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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- BeilageAnzeigen 249
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 255
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeitenprüfung 1914 des ... 256
- ArtikelEingabe der Zentralvereinigung deutscher Vereine für Handel und ... 256
- ArtikelUnerlaubte Firmennachahmung 258
- ArtikelElektrische Stoppuhr für Rennen und Wettfahrten 259
- ArtikelDie Bedeutung der Mathematik für die Kultur der Gegenwart 260
- ArtikelAnzeigen 263
- ArtikelBericht über die am 22. April im Ausstellungspalast Dresden ... 267
- ArtikelII. Internationaler Kongress der Uhrmacher, Juweliere, ... 268
- ArtikelAus der Geschichte der Sekundenuhr 269
- ArtikelSprechsaal 270
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 271
- ArtikelVerschiedenes 274
- ArtikelVom Büchertisch 274
- ArtikelAnzeigen 275
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 279
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I flrbritemarfr und fjanöclsblatt für illjrtttadjcr (pglridj 6rilage pm ^Allgemeinen Journal der U^rmacfterEunflt ") Crföemt am 1. und 15. cine0 jeden Monats. Regelmäßiger, Poflenlofer tterfand an aUe eefcßatfe, die 6el)ilfen halten. Öejugsprels durd) die Poft 60 Pfennig für ein halbes Jnfertionspreis ❖ ❖ für Stellenangebote und Sefudje nur 10 Pfennig die 4 gefpaltene Petitseile ❖ ♦ 39. Jahrgang. Halle, den 15. Mai 1914. Streik der Uhrmachergehilfen in Mannheim! Wie wir von dem Obermeister der Mannheimer Innung erfahren, besteht zwischen den dortigen Meistern und Gehilfen das beste Verhältnis; von einem Streik kann also keine Rede sein! Der Verband der Etuisfabrikanten hält am 21. und 22. Juni in Frankfurt a. M., „Hotel Schwan“, Theaterplatz, seinen diesjährigen Verbands tag ab. Metzer Uhrmacherverein, gegr. 1886. Zur Feier des 28jährigen Bestehens des Metzer Uhrmaehervereins findet am Sonntag, den 24. Mai, ein Ausflug mit der Bahn nach Noveant, von dort zu Fuss über Arnaville-Bayon- ville (Frankreich) durch den Wald nach Gorze statt. Abfahrt Metz, Haupt bahnhof, 2 Uhr. Um 7 Uhr gemeinsames Essen im „Hotel Habilion“ in Gorze. Diejenigen Teilnehmer, welche die Fusstour nicht mitmachen wollen, können sich nach Belieben in Gorze einfinden. Die Fahrt III. Klasse für die aus wärtigen Mitglieder, auch nach Metz und zurück, sowie das gemeinsame Essen in Gorze wird für die Mitglieder und deren Damen aus der Vereins kasse bestritten, jedoch ist vorherige Anmeldung bis Freitag, den 22. Mai, an den Vorsitzenden, Herrn Zeiger, woselbst auch jede Auskunft erteilt wird, erbeten. Kollegen, welche dem Metzer Uhrmacherverein fernstehen, sind zur Teilnahme freundlichst eingeladen. Der Vorstand. Altmeyer, Schriftführer. Das Ordnung8strafrecht der Innungen. Ueber die Berechtigung der Innungen, Ordnungsstrafen gegen diejenigen Mitglieder der Innungen zu ver hängen, welche andere Arbeitsnachweise als die von der Innung vorge schriebenen benutzen und den der Innung meiden, hat der Herr Regierungs präsident zu Breslau am 27. März d. J. nachstehende Entscheidung gefällt: Die weitere Beschwerde des Bäckermeisters N. in N. vom 7. Februar 1914 gegen den Bescheid des Magistrats zu N. vom 13. Januar 1914, II 2881/13, wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Den Ausführungen der Magistratsentscheidung kann durchweg beigetreten werden. Wie diese mit Recht hervorhebt, hat sich Beschwerde führer dadurch einer Pflichtverletzung gegenüber der Innung schuldig ge macht, dass er den Tarifvertrag des Hamburger Verbandes unterschrieb. Durch diese Unterschrift verpflichtete er sich, grundsätzlich den Innungs arbeitsnachweis zu meiden. Er übernahm also die Verpflichtung, einer Innungseinrichtung, deren Betrieb den Innungen gesetzlich zusteht, entgegen zutreten. Dazu war er nicht berechtigt. Unerörtert kann dabei die Frage bleiben, ob der §46o der InnungssatzuDgen rechtsgültig ist oder nicht. Denn wie der Magistrat zutreffend ausführt, ist die Festsetzung der Ordnungs strafe durch die Bestimmungen in §2, Ziffer 1 und 2, in Verbindung mit § 10 der Satzungen und in Ausführung des Innungsbeschlusses vom 17. März 1913 bedenkenfrei erfolgt. Ob Beschwerdeführer, wie er angibt, sich in einem einzelnen Falle trotz der von ihm übernommenen Verpflichtung des Innungs nachweises bedient hat, kann für die Beurteilung nicht ausschlaggebend sein. Denn nicht etwa eine nur gelegentliche Benutzung eines anderen Arbeits nachweises als vielmehr die Verpflichtung zur völligen Meidung des Innungs arbeitsnachweises rechtfertigt die Verfügung der Ordnungsstrafe nach den Satzungen. Völlig verfehlt erscheinen endlich die Ausführungen des Be schwerdeführers über den in der Magistratsentscheidung angeführten Ministerial erlass. Dieser schafft weder neues Recht, noch ändert er die Bestimmungen der Gewerbeordnung ab. Er hat vielmehr lediglich interpretierende Be deutung. Dass aber das der Innung gesetzlich zustehende Ordnungsstrafrecht im vorliegenden Falle einwandfrei auf Grund der Statuten angewendet worden ist, hat der Magistratsbescheid zutreffend ausgeführt. Gegen die Höhe der verhängten Ordnungsstrafe endlich besteben keine Bedenken, da sie sich im gesetzlichen Rahmen hält und bei dem die Innungseinrichtungen schwer ge fährdenden Verhalten des Beschwerdeführers nicht zu hoch erschien. Diese Entscheidung ist gemäss § 96, Abs. 7, G.- 0. endgültig. Die Deutsche Taschenuhr. So ist der neueste Katalog der Firma Gebrüder Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württbg., über ihre neue Taschen uhr benannt. Schon auf dem Umschläge des sehr vornehm ausgestatteten Kataloges wird durch die deutsche Reichsflagge und die Reichskrone darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein neues deutsches Fabrikat handelt, wie es in dieser Qualität in Deutschland bisher noch nicht fertiggestellt worden ist. Auf den ersten Seiten sind in sehr klaren Abbildungen die vier Quali tätswerke dargestellt. Es folgen dann die Abbildungen und die Einkaufs preise der verschiedenen Formen und Sorten. Unverkennbar ist, dass seit den letzten Jahren wieder ein gewaltiger Fortschritt gemacht worden ist. Die Uhren sind in Weissmetall, Stahl, Silber und auch in plattierten Ge häusen zu haben. Den Schluss des Kataloges bildet eine übersichtliche Dar stellung der Gehäusedeckel mit den verschiedensten Gravierungen. Die Taschenuhren dürfen nicht an Warenhäuser, Versandhäuser, Pfandhäuser oder andere derartige Geschäfte geliefert werden; sie sind den Uhrmachern Vor behalten. Darauf wird besonders in der Preisliste hingewiesen. Alle Werke tragen den Namenszug .Junghans“, doch werden Werke und Gehäuse auf Bestellung auch ohne Namen und Marke geliefert. Wir empfehlen allen Kollegen, die den Katalog noch nicht von ihrem Grossisten erhalten haben, sich ihn durch diesen oder durch die Firma Gebrüder Junghans direkt zu verschaffen. Wir erhielten das neue Preisbuch über Taschenuhren der Firma Konrad Geyer, Nürnberg, zugesandt. Das Buch macht einen gefälligen Eindruck und enthält über 200 Abbildungen aller Sorten Uhren in Metall, Silber, Gold, und den jetzt so in Mode stehenden Armbanduhren ist besonders Rechnung getragen. Die vorgedruckten erhöhten Verkaufspreise sind so ein gesetzt. dass den Herren Uhrmachern ein angemessener Nutzen von us Proz. verbleibt. Das Preisbuch wird auf Wunsch an die Herren Kollegen umsonst und postfrei versandt. Gar mancher Kollege wird dadurch manches Geschäft machen, weil durch das grosse wohlunterhaltene Lager der Firma jedes Stück sofort lieferbar ist. Kleine Gesch&ftsnachrichten. Berlin. Tempophon-Gesellschaft m. b. H., Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation der von Herrn Max Marcus, Berlin-Pankow, Tiroler Strasse 42, hergestellten Tempophonuhr (Sprechmaschinen-Weckuhr). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 50000 Mk. Geschäftsführer ist Herr Max Marcus, der bekanntlich auch bei der Sprechenden Uhr beteiligt war. Bathenow. Altstädtische Optische IndustrieaDstalt Nitsche & Günther in Rathenow mit Zweigniederlassung in Berlin. Die Firma ist geändert in Nitsche & Günther, optische Werke. Die Prokura des August Richter ist er loschen. Dem Emil Brandt ist in der Weise Gesamtprokura erteilt, dass er nur in Gemeinschaft mit einem anderen der künftig oder bereits bestellten Prokuristen zur Vertretung der Firma befugt ist. Schramberg. Nachdem die hiesige Uhrenfabrik Gebr. Junghans, A.-G., schon vor etwa 2 Jahren die Einrichtung getroffen hatte, die Bureaus an den Samstagen mittags um 2 Uhr (Durcharbeitszeit) zu schliessen, hat sie jetzt für den Samstag die Durcharbeitszeit von 7 Uhr morgens bis 2 Uhr nach mittags für sämtliche Arbeiter eingeführt. Bisher dauerte die Arbeitszeit mit der alltäglichen Mittagspause an den Samstagen, wie in den meisten anderen Betrieben hier, bis 4 Uhr nachmittags. Solothurn. Aus dem Handelsregister. Die Aktiengesellschaft unter der Firma Uhrenfabrik Langendorf (Langendorf Watch & Co.), (Societe d’Hor- logörie de Langendorf), (Longville Watch Co.) hat in der Generalversammlung vom 27. März d. J. einstimmig beschlossen, das Aktienkapital von 1500000 Fr. auf 2000000 Frank zu erhöhen und folgende Statutenabänderungen des § 3 vorzunehmen: „§ 3. Das Grundkapital der Gesellschaft ist auf 2000000 Frank festgesetzt, wovon vorerst 1750000 Frank ausgegeben sind. Das Grundkapital Wir senden kostenlos allen Gehilfen den Arbeitsmarkt gern zu!
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