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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die fünfte Kriegsanleihe! 173
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 173
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 175
- ArtikelDie Freiheit im Berufsleben 175
- ArtikelVon der Herbstmesse zu Leipzig 176
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelUeber die Verwendung fertiger Uhrenteile in der Reparatur 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 179
- ArtikelVerschiedenes 180
- ArtikelBriefkasten 182
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 182
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18 Die Uhrmacherkunst. 181 Der Staatssozialismus hat versagt. Das ist mit dürren Worten der Inhalt einer Erklärung, die nach einem Berichte der „Saale-Zeitung“ (vom 6 Juni) der Oberbürgermeister der Stadt Halle a. S , Dr. Eive, abgegeben hat. Dr. Eive führte folgendes aus: „Die Kommunalverwaltungen waren seinerzeit die ersten, die in Verängstigung zu hamstern anfingen. Das schuf grosse Lücken auf dem Nahrungsmittelmarkte und infolge der starken Nachfrage rapid steigende Preise. Man wollte nun den Wucher packen und begann die Höchstpreispolitik. Das war verhängnisvoll; denn damit wurde der einzige Feind des Wuchers, der legitime Handel, ausgeschaltet. Der Wucher blieb, die Kettenkäufe usw. der Folgezeit haben gelehrt, dass eine bürokratische Organisation, der Beamtenappar&t, gezwungenermassen nicht die Aufgaben in der Warenverteilung erfüllen kann, die der sachverständige Handel, der sich seine Beziehungen und seine Erfahrungen gewonnen hat, freiwillig leistet. Der staatssozialistische Gedanke hat uns in dieser Hinsicht auf die schiefe Bahn geführt, er liess uns die freien Berufe ausschalten, das war der Kardinal fehler, daher die Stockungen, die BeibuDgen, die Missstimmung. Was müssen wir z. B. in Halle jetzt durch den Beamtenapparat für Hunderte von Eechnungen erledigen! Eine Arbeit, die sonst der Handel auiführte. In unserem Magistrat haben nicht weniger als vier Dezernenten mit der Sache zu tun. Dazu die vielen Beamten! Dieses bürokratische System muss in erster Linie fallen, wenn eine Besserung eintreten soll. Ganz leicht ist das Abbauen der Höchst preispolitik, die dem Wucher gegenüber versagt hat, gewiss nicht, aber vielleicht greift das Kriegsernährungsamt die Sache von dieser Seite an.“ — Genau dieselbe Ansicht äussert der frühere Generallandschaftsdirektor Kapp in seiner bekannten Schrift, die zu seiner Massregelung führte. Das Submissionsamt im Königreich Sachsen. Der Verein „Sub missionsamt im Königreich Sachsen“, mit dem Sitz in Dresden, hat durch Ministerialbeschluss die Eechtsfähigkeit erLalten. Auf Anregung des Königl. Sächs. Kriegsministeriums, das ähnlich wie in Bayern, Württemberg und Baden, die auf das sächsische Handwerk entfallenden Heeresauftiäge möglichst ein heitlich zu vergeben wünscht, übernimmt der neue Verein die Vermittlung von Aufträgen an sächsische Handwerksvereinigungen an Stelle des Submissions amtes der Mittelstandsvereinigung, das bisher gegen 11 Millionen Heeresaufträge dem sächsischen Handwerk zugeführt hat. Die Organisation ruht auf folgenden Grundgedanken: Das Submissionsamt übernimmt die Aufträge im eigenen Namen und gibt sie an Landesberufsverbände weiter, die sich bis 1918 über das ganze Königreich erstrecken und jedem tüchtigen und zuverlässigen Kollegen den Beitritt offen halten müssen. Damit soll der erste Leitsatz über den „Angemessenen Preis“, dass jeder tüchtige und zuverlässige Gewerbetreibende an den öffentlichen Leistungen angemessen beteiligt werden solle, nach Möglichkeit in der Form verwirklicht werden, wie ihn der Eeichsdeutsche Mittelstands verband in dem bekannten Schriftehen über den „Angemessenen Preis“ seit Jahr und Tag vertritt. Nach aussen haftet das Submissionsamt allein. Das vom Königl. Kriegsministerium geforderte eigene Vermögen wurde von den bisher an geschlossenen 14 Berufsverbänden gezeichnet und ist schon zum grossen Teil eingezahlt. Nach innen haften die Landesberufsverbände und diesen ihre Mitglieder unbeschränkt. Den Berufsverbänden bleibt die Wahl ihrer Eechts- form überlassen, doch übernehmen die Mitglieder der Genossenschaften und Gesellschaften m. b. H. eine solidarische Zusatzhaftung. Die unbeschränkte Haftung der Berufsverbände ist nötig, um das Submissionsamt nach Möglichkeit vor Verlusten zu schützen. Sie ist auch ein Ansporn für jedes Mitglied der Landesberufsgemeinschaften, nur handwerkliche Qualitätsarbeit zu liefern. Neben den Berufsverbänden sind gleichberechtigte Mitglieder, die amt lichen Vertretungen des Handwerks, die Gewerbekammern, die von den Berufsverbänden über die Verteilung stets unterrichtet werden, sowie die Gründerin des Submissionsamtes, die Mittelstandsvereinigung. Daneben können die Landesverbände der Handwerker- und Gewerbevereine, der gewerblichen Genossenschaften usw. Mitglieder werden. Damit wird eine Gemeinschafts arbeit zwischen den amtlichen Stellen und Selbsthilfe - Organisationen des Handwerks angebahnt und zugleich eine einheitliche Meinung im sächsischen Handwerk gefördert. Der Verein ist keine Erwerbsgesellsohaft. Das mündelmässig angelegte Vereinsvermögen wird bei der vergebenden Stelle als Sicherheit für die überwiesenen Aufträge hinterlegt. Kleine Abgaben von den Auftragssummen dienen als Eücklage, um etwaige Verluste zu decken und die Sicherheit zu verstärken. Zur Durchführung der vermehrten Arbeit leisten die Berufs verbände Unterhaltsbeiträge für das Submissionsamt. Das Sachverständigen verfahren, das sich besonders in der Kriegs zeit bei der Kalkulation von Aufträgen gut bewährt hat, soll in Verbindung mit den Berufsverbänden weiter ausgebaut werden, um nach und nach auf sicherer kalkulatorischer Grundlage auch den zweiten Leitsatz über den „An gemessenen Preis“, dass die Arbeiten zu angemessenen Preisen zu vergeben seien, zu verwirklichen. Russland (besetzte Gebiete). Ausdehnung der Tätigkeit der Amtlichen Handelsstelle deutscher Handelskammern auf das unter der Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost stehende Gebiet Busslands. Die Amtliche Handelsstelle deutscher Handelskammern in Bromberg hat beschlossen, ihre Tätigkeit auf die dem Oberbefehlshaber Ost unterstellten besetzten Gebiete Ensslands auszudehnen. Geschäftsstellen sollen in Kowno (Hauptgeschäftsstelle), Wilna, Libau, Bialystock und Mitau ein gerichtet werden. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle in Suwalki ist in Aussicht genommen worden. FL'men, die mit dem besetzten Gebiete Busslands in Geschäftsverbindung treten wollen, haben sich an die Hauptverwaltungs stelle der Amtlichen Handelsstelle Bromberg, Neuer Markt 1, zu wenden. Für den Geschäftsverkehr deutscher Firmen mit den im Gebiete des Ober befehlshabers Ost liegenden Geschäftsstellen Ober-Ost wird in Königsberg i. Pr. eine besondere Verwaltungsstelle errichtet, welche der Korporation der Kaufmannschaft in Königsberg i. Pr. angegliedert ist und unter der Leitung des Obervorstehers der Korporation der Kaufmannschaft, Generalkonsul Meyer, und seines Vertreters, Kaufmann Georg Heygster, steht. Abgabe von Flaschenspiritns. Eine Bekanntmachung der Beichs- branntweinstelle vom 15. August 1916 lautet: Die Spirituszentrale ist ermächtigt worden, statt der bisherigen 25 Hundertteile vom 1. September 1916 an 40 Hundertteile des früheren Verbrauchs an vollständig vergälltem Branntwein für häusliche Zwecke (Flaschenspiritus) in den Verkehr zu bringen. Bis zu 30 Hundertteilen sind zu dem bisherigen Preise von 0,55 Mk. für das Liter gegen Bezugsmarken, die von den Gemeindeverwaltungen ausgegeben werden, zu liefern, während der Best bis zu 10 Hundertteilen zu dem gleichfalls un verändert gebliebenen höheren Preise von 1,50 Mk. für das Liter verkauft werden darf. Die übrigen in der Bekanntmachung vom 13. Mai 1916 („Deutscher Beichsanzeiger“ vom 26. Mai 1916, Nr. 124) enthaltenen Bestimmungen werden durch vorstehende Anordnung nicht berührt. Die vorstehend genannte Bekanntmachung der Beichsbranntweinstelle vom 13. Mai 1916 lautet: Die Spirituszentrale ist ferner ermächtigt worden, Gewerbetreibende, die vollständig vergällten Branntwein in ihrem Betriebe verarbeiten, aber nicht mehr als 50 Liter im Monat benötigen, in der Weise zu berücksichtigen, dass sie ihnen den Verhältnissen angemessene Mengen Brennspiritus gleichfalls in Flaschen von 1 Liter Inhalt zum Preise von 55 Pf. unter folgenden Bedingungen überlässt: a) Die Ueberlassung erfolgt gegen Marken, die die Spirituszentrale (ohne Mitwirkung der Gemeinde usw., Behörden) durch Vermittlung ihrer Vertriebs stellen den Gewerbetreibenden auf Wunsch bis zu höchstens 50 Stück für den Monat ausländigt. b) Die Gewerbetreibenden, die solchen Flaschenspiritus beziehen wollen, haben sich zu verpflichten, ihn nur im eigenen Gewerbebetrieb und nur zu den angegebenen Zwecken zu verwenden. Ersparnis an Arbeit nnd Zeit. Eine beachtenswerte Anregung bringt die Zeitschrift „Der Deutsche Kaufmann“, die wir zum Nutzen der Allgemeinheit weitergeberr: Ein Uebelstand, unter welchem viele Geschäfte jetzt zu leiden haben, ist der, dass es gegenwärtig an Personal fehlt, so dass diejenigen, welche die Schreibarbeit zu bewältigen haben, unter der Last der zu schreibenden Briefmengen seufzen. Um diese Arbeit zu ver ringern, ist auch in der letzten Zeit wieder der Vorschlag aufgetaucht: Höflichkeitsformeln, wie das „Hochachtungsvoll“, am Schlüsse des Briefes wegzulassen; aber die dadurch erzielte Arbeitsersparnis ist nur gering und die Kaufleute wollen ferner, wie die Erfahrung lehrt, nicht auf den „Tropfen Höflichkeitsöl“ verzichten, der „das Knarren der geschäftlichen Maschine“ denn doch ein bisschen verringert. Wir machen dagegen einen Vorschlag, der in vielen Fällen eine grosse Arbeits- und Zeitersparnis bieten könnte. Wir meinen die kurze Beantwortung auf dem Anfragebrief selbst. Im amt lichen Verkehr ist es schon lange üblich, ein Aktenstück in der Weise zu erledigen, dass man die zwei Buchstaben „B. m.“ darauf schreibt, was „brevi manu“ heisst oder auf deutsch „Kurzerhand“; vielleicht könnte maD, um das Fremdwort zu ersetzen, auch jetzt Kh. oder Urschriftl. als Abkürzung für „Urschriftlich“ darauf schreiben. Früher fühlte sich ja mancher Kaufmann dadurch beleidigt, wenn er seinen Brief zurück erhielt; aber die Kriegszeit hat vieles geändert und wird vielleicht auch dahin führen, dass man das nicht mehr übel nimmt, wenn man auf seinem eigenen Anfragebrief die Antwort vorfindet, die kurz und sachlich, aber doch auch höflich das mitteilt, was man zu wissen wünscht, oder was man — je nachdem — auoh nicht zu wissen wünscht. Also an Stelle eines langen Briefes etwa: „Im Besitze Ihres Geschätzten vom so und sovielten, bedauere ich, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen die bestellte Ware nicht liefern kann, weil sie leider total ausverkauft ist. Ich hoffe aber, sie später wieder liefern zu können, und bitte Sie, mir Ihr Wohlwollen zu bewahren.“ An Stelle eines solchen Briefes, den man diktieren, kuvertieren und ab senden muss, könnte eine solche Vereinfachung, eine kurze Bemerkung auf dem Brief selbst, denselben Zweck erfüllen und die Arbeit wesentlich ver einfachen. Diese Art der Beantwortung hat auch für den Empfänger manchen Vorteil; er muss nicht erst im Kopierbuch nachschlagen, um welchen Brief es sich handelt, er bekommt die Antwort viel rascher und er kann den Auf trag oder die Anfrage leicht für einen anderen Geschäftsfreund einfach ab schreiben lassen. Vielleicht findet es manches Geschäftshaus praktischer, die kurzen Notizen auf einen kleinen Zettel zu schreiben und mit einer Bureau nadel anzuheften. Wenn dieser Vorschlag Anklang findet und wir glauben, die jetzige Zeit zwingt dazu, könnten manche Firmen, die viele solche Briefe absenden, ihre Briefe gleich so einrichten, dass sie „Kh.“ beantwortet werden können; etwa die Anfragen nur links auf die Hälfte des Briefbogens schreiben und rechts einen Baum freilassen, für die Beantwortung, wodurch sie dem Empfänger die Anregung geben, die Antwort auf kurzem Wege „ur schriftlich“ zurückzusehicken. In einzelnen Fällen bewährt sich solche Korre spondenz seit vielen Jahren, besonders zwischen Stammhaus und Filialen. Bei Anfragen um Auskunft über Personal oder Kreditfähigkeit sind öfter schon ein paar Zeilen für die Antwort auf dem Formularbriefe vorgedruekt. Es kommt immer nur darauf an, dass sich solche Anregungen einführen müssen, auch auf die Gefahr hin, dass der eine oder andere es doch übel nimmt und dass man ihn dann aufklären muss. Wir meinen, dass die jetzige Zeit zu solchen Einrichtungen zwingt. Schramberg. In der am 5. September stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der Uhrenfabriken Gebr. Junghans, A.-G., Schramberg, waren 5844 Aktien vertreten. Die Anträge des Aufsichtsrats und Vorstands wurden einstimmig genehmigt und die Ausschüttung einer alsbald zahlbaren Dividende von 10 Proz. nach einer Dotierung des ordentlichen Beservefonds von 68282,27 Mk. und einer Zuweisung an die Kriegsreserve von 200000 Mk. ausser der Kriegssteuerrücklage von 398500 Mk. beschlossen, wobei der Vor trag für neue Bechnung auf 173004,85 Mk. anwächst. Mogllno. Uhrmacher Strzelecki von hier, der im vorigen Jahre in Posen zweimal Selbstmordversuche durch Erschlossen beging, war in letzter
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