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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- BeilageAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 67
- Artikel"Drahtlose" Plauderei 68
- ArtikelVom Bohren harten Stahles 70
- ArtikelOptische Waren im Uhrmacherschaufenster 71
- ArtikelNeue Formen der Taschenuhr 72
- ArtikelWas jeder aus dem Mietsrecht wissen muss 73
- ArtikelGenieren Sie sich nicht! 73
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher (IV) 74
- ArtikelAnzeigen IX
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher (IV) 75
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 77
- ArtikelPatentbericht 80
- ArtikelVerschiedenes 81
- ArtikelAnzeigen 83
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 91
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL OER UHRMACHERKÜN5T MERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UHRMACHER;, INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALLE AS- 39. JAHRG. NUMMER 5. Halle, den 1. März 1914. Zuschriften an die Redaktion, sowie alle für die Expedition bestimmten Geld*, Brief- und Inseratensendungen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“ in Halle a. 8. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — „Drahtlose“ Plauderei. — Vom Bohren harten Stahles. — Optischo Waren im Uhrmacherschaufenster. — Neue Formen der Taschenuhr. — Was jeder aus dem Mietsrecht wissen muss. — Genieren Sie sich nicht! — Der Uhrmacher als Gehäusemacher (IV). — Uhrsteine und ihre Fassung — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Patentbericht. — Verschiedenes. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Den Berichten über die Beratung der 22. Kommission des Reichstages (Hausiergewerbe) entnehmen wir folgende, für uns wichtigen Angaben: Der Kommission liegt eine ausführliche schriftliche Erklärung der Regierung vor, nach der der Hausierhandel mit Pfandscheinen zu grossen Missständen geführt habe. Der Hausierhandel mit Pfandscheinen äussere sich in aufdringlichen und betrügerischen Formen. Auch der reelle Pfandleiher habe kein Interesse an dem Hausierhandel. Wären die Pfandgegenstände zu hoch be- liehen, so würde der Käufer geschädigt. Bei ordnungsmässig oder zu niedrig beliehenen Pfandgegenständen hätte der Inhaber des Pfandscheines Gelegenheit, seinen Pfandschein auch ohne Hausierer zu verkaufen; denn letztere würden den Pfandschein möglichst billig in ihren Besitz zu bringen suchen. Von drei sozialdemokratischen Rednern wurde die Regierungs vorlage bekämpft, weil das Hausierverbot überflüssig sei, da die betrügerischen Handlungen unter das Strafgesetz fielen. Die Bestimmung würde eine Belästigung der Hausierer mit sich bringen. Es würde eine Schädigung der in Not geratenen Pfand scheininhaber bedeuten, da diese nicht die Gelegenheit zum Ver kauf hätten. (!!) Ein Fortschrittler und ein konservativer Redner widerlegten diese Ausführungen und traten für die Regierungsvorlage ein. Die Einfügung: „sowie Pfandscheine“, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Die Reichstagskommission für Wanderlager und Hausierhandel setzte ihre Beratungen bei dem Antrage des Zentrums und der Konservativen fort, der Uhren jeder Art vom Hausierhandel ausschliessen will. Der Antrag wurde mit 14 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Es ist uns unbegreiflich, wie die anderen bürgerlichen Parteien, die in der Kommission vertreten sind, diese gerechte Forderung ablehnen konnten. Gerade zum Schutze des Publikums ist es nötig, Uhren vom Hausierbetriebe auszuschliessen. Es ist notwendig, dass sich alle die Kollegen, die Beziehungen zu den bürgerlichen Abgeordneten haben, an diese persönlich wenden, damit die Abstimmung in der Reichstagsverhandlung anders aus fällt. Ueber die endgültige Abstimmung werden wir berichten, damit wir unsere Freunde kennen lernen. Eine schwindelhafte Versteigerung? Herr Kollege 0. Hoops- Metz teilt uns folgendes mit: „Mit Gegenwärtigem gestatte ich mir, Sie auf eine hier stattgefundene Zwangsversteigerung* aufmerksam zu machen, welche meines Empfindens weder die erste noch die letzte derselben Art sein dürfte und eben deshalb für andere Orte von Interesse sein oder werden kann- Es handelt sich um die öffentliche Versteigerung von 84 Stück Uhrenarmbäuder, welche die Ehefrau des Uhrenfabrikanten Rene Burk zu Konstanz, allerdings auf Grund eines in exekutorischer Form vorliegenden Titels, durch einen Gerichtsvollzieher zu Anfang des Februar hierselbst öffentlich versteigern liess. Nun sind ja im allgemeinen Exekutionen von Ehefrauen, gegen ihre Männer betrieben, nichts Aussergewöhnliches. Im vorliegenden Falle aber liess die ge ringe Qualität der in Rede stehenden Waren den Verdacht auf- kommen, dass dieselben lediglich ad hoc zum Zwecke der be tätigten Veräusserung hergestellt seien, um so mehr, als es sich hier nach Ansicht eines Sachverständigen um minder wertige Waren handelte. Deshalb wäre aus dem Leserkreise Ihrer geschätzten Zeitung Auskunft erwünscht, ob und bejahenden Falles wann und welche Zwangsverkäufe in derselben Angelegenheit ander weitig stattgefunden haben, um eventuell gemeinschaftlich gegen solche offenbare Schädigungen vorzugehen.“ Wir bitten die Kollegen, die vielleicht ähnliche Beobachtungen gemacht haben, uns das Material zur Verfügung zu stellen. Die marktschreierischen Ankündigungen des Uhrenhauses Willi di Centa in Stuttgart haben den Württembergischen Bund für Handel und Gewerbe schon vor einigen Jahren veranlasst, gegen denselben vorzugehen und in den Tageszeitungen das Publikum zu warnen, die Inserate des Herrn Willi di Centa mit der alleräussersten Vorsicht aufzunehmen. Anfangs Februar kündigte di Centa wieder einen Inventur ausverkauf an, und, um sein „enormes“ Lager „vollständig“ zu
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