Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 143
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 144
- ArtikelNeue Grossisten und neue Vertreter 144
- ArtikelAus der Schule für die Werkstätte 145
- ArtikelSprechsaal 146
- ArtikelEin wichtiges Urteil gegen einen Pfandleiher 147
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 149
- ArtikelVerschiedenes 150
- ArtikelPatentbericht 152
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 152
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
150 Die Uhrmacherkunst. Nr. 15 Vom Bezirks verein Ulm berichtet Kollege Bössle, dass derselbe in letzter Zeit neu aufgelebt sei, sie hätten es erreicht, in dem dortigen Gefangenenlager eine gemeinsame Niederlage einzurichten, und versprechen sich etwas davon. Auch würden die Kollegen nach und nach sämtlich einsehen, dass auch vom Uhrmacher die Preise für seine Arbeit erhöht werden müsse. Nach Abstattung des Danks für die Einladung zur heutigen Tagung und Ueberbringung der Grüsse der Handwerkskammer hält Herr Dr. Gerhard einen beherzigenswerten Vortrag über Lehrlingsfragen. Es sei überaus wichtig, dass der Absehliessung des Lehrvertrages besondere Aufmerksamkeit geschenkt werde, um späteren Enttäuschungen vorzubeugen. Viele Handwerksmeister seien mit den Gesetzesbestimmungen über die Lehrlingshaltung nicht genügend ver traut. Der Lehrvertrag soll spätestens bei Eintritt, nicht erst nach der Probezeit abgeschlossen und auf das Einsetzen der vorgeschriebenen eigen händigen drei Unterschriften des Lehrherrn, des Lehrlings und dessen ge setzlichen Vertreters, besonders geachtet werden. Sollten sich irgend welche Streitigkeiten ergeben, so warte der Lehrherr ja nicht mit seinem Einspruch beim Gericht, um nicht die Einspruchsfrist von vier Wochen zu versäumen, bis zu deren Ablauf der Lehrherr häufig durch allerlei Versprechungen hin gehalten werde und nachher keine Rechte mehr geltend machen könne. Auch wäre eine gleichmässige Festlegung der Dauer der Lehrzeit in unserem Be rufe angebracht. Im Handwerkskammerbezirk Stuttgart seien zurzeit 27 Lehr linge je etwa V 3 mit 3, 3Va und 4 Jahren Lehrzeit. Kollege Stroh, Backnang betont, dass bei dem Pflichtbesuch der Tages fortbildungsschule beinahe J /j Jahr der dreijährigen Lthrzeit der Tätigkeit in der Werkstatt verloren gehe und daher 3 Jahre für gute Ausbildung in der Regel zu kurz sei. Wenn ein Kollege Lehrlinge ausbilde, soll er sie auch gut ausbilden und sich dafür bezahlen lassen. Kollege Hofmeister be mängelt die Leistungen mancher junger Leute und dass dann bei dem entsprechender Entlohnung dem Prinzipal der Vorwuif gemacht werde. Ausser- dem soll die Garantie nicht zu weit ausgedehnt werden. Kollege Lang wünscht, dass die Ausführungen, Lehrlingswesen betreffend, allen Meistern im Lande bekannt gemacht werden, worauf der Vorsitzende die Bezirks vertreter bittet, diesen Punkt auf den Bezirksversammlungen zur Behandlung zu bringen. Auch werde es möglich sein, für eine allgemeine Festlegung einer Mindestlehrzeit von 3V 2 Jahren einzutreten. Kollege Stroh, Backnang, kann sich mit dieser allgemeinen Festsetzung nicht einverstanden erklären, sondern fordert eine Abstufung von Fall zu Fall je nach Vorbildung, Intelli genz und Alter des Lehrlings. Im Anschluss daran wird der Landesverband beauftragt, für Festsetzung einer einheitlichen Lehrdauer einzutreten. Kollege Hofmeister wünscht, dass bei Lehrlingsprüfungen mehr Reparaturstücke ver langt werden. Dr. Gerhard, Vertreter der Handwerkskammer, belehrt uns, dass bei Festsetzung der Lehrdauer auf 3V 2 Jahren auf Antrag der Inning bei entsprechender Ausbildung von der Handwerkskammer an der Lehrzeit etwas nachgelassen werden könnte. Eine Abstimmung ergab die Festsetzung der Lehrzeit auf 3 1 / 2 Jahre. Bezüglich der Lehrlingsarbeiten und Gesellen stücke sollen gemeinsame Richtlinien für unsere vier Handwerkskammerbezirke festgelegt werden. Uhrensperre, Punkt 5 der Tagesordnung betreffend, tadelt Kollege Maser, Rottweil, scheinbar wegen persönlicher Beziehungen zu einem von der Sperre betroffenen Fabrikanten in Chaux-de-fonds, die ganze Sperre als einseitig. Niemand hätte gehört, dass gegen amerikanische Fabrikanten ähnlich vor gegangen werden soll, wird aber von Bott, Wildbad; Stroh, Backnang; Hof meister und Wolf, Stuttgart, in sehr lebhafter Weise über ihre Anschauungen in der Sache aufgeklärt und darauf folgende Resolution einstimmig an genommen: „Die heute in Stuttgart aus allen Teilen des Landes versammelten württembergischen Uhrmachermeister verpflichten sich, dem Sperrbesohluss der Uhrmacherverbände Deutschlands gegen die an unsere Feinde Munition liefernden Schweizer Uhrenfabrikanten voll und ganz zuzustimmen, und halten es für eine patriotische Pflicht, alle Massnahmen zu treffen] den Munition liefernden Uhrenfabrikanten entgegenzutreten. Wir ersuchen aber auch das kaufende Publikum, uns in unserem Bestreban zu unterstützen und nur solohe Geschäfte zu besuchen, welche im Besitze der Ausweiskarte des Deutschen Sperrausschusses sind und dadurch die Gewähr bieten, dass nur Uhren uns freundlich gesinnter Fabrikanten zum Verkauf kommen.“ Dem Sperrausschues der Uhrmacherverbände Deutschlands wurden zur Unkostendeckung vom Landesverbandstag einstimmig 25 Mk. bewilligt und der Kassierer mit der Abführung beauftragt. Bei der nun folgenden Neuwahl des Verbandsvorsitzenden wurde nach eingehender Würdigung seiner Persönlichkeit und Tätigkeit unser seitheriger Vorsitzender, Kollege Aug. Wolf, hier, durch Zuruf einstimmig auf die nächste Periode von 3 Jahren wiedergewählt. Unter Dank für das Vertrauen ver spricht der Gewählte, das Amt wenigstens ein Jahr, bis zur nächsten Landes versammlung, weiterzuführen, die in Ravensburg abgehalten und auf Antrag von Kollegen Bott, Wildbad, etwas später (Ende August oder September) statt finden soll. Für den Verein Mittelstandshilfe wird aus Mitteln der Landes Verbandskasse der Betrag von 50 Mk. (fünfzig Mark) einstimmig bewilligt und hierauf der offizielle Teil des Laudesverbandstages geschlossen. . E in gemeinschaftliches Mittagessen hielt die Teilnehmer noch einige Zeit fest, währenddessen mit warmen Worten unserer ausmarschierten Kollegen und Krieger gedacht wurde. Eine Sammlung zur König Wilhelm-Jubiläum- Stiftung, welche zugunsten der Hinterbliebenen Gefallener Verwendung finden soll, ergab den namhaften Betrag von 90 Mk. (neunzig Mark). Nach Tisch besichtigten die Kollegen die Kriegsausstellung im Stadt garten, wozu vom Landesverband die Karten besorgt wurden, und ein späteres Beisammensein im Königshof bis zum Abgang der Züge beschloss den an regend verlaufenen Tag. In Vertretung des Schriftführers: Alfred Müller. Verschiedenes. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Die Ferien au der Deutsohen Uhrmachersohule dauern vom 22. Juli bis zum 14. August. Während dieser Zeit können Eingänge, also auch Reparaturen, nicht erledigt werden, weil Lehrer und Schüler verreist sind und in den Schulräumen Er neuerungsarbeiten vorgenommen werden. Die Leitung. Wirtschaftliche Forderungen des Mittelstandes. Eine in Wies baden stattgefundene Versammlung der Mittelstands-Vereinigung für Mitteldeutschland stimmte widerspruchslos folgenden Forderungen zu: 1. Sofortige Einführung des aussergerichtlichen Zwangsvergleichs. 2. Auf hebung des Anwaltszwanges bei nichtstrittigen Rechtssachen. 3. Aufhebung der Verpflichtung zur Tragung solcher Prozesskosten seitens des Schuldners, die durch ihn nicht veranlasst sind. 4. Verhinderung der Zuschlagerteilung im Subhastationsverfahren zu Geboten, die zu dem Werte des Objekts im Miss verhältnis stehen. 5. Unzulässigkeit des Klageverfahrens gegen Krieger oder deren Hinterbliebene, auch nooh einige Zeit nach dem Kriege. 6. Abänderung des Rechtsverhältnisses zwischen Abzahlungsgeschäften und Schuldnern. Die Kündigung der Fernsprechanschlüsse. Infolge der vom 1. August ab in Kraft tretenden Reichsabgabe für Fernsprechteilnehmeranschlüsse ist es nicht ausgeschlossen, dass Anschlüsse anfgegeben werden. Hierzu wird mitgeteilt, dass jeder Teilnehmer in den ersten beiden Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes berechtigt ist, seinen Anschluss mit einmonatiger Frist zu kündigen. Aus den optischen Vereinen. Die Zentralkommission der Kranken kassen hat den Kriegsaufschlag von 20 Proz. und den Preis für Brillengläser auf 40 Pf. rückwirkend ab 1. April bewilligt. Auf die Preise der Doppel fokusgläser-Preisliste der Firma Nitsche & Günther sollen 30 Proz. Auf schlag berechnet werden. In Erwiderung der Bekanntmachung über den Ver kauf der Prismengläser und Feldstecher haben die brandenburgischen Optiker folgende Anzeige veröffentlicht: Zur Beachtung! Von der Verordnung, betreffend den Verkauf opti scher Ferngläser, sind die gebräuchlichen Operngläser nicht betroffep, ebenso auch Jagdgläser nicht, besonders bei letzteren wird fast allgemein im Inter esse einer hohen Lichtstärke und eines grossen Gesichtsfeldes auf eine starke Vergrösserung verzichtet. Beide Sorten Gläser sind nach wie vor erhältlich. Ferngläser für den Militärdienstgebrauch dagegen können von uns nur nooh gegen Aushändigung eines Bezugsberechtigungsscheines verabfolgt werden. Im Interesse unserer verehrlichen Kundschaft halten wir uns zu der Mitteilung verpflichtet, dass der Vorrat in Nickelbrillen und Nickelkneifern stark zur Neige geht, weil Nickel zur Fabrikation dieser Artikel nicht mehr freigegeben wird. Messung der Vergrösserung von Feldstechern. Von Studienrat Dr. Strehl. Das bekannte Armeeverbot macht zurzeit die häufige Be stimmung der Vergrösserung von Feldstechern notwendig. Berechnung und Doppeltsehen sind zu umständlich. Folgender Weg ist zwar nicht dem Grund gedanken, aber vielleicht der Ausführung nach nicht überall bekannt. Er bedingt Verwendung des direkten Sonnenliohtes. Man korrigiert mittels Brillenglases das Auge streng auf unendlich (meist ist die Brille des gewöhnlichen Gebrauchs wegen um eine, selbst mehrere Dioptrien zu schwach). Man stellt den Feldstecher streng auf un endlich ein. Auf ein dünnes, weisses Papierblatt zeichnet man eine Skala von 20 mm (und tränkt sie mit Oel). Man misst die freie Oeffnung des Ob jektivs am vorderen oder hinteren Rand der Fassung, da, wo sie am engsten ist, in Millimetern Man legt die Papierskala auf die Okularmuschel und hält den Feldstecher gegen die Sonne. Man misst den Durchmesser des grell leuchtenden fälschlichen Sonnenbildes. Objektivdurchmesser durch Sonnenbilddurchmesser gibt die Vergrösserung. Versuche mit einem dreifach vergiössernden gewöhnlichen und achtfach vergrössernden Prismenfeldstecher und Holzmillimetermassstab auf Papier ge legt statt ölgetränkter Skala ergaben die Brauchbarkeit dieses Weges. Wenn inan im Korrigieren des Auges und Einstellen des Feldstechers nicht sorgfältig ist oder das Objektiv an falscher Stelle misst, dann erhält man fehlerhafte Angaben. Wenn man das direkte Sonnenlicht durch zer streutes Tageslicht ersetzen will, dann mischt sich die Gesichtsfeldgrösse mit der Vergrösserung selbst zu einem völlig falschen Ergebnis. Auf die nötige Vorsicht wegen der Verrückung der Papierskala und Schädigung des Auges durch direktes Sonnenlicht brauche ich an diesem Orte wohl kaum hinzu weisen; da das Strahlenbündel 9- bis 64 mal verdichtet parallel austritt, so liegt die Gefahr offen zutage. Aus gleichem Grunde möchte ich empfehlen, auf das Tränken mit Oel lieber zu verzichten; das Sonnenbild auf dem Oel- papier ist wirklich sehr grell, und es geht auch ohne dies ganz gut mit dünnem gewöhnlichen Papier. Dass man mit dem billigsten gewöhnlichen Feldstecher Sonnenflecken usw. ganz gut projizieren kann, indem man ihn etwas verstellt und das nun scharfe wirkliche Sonnenbild auf einen Karton fallen lässt in etwa Doppel- Armeslänge Abstand, möchte ich wieder einmal in Erinnerung bringen. Bei der letzten Ssnnenfinsternis beobachteten wir auf diese Weise. Es gelang uns, allerdings mit einem Apochromat, Dreizöller von Steinheil, die Berge am Mondrand im Profil auf das Papier zu werfen. Das Sonnenbild hatte etwa 1 / 1 bis 1 m Durchmesser. Mit einem gewöhnlichen Feldstecher kann man mit Nutzen kaum über */* bis 1 dm gehen. („Zentralzeitung für Optik und Mechanik.“) Verbot der Ausfuhr von Goldwaren. Eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 13. Juli 1916 lautet: Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Massnahmen usw. vom 4. August 1914 (Rsiohs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1. Die Ausfuhr von Waren, die ganz oder teilweise aus Gold hergestellt oder auf mechanischem Wege mit Gold 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder