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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Organisation des Handwerks
- Autor
- Hertzog, Jul.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- ArtikelCentral-Verband 429
- ArtikelZur Organisation des Handwerks 430
- ArtikelErlass des königl. bayrischen Ministeriums des Innern, ... 431
- ArtikelBericht über die neunzehnte auf der Deutschen Seewarte im Winter ... 431
- ArtikelEingabe an die Handelskammer zu Leipzig, betreffend das ... 431
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der II. bayerischen Landesausstellung in ... 432
- ArtikelDas Preisausschreiben des Leipziger Uhrmachergehilfen-Vereins ... 434
- ArtikelNeues Gesperr für Federzuguhren, konstruirt von Paul Mauersberger 434
- ArtikelBriefwechsel 434
- ArtikelVereinsnachrichten 435
- ArtikelLiteratur 436
- ArtikelWaarenzeichen-Register 436
- ArtikelVerschiedenes 437
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 438
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 439
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 439
- ArtikelStellen-Nachweis 439
- ArtikelAnzeigen 439
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 430 — Zur Organisation des Handwerks. Von Jul. Hertzog. Der Entwurf dieses Gesetzes beschäftigt die Presse und die Interessenten immermehr; unsere Fachblätter nehmen zu diesem Gesetzes-Entwurf eine getheilte Stellung ein, während die „Deutsche Uhrm.-Ztg.“ direkt ablehnend sich verhält, und die Annahme dieses Gesetzes als grösste Blamage für Deutschland dem Auslande gegenüber erklärt, ist die „Handels-Ztg. für Uhren-Industrie“ der Vorlage günstiger gestimmt und begleitet unter den besten Wünschen den Entwurf auf seinem Weg in die gesetzgebenden Körperschaften, desgleichen unterstützt auch dor „Allgem. An zeiger“ die Vorlage. Die Redaktion unseres Verbandsorgans nimmt eine abwartende, neutrale Stellung ein, und überlässt es den Verbandsmitgliedern sich darüber zu äussern, was lobend anzuerkennen ist. In voriger Nummer hat nun unser hochgeschätzter Verbands- Vorsitzender College Lauxmann zu diesem Entwurf das Wort genommen und kommt schliesslich zu der Aeusserung, dass wir an dem Zustandekommen des Entwurfes keine Freude erleben würden, und verwirft den Schutz, da uns die fachliche Arbeit gar nicht genommen werden kann. Ich bin nun nicht ganz der Ansicht meines verehrten Collegen, und erkenne in dem Gesetz-Entwurf eine brauchbare Grundlage für die nothwendige Organisation des Handwerks und Gewerbes; um dies zu beweisen, muss ich zurückgreifen auf die Gründung unserer freien Vereinigungen resp. des Verbandes. Als im Jahre 1876 die grosse Uhrmacher-Versammlung in Harzburg tagte, und gegen 300 Collegen aus allen Theilen Deutschlands herbeigeeilt waren, um den Grundstein zu unserem Verbände zu legen, da erinnere ich mich noch der kraftvollen, mit stürmischem Beifall aufgenommenen Eröffnungs-Eede des Collegen Tägtmeyer aus Braunschweig, wo er ganz besonders nachstehenden Satz betonte: „So hat auch bei uns die allgemeine Gewerbefreiheit in unserer Kunst, als auch in unserer gesellschaft lichen Stellung Zustände geschallen, welche für viele der soliden, floissigen nnd tüchtigen Collegen einen schweren Kampf der Selbsthilfe hervorrufen. Um nun die Reformen möglichst nachhaltig zur Geltung zu bringen, müssen wir auch bei unserer Kunst von unten anfangen mit den Lehr lingen.“ In richtiger Erkenntniss dieses Ausspruches hatte dann auch der Wiesbadener Verbandstag 1877 beschlossen, eine Uhrmacher schule in Glashütte zu gründen, und der Central-Verbands-Vor stand hat nicht allein der Schule, sondern dem ganzen Lehrlings wesen eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet, er ver pflichtete seine Mitglieder für eine gute Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen, dieselben prüfen und ein Gehilfenstück fertigen zu lassen, stiftete Lehrbriefe, Diplome, prämiirte die besseren Arbeiten, in gleicher Weise gaben sich die Vereins-Vorstände alle Mühe, die Bestimmungen des Central-Vorstandes durchzuführen. In den ersteren Jahren unserer Vereinigung wurden auch diese Bestimmungen ernstlich befolgt, jedoch in den letzteren Jahren sind es nur noch wenige Vereine, die dies gewissenhaft durchführen können. Wir sind wieder auf dem alten Stand an gekommen, und es herrschen bezüglich des Haltens und Ausbildens von Lehrlingen anarchische Zustände, die eine Gesundung des Handwerkerstandes nicht zulassen, als Beweis nur den einzigen, mir kürzlich zur Kenntniss gekommenen Fall. Es meldete sich vor einiger Zeit aus dem Löwenberger Kreise ein Uhrmacher als Mitglied zu unserem Verein an; erfreut über die Anmeldung erkundigte ich mich aber zuvor über diesen Uhrmacher, und da hörte ich zu meinem Erstaunen, dass derselbe gelernter Schuhmacher ist, seit einem Jahr die Uhrmacherei treibe, und auch noch einen Lehrling haben soll. — Wie kann man unter solchen Verhältnissen auf einen tüchtigen, unserem Stande Ehre machenden Nachwuchs rechnen? Nach solchen Erfahrungen habe ich den Glauben an eine Selbsthilfe verloren, und stehe dem Gesetz-Entwurf wohlwollend gegenüber. Was will dieser Entwurf? Das Lehrlingswesen soll in geregelte Bahnen gelenkt werden, es soll fortan nur der befugt sein, Lehrlinge zu halten und auszubilden, der das Handwerk erlernt und sein Gehilfenstück gemacht hat, 24 Jahr alt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist; den Meistertitel darf nur derjenige führen, welcher das Recht zur Anleitung von Lehrlingen erworben und eine freiwillige Meisterprüfung be standen hat. Den Innungen werden weitgehende Aufsichts-Rechte über die gewerbliche Ausbildung und sittliche Führung der Lehrlinge eingeräumt. Als Mitglieder müssen der Innung alle Handwerker beitreten, welche das Gewerbe selbständig betreiben. Dieser Zwang des Beitritts zur Innung ist es hauptsächlich, welcher die Opposition gegen das Gesetz hervorruft, ich betone offen und wiederhole es, dass nach den gemachten Erfahrungen in unseren freien Vereinigungen dies für mich kein Anstoss mehr ist. Was nützen uns alle unsere nützlichen Einrichtungen, wenn mehr denn 2 / 3 der deutschen Collegen ausser dem Verbände stehen, die alle unsere Erfolge illusorisch machen und sich an nichts kehren; erlahmen dann nicht auch selbst die tüchtigsten Kräfte innerhalb des Verbandes? Die Gegner verdammen alle Staatshilfe und schreien über Polizei-Aufsicht. Würde unsere Fachschule in Glashütte, auf deren Gründung unser Verband stolz sein kein, ohne die von uns nachgesuchte und gewährte Staatshilfe zu der Höhe und dem Renommee gekommen sein, und da wo die Hilfe und das Gesetz des Staates vorhanden ist, muss auch eine gewisse Aufsicht gestattet sein. Ist es denn für uns und den Herrn Direktor so demülhigcnd, wenn ein Regierungsvertreter die Schule besucht und der Prüfung beiwohnt? Nein, gewiss nicht! Gegen den Gesetz-Entwurf werden ferner die Streitigkeiten der Gewerbetreibenden, welche ein ähnliches Gesetz in Oesterreich hervorrufen soll, ins Feld geführt, es sind dies einzelne Fälle, welche aufgebauscht und mit Vorliebe erzählt werden; im Grossen und Ganzen sind aber die Handwerker mit dem Gesetze dort zu frieden und von dem schädigenden Pfuscherthum befreit worden. Eine irrige Ansicht ist ferner, wenn man glaubt, der Uhr macher dürfe dann keine Nebenartikel führen, aus eigener An schauung habe ich in Wien gefunden, dass die Uhrmacher Gold-, Silber- und optische Waaren führen. Bei uns würde man bei einer Gewerbesteuer von 24 Mark sich das Recht erwerben, mit jedem Artikel zu handeln. Von ganz besonderem Werth sind die zu errichtenden Hand werkskammern; sie sollen alle Wünsche und Anträge, die das Handwerk und die Innung berühren, berathen und den Behörden vorlegen, sie sollen in allen wichtigen, die Gesammtinteressen des Handwerks berührenden Angelegenheiten gehört werden. Hier erhalten wir, was der Kaufmannsstand in seiner Handels kammer schon längst besitzt, und hat etwa der Kaufmann freie Wahl, sich ins Handelsregister einschreiben zu lassen oder nicht? Kann er sich der Steuer entziehen, welche die Handelskammer verursacht? Nein! er unterliegt dem Zwange, er weiss, es ist Gesetz und verliert darüber kein Wort, und ein Theil der Hand werker und Gewerbetreibenden sträuben sich, eine Organisation anzunehmen, die ihm seine Rechte wiedergiebt? Sonderbar! Es giebt Menschen, die beim Hören des Wortes „Innung“ sich sofort als Feinde der Vorlage erklären, viele Andere lassen sich durch die linksstehenden Tagesblätter, welche zumeist er barmungslos den Stab über den Entwurf brechen, beeinflussen; es wäre verlorene Mühe, wollte man sich mit diesen in eine Polemik einlassen. Wer im praktischen Leben selbst Handwerker und Gewerbe treibender ist, wird an dieser Vorlage manches Gute finden, und der wenigen Paragraphen halber, die uns nicht gefallen, gleich das ganze Gesetz als unbrauchbar zu erklären, halte ich für falsch, auf diese Weise werden wir nie zu geordneten Zuständen im gewerblichen Leben kommen. Meine Ansicht und mein Bestreben ist einzig darauf ge richtet, zu allererst die Interessen unseres Standes, wie die des ganzen Handwerker- und Gewerbestandes zu vertreten, un bekümmert, ob vielleicht darunter ein anderer Stand leiden könnte. Zu diesem Zweck haben wir uns doch auch nur vereinigt, und erst wenn unsere frei geschaffenen Einrichtungen Gesetzeskraft erlangen, sind sie von dauerndem Werth.
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