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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Niedergang des städtischen Mittelstandes im Spiegel unserer Ziviljustiz
- Autor
- Siegsfeld, Bartsch von
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- BeilageAnzeigen 325
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 331
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 332
- ArtikelDer Niedergang des städtischen Mittelstandes im Spiegel unserer ... 332
- ArtikelEtwas über Befestigung der Zifferblätter 335
- ArtikelDie Lehrwerkstatt für Uhrmacher der Altonaer Handwerker- und ... 337
- ArtikelAnzeigen 339
- ArtikelWarum Kneifergläser ohne Glasrand brechen 343
- ArtikelAus der Kinderzeit der Schwarzwälderuhr (II) 344
- ArtikelAus der Werkstatt 345
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 346
- ArtikelVerschiedenes 350
- ArtikelAnzeigen 351
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 355
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I Nr. 12 Allgemeines Journal solide Geschäftswelt den Warenhäusern usw. sinnlos geopfert wird. Um einmal ein ungefähres Bild von der ganzen Trostlosigkeit unserer Justiz zu geben, sei folgende Statistik unserer etwa 6V2 Millionen Sachen gegeben: A) Zahlungsbefehle und Klagen, die nicht zum Voll streckungsbefehle bezw. Urteil gelangten. . , 24000UÜ B) Titel zur Zwangsvollstreckung: 1. Vollstreckungsbefehle aus den Zahlungsbefehlen 1400000 2. Versäumnis-, Anerkenntnisurteile usw.. . . 1900000 3. Kontradiktorische Urteile und Vergleiche beim Amtsgericht 600000 4. Kontradiktorische Urteile und Vergleiche beim Landgericht 130000 6430000 Hierzu tritt nun die Zwangsvollstreckung mit etwa: 1,3 Millionen gerichtlichen Forderungspfändungen usw., 4 Millionen Vollstreckungsaufträgen an die Gerichtsvoll zieher, 1 Million Ladungen zum Offenbarungseide und zu Haft befehlen. Auf jeden Vollstreckungstitel kommen also etwa IV2 Voll streckungshandlungen Was diese Justiz allein in den unbestrittenen Sachen kostet und wie die der Geschäftswelt meistens unverständlichen Kosten entstehen, ist aus der folgenden Kostenrechnung einer Ver säumnissache zu ersehen: Objekt 75 Mk. Prozessgebühr des Anwalts 4,— Mk. Verhandlungsgebühr des Anwalts 2,— „ Schreibpauschsatz des Anwalts 4,— „ Gebühr für Kostenfestsetzung des Anwalts .... 1,— „ Gerichtskosten 5,30 Anwaltsgebühr für die erste Forderungspfändung . 1,20 „ Anwaltsschreibpauschsatz 2,— „ Zustellung des Beschlusses einschl. Nachnahmeporto 1,55 „ Gerichtskosten 1,10 „ Zustellung des Urteils 0,80 „ Zustellung der Pfändungsanzeige ....... 2,— „ Gebühr für die zweite Forderungspfändung . . . 1,20 „ Zustellung des Beschlusses . . 2,50 „ Anwaltsschreibpauschsatz 2,— „ Auskunftsgebühr 0,25 „ Gerichtskosten 1,10 „ Summa 31,80 Mk. Der Schuldner bezahlte von alledem 24,05 Mk. in drei Baten. Also 8 Mk. für Schreibmaschinenarbeit, 6,65 Mk. für die Zustellung und 31,80 Mk. Gesamtkosten lässt die deutsche Justiz auf eine Forderung von 75 Mk. zu für eine rein mechanische Arbeit, die jedes kaufmännische Kontor für 2,50 Mk., die Post für 4 Mk. leisten könnte, ohne dabei auf Bezahlung zu verzichten. Dass es sich in unserem Beispiele nicht um seltene Aus nahmefälle handelt, dass vor allem unsere sinnlose Zwangs vollstreckung eine schwere Krankheit des Wirtschaftslebens ist, hat nunmehr der Münchener Amtsrichter Dr. Dittrich statistisch nachgewiesen, indem er folgende Durchschnittskosten in den Ver säumnissachen mit Anwalt feststellte, wenn es zu Forderungs pfändungen kam: auf 10 Mk. Klageobjekt — 22,90 Mk., auf 39 Mk. — 24 Mk., auf 89 Mk. — 30,20 Mk. Gesamtkosten. War der Gläubiger in diesen ganz mechanisch zu erledigenden Sachen nicht durch einen Anwalt vertreten, so entstanden für dieselbe Arbeit folgende Kosten: auf 16 Mk. — 5,40 Mk., auf 41 Mk. — 8,20 Mk., auf 84 Mk. — 10,15 Mk. Dieses Bild wird leider noch lange nicht den Durchschnitt derartiger Sachen ergeben, weil in der Grossstadt München die Vollstreckung sich erheblich billiger stellt, als in kleinstädtischen und ländlichen Bezirken — Reise kosten der Gerichtsvollzieher. Um aber auch einmal auf ein besonders ungünstiges Er gebnis dieser Justiz hinzuweisen, sei die Kostenaufstellung eines bayerischen Gerichlsvollziehers aus der „D. Richterzeitung“ vor getragen, wonach sechs winzige Wechsel von insgesamt 132 Mk. der Uhrmacherkunst. l8l eine Kostenlast von 141 Mk. ergaben. „Was der Schuldner über Gericht, Anwalt und Gerichtsvollzieher sagte, will ich lieber ver schweigen.“ Mit diesen Worten schliesst jener Gerichtsvollzieher seinen Bericht über Zustände, die mit der Ehre der Rechts sprechung nicht vereinbar sind. Wichtiger noch wäre es, zu hören, was der Gläubiger zu solchen Kosten sagt, wenn er durch dieses Verfahren um sein Geld kam und kommen musste; denn jene 132 Mk. Hessen sich zwangsweise, also durch Versteigerung, von einem hartnäckigen Schuldner nur einziehen, wenn Habe vor gefunden wurde, die für den Schuldner etwa 500 Mk. Wert hatte. Der erste deutsche Prozesslehrer, Prof. Dr. Wach in Leipzig, hat uns schon im Jahre 1877 vorausgesagt, dass Bagatellesachen keine Belastung mit nennenswerten Kosten vertragen. Anstatt nun das gebührend zu beachten, wie es das Ausland längst getan hat, liess man die Karre ruhig laufen, genau so, wie beim städtischen Realkredit, und steht jetzt, nachdem sich alles ungeheuer zu gespitzt hat, ratlos unerhörten Zuständen gegenüber. Zwei Gründe erkläien dieses Verhalten: Einmal leidet unter diesen Justiz zuständen bei weitem der selbständige Mittelstand am meisten, der seinen Gläubigern zahlen muss und von seiner Kundschaft nur zu oft im Stiche gelassen wird. Allerdings möchte ich das Inter esse unserer Arbeiterschaft an brauchbaren Justizzuständen auch nicht unterschätzen. Arbeiter können sich zwar ihren Zahlungs pflichten ziemlich leicht entziehen, aber oft genug nur durch an dauernden Stellenwechsel, der wirtschaftlich, vor allem aber moralisch sehr schädlich auf sie einwirkt. Der zweite Grund liegt darin, dass die Geschäftswelt die Justizgesetzgebung aus schliesslich den Juristen überlassen hat, die formal bildschöne Gesetze fertigbrachten, die Wirkung dieser Gesetze auf die Be völkerung aber nicht abzuschätzen verstanden. „Jetzt weicht, jetzt flieht“, lautet alljährlich die Parole, wenn im Reichstage und Landtage über die Justiz gesprochen wird, ohne dass ein sensa tioneller, also meist gleichgültiger Kriminalfall entsteht. Zurück bleiben die Juristen, und von denen kann die Geschäftswelt beim besten Willen hier nichts erwarten. Die Abgeordneten aus Juristen kreisen müssen sich naturgemäss mit den Massnahmen ihrer Vor gesetzten Minister im wesentlichen einverstanden erklären. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die deutschen Justizministerien die Unmasse der Assessoren in die Advokatur abschieben wollen, um ihnen etwas zu Brot zu verhelfen. Selbst die kleinsten Ge richte müssen mit Anwälten besetzt sein. Das bedeutet leider nichts anderes als den Auftrag: „Seht zu, ob Ihr aus den Bagatelle sachen so viel herausholen könnt, dass es notdürftig zum Leben reicht.“ Die Agentur, von der die ausländischen Anwälte reichlich Einkünfte beziehen, hält man noch immer nicht für ganz standes- gemäss, die Schuldenbeitreibung und überhaupt die Bagatellejustiz gilt für eine angemessene rechtsgelehrte Beschäftigung. Gerade, da nicht leider die Advokatur direkt schädlich wirkt, weil solche Bagatellesachen unter der Kostenlast beinahe regelmässig zu sammenbrechen. Die Vollstreckung, die wirtschaftlich natürlich viel erheblicher ist als die ganze Rechtsprechung, wird auf diese Weise in Deutschland so erschwert, dass der Schaden viel grösser ist als der Nutzen des rechtsgelehrten Beistandes. Hier ist, wie allseitig anerkannt wird, sofortige gesetzliche Hilfe dringend nötig, und wenn die Regierung zu allen diesen Fragen andauernd schweigt, so tut sie das nicht aus Gleichgültigkeit, sondern im Gefühle einer gewissen Ohnmacht. Man weiss, dass ohne aus reichende Konzensationen für die Anwälte, die von oben her plan- mässig in die Schuldeneintreibung gedrängt wurden, das Reform werk nicht geschaffen werden kann. Es sind also für diese Reform erhebliche Geldopfer nötig, die sich natürlich später glänzend rentieren würden. Geld liegt aber nie bereit hierfür bei den Mitgliedern des Staates, dem städtischen Mittelstand und der Justiz. Mit Recht empfiehlt deshalb der deutsche Richterbund in der „Richterzeitung“ andauernd den Weg der Selbsthilfe, den man dann auch schon vielfach mit bestem Erfolg beschritten hat. Einziehungs ämter, die man vor 2 Jahren kaum dem Namen nach kannte, schiessen allerorts wie Pilze aus der Erde und werden mit Recht als das gegenwärtig beste Mittel gegen unsere Justizmisere an gesehen. Wir verdanken dem sächsischen Abgeordneten Land gerichtsrat Dr. Mangler, einem begeisterten Mittelstandspolitiker, eine eingehende Darstellung der verschiedensten Einziehungsämter, I 1 1 1 jr
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