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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die "Macherei" in Uhren und die Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Hammerregulierung an Hausuhrwerken
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- BeilageAnzeigen 177
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 183
- ArtikelDer Lehrling als Vereinsmitglied 184
- ArtikelBassermann-Jordan: Uhren 184
- ArtikelBohren von hartem Stahl 186
- ArtikelDie "Macherei" in Uhren und die Uhrmacher 187
- ArtikelNeue Hammerregulierung an Hausuhrwerken 188
- ArtikelKassenbericht für das Jahr 1913 des Zentralverbandes der ... 189
- ArtikelVergleich zwischen der einfachen und der doppelten Rolle 189
- ArtikelKraftverlust im Ankergange 190
- ArtikelAnzeigen 191
- ArtikelKraftverlust im Ankergange 195
- ArtikelAus der Werkstatt 196
- ArtikelSprechsaal 196
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 197
- ArtikelVerschiedenes 199
- ArtikelVom Büchertisch 202
- ArtikelPatentbericht 202
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 202
- ArtikelAnzeigen 203
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 207
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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120 Allgemeines Journal der Uhrmaclierkunst. mit, welche nachts „Spazierengehen“, nachmittags und abends aber an allen Vergnügungsstätten zu treffen sind. Im Glauben, der Wert dieser Versatzzettel entspräche ebenfalls einem Drittel des wirklichen Pfandwertes geht das „Wertpapier“ unter Aufschlag von Hand zu Hand — das mühelose und sehr rentable Geschäft des Uhrenpfandscheinhandels blüht — und das ist der Schwerpunkt. Dass hier und da einer, der zur Abwechs lung das Hausieren mit solchen Uhren betreibt, hochgenommen wird, tut der Sache wenig Abbruch. Immerhin spricht es Bände, wenn ein einziger Kriminalwachtmeister auf Grund seiner An zeigen in der Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 1. Oktober 1913. mehr als 100 Verurteilungen von Hausierern verzeichnen kann. Die „persönliche Arbeit“ der Pfandschieber und Hausierer findet ihre Ergänzung durch wirksame Inserate in der Tagespresse. Gold. Anker-Kaval.-Remont. 3 massive, 14kar. gold. Deckel, flach u. glatt, System Glashütte-Werk, noch ganz neu, Um stände halb, im Stadt. Leihamt für 60 Mk. bei., der Schein um 25 Mk. zu verk. Off. unt. R. 109958 an die Exped. (Aus dem Generalanzeiger Nr. 179 der „Münchener Neuesten Nachrichten“ vom 2. April 1914.) Diese oder ihr ähnliche Annoncen lesen wir täglich in unseren grossen Zeitungen. Die Begier nach dem Besitz einer solch „billigen“ goldenen Uhr ergreift die Leser wie ein Fieber. So bot sich mir erst jüngst Gelegenheit, in einem verkehrsfernen, weltabgeschiedenen Dorfe des Erdinger Moores einen dieser inserierten Zeitmesser samt sogen. „Garantieschein“ zu sehen. Letzterer beschränkt sich darauf, die Angaben des Inserats zu wiederholen — von einer Gewähr für Gebrauchsfähigkeit keine Rede! Man sieht, die Schieber ver stehen ihr Metier, sie wahren sich Rückenfreiheit. Man hört davon, dass zur Firmungs-(Einsegnungs-)zeit erstmals auch mit silbernen Uhren das Geschäft versucht werden soll, und nennt 120 Kartons, die, das Stück mit 7,50 Mk. belehnt, im Städtischen Leihhaus einer fröhlichen „Urständ“ entgegen schlummern. Bezeichnend genug, dass die Sage allgemein Glauben findet: warum sollten die Pfandscheinschieber als Herren der Situation nicht auch die Richtigkeit des Satzes vom „grossen Umsatz und kleinen Nutzen“ sich zu eigen machen! Und die Uhrmacher? Sie sind in der grossen Mehrzahl tüchtige, fleissige Fach leute, bescheidene, ruhige Bürger, Mieter nicht zu billiger Läden, Zahler drückender Steuern (aus dem 2 l / 2 fachen Betrage der Staatssteuer sind 138 Proz. Gemeindeumlagen zu entrichten!), lauter Qualitäten, welche in diesem „freien Spiel der Kräfte“ ebenso viele Hemmungen bedeuten. Wer durch die Hauptverkehrsadern der Stadt hinaus bis in entlegene Vorstadtgassen wandert, kann sich von ihrem heissen Mühen, Käufer anzuzieben, überzeugen. Goldene Taschenuhren gleissen aus allen Fenstern, von Jahr zu Jahr harren sie der Er lösung. Wie lange müssen sie wohl noch als „Betriebskapital“ versteuert werden! Jene Hunderte von goldenen Taschenuhren, welche alljährlich durch Vermittlung des Städtischen Leihhauses umgesetzt werden, haben den Umsatz des kleinen und mittleren Uhrmachers in billigen und mittleren Qualitäten auf Null gebracht. Die Abnehmer der Pfandzettel, die einmal eine goldene Taschen uhr erworben, kaufen keine zweite, auch wenn sich ihre Er werbung fast immer als erbärmlicher Schund erweist. Höchstens wird vergeblich versucht, sie im Tauschwege beim Uhrmacher loszuwerden oder sie durch Uhrmacherarbeit in einigermassen gebrauchsfähigen Zustand versetzen zu lassen. Leider hat sich die grosse Mehrzahl der Fachangehörigen mit stumpfer Resignation in das Schicksal gefunden, aus dem Ertrage der Flickarbeit eine kümmerliche Existenz zu fristen. Nur ein Drittel von ihnen haben, zu einem Fachverein zu sammengeschlossen, trotz aller schlimmen Erfahrungen noch Eisen im Blute und sind willens, den Kampf auch mit übermächtigen Gegnern aufzunehmen. Freilich, vor 6 Jahren erlitten sie in der Leihhausangelegenheit eine derbe Abfuhr: Alle ihre Wünsche — selbst das bescheidene Verlangen, einen fachmännischen Uhren- scbätzer anzustellen — wurden abgelehnt; die Verantwortung für „etwaige“ Missstände wurde auf die Leihhausschätzer abgewälzt und die Vorstellung bezüglich des existenzmordenden Pfand scheinhandels mit dem Hinweis abgetan, dass (laut Aufdruck auf den Pfandzetteln) dieser Handel verboten sei. Um eine Lösung der Frage, wie der blühende Pfandscheinhandel unterdrückt und unmöglich gemacht werden könnte, bemühte man sich nicht. Nach dem Empfinden der Betroffenen steht das Verbot nur des wegen auf dem Pfandschein, um übertreten zu werden. „Man wäscht sich die Hände.“ Danaidenarbeit war, was bisher einzeln und im Zusammen schluss zur Beseitigung der Schädigungen des Uhrmachergewerbes durch das Städtische Leihhaus geleistet wurde. Ein zum Jahres schluss 1913 spielender Fall ist direkter Anlass, den Kampf im Zusammengehen mit den Goldschmieden neuerdings zu eröffnen. Um 360 Mk. brachte ein Uhrmacher einen Pfandschein über eine im Städtischen Leihbause um 300 Mk. versetzte goldene Uhr nebst Brillantring an sich. Beim Anblick der „Kleinodien“ ergriff den Auslöser ein derartiger Schrecken, dass er sie schleunigst wieder pfandweise unterzubringen versuchte. 160 Mk. bot man ihm. Erst nach einem erregten Briefwechsel entschloss sich der ermittelte ursprüngliche Schätzer zu einer nochmaligen Belehnung um 300 Mk. usw. Es hiesse dem Gegner das Zeughaus übergeben, wollte man heute schon von den geplanten Schritten berichten. Die Uhrenfabriken Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N., haben eine neue, durch Deutsches Reichspatent geschützte Neue Hammerregulierung an Hausuhrwerken. Deutsches Reichspatent. Fig. 2. Fig. 1. Hammerregulierung an Hausuhrwerken erfunden, womit neuer dings sämtliche Typen Hausuhrwerke dieser Fabriken ausgestattet werden. Schlenker & Kienzle sind mit dieser neuen Erfindung der seither angewandten, verstellbaren Hammerprellung gegenüber einen grossen Schritt vorwärts gegangen, der für Hausuhrwerke von wesentlicher Wichtigkeit ist. Die bisherigen verstellbaren Hammerprellungen haben den Nachteil, dass diese Art Hammer- prelluDg nicht mehr gebraucht werden kann und versagt, sobald grössere Differenzen vorhanden sind; sie lassen nur ein genaues Einstellen des Hammers auf den Tongeber in sehr engen Grenzen zu. Wird hierauf der Hub des Hammers zuviel verändert, dann wird er entweder zu klein oder der Schlag der Uhr verliert an Stärke, oder aber, der Hub wird zu gross und der Hammerheber fällt dadurch auf den Hebstern auf. Auch wird durch zu vieles Regulieren die Prellung des Hammers ungünstig beeinflusst. Die neue Hammerregulierung behebt diese Nachteile vollkommen durch den erheblichen Vorteil, dass das Anordnen eines Schnecken triebes zwischen Hammerbutzen und Hammerwelle eine Verbindung hergestellt ist. Diese Vorrichtung ist hier in Fig. 1 u. 2 dargestellt und be schrieben.
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