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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- BeilageAnzeigen 437
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 445
- ArtikelDas Kammergericht gegen die Versandhäuser 446
- ArtikelEinwickelpapier mit poetischem Aufdruck 447
- ArtikelBericht über den 23. Verbandstag in Harzburg des Verbandes ... 448
- ArtikelZifferblätter mit einem Zeiger 451
- ArtikelAus der Werkstatt 451
- ArtikelSprechsaal 452
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 452
- ArtikelAnzeigen 453
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 457
- ArtikelVerschiedenes 459
- ArtikelPatentbericht 464
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 464
- ArtikelAnzeigen 465
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 471
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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242 Allgemeines Journal der Uhrmacherkanst. Nr. 15 von Photographien zu, die mittels eines der Photographie ähnlichen Ver fahrens hergestellt seien. Einer der gesetzlich zulässigen Fälle der Verviel fältigung ohne Zustimmung des Urhebers liege hier nicht vor. Wenn Hemmers auch bezüglich der Herstellung des Katalogs alles Nähere seinem Geschäfts führer überlassen habe, so sei er doch für die UrheberrechtBverletzung um deswillen verantwortlich, weil er nachweisbar vom Missbrauch der Schroth- schen Katalogillustrationen Kenntnis hatte. Seine Behauptung, er habe der artige Abbildungen, wie sie überall gang und gäbe seien, für schutzlos und nachdruckfrei gehalten, dürfe als irrelevanter Irrtum über die Strafrechts- bestimmungen des Kunstschutzgesetzes keine Beachtung finden. Eine Ein willigung des Berechtigten sei nicht gegeben. Somit habe Hemmers vor sätzlich gehandelt. Gewerbsmässigkeit liege darin, dass er mit der Verbreitung des Katalogs geschäftliche Zwecke verfolgte. Die Strafe wurde gering be messen, weil Hemmers’ Motiv kein unlauteres Vorhaben, sondern lediglich Bequemlichkeit und Unlust, eigene Photographien in genügender Anzahl zu beschaffen, gewesen war. Die Bevision des Hemmers, die behauptete, dass nur ein entschuldbarer Tatsachenirrtum vorliege und dass die fraglichen Ab bildungen nicht sohutzberechtigt seien, hat das Reichsgericht auf Anttag des Reichsanwalts als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen: 5 D, 375/14.) sk. Vorsicht beim Unterschreiben von Versicherungsanträgen! Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 3. April d. J. (Nachdruck auch im Austug verboten.) ln einem Uhren- und Goldwarengesohäft in H. war nachts ein gebrochen und für 1226 Mk. an Waren gestohlen worden. Der Geschäfts inhaber, der gegen Einbruch versichert war, verlangte von der Versicherungs gesellschaft Ersatz des Schadens. Diese aber lehnte jede Ersatzpfiioht ab, weil ihr jetzt zur Kenntnis gekommen sei, dass die Erklärung in dem Ver sicherungsanträge es sei vorher in dem Gesohäft noch nicht eingebroohen ge wesen, der Wahrheit zuwider sei. Denn in Wirklichkeit sei kurz vor Abschluss dieses Versicherungsantrages ein Einbruch erfolgt. Hätte sie dies gewusst, so hätte sie den Versicherungsvertrag, der wegen arglistiger Täuschung nichtig sei, nicht abgeschlossen. Der Geschäftsinhaber erwiderte darauf, dass der Versicherungsagent L , der bei der Gesellschaft fest angestellt sei, die einzelnen Fragen des Versicherungsantrages beantwortet und er ihn nur unterschrieben habe. Zu dieser Ausfüllung des Antrages habe er dem L. die Vollmacht ge geben. Der Agent L., der übrigens von dem früheren Einbruch gewusst habe, sei aber als Vertreter der Versicherungsgesellschaft aufzufassen und infolge dessen sei die Gesellschaft für die unrichtige Ausfüllung des Versicherungs antrages 'verantwortlich. Das Landgericht Hannover und das Ober landesgericht Celle erklärten jedoch den Vertrag für nichtig und wiesen die Klage ab. Der Agent einer Versicherung trete als Bevollmächtigter des Versicherungsnehmers auf, er schliesse nicht als Vertreter beider Parteien ein Rechtsgeschäft ab. Möge auoh L. festangestellter Agent der Gesellschaft gewesen sein, bei Abschluss des Versicherungsvertrages habe er als Vertreter des Klägers gebandelt, so dass schon um dessen Willen seine Kenntnis des wahren Sachverhaltes der beklagten Gesellschaft nicht schaden könne. Es sei ferner gleichgültig, ob der Kläger von der falschen Ausfüllung des Antrages durch L. Kenntnis gehabt habe. Das Gericht hielt schliesslich durch die Be weisaufnahme für erwiesen, dass die beklagte Gesellschaft erst nach dem Ein bruch Kenntnis von der falsohen Ausfüllung des Versicherungsantrages erhalten habe. (Aktenzeichen: 6U, 179/13.) sk. Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83a. 36890. Uhrwerk für Stand- und ähnliche Uhren. Fabrique des montres Zenith, successeur de Fabriques des montres Zenith, Georges Favre-Jacot & Co., Locle (Schweiz); Vertr.: G. Dedreux, A. Weickmann und Dipl.- Ing. H. Kauffmann, Pat.-Anwälte, München. 14. 7. 13. 83a. 64841. Zifferblatt für 24 Stundenteilung mit beweglicher ZifFernscheibe. Max von Heising, Mülheim a. Rh., Augustastr. 20. 30. 12. 13. 83a. 11792. Uhr mit Ansagewerk. Jenö Viräg, Budapest; Vertr.: Fritz Dannert, Pat.-Anw., Berlin NW. 52. 25. 6. 13. 83a. 12035. Uhr mit ADsagewerk; Zus. z. Anm. 11792. Jenö Viräg, Buda pest; Vertr.: Fritz Dannert, Pat.-Anw., Berlin NW. 52. 4. 10. 13. 83 b. 73500. Kontaktanordnung für Uhren mit elektrischem Aufzug. Fried. Ernst Benzing, Schwenningen a. N. 7. 8. 13. 83b. 19921. Anordnung von Kontaktvorrichtungen für das selbsttätige Ein stellen von Uhren. Elektrische Normaluhr, G. m. b. H., Leipzig. 20. 12. 13. 83b. 40401. Uhrwerk mit elektrischem Aufzug. Societe Clerc & Cie., Paris; Vertr.: R. Deissler, Dr. G. Döllner, M. Seiler und E. Maemecke, Pat.-An wälte, Berlin SW. 61. 27. 10. 13. Frankreich 21. 11. 12. 83 b. 45980. Selbsttätige Regelungsvorrichtung der Amplitude des Taktgebers von elektrischen Uhren, insbesondere Pendeluhren. Eugen Schreiber, Bismarckstr. 17, und Albert Lotz, Zietenstr. 40, Schwenningen i. Wttbg. 24. 1. 14. 83a. 11860. Schlaguhr mit phonographischem Zeitruf- und Spielwerk. Ver einigte Freiburger Uhrenfabriken, Akt.-Ges. inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 28. 7. 13. 83 b. 24123. Vorrichtung zum Angeben der Zeit in Blinkziffern. A. B. Carter & Co., G. m. b. H., Berlin. 24. 11. 13. b) Patenterteilungen. 83a. 276247. Pendellagerung. Bernhard Krone, Hannover, Calenberger Strasse 23. 10. 6. 13. 83 a. 276655. Gongschutz für Uhren. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. Neckar. 9. 11. 13. 83 b 276706. Kontaktanordnung für Uhren mit elektrischem Aufzug. Fried. Ernst Benzing, Schwenningen a. N. 10. 9. 13. 54g. 277168. Bewegliches Schaufensterhängewerk, insbesondere für Vor führung von Waren. A. Vollmer, Uhrmacher, Schlangen i. Lippe.. c) Gebrauchsmuster. 83a. 606703. Vorrichtung zum Vor- und Rückwärtsstellen der Zeiger des Gehwerks und des Weckers einer Weckeruhr. Adolf Purrmann, Köln a. Rhein, Marsilstein 6. 8. 5. 14. 83a. 606734. Schutzgehäuse für Taschenuhren. Johann Krüger, München, Schleissheimer Strasse 41. 23. 5. 14. 83 a. 607201. Standuhr in Automobilkühlerform. Theodor Friesinger, Pforz heim, Luitgardstr. 3. 26. 5. 14. 83 a. 607678. Uhrständer mit Uhr nach Art eines Globushalters. Johann Jäckle, Schwenningen a. N. 29. 5 14. 83a. 608068. Wecker mit Leuchtvorriehtung. Johann Scheidig, Rosenheim, Bayern. 28. 5. 14. 83 a. 608382. Pendelfederantrieb für Federkrafthemmungen. Karl Reubold, Hannover-Linden, Posthornstr. 29. 2. 6. 14. 83a. 608606. Standuhr in Automobilreifenform. Theodor Friesinger, Pforz heim, Luitgardstr. 3, 2. 6. 14. 83 a. 608622. Gesperre für Federhausräder. Gustav Laging, Hannover, Langestr. 6. 5. 6. 14. ( 83a 608781. Weckeruhr mit Musikwerk. Friedrich Mauthe, G.m.b.H., Schwenningen a. M. 5. 6. 14. 83 a. 608782. Tischuhr mit Trumpfmarkierung für Kartenspiele. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen a. M. 5. 6. 14. 83a. 608783. Vorrichtung zum Sichern der Weckerzeigerwelle gegen Ver drehung bei Weckeruhren. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen а. M. 5. 6. 14. 83 a. 608785. Uhrgehäuse mit Rundglasecken. Vereinigte Freiburger Uhren fabriken, Akt.-Ges , inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 5. 6.14. 83a. 608786. Uhrgehäuse mit Hohlglasecken. Vereinigte Freiburger Uhren fabriken, Akt.-Ges, inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 6. 6. 14. 83a. 608892. Lagerung der Unruhe in den Taschenuhren. Simon Bachner, Warschau, Russl.; Vertr.: Marta Baer, geb. Block, Breslau, Opitzstr. 57. б. 2. 14. 83a. 609551. Sicherheitsuhrenkapsel. Josef Duda, Leubus. 27. 5. 14. Briefkasten and Rechtsauskünfte. Herrn G. M. in S. Auswanderungslustiger. Sie sohreiben, es dauere Ihnen zu lange mit dem „Im-Lande-bleiben und sich redlich nähren“, ehe Sie es zu etwas bringen können. Das können wir Ihnen ganz gut naoh- fühlen, aber es geht so ziemlich allen Uhrmachern so, und sie müssen es sich gefallen lassen. Ob Sie im Auslande bessere Früchte ernten werden, steht dahin; möglich ist es schon, doch nicht ohne Anpassung an ganz gerissene gesohäftliche Methoden. Mit „Arbeit“ allein werden Sie es nicht schaffen, denn wo auoh die Löhne oder die Arbeitspreise besser sind, werden sie meist durch die höheren Kosten der Lebenshaltung ausgeglichen, und wo nicht, müssen Sie eine Menge Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen, die im Klima, den politischen oder allgemein kulturellen oder anderen Verhältnissen liegen, worüber Sie wieder Grund haben werden, unzufrieden zu sein. Das oben angezogene Sprichwort hat schon eine Menge Wahres an sioh, aber wir wollen Ihnen um Gottes willen Ihren Plan nicht ausreden. Bloss den überschwäng lichen Optimismus, der wohl ein Vorrecht der Jugend ist, aber um so schwerer die Enttäuschung fühlen lässt, möchten wir etwas dämpfen, um Sie vor letzterer und vor Uebereilung zu bewahren. Da Sie uns den Staat nicht nennen, sondern nur von Südamerika reden, wo sehr verschiedene Verhältnisse herrschen, und da Sie auch über die Fachverhältnisse nichts wissen wollen, so empfehlen wir Ihnen, sioh an die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer in Berlin zu wenden, was Ihnen ja leicht persönlich möglich ist. Sie erhalten dort authentische Auskunft über jedes in Frage kommende Land, dessen klimatische Verhältnisse, hygienische Einrichtungen, Lebensunterhalt, ge setzliche Bestimmungen, Erwerbs- und Anstellungsbedingungen, allgemeine Aussichten usw. Sollten Sie es sioh infolge dieser Auskunft noch anders überlegen und etwa nach den deutschen Kolonien wollen, so empfehlen wir Ihnen, sich zu gleichem Zwecke an die „Zentralstelle des Hamburgischen Kolonialinstituts“ zu wenden. Sprachkenntnisse, in Englisch besonders, werden Ihnen im Auslande sehr von Nutzen sein. Redaktionsschluss fflr Nr. 161 Textteil I Inseratenteil 8. August, vormittags 8 Uhr. | 12. August, mittags 1 Uhr. Unsere verehrliohen Inserenten bitten wir, Aendernngen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil sohon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nichtmehr berücksichtigen Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S. ( Mühlweg 19. Druck und Verlag ven Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S. 1
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