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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- BeilageAnzeigen 213
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 221
- ArtikelVerzeichnis der Vereinsrechtsanwälte der Schutzgemeinschaft für ... 222
- ArtikelDas Vereinswarenzeichen 222
- ArtikelMehr Licht 223
- ArtikelNeue Relaiskonstruktionen 224
- ArtikelDas Zusammenwirken von Gabel und Rolle 224
- ArtikelPlatin in Luxus und Gebrauch 228
- ArtikelDeutsche Läden und Geschäfte in ausländischer Beleuchtung 228
- ArtikelAnzeigen 229
- ArtikelZahlungsunfähige Kunden 233
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 234
- ArtikelVerschiedenes 237
- ArtikelVom Büchertisch 240
- ArtikelPatentbericht 240
- ArtikelAnzeigen 241
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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146 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. das den Meister freispreehende Erkenntnis bestätigt. Der § 120, Abs. 3, der Gewerbeordnung, so führte der Gerichtshof aus, der über das Verhältnis der gewerblichen Arbeiter, zu denen auch die Lehrlinge gehören, allgemeine Grundsätze aufstellt, beschränkt die Pflicht zum Besuch der Fort bildungsschule auf Personen unter 18 Jahren, und es ist nirgends im Gesetz gesa’gt, dass diese Altersgrenze für Lehrlinge ausser Anwendung gesetzt wird. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres fällt also die Pflicht des Lehrlings zum Besuch der Fortbildungsschule fort, und damit erlischt auch die Pflicht des Lehrherrn, den Lehrling zum Schulbesuch anzuhalten und seinen Schul besuch zu überwachen. (Oberlandesger. Posen S. 14/14.) rd. Schadensersatzpflicht des Postbeamten bei Nichtbeachtung eines Zurflckhaltungsteiegramms. Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 1914. (Nachdr., auch im Auszug, verb.) Ein gewisser K. in Marienburg hatte mit einem Agenten R. einen Insertionsauftrag besprochen, K. sich die direkte schriftliche Auftragserteilung jedoch Vorbehalten. Diese erfolgte durch eingeschriebenen Brief, dessen Nichtaushändigung bezw. Rück beförderung durch nachfolgendes Telegramm angeordnet wurde. Da der dienst tuende Postassistent J. zu Hamburg diese Anweisung nicht beachtete, gelangte der Brief in die Hände des Adressaten, so dass der Insertionsauftrag nun mehr zustande kam. Der Absender K. verklagte deshalb den Postbeamten aus § 839 B.G. B., da er anderwärts Ersatz nicht erlangen konnte, beim Landgericht Hamburg auf Schadenersatz. Der Beamte wandte ein, es sei kein positiver Schaden entstanden, sei dies aber der Fall, so hafte für ihn der Staat. Das Landgericht erkannte nach dem Klageantrag« und ver urteilte den Assistenten. Die von diesem beim Oberlandesgericht Ham burg eingelegte Berufung wurde in der Hauptsache mit folgender Begründung zurückgewiesen: Die Berufung auf § 1 des Reiohsbeamtengesetzes vom 22. Mai 1910, der nach Meinung des Beklagten dem Reiche die Verantwortlichkeit für den Schaden zuweist, versagt, weil der Beklagte nicht in Ausübung ihm anvertrauter öffentlicher Gewalt tätig gewesen ist. In Ausübung der öffent lichen Gewalt handelt der Beamte dann, wenn er Rechte und Pflichten aus übt, die nicht im Privatrecht, sondern im öffentlichen Rechte wurzeln, d. fi. also solche, bei denen der Staat als Träger von Hoheitsreohten oder der Regierungsgewalt in Frage kommt. Hiervon kann im vorliegenden Falle nicht die Rede sein. Denn die ihm vorgeworfene Unterlassung hat der Beklagte im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit begangen, die die Abwicklung des zwischen der Post und dem Absender geschlossenen Beförderungsvertrages, also ein privatrechtliches Rechtsverhältnis zum Gegenstand halte. Es liegt aber auch die Verletzung einer im Sinne von § 839 B. G. B dem Beklagten einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht vor. Nach § 33, I der Post ordnung kann der Absender eine Postsendung zurücknehmen, solange sie dem Empfänger noch nicht ausgehändligt ist; die Rückforderung wird brieflich oder telegraphisch von der Aufgabepostanstalt der Postanstalt, die die Sendung zurücksenden soll, übermittelt. Die dem Beklagten als dem Entkartungs- beamten zugewiesene Amtspflicht bestand darin, auf Grund des Anhalte telegramms den Brief herauszusuchen und zurückzuleiten. Diese Amtspflicht gehörte nicht zu den im inneren dienstlichen Verhältnis zu beobachtenden Amtspflichten, deren Zweck das Interesse des Staates an ordentlicher Amts führung seines Beamten bildet, sondern bestimmt, den Absender vor Nach teilen zu schützen, die ihm aus der Bestellung eines Briefes erwachsen können, den er nioht bestellt zu sehen wünscht ist; diese Amtspflicht ist ohne Frage eine solche, die die Wahrung des Interesses des einzelnen, nämlich des Absenders, bezweckt, dem Beamten also dem Absender, einem Dritten, gegenüber obliegt. (Aktenzeichen: Bf. IV. 108/13.) sk. Vom Blichertisch. Das Fachzeichnen des Uhrmachers. Von G. Jos. Linnartz. Zweite er weiterte und verbesserte Auflage. 38 Tafeln. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S Preis in Leinen gebunden 3,80 Mk , broschiert 3,50 Mk. Das Handbuch von Linnartz hat sich schon lange einen festen Platz in unserer Fachliteratur erworben. Seine Beliebtheit hat es sicher dadurch erlangt, dass es nur das bringt, was für die Praxis auch verwandt werden kann. Die Zeichnungen sind als mustergültig zu bezeichnen. Neu in der zweiten Auflage ist die jetzt üherall geforderte Berücksichtigung des Zeichnens nach Modellen Einige alte Tafeln wurden durch neue, verbesserte ersetzt, ausserdem ist eine ganze Reibe Tafeln neu eingefügt. Auoh die Anlage des Buches hat eine wesentliche Verbesserung erfahren. Der Text zu den ein zelnen Tafeln Ist den Tafeln gegenüber gestellt, so dass das lästige Um schlagen fortfällt. Der Text selbst ist einer sorgfältigen Durchsicht unter zogen worden. So wird diese fleissige, sorgfältige Arbeit des Kollegen Linnartz auoh in Zukunft die verdiente Anerkennung finden. —g Nature and natures law laid hid in night. God said: „Let Newton be“, and all was light. (Natur und ihr Gesetz in tiefem Dunkel lag, Bis Gott liess Newton sein, da ward es heller Tag.) Mit dieser Inschrift, die von A. Pope gediohtet wurde, und sich auf einer Marmortafel im Geburtszimmer Isaak Newtons befindet, beendet Joseph H. Hölling seinen Abschnitt über „Die Planeten“ in Lieferung 6 des Werkes: Himmel und Erde. Unser Wissen von der Sternenwelt und dem Erdball. Herausgfigeben von Professor Dr. J. Plassmann, Professor Dr. J. Pohle, P Kreichgauer und Dr. L. Waagen. (Vollständig in etwa 40 Liefe rungen ä, 60 Pf. Berlin und Wien, Allgemeine Verlags-Gesellschaft m. b. H) In der gleichen Lieferung beginnt das Kapitel über „Die Sonne“ von Prof. Dr. J. Pohle. Beide Abschnitte sind reich illustriert und Dr. Hölling hat in sehr dankenswerter Weise auoh eine Anzahl Porträts hervorragender Astronomen naoh gleichzeitigen Originalen zur Illustrierung herangezogen. Als farbiges Tafelbild ist der Lieferung 6 ein interessantes Faksimile einer alten Darstellung des Kopernikanischen Weltsystems beigegeben, sowie ferner eine photographische Sonnenaufnahme des Astrophysikalischen Observatorium* in.Meudon bei Paris, sowie eine Wiedergabe der bekannten Radierung von Rembrandt, „Der Astrolog“. Wir können unseren Lesern dieses vorzüglich ’ ausgestattete Werk warm empfehlen. Der Uhrmacher am Werktisch. Von Wilhelm Schultz, Chefredakteur in Berlin. Vierte vermehrte und neu bearbeitete Auflage. Verlag Carl Marfels, A.-G. in Berlin. Preis 6,60 Mk.; mit Porto für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg bei Voreinsendung des Betrages 7 Mk, Ausland 7,80 Mk. Die neue Auflage des Schultzschen Buches zeigt wieder eine gründlich* Durcharbeitung des Stoffes. Bekanntlich behandelt es in klarer und anschau licher Sprache die Reparatur von Taschenuhren; darin liegt ja auch der Vorzug des Werkes. Die Ausstattung ist eine gute, der Preis für das Ge botene ein sehr billiger. So wird das Buoh auoh in der neuen Auflage neue Freunde zu den alten gewinnen. —g- Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83b. 73887. Kontaktanordnung für Uhren mit elektrischem Aufzug. Fried. Ernst Benzing, Schwenningen a. N. 9. 9. 13. 83 a. 19169. Wiederholungswecker mit Absteller; Zus. z. Pat. 266511. Robert Türck, Zürich, Schweiz; Vertr.: Hans Friedrich, Patentanwalt, Düsseldorf. 18. 11. 13. 83b. 18718. Polarisierte magnetische Antriebsvorrichtung für elektrisch be triebene Zeitanzeigevorriohtung und dergl. X. L. Electric Company, Limited, London; Vertr.: Fr. Meffert und Dr. L. Seil, Patentanwälte, Berlin SW. 68. 12. 12. 12. 83 b. 74200. Elektrisches Uhrsohlagwerk, insbesondere für Turmgebäude oder dergl. Adam Beckers, Brüggen a. Erft. 8. 10. 13. b) Patenterteilungen. 83 a. 273 703. Viertelsohlagwerk mit selbsttätiger Schlagregelung. Uhren fabrik vormals L. Furtwängler Söhne, Akt.-Ges., Furtwangen, Baden. 16, 8. 13. 83 a. 273750. Weckeruhr mit Stiftauslösung. Frank Gates Forte, Oakleigh b. Melbourne, Victoria, Austr.; Vertr.: H. Neubart, Patentanwalt, Berlin SW. 61. 6. 2 13. 83 a. 273 793. Einrichtung zum selbsttätigen Verstellen des beweglichen Zifferblattes von Uhren mit 24 Stunden-Teilung. Marguerite Racaud, geb. Desplat, Paris; Vertr.: M. Schütze und Dipl.-Ing. H Pfeiffer, Patent anwälte, Berlin SW. 11. 10. 8. 13. Frankreich, 2. 8.13. o) Gebrauchsmuster. 83a. 596344. Zifferblatt. Friedrich Glücks, Berlin, Sohönleinstrasse 29. 9. 3. 14. 83a. 696345. Zahnloses Gesperr am Uhr-, Feder- oder Gewiohtsaufzug. Richard Streller, Dresden, Fröbelstrasse 6. 9. 3. 14. 83a. 596353. Richtknopf für Weckeruhren. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ- 11. 3. 14. 83a. 596354 Richtknopf für Weckeruhren. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Sohramberg, Württ. 11. 3. 14. 83a. 596359. Riohtvorriohtung für Weokeruhren. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ. 12. 3. 14. 83 a. 598465. Innere Beleuohtung der Uhrzeiger und eines Kreises, der als Mittelpunkt die Zeigerachse hat. Franz Hiefner, München, Weinstr. 14. 31.3.13. 83 a. 598 466. Weckerabsteller. Hamburg - Amerikanische Uhrenfabrik, Sohramberg, Württ. 5. 7. 13. 83 a. 598482. Anordnung zur Befestigung von Gongstäben am Gongklotz für Schlaguhren. Salomo Reitzel, St Georgen, Schwarzw. 17. 3. 14. 83 a. 698483. Uhrglas mit vertieftem Boden und hoohstehendem Rand. H. Neubamm, Berlin, Luckauer Strasse 5. 18. 3. 14. 83 a. 598493. Gongstook mit hängend getragenem Gongklotz für Rundgong uhren. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken, Akt.-Ges. inkl. vorm. Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 20. 3. 14. 83a. 698497. Uhrwerk mit naoh vorn und rüokwärts anstatt seitwärts schwingendem Figurenpendel (Schaukel). Donat Kämmerer, Schonach, Bad. Schwarzw. 21. 3. 14. 83a. 598500. Weckeruhr. Paul W. Brack, Villeret, Schweiz: Vertr-: Patent anwälte Dr. R Wirth, C. Weihe, Dr. H Weil, Frankfurt a. M., W. Dame und T. R. Koehnhorn, Berlin SW. 68. 23. 3. 14. Schweiz, 27. 3. 13. 83a. 598520. Unruhschrauben für Uhren. Friedr. Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen a N. 31. 3. 14. 83b. 598464 Elektrische Nebenuhr. H. Aron, Elektrizitätszählerfabrik, G. m. b. H., Charlottenburg. 26. 2. 13. Prospekte in dieser Nummeri G. Rüdenberg jun., Hannover und Wien (Photogr. Apparate, Barometer, Ferngläser usw.); Johannes Wolff, Zigarren-Versand, Berlin-Mariendorf (Zigarren- und Zigaretten - Preisliste) Redaktionsschluss für Nr. 10 a Textteil I Inseratenteil 8. Mai, vormittags 8 Uhr. | 12. Mai, mittags 1 Uhr. Drnok ud Verlag ven Wilhelm Knapp in Halle a. S. — SehriftUitung: W. König in Halle a. S.
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