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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelBekanntmachung des Sperr-Ausschusses der Fachverbände 82
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 83
- ArtikelArbeitgeber, Kunden und Personal im Spiegel des neuesten ... 83
- ArtikelWeitere Dresdner Arbeiten aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts 85
- ArtikelSprechsaal 86
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 86
- ArtikelVerschiedenes 87
- ArtikelKonkursnachrichten 90
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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88 Die Uhrm&cherkunst. Nr. 9 10000 Mann in Deutschland für die Versorgung der Schweiz mit Kohlen. Wenn man nun aber einen Vergleich zieht zwischen den Preisen, die Deutsch land für seine Kohlenlieferung an die neutrale Schweiz fordert, und denen, die England dem ihm verbündeten Italien abnimmt, dann ergibt sich, dass der deutsche Preis nur ein Sechstel des englischen Preises ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der deutschen Kohlenlieferung für die Schweiz gerade um eine Lebensfrage handelt, und trotzdem nutzt Deutschland diese Lage weder zu einer unangemessenen Preissteigerung noch zu Kompensationen mit Lebensmitteln aus. Abgesehen von Kohle bezieht die Schweiz während des Krieges noch eine ganze Reihe anderer Waren, so pharmazeutische Artikel, Chemikalien, künstlichen Dünger, Eisen, roh oder verarbeitet, Soda usw. Für einzelne Waren wird von Deutschland Kompensation verlangt, was bei der Lage Deutschlands in bezug auf seine Lebensmittelversorgung wohl nur selbst verständlich ist. Ein Berner Blatt weist ausdrücklich darauf hin, dass Deutsch land in wirtschaftlicher Beziehung die Schweiz gerade so gut lahmlegen könnte wie die Ententemächte dazu imstande sind. Unter diesen Umständen seien die Hetzereien gegen die Ausfuhrbewilligungen von Lebensmitteln nach Deutsch land nicht nur bedauerlich, sondern im höchsten Grade bedenklich und ge fährlich. Zinkdrahtleitungen. Es ist gelungen, als Ersatz für Kupferleitungen gut biegsame Zinkleitungen herzustellen. Der elektrische Widerstand des Zinks ist ungefähr doppelt so gross, als der des Aluminiums und etwa 3,5mal so gross, als der des Kupfers. Zinkleitungen müssen also einen grösseren Querschnitt haben, als Kupfer- und Aluminiumleitungen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass durch die Verwendung von Metall fadenlampen die Strombelastung des Querschnitts der Kupferleitungen vielfach geringer geworden ist, so dass die Kupferleitungen nicht mehr voll belastet sind. In solchen Fällen kommt man auch bei einer Zink- oder Eisenleitung vielfach mit demselben Querschnitt aus. Die Strombelastungen, die nach den Normalien des Verbandes Deut scher Elektrotechniker für Zinkleitungen zulässig sind, ergeben sich aus fol gender Tabelle: „ , . . Anzahl und Durchmesser Höchste dauernd zu- Querschnitt der Leiterdrähte lässige Stromstärke in qmm mm Ampere 1.5 1 X 1,38 9 2.5 1 X 1,79 11 4 IX 2,26 13 6 IX 2,77 16 10 7 X 1,35 23 16 7 X 1,70 40 25 7 X 2,13 52 Schwarzfärben von Köpfer und Messing nach Groschuff. Das von Groschuff stammende Verfahren besteht darin, dass man Kupfer und kupferreiohe Legierungen in kochende fünfprozentige Natronlauge taucht, der gleichzeitig mit dem Eintauchen der Gegenstände 1 Proz. Kaliumpersulfat zu gesetzt wird. Metalle, die in der Gelbbrenne vorbehandelt worden sind, färben sich schlecht, man muss sie mit Kalk und Schlämmkreide oder, wenn an gängig, mit Bimssteinpulver abbürsten. Messing bekommt in dem Färbebade obiger Zuiammensetzung nur Altmessingfärbung, es lässt sieh aber schwarz färben, wenn man zehnprozentige Natronlauge (also 10 Gewichtsteile Aetz- natron auf 100 Gewichtsteile Wasser) nimmt. Auf Kupfer kann man auch ein recht schönes tiefes Braun mit dieser Beize erzielen. Aluminiumbronze verhält sich wie MessiDg. Das tiefste Schwarz erzielt man auf Tombakblech. Marie von Ebner -Eschenbachs Uhrensammlung. Ein Mitarbeiter schreibt dem „Berliner Tageblatt“: Der grosse Glassehrank mit Marie von Ebners Uhrenschätzen, die sie wie ihren Augapfel hütete, stand zwischen zwei Fenstern ihres schönen, stilvollen Arbeitszimmers. Eine wahrhaft köstliche Sammlung: 550 Taschenuhren, zu denen in den letzten Jahren noch mehr gekommen sein mögen, von der Zeit Kaiser Rudolfs II. an bis zur Gegenwart. Das wertvollste Stück der Sammlung ist eine Uhr von Christoph Schöner, in ein lateinisches Kreuz aus Amethyst gefasst. Ferner lagen hinter der Glasscheibe Uhren in Form einer Laute, einer Leier, eines Apfels, eines Petschaftes. Aus der Empirezeit ruhte auf ihrem roten Sammetbett eine Ringuhr. Eine Spindeluhr köstlicher Augsburger Arbeit, Nürnberger Eier aus dem Ende des 16. und dem Anfang des 17. Jahrhunderts, eine Pariser Spieluhr mit Zylinderwerk, waren Perlen der Sammlung. Ueber diesen kostbaren Lieblingsbesitz der Sammlung sollte man das Wort setzen, das ihr aus tiefstem Herzen kam: „Wenn ich noch einmal zur Welt käme, ich würde nichts anderes als Uhr macherin.“ Ein neues Kriegsgebot. Unter diesem Titel wird zurzeit in den Zeugen zimmern, den Gängen und Treppenhäusern der pfälzischen Geriehtsgebäude folgende Mahnung aufgehängt: 1. Hüte dich vor Prozessen, du kennst viel leicht den Anfang, aber nicht das Ende. 2. Geh’ nicht um jede Kleinigkeit zum Gericht, du sparst viel Zeit, Geld und Verdruss. 3. Hast du einen recht lichen Streit, so prüfe, ob nicht auch beim Gegner ein gut Teil Recht ist. 4. Versuche vor einem Prozess zuerst eine gütliche Schlichtung und lass auch den Gegner zu Wort kommen, dann klärt sich vieles auf. 5. Unternimm nichts, was deinem Gegner nur schaden kann, dir aber nichts nützt. 6. Sage dem Gegner nie, er hätte gelogen. 7. Sage deinem Gegner nie, er hätte be trogen. 8. Höre auf den Richter, wenn er zum Vergleich rät, er meint es gut mit dir. 9. Mache deine Verträge stets schriftlich und lies erst genau durch, was du unterschreibst, dann vermeidest du Unklarheit und hast Be weise. Nur was du beweisen kannst, gilt vor Gericht. 10. Treibe den Gegner nicht zum äussersten, du weisst nicht, ob du nicht einmal seiner bedarfst. Was ist übermässiger Gewinn? Die „Deutsche Parlamentskorre spondenz“ berichtet: Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat zu der Frage, was als übermässiger Gewinn im Sinne der Bundesrats Verordnung vom 23. Juli 1915 zu erachten ist, in einem Bescheide auf die Eingabe des Zentral verbandes für Handel und Gewerbe erklärt: „dass bei Beantwortung der Frage, ob ein übermässiger Gewinn im Sinne des § 5, Abs. 1, der Verordnung vom 15. Juli 1915 vorliegt, die gesamten Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Es kommt daher nicht allein auf das Verhältnis zwischen Ein- und Verkaufspreis an, vielmehr ist auch die Marktlage in Betracht zu ziehen. Andererseits soll diese nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine so überwiegende Bedeutung haben, dass die Innehaltung des Marktpreises unter allen Umständen den Vorwurf eines strafbaren Gewinnes ausschliesst. Allgemeine Grundsätze darüber, welcher Preis jeweils gefordert werden darf, lassen sich bei der Vielgestaltigkeit der zu berücksichtigenden Umstände, nicht aufstellen. Die Beteiligten und die Gerichte, denen die Auslegung der Vor schrift letzten Endes zusteht, werden bei Prüfung des Einzelfalles davon auB- zugehen haben, dass die geschäftlichen Erschwerungen, die der Krieg mit sich bringt, unter Umständen einen höheren Gewinn als im Frieden rechtfertigen können, dass aber andererseits einer Ausbeutung der durch den Krieg ge schaffenen Konjunktur auf Kosten der Verbraucher durch die Vorschrift Schranken gezogen werden sollten. Der § 5, Nr. 2, a. a. 0. setzt voraus, dass die Zurückhaltung erfolgt, um einen übermässigen Gewinn zu erzielen. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn berechtigte geschäftliche Rücksichten den Händler zu seinem Verhalten bestimmen. Je nach der Lage der Umstände wird als berechtigtes Interesse anerkannt werden können, wenn der Händler, der nur über geringe Mengen einer begehrten Ware verfügt, diese vorzugsweise an seine Kunden abgibt. Bei der Beurteilung der gesamten Sachlage ist massgebend, davon aus zugehen, dass es im allgemeinen Staatsinteresse, aber im wohlverstandenen Interesse des deutschen Handelsstandes liegen muss, zu verhindern, dass einzelne aus der jetzigen Kriegszeit Konjunkturgewinne erzielen und so das wirtschaftliche Durchhalten erschweren und gerechtfertigte Erbitterung her* vorrufen. Ich bemerke im übrigen, dass bei der Festsetzung von Höchstpreisen und sonstigen Beratungen mit Sachverständigen grundsätzlich auch Fachleute aus den Reihen des Kleinhandels, und zwar aus allen Teilen des Reiches, in weitgehendem Masse gehört werden. Die Auswahl geeigneter Personen muss ich mir Vorbehalten.“ Neue Bestimmungen über Thermometerprüfung. Unter den Auf gaben der Physikalisch - Technischen Reichsanstalt nimmt das Prüfen und Eichen der Thermometer und Pyrometer, die zur Temperaturmessung von sehr hohen Hitzegraden bestimmt sind, einen nicht unerheblichen Raum ein. Die gewöhnliche Temperaturmessung geschieht, wie bekannt, durch Ausdehnung einer Queoksilbermenge zwischen den beiden Fixpunkten 0 Grad und 100 Grad, den Temperaturen des schmelzenden Schnees und des siedenden Wassers. Statt des Quecksilbers wird aber bei wissenschaftlichen Messungen, namentlich bei tieferen wie bei höheren Temperaturen ein Gas als thermometrische Substanz benutzt, und zwar besteht ein internationales Abkommen, Wasserstoff zu ver wenden, so dass man von einer internationalen Wasserstoffskala spricht. Das Eichen in der Reichsanstalt geschieht aber nicht durch unmittelbares Vergleichen mit einem Wasserstoffthermometer, sondern es werden Aenderungen einer anderen physikalischen Eigenschaft eines Körpers mit der Temperatur dazu benutzt. Der elektrische Widerstand eines Metalldrahtes ist ebenfalls mit der Temperatur veränderlich, und wenn das Gesetz dieses Zusammenhanges bekannt ist, so kann man aus der beobachteten Widerstandsänderung die Temperatur ableiten. Der Präsident der Physikalisch - Technischen Reichsanstalt, Professor Warburg, macht nun, der „Zentralzeitung für Optik und Mechanik“ zufolge, bekannt, dass vom 1. April 1916 an in dem grossen Temperaturgebiet vom Schmelzpunkt des Quecksilbers ab bis zum Siedepunkt des Schwefels, also in dem Temperaturgebiet von 38,89 Grad Kälte bis zu 444,55 Grad Wärme das Platinwiderstandsthermometer für die Eichungen in der Reiohsanstalt benutzt werden soll, wobei zugleich die Norm der Bestimmungen, die Art der Ab hängigkeit des Widerstandes von der Temperatur, die Reinheit des zu be nutzenden Platins und die in diesem Gebiet genau gemessenen Schmelz - oder Erstarrungs-, sowie Siedepunkte gegeben werden. Von der Genauigkeit der Messungen kann man sich einen Begriff machen, wenn man hört, dass Hundert tausendstel eines Grades noch bemerkbar sind. Auch für diese Temperaturen wird ein Platinwiderstandsthermometer benutzt, und zwar eins, das genau mit dem Wasserstoffthermometer verglichen ist. Für grosse Hitzegrade, also zum Eichen von Pyrometern, wird eine andere mit der Temperatur veränderliche physikalische Eigenschaft zum Messen benutzt, nämlich die AenderuDg der elektromotorischen Kraft eines elektrischen Stromes, der durch eine aus zwei verschiedenen Metallen bestehende Draht leitung fliesst, wenn die Lötstellen der verschiedenen Metalle auf gleicher Temperatur gehalten werden. Derartige sogen. Thermoelemente werden in der Wissenschaft und Technik viel gebraucht. Als Normalelement benutzt die Reichsanstalt ein aus einem Platindraht mit einem 10 prozentigen Platin- Rhodiumdraht zusammengesetztes Thermoelement. Seiner Veröffentlichung fügt Professor Warburg die Bemerkung hinzu, dass die definierte Temperatur skala nach dem heutigen Stand der Thermometrie der absoluten thermo dynamischen Skala entspricht, bei der die von der Wärme bei einem Kreisprozess geleistete Arbeit in Betracht kommt, und dass mit der Einführung der neuen Skalen in der Thermometrie derselbe Weg beschrieben ist, wie in der elektrischen Messtechnik, wo unterschieden wird zwischen den ursprünglichen definierten Werten der Einheiten und ihrer Verwirklichung durch feste international eingefühlte Normen. Verkauf von Waren ans dem Hauptgeschäft während des Krieges anch an anderen Orten ist kein Gewerbebetrieb im Umherziehen. (Nachdr. auch im Auszug verb) Der Angeklagte H., der in M. wohnt und unter einer im Handelsregister eingetragenen Firma dort ein Geschäft betreibt, lässt seit Oktober 1914 seine Waren, Taschenuhren und Taschenwecker, auch in einem Laden in St. verkaufen, den er hierzu gemietet und eingerichtet hat
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