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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher um Abänderung der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Grossherzogliche Uhrmacherschule in Furtwangen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- ArtikelCentral-Verband 139
- ArtikelPetition des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher um ... 140
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 140
- ArtikelGrossherzogliche Uhrmacherschule in Furtwangen 140
- ArtikelI. Jahresbericht der Lehranstalt für Uhrmacher in Kiel 141
- ArtikelPatentbeschreibungen 142
- ArtikelUnsere Werkzeuge 142
- ArtikelEine allgemein verständliche Abhandlung über die Reglage der ... 143
- ArtikelUeber die Glashütter Uhrenindustrie 144
- ArtikelWas ist ein öffentliches Lokal? 145
- ArtikelAufruf der Leipziger Vereinigung gegen Konsumvereine 145
- ArtikelVereinsnachrichten 146
- ArtikelVerschiedenes 147
- ArtikelWaarenzeichen-Register 148
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 148
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 148
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 148
- ArtikelStellen-Nachweis 149
- ArtikelAnzeigen 149
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 140 — es an unserem Entgegenkommen bis zu der Grenze der Möglichkeit nicht gefehlt hat, wollen wir, nachdem dasselbe endgültig zurückgewiesen wurde, hiermit ausdrücklich konstatiren. Das Gewerbegericht Stuttgart hat sich in einem Schreiben an uns gewendet, in welchem es dem Central-Verband der Deutschen Uhrmacher die von ihm herausgegebene Vereinbarung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gehilfen- bezw. Arbeitsvertrag), welcher die diesbezügl. gesetzl. Bestimmungen angefügt sind, zu unentgeltlichem Bezug in beliebiger Zahl zur Verfügung stellt. Indem wir für dieses freundliche Anerbieten der vorgenannten Behörde unsern verbindlichsten Dank aussprechen, ersuchen wir unsere Vereine regen Gebrauch von dieser Einrichtung zu machen; wie auch in dem Schreiben selbst ausgeführt ist, wird durch solche Vereinbarung vielen Differenzen im Vornherein vorgebeugt. Die Bestellung der Formulare bitten wir an uns zu richten. Viel Vergnügen hat uns der Vereinsbericht und die poetische Gabe des Vereins Duisburg, Mülheim. Ruhrort, Mörs etc. bereitet, liess schon das uns zugekommene Begrüssungstelegramm auf fröhliche Stimmung schliessen, so bestätigt der Bericht (siehe Vereinsnachrichten) diese Vermuthung vollkommen. Es ist gut, wenn auch manchmal ein fröhlicher Tag uns die Schwierigkeiten unseres Berufs vergessen macht. Der Vorstand des Central-Verbandes der Dentschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Petition des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher um Abänderung der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches. Zu geneigter Berücksichtigung bei der dritten Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung. An den Hohen Reichstag in Berlin! Der Unterzeichnete Central-Verband der Deutschen Uhrmacher gestattet sich, dem Hohen Reichstag für die dritte Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung nachstehende Bitte zu Hochgeneigter Berücksichtigung vorzulegon. 1. Der Hohe Reichstag wolle den § 56 der Gewerbeordnung dahin ergänzen, dass in Absatz 3 nach den Worten „Bruch gold und Bruchsilber“ gesagt wird: sowie Uhren. 2. In § 44 Absatz 1 nach den Worten „und Bestellungen auf Waaren zu suchen“ anzufügen: bezügl. der in § 56, 1 — 3 benannten Waaren ist das Aufsuchen von Be stellungen nur bei Wiederverkäüfefn gestattet. Zur Begründung vorstehender Bitte erlaubt sich der Central- Verband der Deutschen Uhrmacher folgende Ausführungen: Ad I. Es ist eine unbestrittene Thatsache, dass bei keinem Waarenartikel mehr als bei Uhren das Publikum — bezüglich der Qualität und des wirklichen Werthes — auf die Versicherung des Verkäufers angewiesen ist. Diese Thatsache hat auch die Gesetzgebung bewogen, unter die nach § 56 der Gewerbeordnung im Umherziehen verbotenen Waaren, Taschenuhren einzubeziehen, da erfahrungsgemäss viel Schwindel damit getrieben wurde. Nicht weniger ist dieses jedoch beim Vertrieb im Umherziehen bei jeder Gattung Uhren der Fall. Geradeso, wie bei Taschenuhren, entgeht auch bei Zimmeruhren dem Publikum die richtige Beurtheilung namentlich des Werkes, und sehr häufig merkt der Käufer zu spät, dass er für theures Geld geringwerthige Waare erhalten hat und somit betrogen wurde. Es hat sich der Vertrieb von Zimmeruhren, bei denen namentlich Regulateure und Weckeruhren in Betracht kommen, im Umherziehen in einer Weise entwickelt, dass daraus nicht nur eine grosse Schädigung des Publikums erwachsen ist, sondern es wird durch diesen Vertrieb der sesshafte Uhrmacherstand in seiner Existenz bedroht und wenn hier keine gesetzliche Abhilfe geschaffen wird, geradezu vernichtet, Das Publikum wird durch unwahre Anpreisungen seitens zungen fertiger Agenten, welche Ratenzahlungen gestatten, «gar zu leicht verleitet, sein gutes Geld zum Fenster hinaus zu werfen. Ein Hauptvertrieb besteht z. B. darin, dass Uhren beim Abonnenten suchen auf sogenannte Sensation3romane und andere Schund literatur als Prämien in Aussicht gestellt werden. Es ist aber fast, durchweg nur ein verschleierter Vertrieb von Uhren, während die betreffenden literarischen Machwerke lediglich als Folie dienen. Ad ü. Der Zusatz ist unbedingt nöthig, weil seit dem Bestehen der Gewerbeordnung der Zweck des Verbots — Taschen uhren im Umherziehen zu vertreiben — dadurch illusorisch ge worden ist, dass die betreffenden Unternehmer einfach ihre Reisenden mit Mustern hinausschicken, um Bestellungen entgegen zu nehmen, in der Regel aber diese Bestellungen schon vom nächsten Gasthaus oder von der nächsten Bahnstation aus effektuiren lassen, so dass solches Bestellungssuchen auf ein Haar dem Ver kauf im Umherziehen entspricht und nichts Anderes als ein Hausiren mit Taschenuhren ist. Dieses sogenannte Detailreisen sollte und müsste unter allen Umständen, namentlich in Bezug auf die vom Verkauf im Umherziehen ausgeschlossenen Waaren, verboten werden. Will ein Fabrikant oder Grossist seine Waare absetzen, so mag er sich an die Wiederverkäufer wenden; thut er es aber an Jeder mann, so ist er einem Hausirer gleich zu achten, ja er ist noch schlimmer als dieser, denn er betreibt die Sache systematisch mit absichtlicher Umgehung des Gesetzes. Es hat sich schon manche Stimme erhoben, dass der staats erhaltende gewerbliche Mittelstand in seinem Erwerb geschützt werden soll. Hier sind Lücken, bei denen der Hohe Reichstag berufen ist einzusetzon, um das bedeutende Uhrmachergewerbe vor dem Ruin zu bewahren. Der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher, der ca. 1600 über das ganze Deutsche Reich vertheilte Mitglieder zählt, bittet den Hohen Reichstag, vorstehenden Ausführungen wohlwollende und eingehende Würdigung zu schenken und der Eingangs er wähnten Bitte zu entsprechen. In Ehrerbietung der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Stuttgart, am 20. März 1896. I. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. II. „ A. Krauss-Hettonbach. I. Schriftführer: Otto Kissling. II. „ Fr. Dolfinger. Kassirer: Otto Berner. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (neunzehnte) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor, Herrn L. Strasser, gelangten. Diejenigen Herren Collegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte in Sachsen. Richard Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule. Grossherzogliche Uhrmacherschule in Furt- wangen. Die Uhrmacherschule in Furtwangen wurde 1877 als Staats anstalt gegründet. Zweck derselben ist, durch Unterricht in allen Zweigen der Gross- und Taschenuhrmacherei und den verwandten
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