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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- BeilageAnzeigen 285
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 293
- ArtikelUnser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb 294
- ArtikelZeit- und Arbeitseinteilung des Uhrwarenhändlers und Uhrmachers 295
- ArtikelAus der Kinderzeit der Schwarzwälderuhr 297
- ArtikelDie Sicherung im Ankergange 299
- ArtikelAnzeigen 301
- ArtikelEine wichtige Entscheidung für Innungen 305
- ArtikelSind Reduktoren zum Betrieb von elektrischen Nebenuhren und ... 305
- ArtikelGeschäftsorganisation 305
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 307
- ArtikelSprechsaal 308
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 308
- ArtikelVerschiedenes 312
- ArtikelPatentbericht 312
- ArtikelAnzeigen 313
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 319
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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178 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 11 Punkt 4: Zugabewesen. Es wird nach ziemlich scharfer Debatte die Fassung des Kollegen Hummel, Weinsberg: „Oeffentliche Anpreisung, auch eine solche im Schaufenster, von Zugabeartikeln, hat zu unterbleiben“, ein stimmig angenommen. Punkt 5: Inventurausverkauf. Wegen zu grösser Meinungsverschiedenheit einiger Kollegen wurde beschlossen, Material zu sammeln und den Antrag in der nächsten Innungsversammlung wieder vorzubringen. Die Mehrzahl der Mitglieder ist jedoch gegen einen Inventurausverkauf, weil derselbe in unserer Branche nicht üblich ist. Nachdem noch einige Anträge von Kollegen, betreffend schwarze Listen und Schwindelannoncen, besprochen waren, schloss der Obermeister die Ver sammlung um 7^4 Uhr. Aug. Wimmer, II. Vorsitzender. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Mitgliedern zur gefälligen Nachricht, dass Montag, den 8. Juni, abends 9 Uhr, im Innungslokal, Marienstrasse 7, eine zwanglose Mitgliederversammlung, in der ein Experimentalvortrag über Ein bruchssicherungsvorrichtungen gehalten wird, stattfindet. Pünktliches Erscheinen wird erwartet. Mit kollegialem Gruss TT . . ° Der Vorstand. Zwangsinnung für Naumburg und Umgegend. Die zum 5. Mai einberufene Versammlung war von 18 Mitgliedern be sucht. Der schon mehrmals erfolglos gefasste Beschluss, zwecks Ausdehnung der Innung, musste nochmals in Gegenwart eines Vertreters der Aufsichts behörde ausgesprochen werden, was auch einstimmig geschah. Ferner wurden verschiedene Unsitten und unliebsame Erscheinungen in unserem Berufe besprochen. So die Garantiefrage, das öffentliche Angebot „Gravierungen gratis“, das Angebot von Glashütter Uhren von A. LaDge & Söhne und J. Assmann in Katalogen von Versandhäusern, das unberechtigt® Führen der Firma „Uhrmacher“ von Personen, die nicht Uhrmacher sind Gegen letztere soll strafrechtlich vorgegangen werden. Dann wurde mit Recht angeregt, bei künftigen Lehrlingsprüfungen her vorragende Leistungen durch Diplome oder dergl. auszuzeichnen, was sicher den Eifer der jungen Leute erhöhen wird. Diese Versammlung liess er freulicherweise erkennen, dass das Interesse an der Innung reger wird und dass sich auch in kleinem Kreise ein grosses Feld für nutzbringende Arbeit bietet. Nicht zu vergessen ist dabei, dass jeder einzelne dazu beitragen muss. Fritz Fischer, Obermeister. Uhrmacherzwangsinnung für den Kreis Waldenburg. Am Montag, den 8. Juni, findet die diesjährige Herrenpartie statt. Bahnfahrt bis Neuwelt, von dort Fusswanderung über Harrachsdorf, Mummel fall, Pantschefall, Elbfallbaude, Schneegrubenbaude nach Petersdorf, von wo aus die Rückreise mit der Bahn erfolgt. Da diese Tour zu den schönsten im Riesengebirge zählt, so erwarten wir reoht zahlreiche Beteiligung. Abfahrt Dittersbach früh 5 Uhr 10 Minuten. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. I. A.: Bruno Glatzel, Schriftführer. Verschiedenes. Schadenersatzpflicht des Postbeamten bei Nichtbeachtung eines Zariickhaltungstelegramms. Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 1914. (Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) Ein gewisser K. in Marienburg hatte mit einem Agenten R. einen Insertionsauftrag be sprochen, sich die direkte schriftliche Auftragserteilung jedoch Vorbehalten. Diese erfolgte durch eingeschriebenen Brief, dessen Nichtaushändigung bezw. Rückbeförderung durch nachfolgendes Telegramm angeordnet wurde. Da der diensttuende Postassistent J. zu Hamburg diese Anweisung nicht beachtete, gelangte der Brief in die Hände des Adressaten, so dass der Insertionsauftrag nunmehr zustande kam. Der Absender K. verklagte deshalb den Postbeamten nach § 839 B. G. B., da er anderwärts Ersatz nicht erlangen konnte, bei dem Landgericht Hamburg auf Schadenersatz. Der Beamte wandte ein, es sei kein positiver Schaden entstanden, sei dies aber der Fall, so hafte für ihn der Staat. Das Landgericht erkannte nach dem Klageanträge und ver urteilte den Assistenten. Die von diesem beim Oberlandesgericht Ham burg eingelegte Berufung wurde in der Hauptsache mit folgender Begründung zurückgewiesen: Die Berufung auf § 1 des Reichsbeamtengesetzes vom 22. Mai 1910, der nach Meinung des Beklagten dem Reiche die Verantwortlichkeit für den Schaden zuweist, versagt, weil der Beklagte nicht in Ausübung ihm anver trauter öffentlicher Gewalt tätig gewesen ist. In Ausübung der öffentlichen Gewalt handelt der Beamte datn, wenn er Rechte und Pflichten ausübt, die nicht im Privatrecht, sondern im öffentlichen Rechte wurzeln, d. h. also solche, bei denen der Staat als Träger von Hoheitsrechten oder der Regierungs gewalt in Frage kommt. Hiervon kann in vorliegendem Falle nicht die Rede sein. Denn die ihm vorgeworfene Unterlassung hat der Beklagte im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit begangen, die die Abwicklung des zwischen der Post und dem Absender geschlossenen Beförderungsvertrages, also ein privat rechtliches Rechtsverhältnis, zum Gegenstand hatte. Es liegt aber auch die Verletzung einer im Sinne von § 839 B.G. B. dem Beklagten einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht vor. Nach § 33, I, der Postordnung kann der Absender eine Postsendung zurücknehmen, solange sie dem Empfänger noch nicht ausgehändigt ist; die Rückforderung wird brieflich oder tele graphisch von der Aufgabepostanstalt der Postanstalt, die die Sendung zurück senden soll, übermittelt. Die dem Beklagten als dem Entkartungsbeamten zugewiesene Amtspflicht bestand darin, auf Grund des Anhaltetelegramms den Brief herauszusuchen und zurückzuleiten. Diese Amtspflicht gehörte nicht zu den im inneren dienstlichen Verhältnis zu beobachtenden Amtspflichten, deren Zweck das Interesse des Staates an ordentlicher Amtsführung seines Beamten bildet, sondern bestimmt, den Absender vor Nachteilen zu schützen, die ihm aus der Bestellung eines Briefes erwachsen können, den er nicht bestellt zu sehen wünscht, ist diese Amtspflicht ohne Frage eine solche, die die Wahrung des Interesses des einzelnen, nämlich des Absenders, bezweckt, dem Beamten also dem Absender, einem Dritten, gegenüber obliegt. (Aktenzeichen Bf. IV 108/13.) gt_ Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83 a. 73477. Sperrvorrichtung für Rechenschlagwerke. Badische Uhren fabrik, Akt.-Ges, Furtwangen, Schwarzwald. 8.8. 13. b) Patenterteilungen. 83 b. 274392. Elektrische Uhr mit springenden Ziffern. Hermann Thran- dorf, Dresden-Löbtau, Prinzess Luisen-Strasse 5, und Johannes Brüx, Dresden, Löbtauer Strasse 31. 16. 9. 13. 83 b. 274393. Viertelschlagwerk für elektrische Nebenuhren. Theodor Schwarzenberger, Isny, Württ. 15. 7. 13. 83 b. 274636. Reguliervorrichtung für elektromagnetische Uhrwerke. Charles Ernest Jacquemoud und Carl Emil Zeter, Immensee, Schweiz; Vertr.: K. Bosch, Pat -Anw, Stuttgart. 14 7. 12. 83c. 274573. SpindelBteckmaschine zur Herstellung von Spindeltrieben. Alfred Bertsohe, Schwenningen a. N., Körnerstrasse 38. 3. 5. 13. 83a 274906. Zylinderhemmung für Uhren. Ludolf Kniep, Port Elizabeth, Südafrika; Vertr.: H. Neubart, Pat.-Anw., Berlin SW. 61. 3. 7. 13. 83 a. 274953. Pendelantrieb für Uhrwerke. Charles Ernest Jacquemoud und Carl Emil Zeter, Immensee, Schweiz; Vertr.: K. Bosch, Pat.-Anw., Stutt gart. 14 7. 12. c) Gebrauchsmuster. 83a. 599910. Taschenuhr mit Kompass. Gebr. Junghans, A.-G., Schiam- berg, Württ. 17. 3. 14. 83b. 599886. Uhr mit elektrischem Aufzug. Paul Schröder, Stuttgart, Eugenstrasse 3. 19. 4. 13. 83a. 600406. Uhrenkapsel. Karl Müller, Hamburg-Ohlsdorf, Ohlsdorfer Strasse 505. 5 9. 13. 83a. 600408. Drehpendel mit Kompensation. Vereinigte Freiburger Uhren fabriken Akt.-Ges. inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg (Sehl.). 23. 9.13. 83a. 600435. Uhrwerklose Telephonuhr. Richard Säuberlich, Gera, Reuss. 23. 3. 14. 83c. 601031. Vorrichtung zum Fräsen von Zahnrädern und dergl. Albert Hagenow und Wilhelm Hauck, Wittenburg i. M. 4. 4. 14. 83a. 601811. Uhrwerk für längere Gangdauer. Wilhelm Köhler, Laufamholz b. Nürnberg. 7. 4. 14. 83a. 601899. Tasehenuhrgehäuse aus Silber mit einer durch Tula- und Emaileinlage verzierten Rückenfläche. Hermann F. Steinmeyer, Pforzheim i. B 17. 4. 14. 83a. 601909. Spiegeltaschenuhr. Albert Petzold, Bernburg a. S. 18.4.14. 83a. 601959. Schutzvorrichtung gegen Abfliessen des Oeles an den Unruh wellen mit Körnerlagerung. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 7. 4. 14. 83 a. 602653. Kopieruhr mit automatischer Ausschaltung der Beleuchtungs- Vorrichtung. Klimsch & Co., Frankfurt a. M. 22. 4. 14. 83a. 602917. Schlagwerk. Friedr. Mauthe, G.m.b.H., Schwenningen a. N. 27. 4. 14. 83a. 603210. Allseitig wasser- und staubdichte Motor- und Fahrraduhr. Jahresuhrenfabrik, G. m. b. H., Triberg, Schwarzwald. 27. 4. 14. 83 a. 603309. Wecker mit Leuchtevorrichtung. Johann Adam Seheidig, Rosenheim, Bayern. 1. 5. 14. 83 a. 603461. Weckergrammophon. Ernst Rebsamen, Düsseldorf, Brehm- strasse 6. 30. 4. 14. 83a 603468. Weckeruhr mit Sprechwerk. Max Marcus, Berlin - Pankow, Tiroler Strasse 42. 1. 5. 14. 83a. 603593. Viertelschlagwerk mit selbsttätiger Schlagregelung. Uhren fabrik, vorm L. Furtwängler Söhne, A.-G., Furtwangen i. B. 15.8. 13. 83b. 601837. Wechselkontaktanordnung an elektrischen Uhren. Asmus Jabs, Zürich, Schweiz; Vertr : K. Osius, Pat.-Anw., Berlin SW. 11. 20. 4.14. 83b. 602881. Verbindung der Aufzugwellen bei elektrischen Selbstaufzügen an Uhren und Triebwerken. C. Bohmeyer, Fabrik elektr. Uhren und Apparate, Halle a. S. 21. 4. 14. 83c. 603657. Werkzeug zum Abnehmen und Aufschieben des Plateaus auf die Achse einer Unruh und zum Herauspressen der Achse aus der Un ruh. Richard Nussberger, Zürich, Schweiz; Vertr.: K. Osius, Pat.-Anw., Berlin SW. 11. 1. 5. 14. Redaktionsschluss für Nr. 12: Textteil I Inseratenteil 6. Juni, vormittags 8 Uhr. | II. Juni, mittags 1 Uhr. Unsere verehriichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nichtmehr berücksichtigen Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S., Mühlweg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S.
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