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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Reichstag
- Untertitel
- Die Debatte über die Errichtung von Handwerkskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt werden kann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- ArtikelNeujahrsgruss 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAllgemeine Betrachtungen (II) 2
- ArtikelDeutscher Reichstag 2
- ArtikelWie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt ... 3
- ArtikelFaçongold, ein neuer Lockvogel 5
- ArtikelUnsere Werkzeuge 6
- ArtikelDer Uhrenhandel der Schweiz 1892 und 1894 und das Ende des ... 6
- ArtikelDürrstein und Co. auf der Deutsch-Nordischen Handels- und ... 7
- ArtikelVerschiedenes 7
- ArtikelVom Büchertisch 9
- ArtikelWaarenzeichen-Register 9
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 10
- ArtikelStellen-Nachweis 10
- ArtikelAnzeigen 10
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 3 — Berlepsch sei eifrigst au der Arbeit und hoffe die Vorlage bis zum Februar an den Bundesrath bringen zu können. Sie könne also frühestens Ende März an das Haus gelangen, demnach in der gegenwärtigen Session schwerlich durchberathen werden. I m so mehr empfehle sich also vorläufig die Annahme der provisorischen Vorlage. Der Vertreter des Centrums. Dr. Hitze, erklärte den Gesetz entwurf für unannehmbar und auch für überflüssig, da er durch das in Aussicht gestellte Gesetz über die definitive Organi sation des Handwerks doch beseitigt werden würde. Die Grund züge der vom preussischen Handelsminister geplanten definitiven Organisation, die ja bekannt seien, fänden im Wesentlichen die Zustimmung seiner politischen Freunde. Auch Abg. Gamp von der Reichspartei verhielt sich ablehnend zur Regierungsvorlage und empfahl, mit der Organisation des Handwerks zu warten bis nach Abschluss der Berlepsch’schen Pläne. Ebenso wenig war der nationalliberale Freiherr von Heyl mit der Vorlage ein verstanden, da sie die auf den Handwerkertagen zum Ausdruck gebrachten Wünsche nicht berücksichtige. Nach diesen Theo retikern kamen zwei praktische Handwerker zum Wort, und zwar zwei Schneidermeister, beide auch in der Blumenstadt Erfurt an gesessen. Zuerst Reisshaus (Soz.), der erklärte, dass er und seine Freunde der Vorlage ziemlich gleichgültig gegenüberstehen. Sie würde den Handwerkern nichts helfen. Sei dies wirklich die Absicht der Regierung, so möge sie sich aber nicht nur bei den Handwerksmeistern, sondern auch bei den Arbeitern Rath erbitten. Der konservative Schneidermeister Jakobskötter ver warf die Vorlage in jeder Hinsicht, indem er sich vornehmlich auf das von dem Handwerkertage in Halle abgegebene Urtheil stützte. Dass eine Regierungsvorlage eine so gleichmässige Ver urteilung auf allen Seiten des Hauses fand, ist kaum jemals vorher vorgekommen, und der Vater des missratenen Kindes, Herr von Boetticher, resignirte sich schliesslich dahin zu erklären, dass auch bei Ablehnung der Vorlage die Regierung in ihrem Vorgehen und ihrer Fürsorge für das Handwerk nicht alterirt werden würde. Die Vorlage solle lediglich ein Organ schaffen, das bei den weiteren Schritten benutzt werden könne. Als Vertreter der freisinnigen Volkspartei verwarf Abg. Fischbeck die Vorlage, weil sie der Vorläufer der Berlepsch'schen Zwangsorganisation sein solle. Am 17. Dezember wurde die abgebrochene Debatte fortgesetzt. Dass in der That Friede und Eintracht herrscht zwischen dem Staatssekretär des Innern und dem preussischen Handelsminister, wie der Erstere am Tage zuvor allen Zweiflern gegenüber betont hatte, wurde am 17. Dezember aller Welt vor Augen geführt, denn Freiherr von Berlepsch war am Bundesrathstisch erschienen und hatte an der Seite des Herrn von Boetticher Platz genommen. Zur Sache war nach den vorherigen erschöpfenden Ausführungen seitens der Vertreter aller Fraktionen freilich nichts Neues mehr vorzubringen. Gleichwohl hielt Dr. Pachnicke von der frei sinnigen Vereinigung noch eine längere Rede, um zu wieder holten Malen den Beweis zu erbringen, dass die Durchführung der Forderungen der Zünftler, weit entfernt, dem Handwerk zu nützen, dessen Interessen geradezu entgegengesetzt seien; besonders die Nachtheile des Befähigungsnachweises beleuchtete der Redner an zahlreichen drastischen Beispielen. Auch der sozialdemo kratische Schuhmacher Bock-Gotha brachte lediglich Wieder holungen vor. Der Abgeordnete von Stumm beantragte^—■ der erste in der zweitägigen Diskussion — die Verweisung der Vorlage an eine Kommission, indem er die Meinung verfocht, dass das Gesetz keineswegs die abfällige Beurtheilung verdiene, die ihm von allen Seiten zu Theil geworden. Auch er bekannte sich als Gegner des Befähigungsnachweises. Diese Forderung wurde jedoch wiederum nachdrücklich von dem Sehornsteinfeger- meister Metzner aus dem Centrum vertreten. Staatssekretär von Boetticher war in der Lage, sieh auf die beifällige Zu stimmung, welche ihm von Handwerkern und Innungsausschüssen zugegangen, zu berufen und erklärte sich bereit, in der Kom mission den weiteren Nachweis zu erbringen, dass weite Kreise des Handwerks von der Vorlage Vortheil haben würden. Die übrigen Ausführungen aus dem Hause waren nicht von Belang. Die Vorlage wurde schliesslich der kommissarischen Berathung eines Ausschusses von 21 Mitgliedern überwiesen, worauf das Haus sich bis zum 9. .Januar vertagte. Wie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt werden kann. Der Vorsitzende des Vereins Forst i. L., College F. Möbis, schreibt uns Folgendes: Erlaube mir zwei Nummern unseres Förster Tageblattes zu übersenden, Ihnen überlassend, ob die an gestrichenen Artikel nicht für weitere Kreise von Interesse sein würden. Anbei dio nähere Erklärung: Zw T ei Hausirer von der in den Blättern bezeichneten Firma hausirten von Haus zu Haus mit Regulatoren und Weckern. Unser Verein hielt, es deshalb für angebracht, die Polizei darauf aufmerksam zu machen. Das Resultat war ein erfolg reiches. Die Polizei- und Gendarmerie-Organe stellten Erhebungen an; um aber ganz sicher zu sein, wurde ich zu diesen zugezogen. Unter dem Schutze eines Polizeisergeanten taxirte ich die Regu latoren und Wecker, und zwar zu einem nicht zu niedrigen Preis, um diesen nicht unnütz herunter zu setzen. Wir Hessen uns die Kontrakte vorlegen, die sämmtlich den Wortlaut des abgedruckten haben, einen solchen hat die Polizei-Verwaltung zur Hand ge nommen und sind die in den Blättern veröffentlichten Artikel von derselben, wodurch den Betreffenden der Geschäftsboden ent zogen wurde. Wir geben die zwei Artikel, denen noch ein dritter folgte, zur allgemeinen Kenntniss, da wir überzeugt sind, dass mancher Verein Nutzen davon ziehen kann. Dem Verein Forst und der dortigen Polizei-Verwaltung gebührt volle Anerkennung, wir wünschen, dass überall eine gleiche Bereitwilligkeit, den Schwindel zu entlarven und das solide ansässige Gewerbe zu schützen, seitens der zuständigen Behörden gefunden werde. C. L. * , * * Ein unerhörter Schwindel wird von Agenten eines Berliner Abzahlungsgeschäftes in unserer Stadt getrieben. Die Leute vertreiben Regulatoren und sind die Bestimmungen so haarsträubender Art, dass der Käufer schliesslich um Uhr und Geld kommt. Es sind über diese Schwindler, vor denen schon heute eindringlichst gewarnt sei, noch Erhebungen im Zuge, die wir nach Feststellung sofort veröffentlichen werden. Auch den Wortlaut der Kontrakte eines solchen Geschäftes werden wir zum Abdruck bringen, um das halsabschneiderisehe Vorgehen klar zu zeichnen. Die benachbarten Blätter werden gut thun, diese Warnung im Interesse ihrer Leser und um jenen Leuten das Handwerk zu legen, aufzunehmen. Das Hausiren mit Gold- und Silberwaaren. Nach § 56 der Reichsgewerbe-Ordnung ist. das Feilbieten und der Ver kauf von Gold- und Silberwaaren, sowie Taschenuhren im Umher ziehen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, in Wirthshäusern bei Strafe verboten. Es ist mit einem Wort das Hausiren mit genannten Artikeln überhaupt nicht gestattet und werden auch keine Hausirscheine dafür ertheilt. Schwindlerische Abzahlungsgeschäfte. Vor wenigen Tagen haben wir über Agenten berichtet, die auf Abzahlung Regulatoren verkaufen, und zwar zu solch halsabschneiderisehen Bedingungen, dass man kein anderes Wort dafür hat, das Treiben zu kennzeichnen, als: gemeiner Schwindel. Möge sich Jeder hüten, mit den Leuten in Geschäftsverbindung zu treten, er wird dabei nur um sein Geld und schliesslich auch um den gezahlten Gegenstand kommen. Ein vorliegender „Mieths-Vertrag“ einer Berliner Abzahlungsfirma sei hier trotz seiner Länge in seinem vollständigen Wortlaute wiedergegeben: Mieths - V ertrag. § 1. Es vermiethet unter heutigem Tage die Uhrenfabrik Otto Luban an X. Y. als Miether einen Regulator, dessen Werth von beiden Kontrahenten auf 30 Mark — Pf. festgesetzt ist (der reelle Werth des Regulators ist nach einer fachmännischen Schätzung 22 Mk. Ein Wecker, der mit 18 Mark auf Abzahlung verkauft wurde, ist 8 Mk. werth. Red.), gegen eine in zwölf wöchentlichen Raten im Voraus zu zahlende Miethe von 6 Mk.
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