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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- BeilageAnzeigen 177
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 183
- ArtikelDer Lehrling als Vereinsmitglied 184
- ArtikelBassermann-Jordan: Uhren 184
- ArtikelBohren von hartem Stahl 186
- ArtikelDie "Macherei" in Uhren und die Uhrmacher 187
- ArtikelNeue Hammerregulierung an Hausuhrwerken 188
- ArtikelKassenbericht für das Jahr 1913 des Zentralverbandes der ... 189
- ArtikelVergleich zwischen der einfachen und der doppelten Rolle 189
- ArtikelKraftverlust im Ankergange 190
- ArtikelAnzeigen 191
- ArtikelKraftverlust im Ankergange 195
- ArtikelAus der Werkstatt 196
- ArtikelSprechsaal 196
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 197
- ArtikelVerschiedenes 199
- ArtikelVom Büchertisch 202
- ArtikelPatentbericht 202
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 202
- ArtikelAnzeigen 203
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 207
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 12? Montag, den 15. Juni, 9 Uhr morgens Besichtigung der Sehenswürdigkeiten. 2 Uhr Ausflug in die Umgebung. Anträge zum Verbandstage müssen bis spätestens 15. Mai in unseren Händen sein, da sie später schlecht auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Wie alljährlich wird wieder ein Festbuch an etwa 1500 Uhrmacher ver sandt werden mit Anzeigen-Anhang, und ersuchen wir Interessenten, sich baldigst dieserhalb mit dem Unterzeichneten in Verbindung zu setzen. Geschäftsstelle: Volgersweg 18. Fernruf 3440. H. Frischmuth, I. Vorsitzender. Uhrmacherverband „Norden“, Sitz (Hamburg)-Altona a. E. Vorstandssitzung am 27. März. Anwesend sind die Kollegen Sackmann, Finder, Jacobsen, Brönnecke und Werdo. — Kollege Sackmann berichtet zunächst über die Erlebnisse des Kollegen Deichert, der im Interesse des Unterverbandes die Talherberge be sucht hatte und drei Uhrennepper festnehmen liess. Für seine Bemühungen soll ihm der Dank des Vorstandes ausgesprochen werden. — Wegen des ab schlägigen Bescheides des Herrn Regierungspräsidenten, die Uhrmacherschüler vom Fortbildungsschulunterricht zu dispensieren, wird beschlossen, nochmals eine Eingabe mit näheren Einzelheiten einzureichen. — Es wird beschlossen, in Itzehoe eine Versammlung im Mai abzuhalten. — Die Gesamtvorstands sitzung findet am 26. April, nachmittags 3 Uhr, in Neumünster im Bahnhofshotel statt. Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes und die Erfolge des Verbandes. 2. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes auf dem Verbandstag in Heide. 3. Aufstellung der Tagesordnung zum Verbandstag, unter anderem Vorträge 1. des Herrn Kollegen König-Halle, 2. des Herrn Gollmer-Altona, Königl. Bahnmeister, über „Anlage und Vertrieb elektrischer Uhren“. 4. Vorschläge für den Ort zur Abhaltung des Verbandstages 1915. 5. Entgegennahme von Berichten der Herren Beisitzer. 6. Verschiedenes. Falls unsere werten Mitglieder zu dieser Tagesordnung noch Wünsche haben, bitten wir, solche uns umgehend zu übersenden. Den Herren Beisitzern geht noch Einladung zu. Mit freundlichen kollegialen Grüssen H. Werdo, Schriftführer, Hamburg 23. Zwangsinnung für das Uhrmachergewerbe Stendal. Am Dienstag, den 28. April, vormittags ll l U Uhr, findet in Stendal, „Schwarzer Adler“, Kornmarkt 5, eine ordentliche Innungsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Berioht der Kassenprüfer. 2. Zahlung der Innungsgehilfen- und Lehrlingsbeiträge. 3. Wahl des Ausschusses für das Lehrlingswesen und des Gehilfen ausschusses. 4. Festsetzung des Ortes der nächsten Wanderversammlung. 5. Antrag Weferlingen, Bericht über den Obermeistertag in Magdeburg. 6. Handwerkererholungsheim. 7. Verschiedenes. Der Vorstand. Verschiedenes. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Am Freitag, den 24. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, wird die mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen verbundene Prüfung an der Deutschen Uhr* macherschule abgehalten, zu der Freunde und Gönner der Schule hiermit höflioh eingeladen werden. E. Lange. Prof. L. Strasser, Vorsitzender des Aufsichtsrates Direktor der Deutschen Uhrmaoherschule. der Deutschen Uhrmacherschule. Von der Firma Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen a. N,, liegt der soeben erschienene Hausuhr-Spezialkatalog Nr. 13 vor uns. Wir müssen zugestehen, dass derselbe, was Inhalt, Zusammenstellung und Ueber- sichtlichkeit anbelangt, in jeder Hinsioht sehr schön und praktisch ausgeführt ist. Neben einer grossen Auswahl in Hausstanduhren verschiedenen Stils in nur gediegenen und neuen Mustern werden noch sämtliche von der Firma fabrizierten Werke und Gongarten übersichtlich vorgeführt und beschrieben. Auch eine reiche Kollektion Garnituren in allen Stilarten und Ausführungen ist, den Werken folgend, aufgenommen. Wir können jedem Uhrmacher nur empfehlen, diesen Sonderkatalog sich kommen zu lassen, denn die sehr an sprechenden Hausuhren dürften auf einen guten und nutzbringenden Ver kauf schliessen lassen. Die Erzeugnisse der Firma Friedrich Mauthe sind überdies, was Qualität, Ausstattung und Preislage anbelangt, hinreichend be kannt und beliebt. Anfang Mai wird, wie wir hören, von derselben Firma eine grössere Serie weiterer, neuer moderner Muster, welche der neuesten Bauart der Einrichtung vollkommen angepasst sind, auf den Markt gebracht werden. Ton der Exportstrnktnr der schweizerischen Volkswirtschaft. Im neuesten Bande des Politisohen Jahrbuches der sohweizerisohen Eid genossenschaft änssert sich der Baseler Wirtsohaftspolitiker Dr. T. Heering in einem sehr lesenswerten Artikel über die Ezportstruktur der schweizerischen Volkswirtschaft. Der Verfasser wendet sich energisch gegen jede Behinderung der volkswirtschaftlich durchaus gerechtfertigten und sogar unumgänglich not wendigen weiteren Entwicklung unseres Exportes, denn die Exportindustrien sind es, welche das Erwerbsleben der Schweiz weit über das Mass der natür lich gegebenen Produktionsbedingungen des Landes hinaus erweitert haben, und für Hunderttausende Arbeit und Erwerb im Lande schaffen. Geering bringt die wirtschaftliche Bedeutung dieser Tatsache sehr hübsch und ein dringlich an einem Beispiele aus der Uhrenindustrie zur Anschauung. Im Jahre 1912 — so führt er aus — wurden aus der Schweiz 12 348 000 Stück Uhren exportiert; daneben noch Uhrenteile im Werte von 24 Millionen Frank, so dass man also insgesamt mit einer Ausfuhr von rund 15 Millionen Stück rechnen kann, die einen Wert von 174 Millionen Frank darstellten. Im eigenen Lande aber, mit 3,9 Millionen Einwohnern, kann man, die mittlere Lebens dauer einer Uhr mit 10 Jahren angenommen, nur mit einem Jahresbedarf von etwa 270000 Stück rechnen. Mit Rücksicht auf die Einzelkäufe der im Lande reisenden Fremden darf diese Zahl wohl auf 300000 Stück aufgerundet werden. Dieser Landesbedarf macht also tatsächlich nur 2 Proz. der gesamten schweize rischen Produktion aus; 98 Proz. unserer Uhrenproduktion sind für den Welt markt bestimmt. Das will, gleiche Bedarfsverhältnisse im Auslande voraus gesetzt, sagen: Anstatt nur den Jahresbedarf einer Bevölkerung von kaum 4 Millionen Köpfen zu decken, versorgt unsere westschweizerische Haupt industrie eine Bevölkerung von rechnungsmässig fast 200 Millionen Köpfen Jahr für Jahr mit Taschenuhren. In Wirklichkeit darf man ruhig sagen, dass die Schweiz den Weltmarkt überhaupt mit Uhren versieht. Wenn sie auch bei manchen höchstzivilisierten Völkern, z. B. in Frankreich und den Ver einigten Staaten, auf die Konkurrenz der dortigen einheimischen Produktion stösst, so beherrscht sie dafür um so entschiedener die entfernten und über seeischen Gebiete. Selbst wenn sie auch zeitweilig auf einzelnen Märkten etwas zurückgedrängt wird, wie gegenwärtig in China und Japan, durch die amerikanische und die japanische Uhr, so ist und bleibt es doch Tatsache, dass von allen überhaupt in den internationalen Güteraustausch gelangenden Taschenuhren immer noch etwa 87 Proz. aus der Schweiz stammen. So macht also unsere Uhrenindustrie mit ihrem starken Export das gesamte Ausland der kleinen Schweiz tributpflichtig. Statt einer Jahresproduktion im Werte von etwa 5 Millionen allein für das Inland, liefert sie dem gesamten Welt märkte Uhren im Werte von iund 180 Millionen Frank, wovon über 100 Millionen als reeller Nutzen und Anteil in der Form von Arbeitserwerb und Unternehmergewinn der schweizerischen Volkswirtschaft zugute kommen. Unrichtige Abbildungen von Fabrikgebäuden in Preislisten. (Nachdruckverboten.) Auf der Vorderseite von Preislisten finden sich oftmals Fabrikgebäude oder die Häuser, in denen die angekündigten Waren lagern, abgebildet. Inwieweit Uebertreibungen, die seitens der Firmeninhaber bei diesen Abbildungen vorgenommen werden, nicht gestattet sind, darüber hatte vor einiger Zeit das Oberlandesgericht Hamm zu beraten. In dem zur Entscheidung stehenden Fall erschien die Fabrik in der Ab bildung als ein einheitliches, grosszügig angelegtes und von der Strasse aus sich weithin in das Innere des Grundstücks erstreckendes Gebäude. Die zu der Fabrik gar nicht gehörigen Nachbarhäuser waren auf den Bildern als Mittel benutzt, um eine falsche Vorstellung von der Grösse der Fabrik zu geben. Ein Konkurrent dieser Firma klagte nun gegen den Inhaber der er wähnten Fabrik mit dem Antrage, ihm die weitere Verwendung der mit den betreffenden Abbildungen versehenen Preislisten zu verbieten. Der Kläger stützte sich dabei auf die §§3, 5, 13 des Wettbewerbsgesetzes, indem er be hauptete, die Fabrik des Beklagten sehe bedeutend einfacher aus. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage für begründet erklärt, nach dem es festgestellt hatte, dass die Abweichungen der Bilder von der Wirk lichkeit derartig stark sind, dass man von einer Wiedergabe des Fabrikgebäudes nicht wohl mehr reden kann. Bei den in Rede stehenden Abbildungen, so führte der Gerichtshof aus, handelt es sich in der Tat um Darstellungen, die geeignet sind, Angaben über geschäftliche Verhältnisse zu ersetzen. Die Dar stellungen in den Preislisten sind darauf berechnet, in dem Beschauer eine Vorstellung von der Fabrikanlage des Klägers hervorzurufen, und es handelt sich hier darum, ob diese Darstellungen geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes zu erwecken. Man muss nun folgendes erwägen: Wer ein stattliches, in schöner Form errichtetes und aus gutem Material bestehendes Geschäftsgebäude sieht, wird daraus jedenfalls den Schluss ziehen, dass das betreffende Unternehmen leistungsfähig ist. Das ist ja zum Teil auch der Grund, weshalb gerade neuerdings bei Warenhäusern, Fabrikgebäuden usw. grösser Wert auf das Aeussere gelegt wird und häufig hervorragende Künstler zum Entwürfe des Bauplanes herangezogen werden. Die Abbildungen von Fabriken in Preislisten sollen bis zu einem gewissen Masse den Anbliok ersetzen, und daraus ergibt sich, dass sie der Wirk lichkeit wenigstens annähernd entsprechen müssen. Hierüber ist das Publikum sich auch klar, und danach richtet es seine Beurteilung des Unternehmens. Ebensowenig wie wörtliche Erklärungen, dürfen danach die Abbildungen direkte Unwahrheiten enthalten; mit solchen wird das Publikum im allgemeinen nicht rechnen. Bei dieser Sachlage ist, was den vorliegenden Fall anbetrifft, anzunehmen, dass die Darstellungen viel eher den Beschauer zu dem Schlüsse führen, es handle sich um eine in hohem Masse leistungsfähige Fabrik, als es zutreffende Abbildungen tun würden. Sie sind also geeignet, den Anschein eines be sonders günstigen Angebotes zu erwecken und daher unzulässig. (Oberlandes gericht Hamm IV, U. 109. 12.) rd. Kartellvereinigung von Handwerksmeistern. Ausstellung von Wechseln seitens der Kartellmitglieder zum Zweck der Sicherung des Kartellzwecks. (Nachdr. verb.) Eine grössere Anzahl Meister hatte sich zu dem Zweck vereinigt, bestimmte Preise einzuhalten. Zur Sicherung dieser Verabredung stellte jedes Mitglied einen Wechsel über 1000 Mk. zugunsten der Innung aus, und dieser Wechsel sollte eingeklagt werden, wenn der Beweis
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