Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die vierte Kriegsanleihe! 51
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 51
- ArtikelFerdinand Rosenkranz † 52
- ArtikelFalsche Herkunftsbezeichnungen auf Taschenuhren 53
- ArtikelDie Deutsche Messe zu Leipzig 1916 54
- ArtikelEin interessanter Beitrag zum Borgunwesen 55
- ArtikelJubiläum im Hause der Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig 56
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 57
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 60
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Nr. 6 Die Uhrmacherknnst. 59 Bestrebungen sich geltend machen, der schweizerischen Uhrenindustrie Kon kurrenz und ihr den Markt dieser Staaten streitig zu machen. Seit dem Beginn des Krieges hat nun auch EDgland durch verschärfte Zollmassnahmen die Uhreneinfuhr sehr erschwert, und es ist anzunehmen, dass diese Er schwerungen fortbestehen bleiben, wenn es einzelnen Industriellen gelingen sollte, diese Industrie in England selbst einzuführen. Wie es scheint, beruhen diese Vermutungen auf realen Tatsachen. Der neuenburgischen Presse ist zu entnehmen, dass unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verbandes der schweizerischen Uhrenindustriellen, Fritz Huguenin in La Chaux-de-Fonds, eine Konferenz stattgefunden hat, an der neben den Fabrikanten goldener Uhren auch die Arbeitersekretäre Schürch und Förster teilgenommen haben und die sich speziell mit dem Fall einer bereits vollzogenen Uebersiedlung einer dortigen Uhrenfirma nach London zu befassen hatte. Auf Grund eines sehr ausführlich gehaltenen Berichtes der Uhrenkammer über den Stand der Angelegenheit und die in dieser Sache seitens des Sekretariats unternommenen Schritte fand zwischen den Anwesenden ein gründlicher Meinungsaustausch über die weiterhin zu treffenden Vorkehrungen statt. Einstimmig kamen die Delegierten zu der Ueberzeugung, dass der Zeitpunkt gekommen sei, um gegen über dem betreffenden Industriellen, der die Bestrebungen auf Verpflanzung dieses Industriezweiges ins Ausland unterstützt und gefördert hat, die schärfsten Masstahmen zu ergreifen. Diese bestünden: a) in einer vollständigen Boykot- tieruDg seines Hauses seitens aller übrigen Fabrikanten goldener Uhrenschalen, und b) in Verbindung damit sein Ausschluss aus dem Syndikatsverband der betreffenden Fabrikantengruppe. Die anwesenden Industriellen haben sich verpflichtet, diese Schlussnahme in empfehlendem Sinne einer nächstens ein zuberufenden Versammlung der interessierten Uhrenfabrikanten vorzulegen, ersuchten aber im Hinblick auf die Konventionsbestimmuügen mit jeglicher Massregelung noch zuzuwarten, bis der betreffende Beschluss formell gefasst worden sei. Seitens der Vertreter der Arbeiterschaft wurde die Zusieherung abgegeben, dass man in den Arbeiterorganisationen alles tun werde, um die geplante Abreise neuenburgischer Uhrenarbeiter nach dem in England in Gründung begriffenen Etablissement zu verhindern. Soweit wir den Zeitungen entnehmen konnten, soll es sich um das Atelier von Fabrikant Reinbold in La Chaux-de-Fonds handeln, dessen Maschinen und Werkzeuge nach London verkauft worden seien. Mitbeteiligt an der Neugründung in irgend einer Form sei auch Herr Paul-Zelim Perrenoud, Mitglied des Generalrates von La Chaux-de-Fonds und Associe der Firma „Chatelain Leal, Perrenoud & Cie., Record Watch et Stabilis“. Besonders heftigen Angriffen ist namentlich der letztere ausgesetzt, da er selber dem Bureau der neuenburgischen Uhren kammer angehörte und daher sowohl zufolge seiner politischen wie kommerziellen Stellung in besonders weitgehendem Masse die Pflicht gehabt hätte, die Interessen der schweizerischen Uhrenindustrie zu wahren, statt dieser durch die Kreierung einer neuen ausländischen Konkurrenz einen unter Umständen gar nicht mebr gutzumachenden Schaden zuzufügen. Ueber die Lage in der Schweiz schreibt eine Solothurner Zeitung: Unsere schöne Industrie hat zurzeit mit vielen Feinden zu kämpfen. Da ist vor allem die Kupfernot, da nach einer Londoner Meldung die gesamte Kupfer ausfuhr verboten werden wird, und zwar in den nächsten Tagen. Dann haben unsere Messingschmelzereien keine Möglichkeit mehr, das durchaus notwendigste Metall den Fabriken zu liefern. Eine weitere, höchst unangenehme Hinderung ist die neue Kontrolle in England; viele Fabriken haben ihre Schalen und was sie sonst senden mussten, schon viele Monate drüben beim Zollamt, ohne dass die Ware vorwärts oder rückwärts ginge. Wohl hat unser Gesandter energische Schritte unternommen; wohl ist zugegeben worden, dass man dem englischen Zollsystem eine rechte Organisation geben sollte, damit die Waren rascher abgefertigt werden können; aber das sind immer alles nur Worte, Worte, Wortei — Endlich beginnt die Uhrenmaeherei auch die „gelbe Gefahr“ zu spüren. Die Japaner haben gegenwärtig drei Haupt-Sehalenfabriken in ihrem Lande, welche ungefähr 300000 Silber- und Metallschalen jährlich her- stellen, dazu noch eine noch nicht sehr grosse Anzahl Goldschalen. So können die Japaner bald sich selbst mit Uhrenschalen versehen; kurante Goldschalen sind schon lange keine mebr aus der Schweiz nach Japan ausgefühlt worden, und auch sonst sind die Schweizer Fabrikanten genötigt gewesen, nur mehr das leere Werk zu senden. Der Prohibitivzoll ist zu gross auf den Schalen. Feine Goldware können die Japaner aber einstweilen noch nicht machen. Bezüglich der Konkurrenz japanischer Werke könnte man d^er Gefahr noch so begegnen, wenigstens für einige Zeit, indem man gewisse Teile (Zifferblatt und Spirale) nicht mehr lieferte; dadurch würde niemand geschädigt, da dann die ganze Japanische Uhr“ in der Schweiz gemacht werden müsste. Man sieht daraus, dass auch die „Neutralen“ ihr Teil vom Kriege haben und sich vielleicht mehr beklagen müssen als die davon Betroffenen selbst. Was die Zahlen bei unseren dentschen Kriegsanleihen, die bisher 25,6 Milliarden betragen haben, bedeuten, lehrt folgende Darstellung: Der genannte Betrag würde in Fünfmarkstücken 140800 Tonnen wiegen oder so viel, wie 14080 Bahnwagen von je 10 Tonnen Tragfähigkeit zu fassen vermögen. Dies gäbe 400 Silberzüge von je 35 Wagen, die 100 km Bahnstrecke (Luftlinie Leipzig — Dresden) erfordern würden. In Zwanzigmarkstücken: 10144 Tonnen Gewicht = 1014 Bahn wagen = 29 Goldzüge = 8 km Strecke. Diese 10144 Tonnen Gold entsprechen dem Gewicht des auf der ganzen Erde seit der Entdeckung Amerikas bis 1892, also in 400 Jahren gewonnenen Goldes. Legt man Fünfmarkstücke rollenförmig aneinander, so geben die drei Kriegsanleihen eine Silberwurst von 10240 km, d. i. mehr als ein Viertel des Erdumfanges. — In Zwanzigmarkstücken entstände eine Goldrolle von 1536 km Länge, d. i. über 100 km mehr als die Luftentfernung Berlins von Petersburg Als Säule aufgerichtet ergäbe dies 512 mal die Höhe der Zugspitze oder 320 mal die Höhe des Montblanc. Nebeneinandergelegt würden die drei Kriegsanleihen in Fünfmark- itücken eine Silberlinie von 189440 km (d. i. 4 1 /, mal der Erdumfang), in Zwanzigmarkstücken eine Goldlinie von 25600 km (d. i. sehr reichlich der halbe Erdumfang) darstellen. In Hundertmarkscheinen (1 Million Mark wiegt 15 kg) würden die 25,6 Milliarden 384 Tonnen wiegen und einen Eisenbahnzug von 38 Zehn tonnenwagen erfordern. Eine kleine Elbzille trüge den ungeheuren Schatz leicht stromabwärts. In Fünfmarkscheinen würde man mit dem Riesenbetrage 47,49 qkm (d. i. knapp vier Fünftel der Fläche der Stadt Berlin), in Hundertmarkscheinen 5 qkm, in Tausendmarkscheinen nur */ 2 qkm bedecken können. Sollte für das siegreich heimkehrende deutsche Heer von Paris bis Berlin (Luftlinie 900 km) eine 5 m breite Silberstrasse mit Fünfmarkstücken belegt werden, so braucht man dazu 16,5 Milliarden Mark. Mit 25,6 Milliarden Mark würde man eine Silberstrasse gleicher Breite von Berlin bis Petersburg (1400 km) bedecken können. 25,6 Milliarden Mark erfordern zu 5 Proz. jährlich 1280 Millionen Mark Zinsen. Auf jeden Deutschen entfällt jetzt bereits 367,50 Mk Anteil an der Kriegsschuld oder eine jährliche Zinsleistung von 18,83 Mk. Grenzen der Eechte einer Innung. (Nachdr. verb.) Eine freie Innung hatte beschlossen, dass alle Anträge des Gesellenverbandes auf Ab schluss eines Tarifvertrages von jedem einzelnen Innungsmitgliede abgelehnt werden sollten. Ein Meister, welcher an der Versammlung, in der dieser Beschluss gefasst wurde, nicht teilgenommen hatte, dem aber der Beschluss schriftlich mitgeteilt worden war, kehrte sich nicht daran, sondern schloss trotzdem einen Tarifvertrag mit dem Gesellenverbande ab, was er sogleich öffentlich bekanntgab, und erklärte seinen sofortigen Austritt aus der Innung. Letztere hielt die sofortige Kündigung nicht für angängig und strengte über dies eine Klage gegen den Meister an, mit welcher sie die Verurteilung des Beklagten dahin verlangte, ihm zu verbieten, in öffentlichen Bekanntmachungen zu erklären, dass er den Tarifvertrag des Gesellenverbandes anerkannt habe. Die erste Instanz entsohied dem Klageanträge gemäss. Selbst wenn der in Rede stehende Innungsbesehluss unverbindlich wäre, wie der Beklagte be hauptet, so sei doch in der Veröffentlichung des Beklagten in jedem Fall ein Verstoss gegen die guten Sitten zu erblicken. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich jedoch auf die Seite des be klagten Handwerksmeisters gestellt und die Klage abgewiesen. Der frag liche Innungsbeschluss, so heisst es in den Gründen, war rechtsunwirksam, weil der Erlass derartiger Verbote nicht eine satzungsmässige Aufgabe der Innung darstellt. Zwar gehört dazu die Forderung eines gedeihlichen Ver hältnisses zwischen Meistern und Gesellen, also auch der Abschluss von Tarif verträgen mit dem Gesellenverbande, nicht aber die Einrichtung von Kampf organisationen der Mitglieder gegen die Gesellenverbände. Hätte der Innung die Macht zur Anordnung derartig tief in die persönliche Freiheit der Mit glieder eingreifender Massregeln gegeben werden sollen, so hätte dies in der Satzung einen klaren und unzweideutigen Ausdruck finden müssen. Die Innung griff sonach mit ihrem Beschluss in ein ausserhalb ihrer satzungsgemässen Aufgaben liegendes Gebiet ein, und daraus folgt die Un wirksamkeit des Beschlusses. Aber selbst wenn man annehmen wollte, dass der Beschluss nicht satzungswidrig ist, würde er doch durch die Erklärung des Austritts aus der Innung für den Beklagten unverbindlich geworden sein. Der Beklagte hatte auch ein Recht zum sofortigen Austritt; denn eine Innung, deren Satzung einen solchen Beschluss zulässt, stellt sich dar als eine „Vereinigung zur Er langung günstiger Lohn- und Arbeitsverhältnisse“, aus welcher gemäss §152 der Gewerbeordnung die Mitglieder jederzeit austreten können. (Oberlandes- gerioht Dresden: 3. 0. 81/14.) rd. Die Anfertigang einer elektrischen Uhr. Manchem Kollegen mag jetzt in der geschäftsstillen Zeit die Lust anwandeln, eine elektrische Uhr selbst anzufertigen. Wenn diese Arbeit auch die beste Gelegenheit bietet, in die Materie der Elektrizität einzudringen, dabei auch eine schöne Uebungs- arbeit für Lehrlinge abgibt, so kann man doch keinem Uhrmacher dazu raten, wenn er von Elektrizität und elektrischen Uhren noch gar keine Ahnung hat. Erst muss er sich aus einer zuverlässigen Quelle das nötige Wissen schöpfen. Hierzu bietet ihm die beste Gelegenheit das Studium des Buches: Die Elek trizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente von F. Testorf 1 ). Dieses Buch ist speziell für jene Herren Kollegen geschrieben, die sich bisher mit elektrischen Uhren wenig oder noch gar nicht befassten. Zu dem Zwecke ist der Inhalt leicht fasslich geschrieben, und wird der Leser gründlich in das Wesen der Elektrizität eingeführt. Eingehend sind die Stromquellen behandelt, da gerade hier sehr häufig Missgriffe gemacht werden; desgleichen findet der Elektromagnet, der Umwandler elektrischer Energie in mechanische Arbeit, entsprechende Würdigung. Besondere Beachtung ist auch den Kontakten ge schenkt, da diese Einrichtung, namentlich von Anfängern, vielfach als neben sächlich betrachtet wird. Wer sich dann eine elektrische Uhr selbst bauen will, findet an vorgeführten Beispielen, bereichert durch zahlreiche Abbildungen, das, was er braucht. Beim Bau einer elektrischen Uhr muss man den Uhr macher etwas abstreifen und mehr als Mechaniker arbeiten, wenn etwas Rechtes daraus werden soll, denn die Elektrizität verträgt keine Zimperlichkeiten. Alles muss Kraft und Sicherheit zeigen, sonst entledigt sie sich gar bald der ihr angelegten Fesseln und macht was sie will oder streikt ganz und gar. Und doch wird es notwendig sein, dass der Uhrmacher nicht müssig zusieht, wenn die elektrischen Uhren immer mehr überhand nehmen. Es wird zwar nioht jedem Gelegenheit geboten sein, sich ausgiebig damit befassen zu müssen, doch wenn der Fall einmal an ihn herantritt, dann soll er ihn gewappnet finden, dass er nioht als Unwissender dasteht und einen Verdienst, dem bald ein anderer folgen kann, von der Hand weisen muss. („Schweizerische Uhrmacherzeitung. “) 1) Verlag von Wilhelm Knapp, Halle (Saale), Preis gebunden 5 Mk,
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