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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacher oder Kaufmann?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Selbstkontrolle
- Autor
- Hofrichter, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- BeilageAnzeigen 401
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 407
- ArtikelDer Uhrmachergehilfe als "Arbeiter" 408
- ArtikelDie schädigenden Auswüchse des Leihhausbetriebes und des ... 410
- ArtikelWas der Uhrmacher auf der "Bugra" lernen kann 412
- ArtikelVI. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, ... 413
- ArtikelAnzeigen 415
- ArtikelVon der zweiten deutschen Zinnschau 419
- ArtikelUhrmacher oder Kaufmann? 420
- ArtikelSelbstkontrolle 421
- ArtikelSprechsaal 421
- ArtikelAus der Werkstatt 422
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 423
- ArtikelVerschiedenes 426
- ArtikelAnzeigen 427
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 431
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Allgemeines Journal Konkurrenten, der hat gleich seine Schaufenster elegant aus gestattet und hat viel Reklame gemacht. Da haben denn die Leute — selbst frühere ständige Kunden von mir — bald alles bei ihm gekauft. Diese bittere Erfahrung eines fleissigen und von bestem Willen beseelten Kollegen, den lediglich der Hang am Althergebrachten dem Ruin entgegengeführt hat, mag denen zu denken geben, die da glauben, allem „Modernen“ mit Ver achtung begegnen zu dürfen. g t Selbstkontrolle. Von A. Hofrichter in Zürich. [Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.) Mit grossem Interesse las ich seinerzeit die Ausführungen des Kollegen Frank. Er trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er erklärt, wie das ängstliche Hüten von geschäftlichen Angelegen heiten vor den Angestellten, das übertriebene Autoritätsgefühl, die Schranken zu schroff, zu drückend ziehend, beim Angestellten eine feindliche Haltung erzeugt. Herr Frank betont auch treffend, wie so oft durch die Mitarbeiterschaft ein sonst gut veranlagter Gehilfe verhetzt wird und so ein „Sichnähertreten“ ausschliesst! Warum lässt sich aber ein erwachsener Gehilfe überhaupt verhetzen? Warum, auf dieses Wort lege ich die Betonung, gibt es überhaupt so viele Arbeitgeber, die ihre Angestellten so gar nicht zu behandeln wissen? — Einfach, weil auf beiden Seiten die Selbstkontrolle fehlt. Ihre Bedeutung ist so gross, dass ich behaupten darf, wer sie sich angeeignet, wird sich tatsächlich bald selbst nicht wiedererkennen; eine solche Wandlung im eigenen Charakter vermag sie hervorzubringen. Jeder Gerechtigkeitsliebende wird zugeben, dass es Augen blicke gibt, in denen er durch die Tat eines Mitmenschen er bittert wurde, die er selbst noch kurz zuvor für ganz gerecht gehalten. Es fehlte hier eben an Selbstkontrolle! Sie ist es, die uns alle hässlichen Leidenschaften nicht nur an anderen, sondern auch an uns selbst im richtigen Lichte zeigt. Sie lehrt uns z. B. erkennen, dass der Neid, diese Triebfeder mancher schlechten Handlungen, sich, durch sie kontrolliert, in segensreiche Willens kraft umwandelt, indem wir erkennen, dass die Ursache unseres Neides eben durch Fähigkeiten oder besondere Anstrengungen uns überflügelte; sie spornt uns an zum Wetteifer! Selbstkontrolle ist eine Sandowsche Hantel für den Geist, ihr Anwendungsprodukt ist Willenskraft! Ist denn Selbstkontrolle so schwer zu üben, dass wir ihr so selten begegnen? Wie bei allen Dingen, liegt es auch hier nur an der Methode, sie zu erlernen. Wer meine Ausführungen be griffen und beherzigt hat, dem rate ich, mit der Ueberwindung des Aergers anzufangen, denn er ist es, der am häufigsten unser Gleichgewicht stört. Unkontrolliert verwandelt er sich bald in Jähzorn, der uns wiederum zu Handlungen und Aeusserungen hinreisst, die wir bei ruhiger Ueberlegung uns selbst nie zu getraut hätten. Suche Dich, lieber Leser, nach solch einem über- standenen Zornausbruch selbst zu sehen; suche Dir den Tonfall Deiner Stimme ins Ohr zurückzurufen! Jetzt frage Dich: gefällst Du Dir so? Deine innere Stimme wird Dir sagen, dass Du in jenem Moment eine unwürdige, hässliche Rolle gespielt! Diese Erkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Präge Dir fest ein, dass die Ursache Deines Aergers nicht schlecht, sondern unwissend ist, so wie Du es noch vor kurzem warst. Auch jener Angestellte, der Dich offenbar absichtlich ärgert, ist nicht schlecht, sondern durch Deine eigene falsche Behandlung, die Du jetzt bald erkennen wirst, nur auf falsche Bahn geleitet. Es lohnt sich der Mühe, ihn ins rechte Gleis zu bringen. Hat nicht schon oft ein Zuchthaussträfling einen ertrinkenden Mitmenschen mit eigener Lebensgefahr gerettet, während derjenige „Gerechte“, der soeben noch mit Verachtung auf diesen „Elenden“ herab schaute, mutlos dabeistand? Bewies jener nicht durch seine Tat auch edle Triebe, als dass man ihn einfach als etwas „Böses“ verachtet? ! Erwecke in Dir selbst und Deiner Umgebung das Edle, und es wird Dir reichen Lohn bringen! Willst Du also ernstlich Deinen Zorn bemeistern, so wisse, der Uhrmacherkunst. 221 dass vor allem die Atemkontrolle mit dazu gehört. Die Redens art: „Der Zorn erstickt mich,“ ist durchaus wörtlich zu nehmen. Suchst Du dem Entstehen des Zornes nachzuspüren, so findest Du bald, dass er tatsächlich durch momentanes Atemaussetzen einsetzt. Dadurch wird im Blut eine Stauung von Giftstoffen er zeugt, die dann die Atmung immer mehr erschweren und die Ansammlung dieser Stoffe begünstigt. Diese Stoffe vergiften dann auch gewissermassen jeden unserer Gedanken und lösen so aU(, h »giftige“ Handlungen aus. Kennst Du also die Ursache des Zornes, so hast Du auch die Mittel zu seiner Bekämpfung. Ge wöhne Dich daran, wenn Du den Aerger in die Kehle steigen fühlst, ihn durch ein paar recht tiefe Atemzüge zu bekämpfen. Du wirst es deutlich fühlen, wie Dir dadurch eine Blutwelle in Herz und Gehirn getrieben wird, die die rechten Gedanken mit bringt. Jetzt, nachdem ich Dir den Vorgang erklärt habe, wirst und musst Du es versuchen, wenn Du Dich nicht vor Dir selbst schämen willst. Anfangs wirst Du immer wieder noch Rückfälle erleben, aber wenn Du den Willen hast, Meister zu werden, so brauchst Du Dich ihrer nicht schämen. Bald wirst Du ein- sehen, dass die an vielen Menschen bewunderte Kaltblütigkeit nichts weiter ist als Atemkontrolle. Durch sie wird nicht nur Aerger, sondern auch Furcht, Sorgen und alle anderen schäd lichen Einflüsse bemeistert. Du wirst die Kunst der Atem-, der Selbstkontrolle bald beherrschen, und sie wird auch segensreich auf Deine Umgebung wirken. Statt zankend und schimpfend, wird sie sich erklärend und aufmunternd äussern. und wo Du früher nichts als „Pech“ und „Aerger“ zu finden glaubtest, wird Dir die Selbstkontrolle Erfolg und Befriedigung bringen; über haupt eine ganz andere Lebensfreude erwecken! Guten Erfolg! Sprechsaal. In dieser Rubrik rlumen wir unsera geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthalt sich jeder Beeinflussung Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Zulassung zur Meisterprüfung und Anleitung von Lehrlingen. In weiten Kreisen des Handwerks ist die Ansicht verbreitet, dass Gesuche um Verleihung der Befugnis zur weiteren Anleitung von Lehrlingen jetzt nicht mehr berücksichtigt werden können, und dass dieses Recht nur noch durch das Bestehen der Meister prüfung erlangt werden kann. Diese Auffassung ist unzu treffend. Eine Frist, bis zu der der Antrag auf Weiterverleihung der Anleitungsbefugnis gestellt werden muss, ist nicht be stimmt worden. Die hier massgebende Bestimmung lautet: „Personen, die am 1. Oktober 1908 nach den bis dahin geltenden Bestimmungen zur Anleitung von Lehrlingen im Handwerk be fugt sind, dürfen die zu diesem Zeitpunkte bereits in das Lehr- verhältnis eingetretenen Lehrlinge auslehren. Die weitere Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ist ihnen auf ihren Antrag von der unteren Verwaltungsbehörde zu verleihen, wenn sie beim Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens 5 Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen im Uhrmacherhand werk tätig gewesen sind. Im anderen Falle kann sie ihnen von der unteren Verwaltungsbehörde verliehen werden.“ Es ist also Vorschrift, dass an Personen nach dem 1. Oktober 1908 nach den bis dahin geltenden Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis zur weiteren Anleitung von Lehr lingen verliehen werden muss. Sie haben also ein Anrecht auf die Befugnis; wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen, so kann ihnen die Anleitungsbefugnis auf Antrag verliehen werden. Es ist mit keinem Wort in der Bestimmung gesagt, dass ein solcher Antrag bis zum 1. Oktober 1913 gestellt sein muss. Eine derartige Vorschrift würde auch eine nicht zu rechtfertigende Härte für die betreffenden Handwerker bedeuten. Es geht also hieraus hervor, dass der Antrag auf Verleihung der Befugnis zur weiteren Anleitung von Lehrlingen auch nach dem 1. Oktober 1913 gestellt werden kann. E. Mühlenhoflf, Gröningen.
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