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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeit- und Arbeitseinteilung des Uhrwarenhändlers und Uhrmachers
- Autor
- Frank, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- BeilageAnzeigen 285
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 293
- ArtikelUnser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb 294
- ArtikelZeit- und Arbeitseinteilung des Uhrwarenhändlers und Uhrmachers 295
- ArtikelAus der Kinderzeit der Schwarzwälderuhr 297
- ArtikelDie Sicherung im Ankergange 299
- ArtikelAnzeigen 301
- ArtikelEine wichtige Entscheidung für Innungen 305
- ArtikelSind Reduktoren zum Betrieb von elektrischen Nebenuhren und ... 305
- ArtikelGeschäftsorganisation 305
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 307
- ArtikelSprechsaal 308
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 308
- ArtikelVerschiedenes 312
- ArtikelPatentbericht 312
- ArtikelAnzeigen 313
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 319
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 11 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 165 weiter die Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Rechts streits gefordert hat. Die Beklagte hat beantragt, die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger aufzuerlegen. Sie macht geltend, dass sie zur Klage keinen Anlass gegeben babe, da sie sofort nach Eingang der einstweiligen Verfügung die erforderlichen Schritte bezüglich der Einstellung der Inserate ge tan habe. Sie habe am 15. August 1913 tatsächlich die frag lichen Zeitungen ersucht, die Inserate nicht mehr zu veröffent lichen; die Inserate seien dann auch nicht mehr erschienen. Hierfür beruft sie sich auf die Auskunft der fraglichen Zeit schriften. Sie überreicht vier Abschriften der an die Zeitungen gerichteten Schreiben, auf deren vorgetragenen Inhalt Bezug ge nommen wird. Der Kläger hält die Handlungen der Beklagten nicht für ausreichend und behauptet, dass die Besorgnis, es könnten die Inserate weiter erscheinen, hierdurch nicht beseitigt worden sei. Gründe. Die Beklagte war ihrem Anerkenntnis gemäss in der Haupt sache zu verurteilen. Im übrigen war zu prüfen, ob die Beklagte durch ihr Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung ge geben hat (§ 93 Zivilprozessordnung). Diese Frage musste be jaht werden. Es ist nicht ausreichend, dass die Beklagte dem Kläger mit teilte, dass sie die fernere Veröffentlichung der Inserate unter lassen werde, und dass sie die in Frage kommenden Zeitungen entsprechend angewiesen habe. Die Beklagte hatte ausserdem die Verpflichtung, da der Unter lassungsanspruch begründet war, dem Kläger den Nachweis zu erbringen, dass eine Besorgnis der Weiterveröflfentlichung der Inserate nicht mehr vorliege. Hierzu wäre mindestens erforderlich gewesen, dass sie durch Belege dem Kläger nachgewiesen hätte, dass die Zeitungen von einer Weiterveröffentlichung des Inserats Abstand nehmen würden. Sie hätte sich hierzu, falls sie diese Erklärungen nicht umgehend beschaffen könnte, eine Frist von dem Kläger erbitten können. Die einfache Erklärung der Beklagten, sie habe das Er forderliche zur Einstellung der Inserate getan, brauchte der Kläger nicht als ausreichend anzusehen. Seine Besorgnis, dass weitere Inserate veröffentlicht werden würden, war durch die Mitteilung der Beklagten allein nicht be seitigt. Die Beklagte hat daher die Erhebung der Klage ver schuldet, weshalb ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen waren. Gemäss § 708 1 Zivilprozessordnung war das Urteil zu 1. vor läufig vollstreckbar zu erklären. gez.: von Pochhammer. Troplowitz. Rosenstock. Ausgefertigt Berlin, den 4. November 1913. gSchulze, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts I. Es wird hiermit bezeugt, dass innerhalb der Notfrist eine Rechtsmittelschrift bei dem Königl. Kammergericht nicht ein gereicht ist. Berlin, den 12. Dezember 1913. Gerichs, Gerichtsschreiber des 7. Zivilsenats des Königl. Kammergerichts. (L. S.) Vorstehendes Urteil hat die Rechtskraft erlangt. Berlin, den 19. Dezember 1913. Schulze, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts I, 10. Kammer für Handelssachen. Weiter haben wir noch Strafantrag gestellt, doch ist dieser heute noch nicht erledigt. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V., Sitz Halle a. S. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Zeit- und Arbeitseinteilung des Uhrwarenhändlers und Uhrmachers. Von Max Frank. Eine gewaltige Menge von Energie wird im Geschäftsleben durch verfehlte Einteilung der Arbeit und Zeit vergeudet. In dem heutigen hastenden Leben, das die Gemütlichkeit früherer Zeiten verdrängt hat, bedeutet Arbeits- und Zeitvergeudung Geld verlust, und daher hat jeder Geschäftsmann, also auch der Uhr macher und Uhrwarenhändler alle Ursache, dass Arbeit und Zeit in seinem Geschäftsbetriebe möglichst richtig eingeteilt und auf diese Weise auch möglichst ausgenutzt werden. Gerade dies schont den Beteiligten und seine Gesundheit am meisten, und wer sich im Leben umschaut, wird oft feststellen, dass Aus nützung der angestellten Personen mit einer mangelhaften Aus nützung ihrer Arbeit und Zeit Hand in Hand geht, und dass umgekehrt die Angestellten dort am leichtesten und schnellsten die Arbeit bewältigen, wo eine sinngemässe Arbeits- und Zeit einteilung stattfindet. Ja, dass hier ohne Ueberhastung und Ueberanstrengung weit mehr geleistet wird. Der Uhrmacher glaube nicht, dass die richtige Einteilung und Verteilung von Zeit und Arbeit nur für industrielle Betriebe von Bedeutung sei. Allerdings spielt sie hier eine weit grössere Rolle, eine so grosse, dass man sogar durch kinematographische Aufnahmen die Handarbeit in ihren einzelnen Teilen genau untersuchte, um ausfindig zu machen, welche überflüssige Hand bewegungen gemacht würden. Das Ergebnis war oft über raschend. Beim Zusammensetzen einer kleinen Maschine durch Handarbeit stellte man z. B. fest, dass ein vorheriges richtiges Hinlegen der einzelnen Bestandteile durch einen Lehrling den gelernten Arbeiter so sehr entlastet, dass er die Arbeit in zwei Drittel der Zeit fertigstellen konnte, dass er also von nun an in der gleichen Zeit das l’/ofache leisten konnte. [Nachdruck verboten.] Natürlich kann der Uhrmacher, sofern er keinen Gross betrieb hat, seine eigene Arbeit und die seiner Angestellten nicht kinematographisch aufnehmen lassen, um sie zu vereinfachen; aber durch scharfes Nachdenken wird er manches finden, was anders oder zur anderen Zeit gemacht werden muss oder wozu eine andere Person besser geeignet ist. Eine richtige Arbeitseinteilung im Uhrmachergeschäft muss sich zunächst allgemein auf eine geeignete Verteilung der Arbeit an die einzelnen Personen erstrecken. Kein Mensch leistet auf allen Gebieten gleich Tüchtiges, der eine ist hier, der andere dort mehr am Platze. Der eine An gestellte hat ein ausgezeichnetes Talent zum Verkaufen, dann ver wende ihn der Uhrmacher nach Möglichkeit nur hierfür, und er wird gut fahren. Ein anderer ist in der Bedienung weniger gewandt, aber er weiss das Lager gut in Ordnung zu halten und ist hierin ein zuverlässiger Arbeiter, der auf diesem Gebiete manche nützliche Einrichtungen schafft, die nicht, wie es leider geschieht, unterschätzt werden dürfen. Einem solchen Angestellten übertragen wir die Lagerhaltung und dergleichen Arbeiten. Ein äusserst geschickter technischer Arbeiter gehört hauptsächlich in die Werkstatt. Wieder ein anderer zeigt zwar keine besondere Selbständigkeit im Denken und Handeln, aber er ist peinlich genau und zuverlässig, wenn ihm einmal die nötige Anweisung gegeben und eingetrichtert ist. Für ihn wird eine Beschäftigung in der Buchhaltung oder an der Kasse die beste sein; hier kommt seine genaue Arbeit, insbesondere im Rechnen, am ehesten zur Geltung. Aehnlich ist es auch in der Werkstatt des Uhrmachers, wenn hier mehrere Gehilfen tätig sind; der eine ist für diese, der andere für jene Arbeit besser zu gebrauchen.
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