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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsirrtümer über das Gewerberecht
- Autor
- Stier, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Berufsgenossen im Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- BeilageAnzeigen 555
- ArtikelAufruf an unsere Fachkreise! 559
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 560
- ArtikelJapanische Kollegen 560
- ArtikelRechtsirrtümer über das Gewerberecht 561
- ArtikelSprechsaal 563
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 563
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 564
- ArtikelVerschiedenes 565
- ArtikelGeschäftsveränderungen 566
- ArtikelKonkursnachrichten 566
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 566
- ArtikelAnzeigen 567
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2i Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 287 treters zu tragen, noch weniger gar von diesem selbständig ab geschlossen zu werden, obgleich das sehr oft geglaubt wird. Es ist also auch die vielverbreitete Ansicht falsch, nur selbständigen Handwerkern stehe die Lehrbefugnis zu. Das Gesetz fordert nur eine bestimmte technische Vorbildung, die der unselbständige Handwerker ebensogut wie der selbständige haben kann. Selb ständigkeit allein ist infolge der Gewerbefreiheit kein Beweis mehr für besondere technische Leistungsfähigkeit, besonders nicht in kleinen, abgelegenen Landorten, sie ist heutzutage eine reine Geld frage. Hieran die Lehrbefugnis zu knüpfen, wäre deshalb höchst ungerecht. Ohne Meisterprüfung wird die Lehrbefugnis solchen Handwerkern weiter verliehen, welche vor dem 1. Oktober 1908 schon Jahre lang „mit der Lehrbefugnis tätig gewesen sind“. Auch dies hält man fast allgemein irrigerweise für gleichbedeutend mit fünfjähriger Selbständigkeit vor dem 1. Oktober 1908. Die letztere ist aber auch hierauf ohne jeden Einfluss, da der Un selbständige die Lehrbefugnis ebenso wie der Selbständige er werben konnte. Nach den vor 1908 geltenden Vorschriften er hielten alle jetzt für den Befugnisausweis in Betracht kommenden Handwerker die Lehrbefugnis, wenn sie eine zweijährige Lehrzeit nachweisen konnten und 24 Jahre alt waren. Da man vor dem 1. Oktober 1908 die Befugnis schon 5 Jahre lang gehabt haben muss, um jetzt den Befugnisausweis zu erhalten, so ergibt sich, dass ihn bekommt, wer am 1. Oktober 1908 mindestens 24+5 = 29 Jahre alt war, eine zweijährige Lehrzeit nachwies und am 1. Oktober 1908 bereits, seit dem 24. Jahre, sein Handwerk 5 Jahre lang, einerlei, ob selbständig oder unselbständig, praktisch ausgeübt hat. Dann erhalten vor dem 2. Oktober 1879 geborene Handwerker den Befugnisausweis allerdings auch, wenn sie vor dem 1. Oktober 1908 schon 10 Jahre lang selbständig oder als Werkmeister tätig waren. Das ist aber nur eine Er gänzungsvorschrift für vereinzelte Fälle, welche keineswegs die ersterwähnte Hauptvorschrift umwirft und auch mit ihr nicht zu verwechseln ist, obgleich gerade sie die Hauptursache zu dem Wirrwarr von Meinungen geworden ist. Häufig ist auch noch die verkehrte Ansicht, man könne sich jetzt, nach dem 1. Oktober 1908, noch durch mindestens fünf jährige Gewerbeausübung vom 24. Jahre ab, unter Umgehung der Meisterprüfung, den Lehrbefugnisausweis gewissermassen er sitzen. Die Anträge derartiger Schlauberger häufen sich gerade in der neueren Zeit. Nur, wer vor dem 1. Oktober 1908 bereits 5 Jahre lang mit der Lehrbefugnis tätig war, erhält den Befugnis ausweis ohne Meisterprüfung. Endlich meint man noch in weiten Kreisen, die Verleihung der Lehrbefugnis ohne Meisterprüfung hätte sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes, in 1908 andere meinen wieder: bis spätestens 1. Oktober 1913 , beantragt werden müssen. Nichts davon ist richtig. Auch heute noch erhält auf Antrag den Lehrbefugnisausweis ohne Meisterprüfung jeder der die erwähnten Vorbedingungen hinsichtlich Alter und Vorbildung erfüllt. Wer z. B. seit 1908 all die Jahre her gar keine Lehrlinge hatte, also auch die Lehrbefugnis nicht brauchte, der muss sie doch immer noch erlangen können, wenn er jetzt oder künftig noch Lehrlinge annehmen möchte. Das zu ver weigern, hätte gar keinen Zweck und Sinn. Tatsächlich kommen immer noch tagaus tagein ältere Handwerker mit Anträgen auf Erteilung des amtlichen Befugnisausweises. Mit diesen am häufigsten verbreiteten, oft sogar die richtige Gesetzesauffassung fast oder gar völlig verdrängenden, dabei nicht selten direkt schädigenden Gewerberechtsirrtümern möge es für diesmal genug sein. in anerkennenswerter Weise 38 Mk. an unseren Zentral verband abgeschickt habe, damit dieser den Betrag dem Roten Kreuz üborweiae Es ist dies ein Beweis, dass auch unter unseren Fach genossen noch viel Opfersinn vorhanden ist, und so glaube ich, dass eine Anregung des Verbandsvorstandes in unseren Innungs kreisen sicher auf fruchtbaren Boden fallen wird, die bezweckt, in dieser Kriegszeit auch unseren bedürftigen Kollegen zu helfen. Am zweckmässigsten halte ich für diesen Fall eine Tellersamm lung boi Innungszusammenkünften. Bei der Grösse unseres Verbandes wird sicher eine ansehnliche Summe aufgebracht werden. Mir erzählte kürzlich ein Schmiedemeister, dass auf diese Art die Schmiedeinnungen von Westfalen mehrere tausend Mark für ihre ostpreussischen Kollegen gesammelt hätten. Zweifellos schlägt der Krieg auch in unseren Reihen schwere Wunden. Wenn man dann bedenkt, dass man durch eigene Tat mithilft, Not zu lindern, dann kommt einem so recht der Sinn des Wortes „Geben ist seliger als nehmen“ zum Bewusst sein. Wie manches Familienoberhaupt unserer Kollegen bleibt auf dem Felde der Ehre, oder kommt vielleicht als Krüppel heim. In Ostpreussen wurde manchem Fachgenossen von räuberischen, russischen Horden Hab und Gut genommen. Durch die andauernde schlechte Geschäftslage kommen viele unverschuldet in schwere Bedrängnis. Bei soviel Not in unseren Kreisen, da sollen, da müssen wir helfen! Das sind wir unseren Kollegen, unserem Stande schuldig! Hoffentlich fällt diese Anregung auf fruchtbaren Boden. W. H. in H. Spreclisaal. In rilncer Rubrik rftumen wir unsem geehrten Lesern das Recht der freien Meinunrsflusserun+eiT Die Redaktion enthalt sich jeder Beeinflussung recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Denkt in dieser schweren Zeit an unsere bedrängten Kollegen und deren Angehörigel In dieser Zeitung wurde vor kurzem berichtet, dass die Uhrmacherinnung des Kreises Herford Unsere Berufsgenossen im Felde. Von der Firma Rudolf Flume, Berlin: Walter Flume, Leutnant d. R., Sohn des Inhabers der Firma, Ulanen-Reg. Nr 3 Wilhelm Speer, Unteroffizier d. L., zurzeit Neustettin, Bahnhofswache. Fritz Reinshagen, Gefreiter d. L., 3. Landsturm-Bataillon „Brandenburg , 3. Armeekorps, 4. Komp., 6. Division. Bruno Zesoh, Ersatzreservist, 1. Rekrutendepot., Inf.-Reg. 176, Thorn. Ernst Kiecker, 3. Sanitäts-Komp., 3. Armeekorps, 5. Division. Georg Glaeser, Gefreiter d. L., 1. Armeekorps, 2. Division, 3. Brigade, Land wehr -Inf.-Reg. 1, 5. Komp., Pillau. G. Hon old, Ersatzreservist, Rekrutendepot, Landwehr-Reg. 8; Frankfurt a. ü. A. Ellmann, Unteroffizier d. L., Magazinfuhrparkkolonne 33, Train - Inspektion Dirschau, Ostarmee. F. Baer, Res.-Fernspr.-Abteilung, 5. Armeekorps, 2. Zug. Heinr. Werner, Wehrmann, Landsturm-Ers.-Bat., Jüterbog. Fritz Seiffert, Einjähr.-Unteroffizier, Inf.-Reg. 35. War verwundet, am 23. Oktober wieder ins Feld gerückt. Paul Widerra, Unteroffizier d. L. W. Splittstösser, Unteroffizier A. d. R., Gren.-Reg. 4, Ostarmee. Walter Stolz, Gefreiter d. L., Hus.-Reg. 3, zurzeit Rathenow, Lazarett. Hans Müller II, Kriegsfreiwilliger, Feldart.-Reg. 37. Fr. Pohl, Kriegsfreiwilliger, Telegraph.-Bat. 5, Clausdorf. R. Schultz, Kriegsfreiwilliger. Hugo Erdmann, Kriegsfreiwilliger, Garde-Schütz.-Bat., Gr.-Lichteifelde, 4. Inspektion. Karl Schuetz, Oesterreicher, eingezogen nach Galizmn. Erich Müller I, Kriegsfreiwilliger bei einem Husarenregiment. Ed. Grit zun, Wehrmann. Von der Innung Breslau: Curt Nollain, Breslau; Carl Böhm, Löwen; Felix Styrczowski, Friedrioh Kranes, Carl Alter, Breslau; Willy Neumann, Markt-Bohrau. Gehilfen: Max Steinert, Ernst Schwichtenberg, Martin Brookel, Karl Rosen berger, Hermann Hannioke, Hermann Lachmann, Alfons Jagelka, Karl Balder, Leo Obstrial, Hübner, Georg Patriok, Leo Schwarz, Hans Kleiner, Sarichter, Waldemar Pätzold, Wilhelm Lange, Fritz Hannecke, Arthur Janott, Willy Pätzold, Fritz Müller. Lehrlinge: Fritz Stribony, Gerhard Tietze, Kriegsfreiwillige. Von der Innung Erfurt: Gustav Körner und Wackernagel, 1. Armeekorps, 4. Res.-Armeekorps, 22. Res.-Division, Res.-Inf.-Reg. 82, 2. Komp. Moritz Greiner, 11. Armeekorps, 38. Division, 71. Inf.-Reg., 2. Bataillon. Von der Innung Leisnig: Paul Mohr, Gefreiter der Landwehr, 4. Ersatz-Komp., 14. Inf.-Reg. 179, Garnison Leisnig. Inhaber der Firma Ernst Günther Nachf. in Arno Müller, Gefreiter der Landwehr, 2. Rekrutendepot, 14. Inf.-Reg. 179, Garnison Leisnig. Inhaber der Firma Robert Miiller Naohf.. Leisnig*
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