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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 (IV)
- Autor
- Gohlke, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbe-Ausstellung in Leipzig 1897
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- ArtikelCentral-Verband 277
- ArtikelAufruf an diejenigen Herren Uhrenfabrikanten und ... 278
- ArtikelZur Orientirung über den wesentlichen Inhalt des Gesetzes zur ... 278
- ArtikelBetrachtungen über die jetzige Lage im Uhrmachergewerbe 279
- ArtikelVon der Dresdener Ausstellung 280
- ArtikelDie Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 (IV) 280
- ArtikelSächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbe-Ausstellung in ... 283
- ArtikelBriefwechsel 283
- ArtikelVereinsnachrichten 284
- ArtikelVerschiedenes 286
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 286
- ArtikelStellen-Nachweis 286
- ArtikelAnzeigen 286
- BeilageElektrizitäts-Zähler von C. Erben & E. Bergmann in Berlin -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 283 — Ist die Konstante des betreffenden Zählers (für z. B. 25 Hecto- j watt Kapazität) = 2, so ergäbe sich unmittelbar aus dieser Rechen- j zeigerstellung ein Stromverbrauch von 2 X 2234 = 4468 Heeto- wattstunden, da 1 Minute Nachbleiben: 2 Hecto Wattstunden Strom verbrauch entspricht. Nach erfolgter Ablesung und Einstellung zieht man das Rechenwerk wieder von dem Zifferblatt ab, indem man mit einem Finger der rechten Hand oder mit der freien linken Hand auf den mittleren Knopf (an der Achse der Scheibe) drückt, und dadurch die Sperrklinke, welche den Zapfen festhält, auslöst. Nach Abnahme des Rechenwerkes schliesst man die Gehäusethür wieder. Yor jeder neuen Ablesung hat man stets durch Linksdrehung mit der Hand die Rechenwerkzeiger an den oben befindlichen Anschlag anzulegen, d. h. auf den Nullpunkt einzustellen. Im Hörsaal des Chemiegebäudes ist einer dieser neuen Elektrizitätszähler zum Gebrauch aufgestellt, der ausgezeichnet funktionirt. Sächsisch-Thüringische Industrie - und Gewerbe- Ausstellung in Leipzig 1897. Aufruf des Vereins Leipzig. Bezugnehmend auf die Versammlung vom 6. Juni d. J. des Vereins selbständiger Uhrmacher Leipzigs, in welcher auf dahin gehenden Antrag fast einstimmig beschlossen wurde, die im Jahre 1897 in Leipzig stattfindende Sächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbe-Ausstellung mit einer Kollektiv-Ausstellung selbst gefertigter Uhren, Uhrtheilo und Werkzeuge zu beschicken, unter breiten wir heute folgenden Aufruf: Von der Erwägung ausgehend, dass eine Kollektiv-Ausstellung selbstgofertigter Uhrmacher-Arbeiten (Uhren, Uhrtheile und Werkzeuge) durchaus geeignet sei, das durch mannigfache Manipulationen unlauterer Elemente arg geschädigte und immer mehr in Misskredit gerathendo Uhrmacher-Gewerbe in den Augen des grossen konsumirenden Publikums zu heben, richten wir heute voll guter Zuversicht an alle unsere lieben Collegen die Bitte, sich mit uns an unserer Ausstellung zu betheiligen. Von welch hohem Werthe derartige Kollektiv-Ausstellungen für das gesammte Gewerbe sind, und welcher Nutzen demselben daraus entspringt, wird wohl am treffendsten durch die That- sache gekennzeichnet, dass sich schon sehr viele Gewerke und Gewerksehulen rüsten, die Ausstellung mit ihren Erzeugnissen zu beschicken, und dass gerade diejenigen Gewerko den grössten Eifer entwickeln, welche schon früher ähnliche Ausstellungen beschickt haben. Welcher College, ob reich ob arm, ob jung oder alt, könnte sich wohl rühmen, dass ihm Aeusserungen des Publikums: „dass der Uhrmacher keine Uhren machen könne“ oder ähnlichen In halts, noch nicht zu Ohren gekommen wären. Welche schöne und ehrenvolle Waffe gegen derartige Redereien würde uns in dio Hand gegeben, wenn wir auf eine gelungene Ausstellung, von der dio grosse Masse des Publikums mit Interesse Kenntniss nehmen wird, hinweisen können. Auch glauben wir, dass sich wohl Keiner unserer werthen Collegen der Ansicht verschliessen kann, dass gerade eine nach verschiedenen Lehrjahren geordnete Kollektiv-Ausstellung schon deshalb ein ungeheures Interesse beim Publikum erwecken würde, weil dem selben doch im grossen Ganzen bisher dio Art und Weise unseres Schaffens fast fremd war. Gerade dieso Unkenntniss unserer Leistungen beim Publikum ist der wundeste Punkt in unserem Gewerbe. Würde das Publikum mehr Einblick in unsero Arbeiten haben, und könnte sich dasselbe überzeugen, welcho Sorgfalt und welche Aufopferung dazu gehört, um dasselbe bezüglich der Leistungen ihrer Uhren zufrieden zu stellon, so würde der Uhr macher bald eine der ersten Stellen im Gewerbe, wie er solche thatsächlieh verdient, einnehmen. Auch würde ihm vom Publikum mehr Glauben geschenkt und von demselben gern ein höherer Lohn für seine mühevolle und aufreibende Arbeit entrichtet werden. Deshalb zögere Niemand, das Seinige zum Gelingen unserer Kollektiv-Ausstellung beizutragen. Wir bitten dringend, mit der Anmeldung zur Theilnalime an unserer Ausstellung nicht zu säumen; wir haben uns hohe Ziele gesetzt und hoffen dabei auf thatkräftige Unterstützung seitens aller unsere Kunst liebenden und fördern wollenden Collegen. Wir bitten jeden Einzelnen, soviel als möglich bei tragen zu wollen, um zur Ausstellung geeignete Objekte, die je, sei es von den Collegen selbst, oder seien es Lehrlings- und Gehilfenstücke, welche in ihren Geschäften gearbeitet wurden, oder welche für den Zweck der Ausstellung zur Verfügung ge stellt werden könnten, zu erlangen. Diejenigen Collegen, welche mit Arbeiten derart überbürdet sind, dass ihnen die Zeit mangelt, an die denselben bekannten Inhaber geeigneter Ausstellungsobjekte zu schreiben, bitten wir höflichst, uns die Adressen der Besitzer und event. die Art der Objekte mittheilen zu wollen; wir würden dann Gelegenheit nehmen, uns selbst an die Betreffenden behufs Ueberlassung der Arbeiten zu dem gedachten Zwecke zu wenden. Ebenso gestatten wir uns gleichzeitig, uns an die verehr- liche Gehilfenschaft mit der dringenden Bitte um Unterstützung, beziehentl. Ueberlassung von geeigneten Ausstellungsobjekten unter Berufung auf Vorstehendes zu wenden. Wir weisen noch darauf hin, dass zur Ausstellung nach § 8 des Programms der Sächsisch-Thüringischen Ausstellung für dieselbe solche Gegenstände zugelassen werden können, welche in dem Königreiche Sachsen und in den angrenzenden deutschen Provinzen, insbesondere in der Provinz Sachsen, den Thüringischen Staaten und dem Ilerzogthum Anhalt mittels gewerblicher Thätig- keit gewonnen, oder durch eine wesentliche Bearbeitung oder Verarbeitung von auswärts bezogener Stoffe hergestellt worden sind. Einige vom Verein selbständiger Uhrmacher Leipzigs legitimirte Herren werden sich demnächst gestatten, die Herren Collegen und Gehilfen Leipzigs zu besuchen, um deren Anmeldungen und event. Wünscho zur Ausstellung entgegen zu nehmen. Anmeldungen von auswärts nimmt an und Auskunft ertheilt jederzeit bereitwilligst der Vorsitzende des Vereins selbständiger Uhrmacher Leipzigs, Coll. Franz Weise, Petersstrasse 32. Der Vorstand. Briefwechsel. Der Vorsitzende des Vereins Stralsund Coll. Brausewaldt schreibt uns: Unser junger Verein hat bereits eine sehr erfreu liche Errungenschaft zu verzeichnen. Zum 1. Juni hatte ein pensionirter Gerichtsvollzieher eine Uhrenauktion in einem hiesigen Gasthauso angekündigt. Sofort gingen zwei Vorstands mitglieder zum Polizeidirektor und baten auf Grund der §§ 42 a ; und 56 der Gewerbeordnung um Aufhebung der Auktion, unter- ' Hessen auch nicht die in ähnlichen Fällon getroffenen polizeilichen und gerichtlichen Entscheidungen aus Görlitz, Haynau, Liegnitz u.a. vorzulegen, worauf in bereitwilligster Weise unser Wunsch sogleich erfüllt wurde. Wir freuen uns, dass es dem Verein Stralsund gelungen ist, gleich beim Beginn seines Zusammenschlusses einen so günstigen Erfolg zu erzielen, wir nehmen aber auch dabei Ver anlassung, alle unsere Vereine zu bitten, da, wo solche Fälle sich zeigen, sofort mit ganzer Kraft das Recht zu suchen; in den meisten Fällen dürfte ein unmittelbares Resultat nicht ausbleiben. Es ist damit, wie schon oft, der Nachweis erbracht, dass ent gegen der Redensart mancher Collegen: „Die Vereine können auch nichts helfen“ es wohl möglich ist, mit vereinter Thätigkeit manches Uebel von uns abzuwenden, so dass sich, wenn auch indirekt, der Nutzen eines Vereins in der Tasche fühlbar macht, Nicht nutzlos dürfte ferner sein, dass der Vorstand in seinem Organ stets darüber berichtet, um den Collegen Mittel und Wege zu zeigen, wie man sich des unlauteren Gebahrens im Erwerbsleben erwehren kann. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das bei Erscheinen dieses bereits in Kraft getreten ist — siehe Nr. 12 und 13 des Organs — wird uns noch mehr wie seither eine Handhabe sein, jeden Auswuchs der bestehenden Gewerbefreiheit mit Erfolg zu bekämpfen. Das bezieht sich auch auf eine Zuschrift von Coll. Halm- Coblenz, der gegen die Reklame eines bekannten sogenannten Fabrikanten in Constanz die Hilfe des Central-Verbandes anruft. Sobald wir feststellen können, dass diese Reklamen unwahre An-
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