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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- BeilageAnzeigen 285
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 293
- ArtikelUnser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb 294
- ArtikelZeit- und Arbeitseinteilung des Uhrwarenhändlers und Uhrmachers 295
- ArtikelAus der Kinderzeit der Schwarzwälderuhr 297
- ArtikelDie Sicherung im Ankergange 299
- ArtikelAnzeigen 301
- ArtikelEine wichtige Entscheidung für Innungen 305
- ArtikelSind Reduktoren zum Betrieb von elektrischen Nebenuhren und ... 305
- ArtikelGeschäftsorganisation 305
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 307
- ArtikelSprechsaal 308
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 308
- ArtikelVerschiedenes 312
- ArtikelPatentbericht 312
- ArtikelAnzeigen 313
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 319
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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164 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr 11 Als Erkennungszeichen für die Kollegen empfehlen wir unsere Verbandsnadeln. Sie können von uns oder von den Vorsitzenden zum Preise von 75 Pf. bezogen werden. Kollegen, sucht Eure Gehilfen durch eine Anzeige in unserem Arbeitsmarkt! Die Zeile kostet nur 10 Pf. Auch Gelegenheitsinserate (Kauf-, Verkaufs- und Tauschangebote) haben grossen Erfolg, da der Arbeitsmarkt eine allgemeine Verbreitung hat. Die Zeile kostet für diese Anzeigen nur 30 Pf. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Unser Kampf gegen den In den letzten Jahren waren wir leider gezwungen, sehr oft gegen unlautere Anzeigen vorzugehen. Wenn die Geschäfts lage schlecht ist, dann wächst bekanntlich die unlautere Kon kurrenz ganz besonders. So erschien im vergangenen Jahre in verschiedenen Zeitungen folgende Anzeige: Wir verschenken 5000 Uhren. Greifen Sie zu. Diese Gelegenheit bietet sich nie wieder. Um unsere Leistungsfähigkeit zu beweisen, haben wir uns entschlossen. 5000 Uhren zu verschenken, lediglich gegen Vergütung des Arbeitslohnes von 4,50 Mk. pro Stück. Unsere Uhren sind bestes Schwarzwälder Fabrikat, besitzen ein vorzügliches Werk, die Gehäuse sind auf elektrischem Wege mit echtem Silber überzogen, besitzen vergoldeten Rand und kosten sonst 18—20 Mk. pro Stück. Wir machen Ibnon mit unserer Offerte tatsächlich ein Geschenk und knüpfen daran nur die Bedingung, dass Sie die Uhr und utsere Firma in Ihrem Be kanntenkreise weiter empfehlen. Versand gegen Voreinsendung (auch in Marken) oder gegen Nach nahme (30 Rf. mehr). Versandhaus Grabitz, Abt. 41, Berlin, Andreasstr.39. Wir liessen sofort durch unseren Syndikus Herrn Rechts anwalt Schönrock, Berlin, eine einstweilige Verfügung be antragen. Diese wurde auch erwirkt: Königl. Landgericht I, 3. Ferienzivilkammer. Geschäftsnummer: 38. Q. 50. 13. 3 Beschluss. In Sachen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und - Ver eine, E. V., in Halle a. S., vertreten durch seine Vorstandsmitglieder: 1. Robert Koch, II. Vorsitzender, 2. Willi König, Geschäftsführer, beide in Halle a. S.; Antragstellers, vertreten durch den Rechtsanwalt Schön rock in Berlin 0. 112, Frankfurter Allee 1/2, gegen den Inhaber des Versandhauses Grabitz, Frau Käthe Grabitz, geb. Vorbradt, in Berlin, Andreasstrasse 39, Antragsgegnerin, wird im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet: Die Antragsgegnerin ist gehalten, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 500 Mk. für jeden Fall der Zuwiderhandlung in öffentlichen Bekanntmachungen die Angabe zu unterlassen, sie verschenke 5000 Uhren, sie gebe sie lediglich gegen Vergütung des Arbeitslohnes von 4,50 Mk. pro Stück ab, die Uhren seien bestes Schwarzwälder Fabrikat. Berlin, den 9. August 1913. gez.: Buchow. W. Gerdes. Fungk. Ausgefertigt. Berlin, den 11. August 1913. (L § ) £ ez,: Weber, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts I. Ferner reichten wir zur Sicherung Privatklage ein. Auch hier wurde unserem Antrage stattgegeben und nachstehendes Urteil gefällt: unlautern Wettbewerb. Im Namen des Königs. 54. 0. 165. 13. 4 Verkündet am 11. Oktober 1913. gez.: Schulze, Gerichtsschreiber. Eingetragen in das am 23. Okt. 1913 ausgehängte Verzeichnis der verkündeten und unterschriebenen Urteile, gez.: Schulze, Gerichtsschreiber. In Sachen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V., in Halle a. S., vertreten durch seine Vorstands mitglieder Robert Koch, II. Vorsitzender, Willi König, Geschäfts führer, beide in Halle a. S., Klägers, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schönrock zu Berlin 0. 112, Frankfurter Allee 1/2, gegen die Inhaberin des Versandhauses Grabitz, Frau Käthe Grabitz, geb. Vorbradt, in Berlin, Andreasstrasse 39, Beklagte, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jacoby zu Berlin SO. 16, Brückenstrasse 1, hat die 10- Kammer für Handelssachen des Königl. Landgerichts I in Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 1913 unter Mitwirkung des Landgerichtsrats von Pochhammer und der Handelsrichter Troplowitz und Rosenstock, für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe in öffentlichen Bekanntmachungen die An gabe zu unterlassen, sie verschenke 5000 Uhren, sie gebe sie lediglich gegen Vergütung des Arbeitslohnes von 4,50 Mk. pro Stück ab, die Uhren seien bestes Schwarzwälder Fabrikat. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf erlegt. 3. Das Urteil zu 1. ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand. Der Kläger hat gegen die Beklagte eine einstweilige Ver fügung auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Inserates er wirkt, in welchem sie unrichtige Angaben über die von ihr ver triebenen Uhren gemacht hatte. Diese einstweilige Verfügung ist der Beklagten am 15. August 1913 zugestellt worden. Noch an demselben Tage teilte die Beklagte, wie für die gegenwärtige Instanz von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht be stritten worden ist, brieflich mit, dass sie die Veröffentlichung des fraglichen Inserats nunmehr unterlassen werde, und dass sie sofort die in Frage kommenden Zeitungen von der erlassenen einstweiligen Verfügung benachrichtigt und den Weiterabdruck der Inserate untersagt habe. Der Kläger hat dessenungeachtet die am 22. August 1913 zugestellte Unterlassungsklage mit dem aus der Urteilsformel er sichtlichen Antrage gegen die Beklagte erhoben. Die Beklagte hat den Anspruch in der Hauptsache in der ersten mündlichen Verhandlung sofort anerkannt, worauf der Kläger die Verurteilung nach dem Anerkenntnis beantragt und
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