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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- BeilageAnzeigen 137
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 145
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 148
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 149
- ArtikelVom Ankergang 151
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 152
- ArtikelAnzeigen 153
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 157
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 157
- ArtikelVerschiedenes 161
- ArtikelVom Büchertisch 164
- ArtikelPatentbericht 164
- ArtikelAnzeigen 165
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 171
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 111 Thüringer Uhrmacherunterverband. Die Einzelmitglieder werden gebeten, den Jahresbeitrag (7 Mk.) um gehend einzusenden. Bis 10. April nicht eingegangene Beiträge werden zu züglich Spesen durch Nachnahme erhoben. p er £ ags j erer G. Zinganell, Eisenach. Uhrmacherzwangsinnung der Kreise Wiesbaden, Stadt und Land, Rheingau und Untertaunus. Sitz Wiesbaden. Innungsversammlung am 28. Januar, nachmittags 4 Uhr, im „Hotel Einhorn.“ Dieselbe war infolge Erkrankungen zahlreicher Kollegen sehr schwach besucht. Herr Obermeister Baumbach begrüsste die Erschienenen und gab einen kurzen Jahresbericht. Sodann erteilte Herr Kollege Beuerbach den Kassen bericht, soweit dieses bei einigen Aussenständen möglich war. Als Kassenprüfer wurden gewählt die Herren: Engelmann, Kösters und Gerlach. Aus dem Vor stand scheiden aus die Herren: Lehmann und Nöll-Wiesbaden, sowie Herr Müller-Bierstadt. Herr Lehmann wird einstimmig als II. Obermeister wieder gewählt. Herr Kollege Nöll erklärt schriftlich, dass er leider durch Krankheit nicht in der Lage ist, sein Amt als I. Schriftführer der Innung, sowie als Vertreter im Rhein-Maingau-Verband weiterzuführen. Es wird demselben auch an dieser Stelle für sein mühevolles Wirken im Interesse der Innung, seit Bestehen derselben, bestens gedankt, und wünschen wir baldige Genesung. Als I Schriftführer wird Herr Kollege Brauckmann-Wiesbaden, als Beisitzer Herr Kollege Katz-Biebrich gewählt. Nachdem die eingegangenen Anträge erledigt, sohliesst Herr Obermeister Baumbach die Versammlung um 7 Uhr. Fritz Nagel, II. Schriftführer. Verschiedenes. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Am Freitag, den 24. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, wird die mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen verbundene Prüfung an der Deutschen Uhr macherschule abgehalten, zu der Freunde und Gönner der Schule hiermit hötlioh eingeladen werden. E. Lange. Prof. L. Strasser, Vorsitzender des Aufsichtsrates Direktor der Deutschen Uhrmacherschule. der Deutschen Uhrmacherschule. St. Georgen. Schon wieder hat der Allbezwinger Tod einen der verdienstvollsten Männer unserer Stadt unerwartet schnell aus unserer Mitte gerissen: Im hohen Alter von 73 Jahren ist Herr Fabrikant Tobias Baeuerle sen. nach kurzer Krankheit im Kreise seiner Familie sanft ent schlafen. Mit ihm ist einer jeuer Männer dahingegangen, die unsere Stadt industriell gross und ihren Namen in der Welt bekanntgemacht haben, ein nimmer rastender grosszügiger Feuergeist, der sich schon in früher Jugend hohe Ziele setzte und ungeachtet der sich ihm entgegenstellenden Schwierig keiten das begonnene Werk mit tatkräftiger erfolgreicher Hand zum ersehnten Ziel führte Als Sohn einer alteingesessenen Uhrmacherfamilie im Stockwald hatte der Heimgegangene, nachdem er schon in früher Jugend den Vater verloren, den traditionellen Beruf eines Uhrmachers bei Verwandten erlernt und, nachdem er noch als Geselle an verschiedenen Stellen gearbeitet, im Jahre 1864 sich selbständig gemacht. Zuerst war es nur eine kleine Werk Stätte im sogen. „Kasten“, aber dank seiner unermüdlichen Energie, gepaart mit grösser praktischer Sachkenntnis und Erfahrung und mit weit aus schauendem kaufmännischen Blick, entfaltete sich das Unternehmen immer mehr, heute, 50 Jahre nach seiner Gründung, steht seine Firma T. Baeuerle Söhne mit an erster Stelle der grossindustriellen Unternehmungen unserer Stadt, angesehen in Fachkreisen und weltberühmt durch die Qualität und Mannigfaltigkeit seiner Fabrikate. Hunderte von Arbeitern verlieren in ihm einen zwar strengen, aber auch gerechten und treubesorgten Arbeitgeber. Für seine hohen Verdienste als Mitbegründer der hiesigen Uhrenindustrie wurde ihm seinerzeit vom Grossherzog Friedrich I. der Zähringer Löwenorden verliehen. Aber auch im öffentlichen Leben hat er sieh grosse Verdienste um unsere Gemeinde erworben. — Schon frühzeitig wurde er durch das Ver trauen seiner Mitbürger in die städtischen Kollegien berufen, und gerade in den Jahren des grossen Aufschwunges unserer Stadt, als wichtige Aufgaben zu erfüllen waren, gehörte er dem Gemeinderat als Mitglied an. Ebenso war er seit vielen Jahren Mitglied der Gesamtvertretung der evangelischen Kirchspielsgemeinde. Auch auf dem Gebiet des Vereinswesens war er mit seltener Initiative tätig. So war er Mitbegründer des Militärvereins, des Volksvereins; unsere Freiwillige Feuerwehr verliert in ihm ihren langjährigen Hauptmann und zugleich eines ihrer ältesten und erprobtesten Mitglieder. Unauslöschlich wird der Name des Heimgegangenen mit der Geschichte unserer Stadt verknüpft sein; sein rastloses Wirken sichert ihm auch über das Grab hinaus ein dankbares Gedenken bei allen seinen Mitbürgern. Er ruhe in Frieden! Die 24 Stundenzählung. Zu der Frage der 24 Stundenzählung, deren Einführung für das Gebiet des Verkehrswesens bekanntlich von der Schweiz angeregt worden ist, erfährt die „Frankf. Ztg.“, dass die schweizerischen Ge sandten in Berlin und Wien jetzt beauftragt worden sind, sich in dieser An gelegenheit mit den zuständigen Behörden des Deutschen Reiches und Oester reichs in Verbindung zu setzen. Nur der Umstand, dass diese beiden Länder die durchgehende Zählung noch nicht besitzen, hat den schweizerischen Bundes rat bisher abgehalten, seinerseits die geplante Neuerung einzuführen. Die synthetischen Edelsteine und der Uhrmacher. Der Gold schmiedeverband bittet uns, unter Bezugnahme auf unseren Aufsatz in der letzten Nummer, mitzuteilen, dass seine Mitglieder dem Verkauf der syntheti schen Edelsteine keine absichtlichen Schwierigkeiten bereiten. Seine Mit glieder verlangten nur die Bezeichnung der synthetischen Edelsteine als „Kunstrubin“ und „Kunstsaphir“ gegenüber dem Publikum. Der Verband stände nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die synthetischen Edelsteine keine Minerale und daher keine echten Edelsteine seien, und dass daher die einzig richtige Bezeichnung „Kunstrubin“ und „Kunstsaphir“ seien. — Wir selbst meinen, dass diese vorgeschlagenen Bezeichnungen auch nicht die richtigen sind. Ein „Kunstrubin“ kann auch aus Glas hergestellt sein. Da es sich hier aber bei den synthetischen Steinen um Erzeugnisse handelt, die die gleichen Eigenschaften und die gleiche Zusammensetzung haben, wie die natürlichen, so ist eine Unterscheidung von den früheren, wertlosen Nach ahmungen durohaus nötig. Es wird darauf ankommen, welches Vertrauen dem Verkäufer entgegengebracht wird, und dass dieser den Kunden richtig aufklären kann. Der Verband deutscher Pfandleiher gegen die Uhrmacher zwangsinnung zu Münster. Die Pfandhäuser sind als soziale Einrichtungen entstanden, und es soll nicht bestritten werden, dass sie tatsächlich Gutes wirken können und wirken. Ihr Zweck ist, gegen Hingabe von Sachen, meist entbehrlichen Wert- und Luxusgegenständen, Darlehen zu gewähren und vor übergehend in Not Geratenen zu helfen. Gegen Rückgabe des Darlehens nebst einer geringen Vergütung werden die verpfändeten Gegenstände wieder zurück gegeben. Die Praxis zeigt, dass ein kleiner Teil der Pfänder nicht wieder zurückgeholt und infolgedessen öffentlich versteigert wird. Der Pfandhaus betrieb unterliegt einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen und teilweise auch Oltsvorschriften, die jedoch bei ihrer schwierigen Anwendbarkeit häufig nicht genügen, um unlauteren Elementen, die in das Pfandhausgewerbe eingedrungen sind, das Handwerk zu legen. Beispielsweise gilt als ein Haupttrick solcher unlauteren Elemente, minderwertige Waren, wie unechte Gold- und Silber waren, aber auoh andere Gegenstände, wie schleohte Zigarren, sich durch Mittelspersonen anbieten zu lassen, sie hoch zu beleihen und, nachdem sie nie mehr ausgelöst werden, öffentlich zu versteigern. Bei der Höhe der Wert beträge der ausgestellten Pfandscheine lässt sich das kaufende Publikum leicht betören, die verpfändeten Sachen hoch zu erstehen, da sich ihm vermeintlich grosse Vorteile bieten. Die minderwertige Ware kommt hierbei au den Mann; das Publikum ist schmählich getäuscht und der reelle Geschäftsmann schwer geschädigt. Die Uhrmacherzwangsinnung zu Münster, die auf dem Gebiete der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes unermüdlich tätig ist, hat im Dezember 1912 ein Flugblatt an das Uhren kaufende Publikum verbreitet und die eingesehliohenen Missstände im Pfandhausgewerbe öffentlich beleuchtet. Das Flugblatt behauptet, nur verschwindend wenige Stücke von den von den Pfandleihern angebotenen Uhren und Goldwaren seien wirklich verfallene Pfänder, und wenn der Pfandleiher wirklich einmal gebrauchte Uhren, Gold- und Siiberwaren anbiete, so seien dies in den weitaus meisten Fällen Gegen stände, die in Grund und Boden verpfuscht und verdorben seien und für die jeder Preis zu teuer sei. Die neuen Uhren, die man in Pfandleihen bekomme, seien meist minderwertig, sie seien aus schlechtem Material für den Vetkauf durch Pfandleiher besonders hergestellt. Der Pfandleiher sei auch selbst gar nicht imstande, den Wert einer Uhr zu erkennen. Wer eine Uhr kaufen und wirklioh reell bedient sein wolle, habe sich an einen Uhrmacher, nicht an einen Pfandleiher zu wenden. Die Folge der Verbreitung dieses Flugblattes war eine recht überraschende. Der Verband der Pfandleiher Deutschlands fühlte sich durch die Beleuchtung der Auswüchse seines Gewerbes sowie durch die scharfe Kritik tief gekränkt und stellte Klage beim Landgericht Münster gegen die Uhrmacherzwangsinnung zu Münster, die sioh durch ihren Ober meister, Herrn Wippo, vertreten liess. Der Inhalt des Flugblattes verstosse gegen die §§ 1, 14, 15 des Wettbewerbsgesetzes und gegen § 823, «24, 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches, also eine ganze Reihe begangener Attentate! Durch Urteil vom 13 November 1913 wurde die Klage des Verbandes der Pfandleiher Deutschlands gegen die Uhrmacberzwangsinnung zu Münster kostenpflichtig abgewiesen Die Uiteilsbegrüuduug besagt, dass die Verbreitung des Flugblattes nicht gegen die guten Sitten verstosse, ebenso verstosse nicht gegen § 1 des Wettbewerbsgesetzes die Darlegung, dass nur beim gelernten Uhrmacüer als Fachmann die Garantie gegeben sei, beim An kauf einer Uhr zuverlässig bedient zu sein. Bezüglich der übrigen Be hauptungen des Flugblattes und der geübten scharfen Kritik besagen die Entscheidungsgründe, dass eine Feststellung der Richtigkeit der Behauptungen an und für sioh belanglos sei; es liege nicht der mindeste Anhalt dafür vor, dass die Behauptungen bewusst unwahr aufgestellt seien, so dass Form und Inhalt des Flugblattes nicht gegen die guten Sitten verstossen könne. Be züglich der anderen erwähnten Paragraphen führt das Urteil aus, dass der Verband überhaupt nicht klagen könne, weil auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nur der Geschädigte selbst klagen könne. Der Erfolg der Münsterischen Uhrmacherzwangsinnung ist sehr zu begrüssen. Uhreu und optische Gegenstände im Jahresbericht der Handels kammer Bielefeld 1913. Vom Herbst an blieb der Verkauf besserer Stücke im Verhältnis zum Vorjahre sehr zurück. Das Ergebnis gestaltete sich trotz dem befriedigend, da der Fortfall der grösseren Stücke teilweise durch Mehr verkauf kleiner Gegenstände, wie Ketten, Operngläser usw. ausgeglichen wurde. — Im vergangenen Jahre ist die Arbeitszeit der Uhrmaohergehilfen von 10 auf 9 Stunden herabgesetzt worden. Eine besondere Preisliste über Bernsteinschmuck und Perlen schmuck hat soeben die Firma Richard Lebram, Berlin, herausgebraeht. Die Liste enthält eine reiche Auswahl der gerade für dieses Jahr modernen Schmucksachen, so dass die Beschäftigung mit dieser Preisliste jedem Kollegen empfohlen werden kann. Die Preisliste ist, wie man es von der Firma Richard Lebram nicht anders kennt, vorzüglich ausgestattet. Am 1. April beginnt an der I. Handwerkerschule in Berlin, Linden strasse 97/98, ein neuer Kursus im Fachzeichnen und angewandter Theorie für Uhrmacher; der Unterricht erfolgt Sonntags, vormittags von
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