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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die vierte Kriegsanleihe! 51
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 51
- ArtikelFerdinand Rosenkranz † 52
- ArtikelFalsche Herkunftsbezeichnungen auf Taschenuhren 53
- ArtikelDie Deutsche Messe zu Leipzig 1916 54
- ArtikelEin interessanter Beitrag zum Borgunwesen 55
- ArtikelJubiläum im Hause der Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig 56
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 57
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 60
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6 Die Uhrmacherkunst. Angebote. Schluss der Anzeigen annahme für die nächste Ausgabe am 29. März mittags I Uhr! Suche für sofort einen äusserst tüch tigen, selbständigen, gewissenhaften Uhrmachergehilfen. Gehalt nach Leistung. 7993 Frau Josefine Scherbaum, Uhrmachersgattin, Franzensbad, Fttrstenhof, Kirchenstr. Kriegsanleihe und Bonifikationen. Die Frage, ob die Vermittelungsstellen der Kriegsanleihen von der Vergütung, die sie als Entgelt für ihre Dienste bei der Unterbringung der Anleihen erhalten, einen Teil an ihre Zeichner weitergeben dürfen hat bei der letzten Kriegsanleihe zu Meinungsverschiedenheiten geführt und Verstimmungen hervor gerufen. Es galt bisher allgemein als zulässig, daß nicht nur an Weitervermittler, sondern auch an große Vermögensverwaltungen ein Teil der Vergütung weitergegeben werden dürfe. War dies bei den gewöhn lichen Friedensanleihen unbedenklich, so ist anläßlich der Kriegsanleihen von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß bei einer derartigen allgemeinen Volksanleihe eine verschiedenartige Behandlung der Zeichner zu vermeiden sei und es sich nicht rechtfertigen lasse, den großen Zeichnern günstigere Be dingungen als den kleinen zu gewähren. Die zuständigen Behörden haben die Berechtigung dieser Gründe anerkennen müssen und beschlossen, bei der bevorstehenden vierten Kriegsanleihe den Vermittelungsstellen jede Weitergabe der Vergütung außer an berufsmäßige Vermittler von Effektengeschäften strengstens zu untersagen. Es wird also kein Zeichner, auch nicht der größte, die vierte Kriegsanleihe unter dem amtlich festgesetzten und öffentlich bekanntgemachten Kurse erhalten, eine Anordnung, die ohne jeden Zweifel bei allen billig denkenden Zeichnern Verständnis und Zustimmung finden wird. Junger Uhrmachergehilfe findet dauernde, angenehme Stellung bei Hermann Krause, Uhrmach. und Juwelier, Rosenberq I. Ob.-Schl. Ein jüngerer Uhrmachergehilfe findet zum 1. April oder früher an genehme Stellung bei freier Station im Hause. 8023 H. Lindner, Uhrmacher, Kauen. Zu sofort oder später ein gut em pfohlener 8031 Gehilfe, in Optik erfahren, gesucht. Stellung dauernd und angenehm. Gehalt pro Woche 30 — 32 Mk., eventuell mehr. Kassen frei. J. B. Ankermüller, Bingen a. Rhein. Uhrmachergehilfe in dauernde, angenehme Stellg. gesucht. Fr. Marie Rothe, Vietz a. d. Ostbahn. Dresden. Tüchtiger Gehilfe für sofort oder später gesucht. Gehalt bis 150 Mk. monatlich. 8033 A. Kirsten, Blasewitzer Strasse 32. Junger Gehilfe und Lehrling gesucht. 8036 C. Langenheim, Uhrm., Celle. 4: 5 0 Suche zum 15. April 8037 jüngeren Uhrmacbergebilfen. Gehalt 90 —100 Mk. monatlich bei freier Wohnung. Fritz Lorenz, Uhrmacher, Borna - Leipzig. Nach Leipzig 1 tüchtiger, an saubere Arbeit gewöhnter Uhrmachergehilfe, Kriegsbeschädigter, auch Lehrling, der 3 Jahre gelernt, oder soeben aus- gelernter Gehilfe sofort oder später bei hohem Gehalt gesucht. 8039 Ph. Lehmann, Leipzig, Südstrasse 50. Tüchtiger Uhrmatticrgehiifc nur lur Taschenuhren gesucht. Köi- perliche Fehler kein Hindernis. Gebalt bei freier Wohnung und Kost monatlich 70—100 Mk., je nach Leistung. An genehme, dauernde Stellung. Antritt März oder April. Beste Gelegenheit zur Erlernung der Gravieikunst. A. Gerdsmeyer, 8046 Walsrode (Prov. Hannover). 2 ,« Deutsche Reichsschatzanweisungen. Deutsche Reichsanleihe, itMtar bis ihm. (Vierte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4'/* % Rfichs- sdiatzanweisungen und 5°/„ Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldversdireibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuss nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wert papier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Bedingungen. 1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr, bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und1 bei.allen Zweig- anstalten der Reichsbank mit Kasseneinnchtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können der Köniqlichen Seehandlung (Preussischen Staatsbank) und der Preussischen Central-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihren Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Zeichnungen auf die 5°/ 0 Reichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, sie muss aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vergl. Ziffer 9, Schlussatz. 2. Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20000, 10000 5000 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsschemen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedesJahres Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2 Januar 19x7 fällig. Welcher Serie einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsscha.tz- anweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt, die Rück zahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldver Schreibungen fordern. o Die Reichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgetertigt. 4. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 4 , / a % Reichsschatzanweisungen 95 Mark, 5 o/ 0 Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98,50 Mark, n n 5 o/ 0 „ wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. Ziffer 9). Die Firmen wünschen zu wissen, dass Sie ihre Anzeige in der „Uhrmacherkunst“ gelesen haben!
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