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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- BeilageAnzeigen 213
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 221
- ArtikelVerzeichnis der Vereinsrechtsanwälte der Schutzgemeinschaft für ... 222
- ArtikelDas Vereinswarenzeichen 222
- ArtikelMehr Licht 223
- ArtikelNeue Relaiskonstruktionen 224
- ArtikelDas Zusammenwirken von Gabel und Rolle 224
- ArtikelPlatin in Luxus und Gebrauch 228
- ArtikelDeutsche Läden und Geschäfte in ausländischer Beleuchtung 228
- ArtikelAnzeigen 229
- ArtikelZahlungsunfähige Kunden 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 234
- ArtikelVerschiedenes 237
- ArtikelVom Büchertisch 240
- ArtikelPatentbericht 240
- ArtikelAnzeigen 241
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 9 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 141 zogen haben, zu Gehilfen gesprochen und ihnen unter ermahnenden Worten das Lehr- und Prüfungszeugnis ausgehändigt mit dem Wunsche, dass aus ihnen tüchtige Gehilfen und später einstmal tüchtige Meister hervorgehen mögen. Der nunmehrige Gehilfe Jänicke, Dürrenberg, der die Prüfung mit dem Prädikat „Gut“ bestanden hatte, erhielt unter Worten der Anerkennung eine seitens der Innung gestiftete Prämie, und zwar einen Satz Punzen. Punkt 2 Der Schriftführer, Herr Quentin, bringt das Protokoll der letzten, am 5. Januar d. Js. stattgefundenen Versammlung zur Verlesung; es werden seitens der Anwesenden hiergegen Einwendungen nicht erhoben. ’ Punkt 3: Eingänge. Der Herr Obermeister bringt folgende Schrift stücke zur Verlesung: a) ein Schreiben des Zentralverbandes der deutschen Uhrmaoherinnungen um Zurüokbewilligung einer früher gewährten Beihilfe zu einem verloren gegangenen Prozess in Sachen des unlauteren Wettbewerbs; b) ein Schreiben des Kollegen Herrn Paul Nitz, Merseburg, in welchem er gegen die Anschuldigung eines Kollegen Verwahrung einlegt; o) eine Mitteilung des Magistrats zu Halle a. S., betreffend die Einrichtung der Lehrwerkstätte für Uhrmacher. Zu a wird naoh längerer Debatte, an der sich insbesondere die Herren Heckei, Koch, König, Quentin, Schindler und Stambke beteiligen, mit grösser Mehrheit beschlossen, die erbetene Rückerstattung der früher gewährten Bei hilfe von 100 Mk. zu bewilligen, nachdem Herr König die Gründe dafür dar gelegt hatte. Zu b. Auf Grund des Schreibens des Herrn Nitz findet zwischen den Parteien eine Aussprache statt. Die Versammlung überlässt jedoch die nähere Regelung der Angelegenheit dem Vorstand auf Grund des § 12 des Innungsstatuts. Zu o macht Herr Faehlehrer Heckei einige Mitteilungen über die der hiesigen Handwerkerschule angegliederte Lehrwerkstätte für Uhrmacher und bittet die Herren Kollegen, ihre Lehrlinge zum regelmässigen und pünktlichen Besuche der Schule, welche mit den neuesten Maschinen und modernsten Einrichtungen versehen sei, anzuhalten. Es seien wöchentlich vier Unterrichts stunden vorgesehen. Die Versammlung bewilligte auf Antrag des Vorstandes zwei Freistellen für unbemittelte, aber befähigte Lehrlinge. Ueber die Ver teilung verfügt der Innungsvorstand. Herr Uhlig teilt hierauf mit, dass sieh Herr Kollege Froetel, Lauohstedt, bereit erklärt habe, eine weitere Freistelle zu stiften, wofür ihm seitens des Herrn Obermeisters namens der Versamm lung besonderer Dank abgestattet wird. Punkt 4 Der Geschäftsführer des Zentral verbandeg, Herr König, be- riohtet über die Gemeinsamkeitsarbeit der einzelnen Fachverbände und hebt hervor, dass nach vielen Bemühungen die gegenseitige Bekämpfung vorbei sei, wenigstens in Fragen von einschneidender Bedeutung herrsche volle Ein mütigkeit, was im Interesse der Allgemeinheit nicht genug begrüsst werden könne. Durch die gemeinsame Beratung der einzelnen Verbände können nun noch sohwebende Probleme viel leiohter gelöst und Missstände, welche im Berufe bestehen, leicht beseitigt werden. Er gibt einen Ueberblick über die Arbeiten, die gerade jetzt in Angriff genommen sind. Die schon bestehenden wirtschaftlichen Einrichtungen: Zentralkasse und Einbruchskasse, seien der Förderung von allen Seiten wert. Wenn gerade der Einbruchskasse gegen über die Stellungnahme von der einen und anderen Seite enttäuscht habe, so ist dooh zu hoffen, dass sich diese weiter gut entwickeln werde. Jedenfalls betrachte der Zentralverband es als eine seiner Aufgaben, hier tatkräftig ein zugreifen und aufzuklären. Die einhalbstündigen Ausführungen des Vor tragenden fanden lebhaften Beifall. Punkt 5. Der Referent, Herr Quentin, teilt mit, dass er mit seinem Vortrage keineswegs beabsichtige, Propaganda für die Banken im allgemeinen zu machen, sondern in erster Linie beabsichtige, den Herren Kollegen die Mitgliedschaft bei der Uhrmacher-Genossenschaftsbank zu empfehlen, welohe berufen sei, insbesondere auch den kapitalschwachen Kollegen Kredit ein zuräumen. Gerade für den kleinen Uhrmacher, der in nicht seltenen Fällen von den Grosshändlern abhängig sei, könne die Eingehung einer Bank verbindung nicht genug empfohlen werden. Ferner komme noch in Betracht, dass die auf der Genossenschaftsbank angelegten Gelder nicht grosskapital isti- schen Unternehmern zugute kommen, sondern erstlinig den angeschlossenen Mitgliedern, also dem Mittelstände. Auch an der Sicherheit der Bank sei nicht zu zweifeln, da dieselbe unter Aufsicht dei Preussisehen Zentral genossenschaftskasse in Berlin stehe. Der Weg der Selbsthilfe sei der beste, welcher auch sioher zum Ziele führe. An den mit Beifall aufgenommenen Vortrag schloss sich eine kurze Aussprache, bei der seitens des Herrn Referenten noch einige Aufklärungen gegeben wurden. Punkt 6: Verschiedenes. Unter diesem Punkt führte das Mitglied Herr Carl Frantz sen. Kiehls Briefmarkenaufklebemaschine vor, welche bei den Anwesenden grosses Interesse hervorrief, da die Maschine die Marken sauber und schnell auf klebt und eine ganz erhebliche Zeitersparnis, insbesondere bei Massensendungen, schafft. Die Maschine wird Interessenten ohne Kauf- verpfliohtung 8 Tage zur Probe geliefert, worüber Näheres von Herrn Frantz gern mitgeteilt wird. Da hiermit die Tagesordnung erschöpft war und weitere Wortmeldungen nicht Vorlagen, sohloss der Herr Obermeister um 7 Uhr die Versammlung. Hamburger Uhrmacherverein. Versammlung am 6. April. Tagesordnung: 1. Protokollverlesung; 2. Vortrag „Gewerblicher Rechtsschutz“ von Herrn Dr. Röntsoh, Gewerbekammer; 3. Geschäftliches und Mitteilungen des Vorstandes, unter anderem Brief der Gewerbepolizei, Auk tionatoren betreffend; 4. Anträge und Mitteilungen der Mitglieder; 5 Wahl des Festausschusses und Besprechung über einen Sommerausflug; 6. Be sprechung über Ausarbeitung einer Mindestpreisliste für Reparaturen; 7. Ver schiedenes. Nachdem der I. Vorsitzende, Kollege Werdo, den als Gast anwesenden Herrn Dr. Röntsoh sowie die erschienenen Mitglieder begrüsst hat, eröffnet derselbe 9 1 /* Uhr die Versammlung. Das Protokoll der letzten Versammlung wird genehmigt. Sodann erhält Herr Dr. Röntsch zu seinem Vortrage „Gewerblicher Rechtsschutz“ das Wort. Bevor Herr Dr. Röntsch jedooh hierauf näher ein geht, teilt derselbe mit, dass die gesetzlichen Bestimmungen in kurzer Zeit eine bedeutende Aenderung erfahren werden, und wäre es daher nicht zweck mässig, bevor nicht die Bestimmungen bekannt wären, hierüber zu sprechen, um so mehr, da das alte Gesetz bald ausser Kraft tritt. Es erbietet sich Herr Dr. Röntsch, für den angesagten Vortrag einen anderen über „Die Ein treibung von Aussenständen“ zu halten, womit die Versammlung einver standen ist. Der Referent führt ungefähr folgendes aus: Dass das gute alte Sprich wort „Handwerk hat einen goldenen Boden“ nicht mehr so ganz zutreffend ist, ist zum grossen Teil den Handwerkern selbst zur Last zu legen. Es kommen hierfür verschiedene Punkte in Betracht. So wäre eine ordentliche Buchführung eine grosse Hauptbedingung zur Führung eines Geschäfts; leider sehe es hiermit oftmals sehr mangelhaft bei dem Handwerker oder kleinen Geschäftsmann aus. Sodann ist der dem Kunden übermässig gewährte Kredit Ursache mit zum heutigen Tiefstände des Handwerkers. Der Handwerker sowie der kleine Geschäftsmann sollten endlich dazu kommen, Arbeiten oder gelieferte Waren nur gegen bar abzuliefern, oder wenn schon Kredit gegeben werden müsste, so sollte dieser nur äusserst kurz bemessen sein; denn der Lieferant nimmt dem Geschäftsmann gegenüber auch nur äusserst selten Rück sicht, sobald das gegebene Ziel abgelaufen ist. Den sogen, faulen Kunden solle man nicht zuviel Rücksicht erzeigen, und die Forderungen, wenn sie nioht verloren gehen sollen, beizeiten ein klagen. Es ist da besonders der Zahlungsbefehl zu empfehlen, für dessen Erlassung die Bestimmungen sehr vereinfacht worden sind, so dass es nur eines einfachen Briefes an das Gericht benötigt, dieses zu bewirken. Hat man sich nun einmal entschlossen, gerichtlich vorzugehen, dann soll man sich nicht der Gefahr aussetzen, durch verkehrte Rücksichtnahme eventuell gesetzte Fristen zu versäumen. Neu war gewiss für die Anwesenden die Bestimmung, dass der Gläubiger das Recht hat, den Gerichtsvollzieher auf seinem Gange zu begleiten, um so bei der vorzunehmenden Pfändung mit zugegen sein zu können. Herr Dr. Röntsoh macht nooh darauf aufmerksam, dass in der von der Gewerbekammer eingerichteten Rechtsauskunftsstelle be reitwilligst Auskünfte erteilt würden, und ersucht die Anwesenden, gegebenen falls Gebrauch davon zu machen. Der Vortragende schliesst seine inter essanten Ausführungen mit dem Wunsche, dass der Handwerker und Klein gewerbetreibende vieles aus dem vorher Gesagten beherzigen möge, dann würde auoh hoffentlich bald das Sprichwort „Handwerk hat einen goldenen Boden“ wieder voll zu Ehren kommen. — Lebhafter Beifall lohnte den Vor tragenden. Zu Punkt 3 lag ein Schreiben der Gewerbepolizei vor, worin dieselbe mitteilt, dass den Auktionatoren die Genehmigung für den freihändigen Ver kauf auf Grund des § 2 des Gesetzes auf Antrag der Detaillistenkammer erteilt wäre. Somit bleibt uns nur die Beschwerde an den Senat um Abänderung dieser Bestimmung übrig. Weiter ist eine Mitteilung von der Gewerbekammer eingelaufen, dass im Jahre 1915 in Dresden eine Ausstellung „Das deutsche Handwerk“ statlfindet; es wäre erwünscht, wenn diese auch von unserer Seite beschickt würde. Da zu Punkt 4 nichts Besonderes vorliegt, wird zu Punkt 5 übergegangen. Es wird beschlossen, wieder wie im Vorjahre ein Sommervergnügen abzuhalten. Iu den Festausschuss werden folgende Herren gewählt: Jacobsen, Nillson, Werdo, Lenz, Feldt. Der nächste Punkt, Ausarbeitung einer Mindestpreisliste für Reparaturen, musste leider des schwachen Besuches halber zurückgestellt werden. Tief traurig ist es, dass die meisten Kollegen so wenig Interesse für die Hebung unseres Standes übrig haben. Sind schon nur etwa 30 bis 40 Proz. dem Verein angeschlossen, so lassen sich von diesen nur wieder 10 bis 20 Proz. in den Versammlungen sehen. Gerade bei diesem Punkte wäre es doch ein mal wieder angebracht gewesen, dass alle Mitglieder vollzählig hätten er scheinen müssen. Ich bin fest daron überzeugt, dass, wenn die Herren Auktionatoren oder Pfandleiher es für nötig halten würden, gegen unseren Verein etwas zu unternehmen, diese Herren wären alle zu der betreffenden Versammlung erschienen, aber der Uhrmacher lässt alles interesselos an sich vorübergehen und wurstelt weiter, mögen auch noch so wichtige Fragen zur Verhandlung stehen. Wie vieles und um wieviel leichter Hesse sich noch manches erreichen, wenn die Herren Kollegen nur etwas einmütiger Zusammen gehen würden. Daher möchte ioh nochmals die dringende Bitte an die Herren Kollegen richten: Lasst euch in den Versammlungen sehen, und ihr, die ihr nicht im Verein seid, werdet Mitglieder, um gemeinsam für die Hebung und zum Segen unseres ganzen Standes mitzuwirken; denn nur geschlossen kann etwas Erspriessliches geleistet werden. Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde von einem Kollegen der Antrag eingebracht, einen anderen Versammlungstag zu wählen, jedoch nach ein gehender Aussprache beschlossen, weiter den zweiten Montag zu behalten. Da nichts weiter vorgebracht wird, schliesst der Vorsitzende um 11 Uhr 35 Min. die Versammlung. H. Feldt, 1. Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Harburg, Elbe. Da in der letzten Innungsversammlung nicht die nötige Anzahl Stimmen vertreten waren, findet am Montag, den 4. Mal, abends 8 1 j 2 Uhr, in „Meyers Kasino“ wieder eine ausserordentliche Versammlung statt, in welcher die Abstimmung über Abänderung des Innungsstatuts, §§ 10 und 10a, ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden erfolgt. E. Knupper, Obermeister.
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