Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- BeilageAnzeigen 437
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 445
- ArtikelDas Kammergericht gegen die Versandhäuser 446
- ArtikelEinwickelpapier mit poetischem Aufdruck 447
- ArtikelBericht über den 23. Verbandstag in Harzburg des Verbandes ... 448
- ArtikelZifferblätter mit einem Zeiger 451
- ArtikelAus der Werkstatt 451
- ArtikelSprechsaal 452
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 452
- ArtikelAnzeigen 453
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 457
- ArtikelVerschiedenes 459
- ArtikelPatentbericht 464
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 464
- ArtikelAnzeigen 465
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 471
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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234 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 15 entsprechen, genau unter den betreffenden Einsatz der oberen Backe zu stehen kommen, ln der Figur ist z. B. die Zange für die Carrure einer scharfkantigen Kavalieruhr eingestellt. Die obere Backe sowohl wie die verschiedenen Einsätze sind in ihren Dimensionen so gehalten, dass sie in die kleinsten Gehäuse hinein-, wie auch zu den äussersten Scharnierwinkeln kommen, und Beulen aus Glasrändern nahe beim Scharnier lassen sich spielend entfernen, ohne ein etwa sehr festsitzendes Glas zu be schädigen. Die Einsätze 2 bis 6 sind für die Carrure bestimmt. Mit 7 kann man niedergedrückte Carrureränder wieder heben, während der runde Einsatz 8 mit seiner kaum merklich gewölbten Seitenansicht der Einsätze 3 4 5 6 7 Frontansicht der Einsätze Stirnfläche jeden kleinen Druck aus der Fläche des Gehäusebodens entfernt. Bei ganz schwachen, glattpolierten Goldgehäusen setzt man zu diesem Zweck den ebenfalls flachpolierten Stahlambos 9 ein. Stellt man den oberen Einsatz vermittelst der nach rück wärts gerichteten kleinen Flügelschraube in der Richtung der Rille d des Holzambosses ein, so kann man mit Leichtigkeit auch unmittelbar beim Scharnier liegende Beulen aus Carrure oder Bodenrändern von Savonnettegehäusen entfernen, indem die jetzt seitwärts gerichtete Zange durch die Deckel nicht im mindesten gehindert wird, so dass sie ein wirkliches Universalwerkzeug darstellt. Sprechsaal. In dieser Rubrik rluraen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthalt sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Zur Leihhausfrage! Ueber „die schädigenden Auswüchse des Leihhausbetriebes und des Pfandscheinhandels“ hat Nr. 14 des „Journals“ das vorzügliche Referat des Herrn Kollegen Babos und unter den Vereinsnactmchten ein Resume des Herrn Kollegen Lechner gebracht. Beide Herren beleuchten klar die im „städtischen“ Leihhausbetriebe in München herrschenden Missstände — nur wird es Fernstehenden unverständlich sein, wie und warum eine zu hohe Belehnung, namentlich von Uhrenpfändern, stattfinden kann, und möchte nach dieser Seite noch eine kleine Ergänzung am Platze sein. Die Leihhäuser sind magistratische Betriebe, stehen unter einem hochbesoldeten Direktor als Vorstand des umfangreichen Bureaubetriebes, bedienen sich aber für den verantwortlichsten Teil ihrer Tätigkeit, d. i. der Einschätzung, einer Anzahl von Persönlichkeiten, die nicht fest angestellt, sondern nur auf per sönlichem Dienstvertrag gegen Tagegelder ihren Dienst ausüben — das sind die sogen. „Leihhausschätzer“. Dieselben haben das finanzielle Risiko zu tragen; wenn ein Pfand nicht ausgelöst wird und bei der Versteigerung nicht die Belehnungssumme erbringt, so geht das Pfand in das Eigentum des Schätzers über und er hat der Anstalt den vollen Betrag in bar zu ersetzen. Dem Magistrat als Unternehmer kann es nur angenehm sein, wenn Pfänder recht hoch belehnt werden, denn dann gibt es auch hohe Zinsen und hohe Kosten, welche die tatsächlich vorzügliche Renta bilität des Instituts herbeiführen. Darum sind die Schätzer für unsere Stadtverwaltung auch ein „Rühr mich nicht an“. Wenn das Risiko der „Schätzer“ wirklich so gross wäre, als es nach dem Angeführten scheint, so wäre das wohl begreiflich und der durch ihre Tätigkeit erwachsende Schaden auch in Grenzen — aber! Es arbeiten auch noch eine zweite Klasse von Nicht angestellten bei Erledigung des Schätzungsgeschäftes mit, und diese heissen „Pfandvermittler“. Will man einen Gegenstand möglichst hoch zur Belehnung bringen, so muss man sich seiner bedienen. Der Pfandvermittler hat ein Interesse an der hohen Belehnung der Pfänder, denn je höher die Belehnungssumme, desto grösser seine Gebühr, die er vom Pfandgeber erhält. Diesem zahlt er in der Regel schon vor der Versetzung im Leihhaus den von ihm für gut gehaltenen Betrag aus und empfängt vom Leihhausschätzer die ausgelegte Summe anstandslos ausbezahlt, weil er nunmehr dem Leihhausschätzer für Eingang der Belehnungssumme durch seine Kaution (bis 5000 Mk.) gutsteht! Weitere Ausführungen erübrigen sich wohl. Man kann es uns Uhrmachern wohl nicht verargen, wenn wir für die „Pfandvermittler“ gar nicht ein genommen sind, sondern dringend wünschen, es möchte dieses Zwischenglied, das ja früher auch nicht bestand, wieder aus geschaltet werden, da deren Tätigkeit sich auch bei geordneter Führung ihrer Bücher (man denke an die willkürlich gewählten Namen!) nicht so überwachen lässt, wie jene der unter den Augen des Direktors beschäftigten Schätzer. Eine Begünsti gung professioneller Pfandscheinschieber wäre in letzterem Falle nicht so leicht gemacht. Es ist darum wohl als sicher an zunehmen, dass der Uhrmachermeisterverein München auch dem „Geschäftsbetriebe der Pfandvermittler“ in der beabsichtigten Denkschrift volle Aufmerksamkeit widmet, wie dies auch in der Diskussion bereits geschehen. Leider Hessen auch die Berichte der Tagespresse, wie andere, diesen Kernpunkt vermissen! Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Uhrmacherverband „Norden“. Einladung zum IV. Verbandstag in Heide am Sonntag, den 9., und Montag, den 10. August. Wir gestatten uns, alle Kollegen des „Nordens“ zum Besuche unseres IV. Verbandstages in Heide einzuladen. Die grosse Teilnahme der Kollegen an früheren Tagungen beweist uns, wie wichtig es ist, alljährlich unserem Berufe durch die Zusammenkünfte im „Norden“ unseres Vaterlandes, einige Tage zu opfern, um unserem Stande zu dienen und die Pflege eines kollegialen Geistes unter uns zu fördern. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat der Verband gezeigt, welche Erfolge durch einen engen Zusammenschluss erzielt werden können. Erfreuen wir uns daher unserer jungen Organisation und bauen sie weiter aus. Wo Trusts und Syndikate sich um uns heranbilden, den Wohl stand ihrer Angehörigen zu heben, dürfen wir Uhrmacher nicht in lauer Gleichgültigkeit beharren und die Dinge über uns ergehen lassen wie sie kommen, sondern wir müssen durch Tatkraft und Wollen zu sohaffen suchen, was noch im Fernen schwebt: „Eins uns fühlen mit allen, um dadurch unser schönes Kunstgewerbe und das Ansehen unseres Standes zu fördern“. Stehe darum niemand abseits, sondern „Auf nach Heide“ am 9. und 10. August! In diesem Sinne wollen wir uns begrüssen! Der Vorstand des Uhrmaeherverbandes „Norden“. Ernst Sackmann. W. Finder. H. Werdo. Ch. Jacobsen. Sonntag, den 9. August. Ab 8 Uhr: Empfang der eintreffenden Kollegen. (Es wird gebeten, das Verbandsabzeichen anzulegen.) Bis 12 Uhr: Spaziergänge durch die Stadt, Besichtigung des Claus Groth- Hauses usw. Im „Kaisersaal“ Ausstellung der Arbeiten der Uhrmacher - schule zu Altona. Ausserdem die neue Hamburger Reklameuhr. Ferner haben die Heider Kollegen eine Ausstellung elektrischer Uhren ver anstaltet, auf die wir ganz besonders hinweisen. lD/ü bis 12 1 / 2 Uhr: Gesamtvorstandssitzung. 1 Uhr: zwangloses Mittagessen im „Kaisersaal“. 2 Uhr: pünktlich, Beginn der Verhandlungen im „Kaisersaal“. Zur Beachtung. 89" Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 16 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 6. August erbeten. 1
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