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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- BeilageAnzeigen 523
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 527
- ArtikelEiniges über die neuen Notstandsgesetze 528
- ArtikelDer Krieg und die Lage der Uhrenindustrie in der Schweiz 530
- ArtikelFolgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung 531
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 531
- ArtikelAus dem Kriegs-Merkblatt für den Rechtsverkehr im Geschäftsleben 532
- ArtikelVerschiedenes 533
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 534
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 534
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 534
- ArtikelAnzeigen 535
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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274 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19 Belgien ist schon abgesperrt. Es gibt nur noch den Fluchtweg nach England.“ Die belgischen Kollegen steuerten sofort Geld zusammen, damit die aus ländischen Teilnehmer reisen konnten. Der Zug nach Ostende hatte aber, weil er die Militärzüge passieren lassen musste, unterwegs viel Aufenthalt; das englische Schiff wurde nicht mehr erreicht. Sie erreichten dann, zum Teil unter grossen Gefahren, Antwerpen und schliesslich die Niederlande, wo sie in Sicherheit waren. Kleine Gesehäftsnachrickten. Biel (Kanton Bern). Die Firma A. Lassueur-Beer, L'hrenfabrikation, hat das Geschäftslokal nach Neuhausstrasse 14 verlegt. Sie erteilte Prokura an Lisa Lassueur-Beer, Ehefrau des Firmainhabers in Biel. Frankfurt a. M. Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt, vormals Roessler, in Frankfurt a. M. Die Gesellschaft teilt auf Anfrage mit, dass sich unter den jetzigen Verhältnissen Genaues über die Weiterentwicklung des allgemeinen Geschäfts nichts sagen lasse. Bei ihren Geschäften sei die Ge sellschaft in hervorragender Weise auf den Ausfuhrhandel angewiesen, da er ja vorläufig tatsächlich stillgelegt ist. Die Edelmetallgeschäfte sind dagegen in letzter Zeit besonders lebhaft gewesen, und insbesondere habe die Gesell schaft auch Vereinbarungen mit der Reichsregierung getroffen, die besonderen Wert auf die Anlieferung von Edelmetallen legen muss. Bei allen ihren Verfügungen werde die Gesellschaft selbstverständlich dafür Sorge trageD, dass die Interessen ihrer Aktionäre in weitgehender Weise gewahrt bleiben. Karlsruhe (Baden). C. Reinholdt Sohn, Inhaber Harry Koch, Karls ruhe, Uhrmacher, Kaiserstrasse 161. Die Firma wurde geändert in C. Reinholdt Sohn, Inhaber Heinrich Koch, und der Name des Inhabers in Edmund Heinrich Adolf Theodor Koch. Schramberg. Laut einer Nachricht der „Sehramberger Zeitung“ wurde die Filiale der Gebrüder Junghans A.-G. io Paris gleich in den ersten Tagen des Kriegsausbruches vom französischen Pöbel grösstenteils zerstört und aus geraubt. Der Schaden ist sehr gross und beläuft sich in die Zehntausende. Schramberg. In der am 15. September stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der Uhrenfabriken Gebrüder Junghans A.-G., Schram- berg, waren 5690 Aktien vertreten. Die Anträge des Aufsichtsrats und Vor stands wurden gegen 54 Stimmen, welche für eine Zahlung von 4 Proz. Divi dende eintrateu, genehmigt. Eine Dividende kommt dementsprechend vorerst nicht zur Verteilung, sondern es werden vom Geschäftsgewinn lediglich 46961,15 Mk. dem ordentlichen Reservefonds zugewiesen, 16000 Mk. für Remunerationen und für den Beamtenunterstützungsfonds verwendet und 120376,28 Mk. auf neue Rechnung vorgetragen. Der Rest des Reingewinnes mit 874452,35 Mk. wird einer Kriegsreserve überwiesen und Aufsichtsrat und Vorstand ermächtigt, in einem ihnen geeignet erscheinenden Zeitpunkt aus derselben eine Dividende bis zu 8 Proz. und eine der Dividende entsprechende Tantieme auszubezahlen und den eventuell verbleibenden Rest einem Reserve konto zu überweisen. GeschiiftseröffnungeD. Grüuefeld, Kreis Osthavelland. Otto Fuchs hat sich als Uhrmacher niedergelassen. Geschäftsveränderungen. Schneidemühl. Emil Just hat sein Uhren- und Goldwarengeschäft von Posener Strasse 24 nach Posener Strasse 6 verlegt. Personalien: Reichenberg, Böhmen. Dieser Tage feierte Herr Ignaz Lug, Uhrmachermeister, hier, Schlossgasse, sein 40jähriges Geschäfts jubiläum. Gestorben: Herr Uhrmachermeister August Stephanus Hansen in Altona. — Herr Heinrich Heuschmann, früher Uhrmachermeister, in Bayreuth. Briefkasten und Bechtsanskünfte. Herrn G. B. in B. Versäumte Rügefrist. Sie haben Gelegenheit gehabt, einen Posten Grossuhren billig zu kaufen, packten dieselben aber bei ibrer Ankunft nicht aus dem Papier, sondern hängten sie so auf Ihr Reserve lager, wie sie der Kiste entnommen wurden. Da es sich infolge der Kriegs wirren nioht nötig machte, Ersatz für verkaufte Ware herbeizuholen, hingen die verpackten Uhren in guter Ruh. Nun haben Sie aber doch eine und die andere hergeholt und dabei zu Ihrem Erstaunen bemerkt, dass sie „an allen Ecken und Enden fehlerhaft“ waren. Ein Brief an die liefernde Firma halte nur eine Abweisung zur Folge, mit dem Bemerken, nach so langer Zeit hätte diese keine Garantie, dass die Fehler nicht erst bei Ihnen darangekommen seien. — Wir können Ihnen nur, wenn auch mit Bedauern, mitteilen, dass Sie den Schaden allein zu iragen haben werden, da Sie die Frist für die Mängelrüge verstreichen Hessen, was übrigens ein Fehler ist, den sioh viele Uhrmacher zuschulden kommen lassen und den sie bei Firmen, die nicht ent gegenkommend sein wollen, auch immer bezahlen müssen. Sie müssen die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft untersuchen, und wenn Sie einen Mangel fanden, dem Verkäufer ebenso unverzüglich davon Mitteilung machen, andern falls die Ware als in Ordnung befunden und genehmigt galt. Da Sie die Ware gar nicht untersucht haben, ist es auch gleichgültig, ob es sieh um solche Fehler handelt, die vielleicht bei der Untersuchung nicht erkennbar gewesen wären, mit welohem Einwande Sie sonst durchkommen würden. Ein arglistiges Verschweigen der Fehler werden Sie dem Verkäufer wohl auch nicht beweisen können; also bleibt nur übrig, die Uhren zu behalten und zu bezahlen. Herrn G. B. in F. Kauf eines alten Geschäfts. Sie haben sioh etabliert, indem Sie ein altes Geschäft kauften, von dem Sie wussten, dass es unter dem. Vorgänger nicht mehr viel zu bedeuten hatte. Im Vertrauen auf Ihre junge Kraft und Tüchtigkeit dachten Sie, es wieder hoehbringen zu können, welcher Erfolg Ihnen aber bis heute versagt blieb. Sie fragen nun, woran das liegen könne und was Sie tun können, es zu beleben. Zu letzterem ist der Zeitpunkt vielleicht so ungünstig, wie möglich, aber es wird ja wieder anders werden, so dass Ihnen unser Rat noch Nutzen bringen kann. Haben Sie vor allen Dingen dem Publikum wissen lassen, dass an Stelle des früheren, von ihm nicht beachteten Inhabers eine neue Kraft getreten ist? Das konnten Sie durch Inserate machen, aber ganz besonders deutlich durch dringende Sorgfalt für Ihr Schaufenster und durch Verbesserung des äusseren Eindruckes des Geschäfts. Sie werden schon bemerken, dass die verwitterten Türpfosten und Schaufensterrahmen, das Firmenschild und die Strassenuhr dringend einer Auffrischung bedurften, wenn nicht gar für den Eindruck auf die Gedanken des Publikums ein Umbau des Schaufensters nötig ist. Lassen Sie das Bild Ihrer Ladenfront und des Schaufensters aussen und innen ein völlig verändertes sein, natürlich ein so zugkräftiges, wie irgend möglich. Prüfen Sie, ob die Lage des Ladens so günstig ist, dass sie eine Belebung des Geschäfts mit der von Ihnen erwünschten Geschwindigkeit zulässt, und ob Sie auch die richtigen Muster und Preislagen haben, die den Wünschen des Publikums entsprechen. Versuchen Sie es eventuell mit Prospekten und Zirkularen, denen Ihr Warenlager natürlich entsprechend geartet sein muss. Bedienen Sie vor allen Dingen Ihre Kunden preiswert und gut, halten Sie Wort, seien Sie höflich und gehen Sie auch aus dem Hause, so lange es nötig ist, Fühlung mit dem Publikum zu gewinnen. Herrn A. S. in L. Annahmeverweigerung. Sie haben zur Lieferung Mitte August einen Posten Taschenuhren bestellt, den Sie jetzt nicht mehr recht brauchen können. Sie freuten sich, dass die Lieferung am 15. August nioht erfolgte, sondern erst am 19., und verweigerten die Annahme wegen verspäteter Lieferung. Das wird Ihnen nicht viel helfen, denn da die liefernde Firma damit nicht einverstanden ist, sondern auf Abnahme besteht, müssen Sie die Ware annehmen. Wenn es an sich schon streitig ist, ob der 19. des Monats nicht noch zur Mitte desselben zählt, so hätten Sie dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist stellen müssen, in welcher es ihm möglich war, seinen Auftrag auszuführen. Mit dieser Nachfriststellung mussten Sie die eventuelle Annullierung des Auftrages aussprechen oder sie nach Ablauf der Nachfrist erklären, ohne welche der Auftrag noch voll besteht. Eine An nahmeverweigerung macht Ihnen erst unnötige Kosten. Wir raten Ihnen, den Fall von der guten Seite zu betrachten, nämlich als ein vorzügliches Zeichen füi Ihre Kreditwürdigkeit. Sie können überzeugt sein, dass ein derartiges WarenaufdräDgen in solchen kritischen Zeiten, wie die jetzigen, nicht oft vorkommt. Herrn L. M. in Sch, Nioht ernst gemeint. Ein Reisender, der Sie besuchte und der mit Ihnen über die Preise einer Konkurrenz sprach, lisss sich hinreissen, zu sagen, er zahle 100 Mk., wenn der von Ihnen genannte Preis richtig sei. Sie fragen nun, ob er das Geld „auspacken“ muss, zudem Ihr LehrÜDg Zeuge ist. Wir glauben nicht, denn er wird sich sicher hinter den § 118 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückziehen, der da lautet: „Eine nioht ernst gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht erkannt werden, ist nichtig.“ Es ist ihm demnach leicht, ohne Gefahr die grössten Summen zu versprechen, denn im Ernstfälle wird er immer erklären, die notwendige „Erwartung“ gehabt zu haben. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2244. Gibt es im Handel kleine Laufwerke mit Anker, vor- und rückwärts laufend? p g j n p Redaktionsschluss für Nr. 201 Textteil I Inseratenteil 8. Oktober, vormittags 8 Uhr. | 12. Oktober, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufendenAnzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nichtmehr berücksichtigen Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion dss Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S., Mühlweg 19 Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S. 1
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