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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- BeilageAnzeigen 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 103
- ArtikelDie Zaubermacht des Besitzes 105
- ArtikelDie Kuckucksuhr 106
- ArtikelAussenhandelssorgen der Uhrenindustrie 107
- ArtikelNotwendige Randbemerkungen zu Dr. Delbrücks Mittelstandsrede 109
- ArtikelAnzeigen 111
- ArtikelNotwendige Randbemerkungen zu Dr. Delbrücks Mittelstandsrede 115
- ArtikelDie synthetischen Edelsteine und der Uhrmacher 115
- ArtikelDer Wille zum Erfolg 116
- ArtikelAus der Werkstatt 118
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 119
- ArtikelVom Büchertisch 122
- ArtikelVerschiedenes 122
- ArtikelAnzeigen 123
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 127
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL GER OHRMACHERKONSL MERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMACHER: INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ=HALLE A S: 39. JAHRG. NUMMER 6. Halle, den 15. März 1914. Zuschriften an die Redaktion, sowie alle für die Expedition bestimmten Gleld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellangen sind stets zu adressieren an das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“ in Halle a. 3. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — Die Zaubermacht des Besitzes. — Die Kuckucksuhr. — Aussenhandelssorgen der Uhrenindustrie. — Notwendige Randbemerkungen zu Dr. Delbrücks Mittelstandsrede. — Die synthetischen Edelsteine und der Uhrmacher. — Der Wille zum Erfolg. — Aus der Werkstatt. — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Vom Büebertisch. — Verschiedenes. Bekanntmachungen Ein Abkommen mit der Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe hat der Vorstand unseres Verbandes getroffen. Unser Zentralverband isj, Mitglied der Schutzgemeinschaft ge worden. Von den in der Satzung festgesetzten Aufgaben kommt hauptsächlich die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Frage. Um gerade hierbei unseren Innungen und Vereinen tat kräftig zur Seite zu stehen, haben wir ein Abkommen mit der Schutzgemeinschaft dahingehend getroffen, dass diese die Ver folgung der Wettbewerbssachen für uns übernimmt. Durch die reiche Erfahrung, die die Schutzgemeinschaft sammeln konnte, und durch die Vertreter wird es besser möglich sein, schnell einzugreifen. Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist ja eine unserer wichtigsten Aufgaben, der wir alle unsere Auf merksamkeit schenken müssen. Aber noch einen weiteren Vorteil für unsere Mitglieder haben wir durch das Abkommen erreicht. Die Anwälte der Schutzgemeinschaft erteilen allen unseren Mitgliedern gegen Aus weis kostenlos Rat in einfachen Rechtsfragen. Da die Schutz gemeinschaft in einer sehr grossen Zahl Städte eigene Anwälte hat, so werden wir mit der Veröffentlichung der Namen in der nächsten Nummer beginnen. Wir bitten alle Kollegen, diese Ver öffentlichungen genau zu beachten und die betreffende Nummer aufzuheben. Zu den weiteren Aufgaben der über ganz Deutschland ver breiteten Schutzgemeinschaft gehören die Erteilung von Kredit auskünften und das Einziehen von Aussenständen. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern den persönlichen Beitritt zur Schutz gemeinschaft. Drucksachen und jede weitere Auskunft erteilt gern die Bezirksdirektion in Halle (Saale), Grosse Ulrichstrasse 40. Von der „Ideal“. Herr Schrank teilt uns, natürlich unter Be rufung auf § 11, mit, dass er nicht mehr Prokurist der Firma Andreas Huber, Jahresuhrenfabrik in München, sei, sondern dass er jetzt selbständig sei. Er sei aber nach wie vor Geschäfts führer der „Ideal“. An der Sache wird ja jedenfalls durch das Selbständigmachen des Herrn Schrank nichts geändert werden; Herr Schrank gibt als seinen Geschäftsbetrieb „ Inkasso und der Verbandsleitung. Sanierungen“ an. Uebrigens sind wir neuen Einzelheiten auf der Spur, die die ganze „Ideal“-Sache in ein ganz neues Licht stellen; unsere Feststellungen sind aber noch nicht beendet, und können wir aus natürlichen Gründen noch nichts darüber be richten. Unverständlich ist es uns, wenn wir jetzt noch Briefe be kommen, in denen uns Kollegen über die „Ideal“ berichten, als ob es eine ganz neue Sache wäre. Diese Kollegen haben also noch gar nichts über die „Ideal“ gehört, trotzdem wir nun schon fast ein ganzes Jahr darüber berichten. Wir bitten deshalb dringend, unsere Bekanntmachungen aufmerksam zu lesen; wir schreiben sie doch zum Nutzen der Kollegen, nicht etwa zu unserem Vergnügen! Die Antwort des Kriegsministeriums auf unsere Eingabe liegt nun auch vor. Sie hat folgenden Wortlaut: Kriegsministerium. Berlin W. 66, den 23. Februar 1914. Zentraldepartement. Nr. 1025/1.14. Z.I. Dem Zentralverband teilt das Departement auf die Vorlage vom 20. Januar 1914 nachstehendes ergebenst mit. Nach den bestehenden Bestimmungen ist es den Personen des Soldatenstandes, vom Feldwebel bezw. Wachtmeister abwärts, dienstlich verboten, ohne Genehmigung der für die Disziplin ver antwortlichen Vorgesetzten innerhalb ihrer eigenen oder einer fremden Truppe oder Behörde Gewerbetreibenden od^r den Hand werksmeistern der Truppen und der militärischen Anstalten pp. zur Ausübung des Gewerbebetriebes Beihilfe zu leisten, insbesondere durch Vermittlung oder Erleichterung des Abschlusses von Kauf geschäften, Versicherungsverträgen und dergl. Noch mehr aber machen sich die genannten Personen strafbar, wenn sie für eine Handlung, die eine Verletzung der Dienstpflicht enthält, Ge schenke oder andere Vorteile annehmen. Da die Firma Huber in München in dem Empfehlungs schreiben ausdrücklich die Erwirkung der Erlaubnis der Kom pagniechefs zum Bezug der Uhren verlangt, kann gegen sie auf
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