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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fahrrad-Uhrtaschen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- ArtikelCentral-Verband 475
- ArtikelErgänzendes Verzeichniss derjenigen Herren Fabrikanten und ... 476
- ArtikelSächsisch-Thüringische Industrie- und Gewerbe-Ausstellung in ... 476
- ArtikelFreie Vereinigung - nicht Innungszwang! 477
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der II. bayerischen Landesausstellung in ... 478
- ArtikelFahrrad-Uhrtaschen 481
- ArtikelSprechsaal 482
- ArtikelVereinsnachrichten 482
- ArtikelVerschiedenes 482
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 483
- ArtikelBriefkasten 483
- ArtikelStellen-Nachweis 483
- ArtikelAnzeigen 483
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 482 — Lenkstange,' ist die denkbar beste und sicherste, und befindet • sich die Uhr dem Fahrer stets zu Gesicht, ein Verlieren ist nicht möglich. Der neue Artikel wird in Uhrmacherkreisen gewiss grosses Interesse erwecken, da mit dem Verkauf desselben wohl auch manches Geschäft in Nickel- und sonstigen Metalluhren verbunden sein dürfte. Bis jetzt ist noch nichts Aehnliches für den gleichen Zweck an Fahrrädern angebracht worden und dürfte jeder Radfahrer diese Tasche mit Freuden begrüssen. Sprechsaal. Bescheidenheit eines Reisenden. Im August dieses Jahres kam der Beisende K. einer kleinen Leipziger Firma nach Aue im Erzgebirge. Weil er bei den Uhr machern an diesem Tage kein Glück gehabt hatte, versuchte der bescheidene Mann es einmal mit einem Detailgeschäft, begab sich in eine dortige Weinstube und hatte das sagenhafte Glück an die Kellnerin eine 14-kar. Damenuhr, welche er für 44 Mk. an- geboten haben soll, für den Preis von 17 Mk. zu verkaufen. Wahrscheinlich netto Kasse. Ist das nicht bescheiden? Die Anerkennung blieb denn auch nicht aus. Dieselbe be wegte sich allerdings zum Leidwesen der Betheiligten ebenfalls in bescheidenen Grenzen. Vermuthlich wurde darauf Eücksicht ‘^"'genommen, dass dar- Betreffende- -sieh • r nrrt' wrem no bescheidenen- Nutzen begnügt hatte. Genug, die Anerkennung kostete ihm 10 MJt. Strafe wegen Hausirens mit Taschenuhren, so dass ihm, Zeche und weitere Kosten nicht gerechnet, für die 14-kar. Damenuhr 7 Mk. blieben. Ist das nicht bescheiden? Und die Moral von der Geschichte: Man kaufe nur von solchen Firmen, welche auf der Liste des Verbandes stehen, sich also verpflichtet haben, uns keine Konkurrenz zu machen, und ein wandsfrei sind. Weitere Auskunft ertheilt auf Anfrage: Oscar Scheufier, Chemnitz. Beantwortung einer Anfrage über die MiethVerträge der Abzahlungsgeschäfte, Anfrage. Haben die bekannten „Mietverträge“ der Abzahlungs geschäfte, wie eie früher im Gebrauch waren, betr. der Eigenthumsklaueel, noch Gültigkeit? Von einigen Collegen wurde behauptet, die gesetzlichen Bestimmungen wären in diesem Punkte geändert. Früher konnte der Ver käufer, resp. Vermiether, die Waare, falls Zahlungen ausblieben, den ver kauften, resp. vermietheten Gegenstand zurücknehmen, ohne das schon ge zahlte Geld zurückzugeben. Sind die Bestimmungen noch dieselben? Es treiben sich hier Händler umher, welche für eine Firma Aufträge entgegen nehmen, und dann den Verkauf mit Hilfe des erwähnten alten „Mietver trages“ zum Abschluss bringen Es wäre mir lieb, über diese Sache voll ständig klaren Aufschluss zu bekommen. H G. in D. Eine gesetzliche Regelung dieses so verbreiteten Unfugs erfolgt erst mit dem Inkrafttreten der Gewerbeordnungsnovelle vom 12. August d. J., und zwar am 1. Januar 1897. W T ir lassen die diesbezügliche Bestimmung, weil von allgemeinem und grossem Interesse, hier folgen: „Das Feilbieten irgend welcher Waaren, sowie das Auf suchen von Bestellungen für alle Waaren ist im Umherziehen untersagt, wenn der Verkauf auf Abzahlung unter der Bedingung erfolgen soll, dafs der Veräusserer bei Nichtzahlung des Käufers oder Miethers von dem Vertrag zurücktreten kann.“ Es ist deshalb vom 1. Jan. 1897 an jeder solcher Vertrag, wie Sie ihn im Auge haben, gesetzlich verboten und damit dem un sauberen Treiben das Handwerk gelegt, vorausgesetzt, dass die Schlau heit der in Frage stehenden sogen. Gewerbetreibenden nicht noch ein anderes Hinterthürchen entdeckt. Ohr. Lauxmann. Vereinsiiachricliten. Innung Dresden. Dio Uhrmacher-Innung in Dresden hielt am 29. Oktober im Restaurant „Deutscher Herold“ eine ordentliche Innungs-Hauptversammlung ab. Die selbe wurde Abends 8 Uhr 30 Min. vom Obermeister Herrn Schmidt er öffnet. Er begrüsste die Versammlung, dankte für das zahlreiche Erscheinen und stellte den Collegen ein neu aufgenommenes Mitglied vor, an welch Letzteres er eine kurze Ansprache hielt. Hiernach wurde die Versammlung durch die Anwesenheit unseres Ehrenmitgliedes Herrn Direktor Strasser aus Glashütte ausgezeichnet. Die Innung halte vor kurzem den Todesfall des ältesten Mitgliedes zu beklagen und wurde das Andenken an Herrn Bose sen. durch Erheben von den Sitzen geehrt. Es betraten nunmehr zwei Lehrlinge das Sitzungslokal, welche nach lingnrer beherzigenswerter Rede des Obermeisters aufgenommen und in die Lehrlingsrolle eingetragen wurden. Sie versprachen durch Handschlag, den ihnen auferlegten Pflichten gorn und treu nachzukommen Hieran schloss sich ein Bericht über den IX Verbandstag des „Sächsischen Innungsverbandes“ seitens des Vorsitzenden. Die hierüber erschienene Druckschrift wird der Bibliothek einverleibt. ' Darauf folgen eine Anzahl Eingänge, welche rasche Erledigung finden. Zur Sprache kam wiederum das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und namentlich auch die Gesetzesvorlage, betreffend die Neu-Organisation des Handwerks. Das Insiebenrufen der Zwangsinnungen begrüssen wir als wohlgemeinten ersten Schritt zur Aufhilfe des gedrückten Handwerkerstandes. Ueber das Verhalten der Innung anlässlich späterer Todesfälle von Mit gliedern beschliesst man, den Gesinnungen der Korpoiation in Form einer Annonce Ausdruck zu verleihen und etwaige weitere Ehrenbezeugungen dem Ermessen des Gesammtvorstandes anheim zu geben Von Herrn Roth wird die Einführung des sogen. Punktsystems bei Prüfung von Lehrlingsarbeiten anempfohlen. Vorläufig soll diese Methode nur probeweise Anwendung finden. Da der Fragekasten keine Einlagen enthielt, ging man zur Verlesung und Besprechung einer Anzahl von Paragraphen der neuen Gesetzesvorlage über die Organisation des Handwerkerstandes über, wonach der Obermeister die Sitzung um 11’ Uhr schloss. Dresden, den 30. Oktober 1896 Moritz WeisBe jun., I. Schriftführer. Verein Essen und Umgegend. Unsere monatliche Versammlung, welche am 2. d. M. zum ersten Male im neuen Vereinslokale Restaurant Salamander tagte, hatte wiederum ein öOjähriges Uhrmaeherjubiläum zu feiern. Herr Coll. Franz Korn aus Borbeck blickte heute auf eine 50 jährige Thätigkeit als Uhrmacher zurück. Der noch fäatiga-.und jugendfrische Jubilar nahm den ihm reservirten Ehrenplatz ein. Unser I. Vorsitzender, Herr Coll. Kaufmann, beglückwünschte den Jubilar namens des Vereins und überreichte demselben ein kunstvoll ausgeführtes Diplom nebst prachtvollem Blumenstrauss. In seiner zu Herzen gehenden Ansprache erinnerte derselbe den Jubilar daran, wie die Mitglieder und ein geladenen Gäste von Nah und Fern erschienen seien, um ein derartiges seltenes Ereigniss auch ausserhalb des Familienkreises zu feiern und wie durch derartige Feste die echte Collegialität und Freundschaft gefördert würde. Vom Nachbarverein. Verein der Uhrmacher und Goldschmiede der Kreise Mülheim, Duisburg, Ruhrort, Moers und Wesel war der I. Vorsitzende Herr Coll. Rnstein gekommen, um die Glückwünsche seines Vereins und des Central-Verbandes, dessen Vertrauensmann er ist, zu überbringen. In wohldurchdachter herrlicher Rede wies er auf die idealen Güter hin, welche den einzelnen Mitgliedern durch treues und festes Zusammenhalten am Verein erwüchsen. Nachdem einige innere Vereinsangelegenheiten ihre Erledigung gefunden, ging man zum gemeinsamen Hasen-Essen über. Bei dieser Gelegen heit wurde noch manches Glas auf das Wohl des Jubilars geleert. In beredter Weise dankte der Jubilar für die vielen Beweise echt collegialischer Freund schaft und brachte ein Hoch auf den Nachbarverein, auf die erschienenen Gäste und Mitglieder ans, in das alle begeistert einstimmten. Von auswärtigen Collegen waren Glückwunschtelegramme und Briefe eingelaufen, welche zur Verlesung gelangten. Man trennte sich in später Stunde mit dem Bewusstsein, einen recht gemüthlichen Abend verlebt zu haben. I. A.: Schaefer, I Schriftführer. Verschiedenes. Berliner Gewerbe-Ausstellung. Nachfolgend genannte Aussteller in der Gruppe XI, Untergruppe II (Uhrmacherei) wurden mit Ehrcn-Diplomen ausgezeichnet: Thurmuhrenfabrikant 0. F. Rochlitz [Inhaber der Firma: H. Ernst], Uhrmacher A. Böhme und Uhrmacher und Werkzeugfabrikant M. Elsässer. Aus Glashütte i. S. Dem Uhrmacher Osw. Taggesell, welcher seit seinem 25. Lebensjahre ununterbrochen 30 Jahre hindurch in der Uhrenfabrik von A. Lange & Söhne, Glashütte thätig ist, wurde am 10. November von Herrn Amtshauptmann Dr. Uhlemann unter warm empfundenen Worten die von der königlichen Staatsregierung verliehene silberne Medaille für Treue in der Arbeit, zum Tragen am grünen Bande, über- (Fortsetzung in der 1. Beilage.) Hierzu 4 Beilagen.
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