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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- BeilageAnzeigen 137
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 145
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 148
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 149
- ArtikelVom Ankergang 151
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 152
- ArtikelAnzeigen 153
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 157
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 157
- ArtikelVerschiedenes 161
- ArtikelVom Büchertisch 164
- ArtikelPatentbericht 164
- ArtikelAnzeigen 165
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 171
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. ioi katalog verlangen, teilweise sogar unter Beidruck eines ent sprechenden Stempels. Ich habe daher eine verschärfte Kontrolle über den Versand meiner Kataloge durchgeführt; ich gebe prinzipiell keine Preislisten mehr ab, wenn der Besteller sich nicht durch Angabe von Referenzen oder Angabe eines Lehrmeisters als Uhr macher ausweist. Leider muss ich häutig feststellen, dass meine wohlgemeinten Massnahmen, die doch nur im Interesse der Herren Uhrmacher liegen, von manchen Herren, die in der Tat Uhrmacher sind, in der schroffsten Weise kritisiert werden; mancher Kollege, der beabsichtigte, mit mir in Verbindung zu treten, hat sich durch meine vorherige Anfrage beleidigt gefühlt, obgleich er meine Massnahmen im Interesse seiner selbst hätte doch nur begrüssen müssen. Statt Dank zu ernten, werde ich durch Entziehung der mir zugedachten Aufträge gestraft, dafür, dass ich die Interessen der Branche und somit auch des anfragenden Uhrmachers wahr nehme. Der Zweck meiner Zeilen ist, Sie ergebenst zu bitten, auf diesen Missstand in Ihrer Fachzeitschrift hinzuweisen, und die Herren Uhrmacher darüber aufzuklären, dass eine scharfe Kon trolle der Engrosfirmen in ihrem allereigensten Interesse liegt. Man soll es einer Grosshandlung nicht zum Vorwurf machen, dass sie nicht auf eine Unterschrift oder einen Stempel hin Kataloge versendet, sondern es anerkennen, dass die Grosshand lungen, die auf der Seite der Uhrmacher stehen, sich direkt oder indirekt erkundigen, ob sie es wirklich mit einem Fachmanne zu tun haben. Der Kunde, der heute darüber erzürnt ist, dass man nicht sofort einen Katalog abgehen lässt, würde ganz selbst verständlich, und dies mit Recht, energische Vorstellungen er heben, wenn sein Nachbar, ein Nichtuhrmacher, der zufällig den Katalog gesehen hat, ein Exemplar verlangt und ohne weiteres erhält. Ich stelle mit Vergnügen fest, dass weitaus die grosse Mehr zahl der Herren die Bedeutung der Katalogkontrolle würdigt. Es beweisen dies die vielen Zuschriften der Herren, bei denen ich über unbekannte Besteller anfrage. Ich stelle Ihnen anheim, meine Firma als Einsenderin zu nennen. Hochachtungsvoll Rudolf Flume.“ Man kann der Firma Flume nur dankbar für die strenge Kontrolle sein, und bitten wir alle Kollegen, diese und die anderen Firmen, die in gleicher Weise handeln, in ihrem Vorgehen zu unterstützen. Bekanntlich üben wir bei dem Versand unseres „Journals“ ja die gleiche strenge Kontrolle. Durch die Post kann unser „Journal“ ja nur zum Preise von 100 Mk. bezogen werden, so dass uns unerwünschte Bezieher fernbleiben. Wie notwendig aber auch derartige Massnahmen im Interesse unseres Gewerbes sind, be weist allein folgende Tatsache aus jüngster Zeit: Am 3. Februar gingen uns allein aus Berlin acht Postkarten zu, auf denen die Zusendung unserer Nummer vom 1. Februar unter Nachnahme verlangt wurde. Unterzeichnet waren die Karten mit Namen und der Standesbezeichnung „Uhrmacher“. Selbstverständlich prüfen wir jede derartige Bestellung, und wurde nicht eine der acht Karten erledigt, da es sich in keinem Falle um „Uhrmacher“ handelte. — Gerade aus Berlin gehen uns fortgesetzt Probe nummerbestellungen von allerlei Leuten zu, die mit der Uhr macherei nichts zu tun haben. Die Obermeister der Innungen wissen ja selbst, wie oft wir ihnen derartige verdächtige Be stellungen zur Begutachtung schicken müssen. Eine bessere Be stätigung, dass unsere scharfe Kontrolle und die Einführung des hohen Postbezugspreises von 100 Mk. durchaus notwendig war, gibt es gar nicht! Die Philadelphia Watch Co. in Hamburg bittet uns um Auf nahme folgender Notiz: Es ist uns in letzter Zeit zu verschiedenen Malen der Prospekt einer amerikanischen Firma, der Buffalo Specialty Company in Buffalo — in Deutschland vertreten durch Adolf Maisack, Köln a. Rh., Maybachstrasse 159 —, aus Uhr macherkreisen zugesandt worden, in welchem demjenigen, der für 134 Mk. Möbelputzflüssigkeit kauft, eine 20 Jahre garantierte Waltham-Uhr als Geschenk angeboten wird. Die Abbildung zeigt ein siebensteiniges Waltham-Werk mit einer Marke, die in Deutschland nicht verkauft wird, nebst einem offenen geschraubten Gehäuse, dessen Herkunft nicht festzustellen ist. Tatsächlich un richtig dabei ist die Behauptung, diese Uhr würde im Uhrmacher laden für 75 bis 100 Mk. verkauft. Richtig ist vielmehr, dass der Detailverkaufspreis für eine siebensteinige Waltham-Uhr mit unserem voll bewährten und garantierten 20 Jahr-Schraub- gehäuse auf 50 Mk. von uns laut Katalog festgesetzt worden ist. Wir haben uns alle Mühe gegeben, eine solche Uhr zu er langen, um auf dem Umwege über Amerika feststellen zu können, wie sie in die Hände dieser Gesellschaft gelangt ist; indessen bis heute ohne jeden Erfolg. Es scheint, dass das Angebot keine Bestellung nach sich gezogen hat, was uns durch die Wieder holung desselben als bis zu einem gewissen Grade bestätigt er scheint. Es müsste ja auch traurig um die Intelligenz bei uns bestellt sein, wenn es anders wäre. Sollte indessen doch einem der Leser dieser Zeitung ein solcher Fall bekannt geworden sein, so würden wir für Mitteilung der Werknummer oder Einsendung der Uhr sehr dankbar sein. Das Resultat unserer Ermittelungen und die Art unserer Massnahmen würden wir dann seinerzeit bekanntgeben. Jedenfalls kann von irgend einer Schädigung des Uhrmachers durch diese Reklame bis heute nicht gesprochen werden, und werden wir — wenn das nötige Material in unserer Hand sein wird — auch für die Zukunft eine solche zu verhüten wissen. Dazu erbitten wir die Unterstützung Ihrer Leser in der oben angegebenen Art. — Hierzu können wir mitteilen, dass es uns jetzt gelungen ist, eine derartige Uhr in unseren Besitz zu bringen. Unsere Eingabe an das Justizministerium über die Zugabe uhren der Kinos hat eine erfreuliche Wirkung gehabt. Unterm 20. Februar ging uns folgende Antwort zu: Der Justizminister. Berlin W. 8, den 20. Februar 1914. I. 4196. Wilhelmstrasse 65. Auf die Eingabe vom 17. November v. Js. 1 Anlage. Wegen der auf Seite 338 des wieder zurückfolgenden „Journals“ erwähnten Ankündigung eines Volkskinos wird der zuständige Erste Staatsanwalt Anklage auf Grund des § 286 des Strafgesetz buchs erheben. Zum Erlass einer öffentlichen Warnung vor der Veranstaltung derartiger unerlaubter Lotterien oder Ausspielungen habe ich einen hinreichenden Anlass nicht finden können. In Vertretung: Mügel. An den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Halle a. S. Es handelte sich um ein Kino in Gleiwitz. Wir hoffen, dass auch die Innung Gleiwitz bald Mitglied des Zentralverbandes sein
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