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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die fünfte Kriegsanleihe! 173
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 173
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 175
- ArtikelDie Freiheit im Berufsleben 175
- ArtikelVon der Herbstmesse zu Leipzig 176
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelUeber die Verwendung fertiger Uhrenteile in der Reparatur 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 179
- ArtikelVerschiedenes 180
- ArtikelBriefkasten 182
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 182
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 18 Die Uhrmacherknnst. V Angebote. Schluss der Anzeigen annahme für die nächste Ausgabe am 28. September mittags I Uhr! Anzeigentext möglichst frühzeitig erbetenl Suche zu baldigem Antritt einen Ubrntacbergebilfen, auch Kriegsbeschädigten, bei hohem Gehalt. Angebote mit näherer Angabe über Alter und Gehaltsanspruch erb. an Otto Ermisch f Uhrmacher, Burg (Bez. Magdeburg). Tflcbt. Uhrmachergehilfe, eventuell auch solche, die rekla miert werden können, für bald oder später bei hohem Lohn in dauernde Stellung gesucht. Offerten erbeten an 8248 Wilh. Richter, Uhrmacher, Altenburg, S.-A., Markt, Hofapotheke. Ein durchaus tüohtiger ührmachersehllfe, selbständiger Arbeiter, für sofort ge sucht. Stellung dauernd. Geh. 200 Mk. monatl. Kassen frei. Eventuell spätere Uebernahme des Geschäftes. Friedr. Steiber, 8231 Bad Nauheim, Karlstrasse 9. Selbst. Uhrmacbergehilfe für sofort oder später in dauernde, angenehme Stellung ges. Gehalt 150 —180 Mk. monatl. Kassen frei. Angeb. erb. an Alfred Müller, Uhrm. u. Goldarbeiter, Küstrin-N. Wegen Einberufung meines jetzigen Gehilfen, welcher schon über 10 Jahre bei mir tätig war, suche für sofort oder später einen tücht. Nachfolger. Gehalt 180—200 Mk. monatlich bei freien Kassen. 8250 Stellung ist auch sehr geeignet für eine Dame oder Kriegsbeschädigten, da angenehmer Familienanschluss. Auf Wunsch volle Pension. A. Blunck, Kiel, Sophienblatt 14. Fernsprecher 1968. Ttchtü. Gehilfe, zuverlässig und selbständig, für bessere Taschenuhren in dauernde Stellung zu sofort oder später gesucht. Gehalt 150—200 Mk. monatl. Kassen frei. Bruno Cramer, Hofuhrmaeher, Gotha. £ln tüchtiger Gehilfe findet gut bezahlte Stelle auf Taschen uhrarbeit. 8261 F. X. Wildenauer, München, Fürstenstrasse 3. Fünfte Kriegsanleihe. 5 % Deutsche Reichsanleihe, unkündbar bis 1924. 4'/2 °/ü Deutsche Reichsschatzanweisungen. Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5% Schuldverschreibungen des Reichs und 47* % Reichssdiatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuss nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wert papier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. i. Annahmestellen. Bedingungen. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Montag, den 4. September, bis Donnerstag, den 5. Oktober, mittags 1 Uhr, bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweig anstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preussischen Staatsbank) und der Preussischen Central-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und jeder deutschen Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7. Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. 2. Einteilung. Zinsenlauf. Die Reichsanleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000 «*> 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt Der Zinsen lauf beginnt am 1. April 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1917 fällig. Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ebenfalls in Stücken zu: 20000, 10000 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, aber mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Auslosung. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt - die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden i. Juli. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldver schreibungen fordern. 3. Zeichnungspreis. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 5% Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden 98, Mark, .» » 5 0/0 „ wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1917 beantragt wird 97,80 Mark, » i) 4V ä % Reichsschatzanweisungen 95,— Mark, für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. Ziffer 6). 4. Zuteilung. Stückelung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungs- stelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vor gesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden*). Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die Schatz anweisungen auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit grösstmöglicher Be schleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Februar n. J. ausgegeben werden. 5. Einzahlungen. Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. J. an voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30 o/ 0 des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober d. J., 20 >1 11 11 n „ „ 24. November d. J., 2 5 n n n n „ „ 9. Januar n. J., 2 5 n 11 n 11 „ „ 6. Februar n. J. Z i U b 5 zahlen- Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. ö *) Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Massgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum i. Oktober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist - zurück nehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst Die Firmen wünschen zu wissen, dass Sie ihre Anzeige in der „Uhrmacherknnst“ gelesen haben!
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