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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung des Sperr-Ausschusses der Fachverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelBekanntmachung des Sperr-Ausschusses der Fachverbände 82
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 83
- ArtikelArbeitgeber, Kunden und Personal im Spiegel des neuesten ... 83
- ArtikelWeitere Dresdner Arbeiten aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts 85
- ArtikelSprechsaal 86
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 86
- ArtikelVerschiedenes 87
- ArtikelKonkursnachrichten 90
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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82 Die Uhrmacherknnst. eine schärfere sein. Gegen erstere Art lässt sich nichts einwenden, denn die öffentlichen Bedürfnisse müssen durch Zahlung gedeckt und das Geld dafür von den Bürgern beschafft werden, nur ge recht muss dabei vorgegangen werden. Und gegen die zweite Art, die Ueberschätzung, werden wir uns immer erfolgreich mit einer geordnet abgeschlossenen Buchführung zu wehren vermögen. Auf dem engeren Gebiete des Faches war die Jahresprüfung der Schüler der Uhrmacherschule zu Glashütte das bemerkens werteste Ereignis. Der Zentralverband war durch den Kollegen Roth in Dresden vertreten. Ein Bericht über diese Prüfung wird an anderer Stelle gegeben. Nur sei an dieser Stelle von dem Ein druck Kenntnis gegeben, den die Besucher dieser Prüfung mit fort nahmen, dass in Glashütte während des Krieges wackere Arbeit ge leistet worden sei, bessere sogar noch als in Friedenszeiten, was sich sowohl in den praktischen als auch zeichnerischen Arbeiten zeigte. Das Eiserne Kreuz erhielt: Gefreiter Paul Friebe, Reise vertreter der Firma Georg Jacob, G.m.b.H., Leipzig. — Sergeant Kurt Mertig, Sohn des Kollegen P. Mertig, Mügeln (Bez. Leipzig). — Kollege Felix Pickers, bei einer Maschinengewehrabteilung im Osten, Sohn des Kollegen Felix Pickers in Duisburg. — Unter offizier Oskar Wochele, Sohn des Uhrmachermeisters Wochele in Stuttgart. — Uhrmacher Heinrich Link von Mudau (Baden). Andere Auszeichnungen erhielten: Wilhelm Janch und Christian Benzing, beide Uhrmacher in Schwenningen, die Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland auf dem Felde der Ehre erlitt: Uhrmacher Adolf Prym in Scheidegg (Bayern), am 30. März vor Verdun. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953, Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarkt! Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Bekanntmachung des Sperr-Ausschusses der Fachverbände. Die am 1. April 1916 von den vereinigten Fachverbänden verhängte Sperre über diejenigen Schweizer Uhrenfabriken, die Munition für die Feinde Deutschlands herstellen, ist von allen vaterländisch gesinnten Fachangehörigen mit Genugtuung auf genommen worden. Von allen Seiten gingen dem Unterzeich neten Sperr-Ausschuss Zustimmungserklärungen zu. Uhrmacher, Grossisten und Fabrikanten haben sehnlichst den gemeinsamen Schritt aller Fachverbände erwartet, der es ihnen ermöglicht, ihre Geschäftsbeziehungen mit jenen Firmen des neutralen Auslandes aufzugeben, die sich dazu hergegeben haben, Munitionsteile an zufertigen, die bestimmt sind, unsere Söhne, unsere Brüder und unser Volk zu vernichten. Unsere Massnahmen stellen nur einen Akt der gerechten Notwehr dar mit dem Endzweck, unserem gemeinsamen Vater lande zu dienen. Die Sperre wird deshalb nicht über diejenigen Firmen verhängt, die sich in der ersten Ueberstürzung bei Aus bruch des Krieges mit Rücksicht auf die Notlage ihrer Arbeiter zur Munitionsanfertigung bereitgefunden haben, sondern nur über diejenigen, die sich nachhaltig geweigert haben, von der Munitions anfertigung abzusehen, nachdem von einem Notstand ihrer Ar beiter nicht mehr gesprochen werden kann. Um den Absatz der noch in deutschen Händen befindlichen Uhren, die aus den gesperrten Firmen stammen, nicht zu be hindern, ist vorläufig von der Veröffentlichung der Marken, die die betreffenden Firmen herstellen, abgesehen worden. Die Ver öffentlichung der gesperrten Marken wird jedoch, nachdem eine angemessene Frist für deren Abstossung verstrichen ist, am 1. Juli d. J. erfolgen. Ferner ist eine Veröffentlichung derjenigen Firmen, die den Sperrbeschlüssen nicht beigetreten sind, beab sichtigt. Ausserdem wird in den Fachzeitschriften eine Liste derjenigen Grossisten, die die Sperrvorschriften durch Unter schrift anerkannt haben, veröffentlicht. Sie erhalten eine Aus weiskarte sowohl für ihr Haus, als auch für jeden ihrer Vertreter. An die Herren Uhrmacher richten wir deshalb die dringende Bitte, sich bei Aufgabe von Bestellungen die Ausweiskarte der Herren Vertreter vorzeigen zu lassen und nach dem 1. Juni nur von solchen Firmen zu kaufen, die sich durch eine Karte des Sperr-Ausschusses auszuweisen vermögen. Die Erklärung, die diejenigen Firmen zu unterzeichnen haben, die sich der Sperrbewegung anschliessen, hat folgenden Wortlaut: „Die Unterzeichnete Firma verpflichtet sich: 1. von jetzt ab weder direkt noch indirekt Uhren aus solchen Fabriken zu beziehen, die ihr von dem unter Ziffer 4 genannten Sperr-Ausschuss durch die Fachpresse oder durch besondere Zu schrift als gesperrt namhaft gemacht werden. (Uhren aus solchen Aufträgen die vor dem 1. April 1916 diesen Häusern erteilt wurden, dürfen noch angenommen und verkauft werden.) 2. Uhren von keinem Wiederverkäufer oder Agenten zu kaufen, der nicht den Nachweis führt, dass er den Sperrver- pflichtungen beigetreten ist und sich auch seinerseits verpflichtet hat, Uhren weder direkt noch indirekt aus gesperrten Fabriken zu beziehen. 3. zu gestatten, dass eine vom Sperr-Ausschuss zu be nennende Persönlichkeit die Einhaltung des Vertrages in einer ihr erforderlich scheinenden Weise nachprüft. 4 als Sperr-Ausschuss ausdrücklich denjenigen Ausschuss anzuerkennen, der in der gemeinschaftlichen Sitzung der Fach- verbände des Uhren- und Goldwarenhandels in Deutschland, die am 15. März 1916 in Berlin tagte, gewählt wurde. 5. dem Sperr-Ausschuss das Recht einzuräumen, im Falle der Sperrverletzung sämtliche Ausweiskarten zurückzufordern und die Veröffentlichung des Bruches der Sperre unter Namensnennung zu gestatten. (Ob eine Sperrverletzung vorliegt, entscheidet der Sperr-Ausschuss endgültig und unanfechtbar. Der Sperr-Aus schuss wird durch den Vorsitzenden vertreten.)“ — Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass es nach einer Verfügung des Reichskanzlers verboten ist, Zahlungen an solche Firmen im neutralen Auslande zu leisten, deren Inhaber oder Teilhaber feindliche Ausländer sind. Um festzustellen, ob Zahlungen auch an solche Firmen im neutralen Auslande nicht zulässig sind, deren Inhaber nur zu einem Teil feindliche Aus länder sind, hat der Sperr-Ausschuss eine Anfrage an das Reichs amt des Innern gerichtet und von dort folgende Antwort erhalten: „Soweit feindliche Staatsangehörige Inhaber oder Teilhaber von im Ausland ansässigen Unternehmungen sind, erscheinen Zahlungen an solche Firmen mit dem Verbot der mittelbaren Zahlung an das feindliche Ausland nicht vereinbar, da eine hin reichende Garantie gegen das Weiterfliessen des Geldes nach dem Heimatsstaate der feindlichen Ausländer nicht gegeben ist. Die Entscheidung steht bei den Gerichten.“ Nach den vom Sperr-Ausschuss angestellten Ermittlungen ist bis jetzt bekannt, dass einige von den Inhabern der Firma Tavannes Watch Co. in La Chaux-de-Fonds Franzosen sind, daher ist nach der Auskunft der Reichsbehörde vorläufig eine Zahlung an diese Firmen nicht zulässig. ■— Ersatzfabrikate stehen für die gesperrten Marken reichlich zur Verfügung, und die Tagespresse wird auch die deutschen Käufer über die Lage aufklären. Darum, Kollegen, lasst alle kleinlichen Bedenken beiseite und handelt so, wie es sich für deutsche Männer in dieser grossen Zeit geziemt! Berlin, am 1. Mai 1916. Der Sperr-Ausschuss der vereinigten Fachverbände. Karl Mischke.
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