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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitgeber, Kunden und Personal im Spiegel des neuesten Kriegsrechts
- Autor
- Lieske, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelBekanntmachung des Sperr-Ausschusses der Fachverbände 82
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 83
- ArtikelArbeitgeber, Kunden und Personal im Spiegel des neuesten ... 83
- ArtikelWeitere Dresdner Arbeiten aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts 85
- ArtikelSprechsaal 86
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 86
- ArtikelVerschiedenes 87
- ArtikelKonkursnachrichten 90
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 9 Die Uhrmacherkunst. 83 Deutsche Uhrmacher schule zu Glashütte 1. Sa. Schulprüfung 1916. Den Abschluss des 38. Schuljahres bildete die übliche öffent liche Prüfung, die am 14. April stattfand und wozu eine reiche Anzahl von Gästen erschienen war, darunter Herr Gewerberat Gewerbeschulinspektor Benisch, Dresden, und Herr Amtshaupt mann Edler von der Planitz, Dippoldiswalde; als Vertreter des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine Herr Uhrmachermeister Julius Roth, Dresden- als Vertreter des Deutschen Uhrmacher-Bundes Herr ‘Schriftleiter Herrn. Uhrland, Berlin; als Vertreter der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle Leipzig, Herr Uhrmacher meister W. Herrmann, Leipzig; die Herren Oswald Schulz, Berlin, und Rieh. Abel, Berlin, in Vertretung des Vereins Berliner Uhr macher; Obermeister Ernst Schmidt, Dresden, in Vertretung der Dresdener Uhrmacherinnung; Herr Uhrmachermeister Robert Zum- keller, Chemnitz, in Vertretung der Chemnitzer Uhrmacherinnung. Ueber die in den verschiedenen Abteilungen gefertigten Arbeiten und den Verlaut der Prüfung geben die nachstehenden Aufstellungen die nötige Uebersicht. Aus der Prüfung ist als besonders erwähnenswert hervorzuheben die Entwicklung über den Einfluss der Zapfenreibung auf die Dauer der Unruh schwingung als Anwendung der Differential- und Integralrechnung. Infolge des schwächeren Schulbesuches während der Kriegs zeit war es möglich geworden, dass sich die Lehrer der Schule aussergewöhnlichen Aufgaben widmen konnten, was namentlich in den ausgelegten Zeichnungen auffallend zum Ausdruck ge langte. In der Abteilung des Herrn Oberlehrers Romershausen waren 56 verschiedene Sorten von Zeichnungen vorhanden, worunter besonders erwähnenswert sind: ein dreigängiges Links gewinde mit trapezförmigem Querschnitt, ein elektrischer Aufzug für Zähler, drei Zeichnungen eines Spezialdrehstuhles für Un ruhen, eine Zahnstange mit Trieb und eine Seechronometerunruh in Polarprojektion nach der Distanzpunktmethode gezeichnet. In der Abteilung des Herrn Professor Strasser waren 44 verschiedene Sorten vorhanden, darunter eine grosse Anzahl neuer Spiralkurven mit Anwendung auf äussere und innere Kurven, verschiedene aussergewöhnliche Hemmungen, darunter viele Anker gangstudien. Bemerkenswert war eine Anzahl Zeichnungen, die die schwierigeren Probleme der darstellenden Geometrie be handelten, und eine grössere Anzahl von Sonnenubrkonstruktionen für beliebige Deklination und Inklination mit Schattenkurven und mittlerer Zeitkurve. In neuerer Zeit scheint ein besonderes Inter esse für Sonnenuhren erwacht zu sein, dem in weitem Masse Rechnung getragen wurde. Als besonders aussergewöhnliche Leistungen müssen zwei neuartig konstruierte Kalenderwerke erwähnt werden, wovon eines für die zur Ausführung gelangende Kunstuhr Verwendung finden soll. Ferner als höchste Leistung die Zeichnung eines Werkes, das die veränderlichen Feste, die Epakten und die Sonntags buchstaben auf den Zeitraum von 1600 bis 4200 unter Berück sichtigung des Einflusses der Sonnen- und Mondgleichung zum Ausdruck bringt, von dem Schüler Albrecht gezeichnet, konstruiert von Herrn Professor Strasser. Im ganzen waren 316 Blatt Zeichnungen vorhanden. Als eine praktisch besonders hervorragende Leistung in der Abteilung des Lehrers Herrn Oskar Hesse ist ein von dem Schüler Fr. Vetterlein selbständig entworfenes Drehgangwerk mit Anker hemmung zu erwähnen, ferner in der feinmechanischen Abteilung eine von Herrn Professor Strasser konstruierte Teilvorrichtung, um mit Leichtigkeit jede Zahnzahl bis zu 1000 Zähnen schneiden zu können. Arbeitgeber, Kunden und Personal im Spiegel des neuesten Kriegsrechts. Von Dr. Hans Lieske, Leipzig. Die Rechtspflege hat es verstanden, neuen Most in die alten Schläuche zu giessen und im allgemeinen gegenüber den vom Kriege geschaffenen neuen Wirtschaftsformen mit dem geltenden Rechte auszukommen. Indem die Gerichte es vermieden, Buch stabenjuristerei zu treiben und indem sie sich bestrebten, überall dem Geiste des Rechts, der Billigkeit zum Siege zu verhelfen, hat auch die Rechtspflege Kriegsgewinne erzielt, die fortwirken werden hinüber in die Zeit des Friedens. Naturgemäss hat die Rechtsprechung auf Gebieten, die Rechts geschäfte des täglichen Lebens betreffen, besonders häutig Ge legenheit zur Betätigung gefunden. Ob der Kaufmann dem Kunden die vor dem Kriege versprochene Ware auch dann liefern muss, wenn der Krieg die Lieferung erschwert oder unmöglich gemacht hat, ob der Arbeitgeber dem Angestellten unter Berufung auf den Kriegsausbruch ohne weiteres kündigen darf, das waren die Fragen, die immer wieder die Gerichte beschäftigten, in denen sich aber allmählich durch die Rechtsprechung der höchsten Ge richtshöfe feste Rechtsgrundsätze herangebildet haben. Bei den Kaufverträgen steht gegenwärtig die sogen. Kriegsklausel im Vordergrund des Interesses. Vorsichtige Ver käufer pflegen bei langfristigen Lieferungsverträgen die Ver einbarung aufzunehmen, dass sie durch den Ausbruch eines Krieges von der Lieferungspflicht befreit sein sollen. So klar nun der Sinn solcher Kriegsklausel zu sein scheint, so kann man doch in den Urteilen höherer Gerichtshöfe abweichende Meinungen vertreten finden. Es erklärt sich das dadurch, dass die Gerichte eben auch den Interessen des Käufers Rechnung tragen wollten. Manche Urteile bekennen sich daher zu der Anschauung, dass der Verkäufer die Kriegsklausel nur dann geltend machen könne, wenn ihm durch den Krieg die Lieferung tatsächlich unmöglich geworden sei. Diese Ansicht, für die sich ja zweifellos manches sagen lässt, findet sich jedoch nur vereinzelt. Als herrschende Meinung und als fast durchweg von den Gerichten jetzt angenommenen Rechts grundsatz kann man vielmehr den Standpunkt bezeichnen, dass der Verkäufer bei Vereinbarung der Kriegsklausel durch den Eintritt des Krieges ohne weiteres frei wird, ohne Rücksicht darauf, ob er die Ware noch liefern könnte oder nicht. Der Verkäufer hat eben ganz allgemein vertraglich ausgemacht, dass der Kriegsausbruch ihn von der Lieferungspflicht befreien solle, und er kann sich daher auch ohne Einschränkung auf diese Ab machung berufen. Nach obergerichtlichen Entscheidungen ver- stösst es also nicht gegen Treu und Glauben, wenn ein Kaufmann sich nur für den Fall verpflichten will, dass die Dinge ihren regelmässigen Verlauf nehmen. Dass der Kaufmann tatsächlich noch zur Lieferung fähig ist und nur aus Spekulationsgründen nicht liefert, ist danach ohne Bedeutung. In vielen Fällen des praktischen Lebens handelt es sich um einen sogen. Kauf auf Abruf. Unter dieser Form des Kauf geschäftes, die namentlich im Handelsleben eine ausserordentlich grosse Rolle spielt, versteht man bekanntlich die Vereinbarung, dass der Käufer die gekaufte Warenmenge in beliebigen Teil lieferungen von dem Verkäufer verlangen, abrufen kann. Wenn also etwa ein Maschinenfabrikant zehn Fässer Oel am 1. März 1914 auf Abruf kauft, so heisst das, er kann nach seinem Be lieben 5 Monate lang je zwei Fässer oder 10 Monate lang je^ ein Fass oder in sonstiger Weise abrufen. Ist in einem solchen lalle die Kriegsklausel vereinbart, so wird dadurch, wie wir vorhin gesehen haben, der Verkäufer von der Verpflichtung, die rück ständige Menge Oel noch zu liefern, ohne weiteres frei. Die Sache liegt also nicht so — wie manchmal angenommen wird , dass die Lieferung der rückständigen Quantität hinausgeschoben wird bis nach dem Kriege. Bei Käufen auf Abruf ohne Ver einbarung der Kriegsklausel ist es auch vorgekommen, dass Käufer, die lange Zeit nicht abgerufen hatten, nach Kriegsausbruch auf einmal die ganze rückständige Menge abriefen und so dem
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