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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Grossisten und neue Vertreter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Schule für die Werkstätte
- Untertitel
- 1. Der Lehrling als Grossuhren-Regleur
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 143
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 144
- ArtikelNeue Grossisten und neue Vertreter 144
- ArtikelAus der Schule für die Werkstätte 145
- ArtikelSprechsaal 146
- ArtikelEin wichtiges Urteil gegen einen Pfandleiher 147
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 149
- ArtikelVerschiedenes 150
- ArtikelPatentbericht 152
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 152
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 15 Die Uhrmacherkunst. 145 ihm daher, dass ich gegenwärtig nichts brauche. Nach 8 Tagen erschien er mit denselben Manieren wieder. Da ich dem Herrn einen Vortrag über Knigges Umgang mit Menschen nicht halten wollte, erklärte ich ihm kurz, dass ich von Unbekannten nichts kaufe. Mit einem langgedehnten »asooo« verliess er den Laden. Am selben Tage erschien bei mir ein Mann und stellte sich als Vertreter einer schweizerischen Uhrenfabrik vor. Sein Uhren koffer trug auch innen die Aufschrift: Schweizer Uhren-Export- haus. Er offerierte mir unter anderem eine silberne Radium-Arm- banduhr zum Preise von 22,50 Kronen und bemerkte so nebenbei, ein Kollege habe ihm soeben drei Kartons dieser vorzüglichen Präzisionsuhr bestellt. Neugierig, wie ich schon bin, öffnete ich den Deckel und fand ein steinloses Zylinderwerk der ordinärsten Sorte, wie man sie überall um 10 bis 11 Kronen bekommt. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, meinte er etwas pikiert, inj seinem Verzeichnis stehe die Uhr als Präzisionsuhr mit Anker werk bezeichnet, und es werde daher auch eine solche sein. Es stellte sich natürlich sofort heraus, dass der Mann von Uhren keinen blauen Dunst hatte.“ So weit unser südöstlicher Freund. Während die erste Type bei uns offenbar zu den Unmöglichkeiten gehört, ist kein Zweifel, dass von der zweiten uns verschiedene Exemplare beehren. Wenn auch der fachmännische Reisende solchen Konkurrenten gegenüber kaum einen schweren Stand haben wird, so liegt es doch in unserem Interesse, dass wir sie uns vom Leibe halten und zum mindesten ihre Anpreisungen auf das genaueste nach prüfen, auch daraufhin, dass es sich nicht um Munitionsuhren handelt, die sie uns anbieten und die wir kaufen. Diese Gefahr besteht nämlich, besonders bei den Angeboten, die uns direkt I aus dem Auslande gemacht werden. Aus der Schule für die Werkstätte 1 ). 1. Der Lehrling als Grossuhren-Regleur. Von A. Vogler, München. Die Besorgung von Geschäftsgängen, Reinigungs- und Ord nungsarbeiten zählt nach Brauch und Recht immer und überall, nicht bloss im Uhrmachergewerbe, zu den Obliegenheiten des Lehrlings. Als Entgelt für diese, vom ersten Tage an nutzbringenden Tätigkeiten — den Kunden in Form von Geschäftsunkosten auf zurechnen — kann der Lehrling mit voller Berechtigung den Anspruch auf tüchtige Unterweisung in allen fachlichen Arbeiten seines Gewerbes erheben. Wer heute einen Lehrling hält, will aus ihm Nutzen ziehen — selbstverständlich! Den grössten Nutzen bringt die Lehrlings arbeit aber dort, wo die Ausbildung am besten ist — und damit ist auch dem Lehrling bezw. seinen Eltern gedient. Zur richtigen Ausführung aller jener Besorgungen, welche anscheinend mit der technischen Ausbildung des Lehrlings nichts zu tun haben, ist eine Anleitung gerade so erforderlich wie zu Werkstätten-Leistungen. Ja, wohl die meisten von ihnen können und sollen durch entsprechende Belehrung — sei sie wirtschaft licher oder technischer Art — zu anregenden fachlichen Be tätigungen veredelt werden. Durch frühzeitige Schärfung des Blicks für die wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Gewerbes soll klargelegt werden, dass schon der Lehrling durch seine Pflichterfüllung zu einer höheren Einschätzung, zum äusseren An sehen unseres Faches beitragen kann, dass er später gleiches wieder von seinen Lehrlingen fordern muss; das Gefühl der „Zunftzugehörigkeit“ muss in ihm geweckt werden; auf diese Weise wäre die leider so oft fehlende Brücke des Verständnisses zwischen Alter und Jugend zu schlagen! Durch Erklärungen technischen Inhalts lässt sich der „Geschmack“ der einfachsten Verrichtungen würzen. Das Abstauben und Aufziehen der Gross uhren muss dem Jungen während seiner ganzen Lehrzeit als notwendige Arbeit übertragen werden, und diese Arbeit soll ihm schmackhaft bleiben, sonst wird sie schlecht getan. Das kann dadurch geschehen, dass man ihm sobald als möglich die Fähig keit zur Regulierung (Feinstellung) der Grossuhren vermittelt. Das Wie möchte in dem Folgenden dargelegt werden. Vom ersten Tage der Lehre an mache man dem Lehrling die Führung eines „Merkheftes“ zur Pflicht. (Ueber das „Merk heft“ ein andermal Ausführlicheres.) In dasselbe werden unter Anleitung die sämtlichen Grossuhrenpfleglinge mit folgenden Merkmalen (diese nach und nach) verzeichnet: Gattung, Holzart des Gehäuses, Verkaufspreis, Zahl der Pendelschwingungen in der Minute, mathematische Pendellänge, Gangdauer, aufgezogen am ..., 1) Unter diesem Titel veröffentlichen wir in zwangloser Folge Abhand lungen verschiedenen Inhalts, in denen auf die nutzbringende Anwendung des in unseren einfachen Uhrmacher-Fortbildungsschulen Gelehrten verwiesen werden soll. Durch Wiedergabe der schulgemässen Behandlung hoffen wir besonders jenen Lehrmeistern eine Handreichung zu bieten, an deren Ort eine Fachschule fehlt. Den Verfasser leitet dabei die Absicht: Bessere Nutzung aus der Lehrlingsarbeit auf Grund besserer Ausbildung! Er denkt damit — auch in Ansehung unseres Arbeitermangels — einen „zeitgemässen“ Grund gedanken auszubauen. Gang (nach Sternwartegebrauch — für das Vor-, + für das Nach gehen), V (Veränderung der Pendellänge), feingestellt am . . . Dass sich der Uhrmacher nicht immer mit dem täglichen Rücken der Zeiger zufrieden geben kann, ersieht der Junge aus der peinlichen Sorgfalt, welche der Lehrherr vor seinen Augen bei den „Nichtzeitgemässen“ auf die Verstellung der Regulier schraube verwendet. Das müsste schon ein zum vollen Unglück ins Fach Hereingeschneiter sein, der da nicht Lust bekäme, sich auch als „Regleur“ zu betätigen! Nun gut, fürs erste darf der Strebsame die vorzügliche Professor Strassersche Regulierformel in sein Merkheft eintragen: 7 2d’L d. h. Veränderung (V) der Regulierschraube in mm ist gleich 2 X festgestellte Differenz (d) des Ganges X mathematische Länge (L) des Pendels in mm, geteilt durch Zeit der Beobachtung (t von tempus = Zeit). Differenz (d) und Zeit (t) der Beobachtung müssen dabei in gleichem Zeitmasse ausgedrückt sein. Würde z. B. eine tägliche Gangabweichung von+ 8 min festgestellt, so ist als t = 24X 60 zu setzen; wäre der tägliche Gangunterschied — 45 sec, so wird t=24 X 60 X 60. Als einzige Schwierigkeit bleibt L, welcher Wert rechnerisch ermittelt wird. In unserer Münchener Uhrmacher-Fortbildungsschule wird dies zu Ende des ersten Lehrjahres erreicht. Der Unterricht in Algebra schliesst da mit der Lehre von den Proportionen ab. — Um einen Teil der so freundlich bis hierher gefolgten Leser nicht abzuschrecken, sei vorsorglich bemerkt, dass das folgende, in schulgemässer Form vorgeführte Rechenbeispiel in gar keiner Weise Schwierigkeiten bietet, und dass die Darstellung in Ein fachheit und Fasslichkeit wohl kaum unterboten werden kann. Der Zweck soll sein, eine Annäherungsregel („Faustregel“) zur schnellen Ermittlung der mathematischen Pendellänge abzuleiten, welche jedem Jungen, auch ohne Fachschulunterricht, hierdurch verständlich und geläufig werden kann. Beispiel: Ein Freischwinger, nach einem Tage-j-5 min zeigend, ist zu regulieren. Lösung: Die Anwendung der Regulierformel setzt die Kenntnis der mathematischen Pendellänge voraus. Gesetz: Die Pendellängen verhalten sich wie die Quadrate der Schwingungszeiten 1 ). 1) Dieses einfachste Pendelgesetz reicht vollkommen aus für alle prak-* tischen Fälle. Wenn unsere Uhrmacher-Fortbildungsschulen mit ihrem schlichten Schülermaterial und der karg bemessenen Unterrichtszeit sich mit dieser einen Regel bescheiden, wird die wünschenswerte Sicherheit in Pendel berechnungen überall erzielt werden! — Dies auf Grund 15 jähriger Schul- erfabrung.
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