Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 143
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 144
- ArtikelNeue Grossisten und neue Vertreter 144
- ArtikelAus der Schule für die Werkstätte 145
- ArtikelSprechsaal 146
- ArtikelEin wichtiges Urteil gegen einen Pfandleiher 147
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 149
- ArtikelVerschiedenes 150
- ArtikelPatentbericht 152
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 152
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
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II
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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/ Nr. 15 Die Uhrmacherkunst. 151 belegt sind, iet verboten. Waren, die lediglich vergoldet eind, fallen nicht unter dieees Verbot. § 2. Wer es unternimmt, dem Verbote des § 1 zuwider Goldwaren aus dem Reichsgebiet auszufiihren, wird, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe angedroht ist, mit Geldstrafe in Höhe des doppelten Wertes der Gegenstände, in bezug auf welche die strafbare Hand lung verübt ist, jedoch mindestens in Höhe von 30 Mk., bestraft. In dem Urteil sind die Gegenstände, in bezug auf welche die strafbare Handlung verübt ist, einzuziehen, sofern sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören § 42 des Strafgesetzbuchs und § 155 des Vereinseollgesetzes finden An wendung. § 3. Der Reichskanzler wird ermächtigt, von dem Verbote des § 1 Ausnahmen zuzulassen. § 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung, die Vorschrift des § 2 jedoch erst mit dem 20. Juli 15)16 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann diese Verordnung ausser Kraft tritt. (Reichs - Gesetzblatt Nr. 157 vom 14. Juli 1916.) Geschäftsverkehr mit den besetzten Gebieten von Russland. Der Vertrauensmann des Handelsvertragsvereins für Russisch-Polen, Herr Robert Skutezky, Warschau, wird an der diesjährigen Leipziger Herbstmesse teil nehmen und täglich Sprechstunden in dem vom Rat der Stadt Leipzig hierfür zur Verfügung gestellten Zimmer 75 des Messpalastes „Handelshof“ (Reichs strasse 1 — 9,1) abhalten, um Besuchern der Messe über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutsch-Russland, besonders auch über die dortigen Absatz aussichten deutscher Waren Auskunft zu erteilen und eventuell Aufträge für Ermittlung von Kunden, Einziehung von Forderungen, Beschaffung von Ver tretern usw. entgegenzunehmen. Im Anschluss daran wird der genannte Herr in Berlin in der ersten Hälfte September drei Vorträge über das Wirtschafts leben in Polen halten, und zwar am ersten Tage: über die allgemeinen Ver hältnisse (Bankwesen, Spedition, Verkehrswesen, Versicherung, Zollpraxis, Handelsgerichtsbarkeit usw.); am zweiten Tage: über die Textil- und Be kleidungsindustrien; am dritten Tage: über die sonstigen Industrie- und Handelszweige. Dabei wird jeweils die frühere Geschäftslage vor dem Kriege, die gegenwärtigen Verhältnisse und die Aussichten für die Zeit nach Friedens’ schluss behandelt werden, üeber das jetzt ablaufende erste Jahr der geschäft lichen Tätigkeit des Warschauer Bureaus wird zugleich ein gedruckter Ge schäftsbericht herausgegeben werden, der auf Wunsch allen Interessenten zur Verfügung steht. Auch das neue Heft (17) der vom Handelsvertragsverein herausgegebenen Schriftenfolge „Der Deutsch-Russische Wirtschaftskrieg“ ist soeben erschienen. Es enthält neben zahlreichen Mitteilungen aus Landwirt schaft, Industrie, Handel und Verkehr, Finanzwesen und den Aussenhandels- beziehungen Russlands die Jahresabschlüsse einer grossen Anzahl russischer Fabriken; ferner eine neue längere Liste von deutschen Unternehmungen, welche in Russland liquidiert oder unter Aufsicht gestellt oder in russische Hände überführt sind, sowie eine Liste von Fabriken in dem von den deut schen Truppen besetzten russischen Gebiet, welche deutscherseits unter Zwangs verwaltung oder Staatsaufsicht gestellt sind. Sonst ist aus dem Inhalt noch Organisation und Programm eines durch neue Verordnung des russischen Ministerrats geschaffenen Komitees von Interesse, welches eine planmässige Tätigkeit zur „Befreiung des russischen Reiches von der deutschen Vor mundschaft auf allen Gebieten des Volkslebens“ entwickeln soll. Alle Zu schriften, betreffs eine der erwähnten Angelegenheiten, sind direkt an den Handelsvertragsverein Berlin W. 9, Köthener Strasse 28/29, zu richten. Diamanten und Valuta. Der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und bilberschmiede in Berlin wendet sich gegen eine Abhandlung, die im Finanz- und Handelsblatt der „Voss. Ztg.“ vom 4. Mai stand und Massregeln zur Hebung unserer Valuta, die das Gewerbe der Juweliere, Gold- und Silberschmiede, wenn nicht an den Rand des Abgrundes, so doch mindestens in die Nähe eines solchen bringen würden, betraf. „Der Verfasser als ehemaliger Direktor der Deutschen Orientbank in Konstantinopel, Herr Otto Bachraoh, verfügt in »grosszügiger« Weise über die Diamanten, welche in den Juwelierläden, Pfandleihen und im Privatbesitz sich befinden. Durch eine Einkaufszentrale will er sämtliche Diamanten, wenigstens vorläufig nur diese, in das Ausland verkaufen, um an Stelle der toten Steine lebendiges Geld dem Reich zuzuführen. Er bemerkt aber gleich zeitig, dass der Vorsitzende der Primier Diamond Co. gesagt habe, dass naoh dem Krieg unbedingt ein Nachlassen der Nachfrage für Edelsteine ein- treteni müsse, und die grossen Diamantenproduzenten sich zeitig durch ent sprechende Massnahmen vorzusehen haben. Mit diesem Ausspcuch schlägt •r, wenn wir so sagen dürfen, das eben geborene Kind seiner Ideen tot, denn welcher neutrale verständige Ausländer würde so töricht sein, heute sein Geld in Schmuck und Edelsteine zu stecken, wenn diese nach dem Krieg im Werte verlieren würden. Glaubt übrigens der Verfasser, dass bei einem Verbot des Handels zwischen Juwelier und Publikum untereinander so bedeutende Summen zum hrlös kämen, dass der Staat es auf sich nehmen könnte, einen ganzen Stand, von dem doch auch immer noch eine zahlreiche Arbeiterschaft abhäDgt und viele Kleinmeister und viele Angestellte in Fabriken, Grosshandel und Läden leben, wenn nicht ganz zu vernichten, so doch an den Rand des Abgrundes zu bringen? Wir wollen hier nicht betonen, dass auch die Juweliere chweres ertragen haben, denn das ist die vaterländische Pflicht eines jeden eutschen, aber viele Geschäfte sind schon ganz zugrunde gegangen, und wenn in einzelnen Gegenden sich in den letzten Monaten das Geschäft etwas vielleicht bis zur Höhe des halben Friedensumsatzes — gehoben hat, so so Ite inan doch nicht auch diese kümmerlichen Reste eines angesehenen uewerWs durch Massregeln vernichten, welche weit entfernt sind, die Wirkung *u erzielen, welche der Herr Verfasser bezwecken will. Hat sich der Ver- Mser einen Ueberblick gemacht, welche Summen durch einen organisierten verkauf an eine Reichsstelle zu erwarten wären? Im besten Falle 100 oder einige 100 Millionen. Und von dieser verhältnismässig geringen Summe, we che auch nicht auf einmal, sondern nur im Laufe langer Monate eiDgehen unten, soll eine Verbesserung der Valuta abhängig oder auch nur einiger- massen zu beeinflussen sein? Und dann glaubt er, dass die wenigen neu tralen kleinen Länder, welche uns zu einem Verkauf zur Verfügung stehen imstande sind, auf einmal so viel Ware aufzunehmen? Noch dazu wenn der Artikel darauf aufmerksam macht, dass ein Fallen der Preise zu erwarten ist. Hat der Verfasser bedacht, dass ein Weiterexport der ins neutrale Aus land verkauften Juwelen nicht möglich ist, weil z. B. in Holland der N. 0. T sorgfältig darüber wacht, dass keine Juwelen deutscher Herkunft nach Amerika usw. ausgeführt werden? Wenn man alle diese Punkte bedenkt, so erübrigt sich, eine Antwort zu geben, welche nicht anders wie verneinend lauten kann. Also fort mit diesem Vorschlag! Uebrigens ist in einer Art bereits jener Plan zur Aus führung gekommen und wird noch weiter zur Ausführung kommen. Die in einer Anzahl deutscher Städte ins Leben getretenen und in vielen anderen in Vorbereitung befindlichen Goldsammelstellen haben den Ankauf von Juwelen und den Verkauf in das neutrale Ausland in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Diese Goldsammelstellen dürften aus dem freiwillig zum Ver kauf kommenden Goldschmuck ein schönes Resultat erzielen, welches eine gute Stärkung unserer Reichsbank und damit auch eine Stärkung der deutschen Valuta bedeuten dürfte.“ Vertretung deutscher Interessen in England. Nachdem die deutschen Vermögen in England mit Beschlag belegt worden sind und ihre Liquidierung im Interesse der englischen Gläubiger angeordnet worden ist ergeht seitens des zuständigen englischen Gerichtes die Aufforderung an die deutschen Interessenten, ihre etwaigen Gegenäusserungen zu den angemeldeten Forderungen ihrer Gläubiger einzureichen, wobei die Deutschen sich durch einen englischen Anwalt vertreten lassen können. Der neutralländische Ver trauensanwalt des Handelsvertragsvereins hat sich zur Wahrung derartiger deutscher Interessen mit einer gut empfohlenen und bewährten Londoner Anwaltsfirma in Verbindung gesetzt, welche in der Lage ist, von der zu ständigen englischen Behörde die Erlaubnis zur Vertretung der beteiligten deutschen Interessenten zu erwirken und dann dem Vertrauensanwalt die eingegangenen Schriftsätze der angeblichen Gläubiger wörtlich bekanntzugeben. Auf diese Weise können die in Frage kommenden deutschen Firmen sich wenigstens über die angemeldeten Forderungen dem Gericht gegenüber aus sprechen. Die Anarchie der Pariser Uhren. Am 15. Juni ist in Frankreich die Sommerzeit eingeführt worden, und die dabei notwendige Umstellung der Uhren gibt einem Mitarbeiter des „Journal des Debats“ Gelegenheit, für eine Reform des gesamten öffentlichen Uhrenwesens einzutreten. Die Unpünktlich keit der Pariser Uhren spottet nämlich jeder Beschreibung: „In der Welt der Uhren herrscht bei uns eine Willkür und Unordnung, die nicht von heute und nicht von gestern stammt, die aber seit Beginn des Krieges alle Grenzen über schreitet. Jede Uhr zeigt ihre Stunde, die nicht dieselbe ist wie die der Nachbarin; gleichgültig gegen die Sonnenbahn, taub gegen alle Bestimmungen des Staates, ohne Rücksicht auf die Astronomen und ohne Achtung vor den Gesetzgebern, hat jede Uhr die Zeit, die ihr gerade passt und wird sich auch um die neue Sommerzeit nicht kümmern. Wenn die Taschenuhr des Privat mannes oder die Wanduhr einer Bürgerwohnung eine falsche Zeit angibt, so ist es eine Angelegenheit, die nur ihren Besitzer angeht. Mag er die Nacht zum Tage machen, mag er die Aufstehenszeit um 2 Stunden verschlafen oder um 4 Stunden zu spät ins Geschäft kommen, es ist sein persönlicher Schaden oder Nutzen. Aber eine öffentliche Uhr, deren Aufgabe es ist, der Allgemein heit zu dienen, darf nicht unaufhörlich täuschen und irreführen, Tag um Tag mit der gleichen hartnäckigen und unverbesserlichen Widersetzlichkeit. Eine solche Unordnung kann man nicht dulden, und doch ist diese Unordnung allgemein. Wohnen Sie vielleicht in der Nähe eines Ministeriums? Die Uhren der verschiedenen Regierungsgebäude schlagen alle zu verschiedenen Zeiten; sie stimmen untereinander nicht überein und nicht mit den Uhren des be nachbarten Ministeriums. Da sich in der Nähe noch zwei Kirchen und fünf oder sechs Klöster befinden, so vervielfacht sich der Stundenschlag wie durch ein Wunder, und wenn es Mitternacht schlägt, dann hallen die Töne langsam durch die schweigende Dunkelheit mindestens bis um 1 Uhr morgens. Der Weg zum Bahnhof, wenn man fortfahren will, wird in diesen schlimmen Zeiten, in denen man weder auf die Untergrundbahn noch auf den Omnibus zählen kann, in denen eine Droschke wie ein unfassbares Wunder erscheint, ein wahrer Martergang. In höchster Spannung blickt man auf alle Uhren’ an denen man vorbeikommt. Die Uhr einer Zeitungsbude gewährt dir noch eine Viertelstunde Zeit; das geht; wenn du etwas schneller gehst, wirst du gerade noch zurechtkommen. Die zweite Uhr, die einer Schule, gibt dir gar noch 20 Minuten; du kannst also langsamer gehen. Die dritte, eine „Normaluhr“ (welch ein Hohn) lässt dir 25 Minuten Zeit Du bleibst aufatmend einen Augenblick vor einem hübschen Schaufenster stehen. Die vierte Uhr steht; das kann dich nicht weiter beunruhigen; aber dort die fünfte zeigt den Ab gang des Zuges in 10 Minuten, so dass du einen Dauerlauf anschlägst, und wenn du in Schweiss gebadet ankommst, verkündet dir die Bahnhofsuhr, dass der Zug eben abgefahren ist. Möge die Sommerzeit uns an den öffentlichen Uhren endlich auch einmal die richtige Zeit bringen! („Hamburger Nachrichten.“) Der Verband Deutscher Schwachstromindustrieller hat im Juni seinen Preisaufschlag auf die Listenpreise für Telephonapparate und Zubehör auf 40 und für Haustelephonapparate und Zubehör auf 50 Proz. erhöht. Der bisherige Aufschlag betrug 30 bezw. 40 Proz. Vor Ausbruch des Krieges betrug der Aufschlag 10 bezw. 20 Proz. Die Erhöhung wird mit der Steigerung der Gestehungskosten begründet. Gebrüder Junghans, A.-G., Schramberg. In der am 25. Juli statt gehabten Aufsichtsratssitzung wurde die Bilanz 1915/16 vorgelegt. Der Rein gewinn beträgt nach Rückstellung der Kriegssteuer-Reserve für die Geschäfts- jahre 1914/15 und 1915/16 mit 398500 Mk. und einschliesslich des Vortrags 1512854,27 Mk. Es wird der auf den 5. September ein zuberufenden Generalversammlung vorgeschlagen werden, eine Dividende von 10 Proz. (i. V. 8 Proz.) zu verteilen, bei Zuweisung von 68282,27 Mb. (i. V.
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