus schreibungen zu beteiligen. Diese Anregungen der Herren Schwank und Herrmann werden zum Beschluss erhoben. Punkt 3: Die Warenhausfrage. Herr Marfels verweist hierzu auf seinen Artikel in der Nr. 1 der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“ und führt, aus, er müsse verneinen, dass man auf dem Wege der bisherigen Taktik gegen über den Warenhäusern weitergekommen sei. Er] bitte, zu erwägen, ob es nicht zweckmässig sei, insofern mit den Waren häusern zu paktieren, als man diesen den Verkauf gewisser Markenuhren freigebe gegen die Verpflichtung, diese Uhren nicht unter einem bestimmten Verkaufspreis abzugeben. Ein Teil der Mitglieder des Bundes sei dagegen, ein Teil dafür. Er möchte daher gern die Ansicht der anderen Verbände hören. Herr Quentin hält einen Erfolg auf dieser Grundlage für ausgeschlossen; die Warenhäuser würden sich nicht festlegen wollen, auch seien sie dem Uhrmacher gegenüber als gross kapitalistische Unternehmungen durch ihre grosszügige Aufmachung und Reklame immer im Vorteil, weil ihre ganze Aufmachung sehr zum Kaufen verlocke. Herr König schliesst sich diesem Bedenken an und weist darauf bin, dass der Uhrmacher, um in einem be stimmten Falle sich ein Geschäft nicht entgehen zu lassen, vielleicht auch unter den festgesetzten Mindestpreis herunter gehen werde. Herr Schultz ist gleichfalls gegen ein Abkommen mit den Warenhäusern und berichtet, dass der ähnlich liegende Fall, in dem die Grammophonhändler gegen einen Schleuderer vorgegangen sind, inzwischen zuungunsten der Grammophon-
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